Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
483 kB
Erstellt
12.10.15, 21:59
Aktualisiert
27.01.18, 10:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung ABI - Ältere, Behinderte und Integration
Datum
19.11.2014
Geschäftszeichen ABI/AL/ Kommunale Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales Sitzung am 10.12.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
GD 456/14
Betreff:
Kommunale Beschäftigungsförderung
- Bericht Jobcenter Ulm
- Rahmenvereinbarung Jobcenter Ulm - Stadt Ulm zu den kommunalen
Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II
- Fortführung des kommunalen Beschäftigungsprogramms
- Weiterführung subventionierter Arbeitsplätze bei der Stadt Ulm
- Weiterführung Projekt Jobcoach
Anlagen:
3
Antrag:
1. Die Berichte zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
2. Der Rahmenvereinbarung Stadt Ulm – Jobcenter Ulm zu den kommunalen
Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II zuzustimmen.
3. Die Fortführung und Kofinanzierung des kommunalen Beschäftigungsprogramms
zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
4. Der Verlängerung des aktuellen Budgetvertrages mit der Caritas Ulm für das Jahr 2015
zuzustimmen.
Walter Lang
Zur Mitzeichnung an:
BM 2, C 2, OB, ZS/F, ZS/P
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
Nein
Die Fortführung des kommunalen Beschäftigungsprogramms hat finanzielle Auswirkungen, die
über das vorhandene Budget finanziert werden.
MITTELBEDARF
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
PRC:....
Projekt / Investitionsauftrag: .......
Einzahlungen
Auszahlungen
ERGEBNISHAUSHALT laufend
€
€
Ordentliche Erträge
Ordentlicher Aufwand
davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
€
200.000 €
€
€
Saldo aus Investitionstätigkeit
€
Netttoressourcenbedarf
200.000 €
1. Finanzhaushalt 2015
Auszahlungen:
€
2015
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC 3120-620
200.000 €
Verfügbar:
Ggf. Mehrbedarf
€
€
MITTELBEREITSTELLUNG
Deckung Mehrbedarf bei
PRC .....
PS-Projekt 7...
bzw. Investitionsauftrag 7......
€
2. Finanzplanung 2016 ff
Auszahlungen:
Auszahlungen i.R. Finanzplanung
veranschlagt:
/nein
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung
Finanzplanung
€
ja
€
fremdes Fach-/Bereichsbudget
bei:
PRC .....
0€
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
0€
-3-
1.
Bericht Jobcenter Ulm
Die Verwaltung hat in der Sitzung vom 08.05.13 (GD 155/13) das zweite Arbeitsmarkt- und
Integrationsprogramm des Jobcenters Ulm vorgestellt. Die Organisation und Steuerung des
Jobcenters und die kommunalen Zuständigkeiten sind dem Geschäftsbericht des Fachbereichs
Bildung und Soziales vom 08.10.14 (GD 292/14) zu entnehmen. Die Lebenssituation der vom
Jobcenter unterstützten Haushalte wurde im Armutsbericht (GD 363/14) aufbereitet.
Die Integrationsmaßnahmen des Jobcenters werden in einem in der Trägerversammlung
abzustimmenden Arbeitsmarkt-und Integrationsprogramm festgelegt.
Für das Jahr 2014 hat die Trägerversammlung das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm
am 24.03.14 beschlossen. Darin sind die Ziele und Maßnahmen für das Geschäftsjahr 2014
und das dafür eingesetzte Budget beschrieben.
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm wird nach Genehmigung der Trägerversammlung
auf der Homepage des Jobcenters veröffentlicht (Zielsetzungen & Leitbild).
Zurzeit wird im Jobcenter das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm für das Jahr 2015
vorbereitet, das nach Zuteilung der Bundesmittel im Frühjahr 2015 der Trägerversammlung
vorgestellt wird.
Die Rahmendaten dafür werden in einem lokalen Planungsdokument zusammengestellt, das
nach Abstimmung mit der Trägerversammlung im Dezember 2014 den Mitarbeitern als
Geschäfts-grundlage für die Aufgabenerledigung im Folgejahr zur Verfügung gestellt wird
(Anlage 1).
Für das nächste Jahr prognostiziert das Jobcenter trotz erster Anzeichen für eine Eintrübung
der Konjunktur noch eine stabile Arbeitsmarktlage und Fachkräftenachfrage. Leider werden
auch bei Fachkräftemangel weiterhin Menschen arbeitslos sein, weil ihre Qualifikation oder ihre
persönlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen nicht zu den Anforderungen des
Arbeitsmarkts passen.
Das Jobcenter wird im nächsten Jahr neben der beruflichen Qualifizierung sein Augenmerk
besonders auf die Verbesserung der Integrationschancen langzeitarbeitsloser Menschen
richten und in enger Kooperation mit der Stadt die dafür von Land und Bund entwickelten
Förderprogramme einsetzen.
2.
Rahmenvereinbarung Jobcenter Ulm – Stadt Ulm zu den kommunalen
Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II
Gem. GD 285/11 haben sich die Vertragspartner bei Gründung der gemeinsamen Einrichtung
(gE) darauf verständigt, die Kommunalen Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II
(flankierende Leistungen) der Stadt Ulm (u.a. Schuldnerberatung, Suchtberatung,
Kinderbetreuung, psychosoziale Betreuung) nicht im Jobcenter wahrnehmen zu lassen,
sondern zur ganzheitlichen Versorgung der Ulmer Bevölkerung an die Stadt Ulm zu übertragen.
Die Leistungen gemäß § 16a SGB II werden von der Stadt Ulm innerhalb der bestehenden
Strukturen oder von beauftragten freien Trägern erbracht. Die Schnittstellen werden unter
Berücksichtigung der Kriterien zur Zusammenarbeit im Netzwerk geregelt. Für die Koordination
werden gesonderte Vereinbarungen mit den beteiligten Stellen getroffen.
Die Vorschrift des § 16a SGB II (Kommunale Eingliederungsleistungen) dient "zur
Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der
Eingliederung in Arbeit."
-4Unter den Leistungskatalog des § 16a SGB II fallen:
1. die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von
Angehörigen,
2. die Schuldnerberatung,
3. die psychosoziale Betreuung,
4. die Suchtberatung.
Gem. SGB II kann die soziale Stabilisierung bei einzelnen Leistungsberechtigten zumindest für
einige Zeit im Vordergrund der Betreuung stehen, bevor eine Eingliederung in Arbeit erfolgreich
verlaufen kann. Soziale Probleme werden in der Regel nicht durch die zuständige Integrationsfachkraft im Jobcenter selbst bearbeitet, zu diesem Zweck sollen vielmehr die Fachdienste - die
o.g. kommunalen Eingliederungsleistungen – eingeschaltet werden. Dazu müssen die Voraussetzungen einer Arbeitsroutine geschaffen werden. Hierfür ist systematische Kooperation und
Koordination gefordert. Nur wenn ein Kooperationssystem und Koordinationsinstrumente und
damit ein erforderliches Maß an Verbindlichkeit geschaffen werden, können die Fachdienste
regelmäßig eingeschaltet werden.
Kooperation und Koordination sind für die Umsetzung von "sozialer Stabilisierung" von großer
Bedeutung. Dazu sind Standardisierungen der Kooperationsstrukturen und die Nutzung von
Aushandlungsverfahren durch die Fach- und Führungskräfte notwendig.
Die Rahmenvereinbarung (Anlage 2) regelt die verbindlichen Absprachen zwischen der Stadt
Ulm und dem Jobcenter Ulm über die Leistungen gem. § 16a SGB II und wird Bestandteil und
Grundlage der zukünftigen Budgetverträge, Kooperationsvereinbarungen und
Verfahrensabsprachen mit den Leistungserbringern.
3.
Fortführung des kommunalen Beschäftigungsprogramms
Die Verwaltung hat im November 2011 (GD 287/11) und im Mai 2012 (GD 173/12) auf die
Notwendigkeit der Bereitstellung zusätzlicher kommunaler Finanzmittel für ein Qualifizierungsund Integrationsprojekt langzeitarbeitsloser Menschen hingewiesen. Der Gemeinderat hat
daraufhin mit GD 404/12 befristet für 2 Jahre der Schaffung von 10 kommunalen Projektstellen
im Bereich öffentlich geförderter Beschäftigung für Langzeitarbeitslose zugestimmt. Das
Jobcenter subventioniert diese Stellen mit einem Beschäftigungszuschuss aus den
Eingliederungstiteln (wie bei anderen Arbeitgebern) mit 50 % der anfallenden Lohnkosten. Die
restlichen Lohnkosten übernimmt die Stadt aus allgemeinen Finanzmitteln (Sonderfaktor für
Kommunale Arbeitsmarktförderung, ehem. ersparter Sozialhilfe). Der Aufwand der Stadt für 10
Stellen liegt bei 122.000 € p.a.
Mit GD 155/13 wurde die sozialpädagogische Betreuung während der o.g. Maßnahme für die
Beschäftigten beschlossen (Projekt Jobcoach).
3.1
Weiterführung subventionierter Arbeitsplätze bei der Stadt Ulm
Im Rahmen der kommunalen Projektstellen sind derzeit 6 Stellen besetzt. Die Stellen sind in der
Zentralbibliothek (2), dem Baubetriebshof (3) und dem Friedhof (1).
Nach Rückmeldung aus allen o.g. Stellen laufen die Beschäftigungsverhältnisse gut und alle
städtischen Beschäftigungsstellen haben großes Interesse an einer Weiterführung des
Programms (Anlage 3).
Aufgrund der positiven Erfahrungen schlägt die Verwaltung vor, im Rahmen des kommunalen
Beschäftigungsprogramms die 10 Projektstellen vorerst befristet für 2 Jahre weiterführen.
Es wird beabsichtigt – auch von Seiten des Jobcenters – die zehn Stellen wieder voll zu
besetzen. Hierzu müssen jedoch neben den bereits bestehenden Stellen entsprechende neue
Beschäftigungsstellen akquiriert und mit ZS/P und dem Personalrat abgestimmt werden. Auch
-5müssen geeignete Kunden durch das Jobcenters gefunden werden.
Wir finanzieren den städtischen Lohnkostenanteil aus den bereitgestellten Mitteln (Sonderfaktor
Kommunale Arbeitsmarktförderung, ehem. ersparte Sozialhilfe).
3.2
Kommunale Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung
Die Koordination der Arbeitsplätze hat die seit 01.06.2014 neu geschaffene Stelle Kommunale
Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung bei ABI in Kooperation mit dem Jobcenter
übernommen. Die Stelle wurde durch die Rückübertragung ehemaliger kommunaler Aufgaben
und Stellen vom Jobcenter an die Stadt bei ABI neu geschaffen.
Die Stelle Kommunale Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung wird im Jahr 2015 ein
Gesamtkonzept für die strategische Ausrichtung und die Entwicklung der kommunalen
Beschäftigungsförderung in Ulm entwickeln und die 10 kommunalen Projektstellen im Bereich
öffentlich geförderte Beschäftigung in diese Gesamtkonzeption einarbeiten und weitere
Tätigkeitsfelder prüfen.
3.3
Weiterführung Projekt Jobcoach
Mit GD 155/13 wurde die sozialpädagogische Betreuung während der o.g. Maßnahme für die
Beschäftigten beschlossen (Projekt Jobcoach).
Die Intension des Projektes war, dass Maßnahmeteilnehmerinnen und -teilnehmer nach
langjähriger Arbeitslosigkeit bei ihren ersten Schritten in der Arbeitswelt eine kompetente
Begleitung benötigen. Die Betreuungsperson sollte bei Konflikten am Arbeitsplatz auch dem
Arbeitgeber als Ansprechperson zur Seite stehen. Die Betreuung sollte sich inhaltlich und
finanziell an dem vom Land geförderten Baustein Nachhaltige Integration orientieren. Die
Finanzierung wurde aus dem kommunalen Beschäftigungsbudget übernommen.
Nach Auswertung der zweijährigen Maßnahmezeit zeigt sich, dass die Nachfrage nach
Betreuung und Begleitung vorhanden ist, jedoch nicht in dem Ausmaß, wie ursprünglich
angenommen.
Da Anfang 2015 die Arbeitsplätze bei den Beschäftigungsstellen neu besetzt werden und
möglichst auch neue Beschäftigungsstellen geschaffen werden sollen (s.o.), ist wieder mit einer
erhöhten Nachfrage nach Beratung und Begleitung zu rechnen, insbesondere beim Beginn der
Beschäftigungsverhältnisse und während der Anfangs- bzw. Probezeit. Auch benötigen neue
Arbeitgeber bzw. Beschäftigungsstellen ggf. einen erhöhten Beratungsbedarf bei der
Einrichtung von entsprechenden Stellen und bei der Begleitung und Betreuung der neuen
Beschäftigten.
Das Projekt Jobcoach soll bis 31.12.2015 weitergeführt werden. Auch dieses Projekt wird im
Jahr 2015 im Rahmen des Gesamtkonzepts für die strategische Ausrichtung und die
Entwicklung der kommunalen Beschäftigungsförderung in Ulm ausgewertet und die
gewonnenen Erfahrungen in das Gesamtkonzept eingebunden.
Die konzeptionelle Beschreibung des Projekts ergibt sich aus der Dienstleistungsbeschreibung
vom 01.05.2013 (GD 155/13). Die Details im Budgetvertrag GD 155/13 und die
Zuwendungssumme in Höhe von 28.800 € werden unverändert beibehalten.
Die bestehende Budgetvereinbarung mit der Caritas Ulm läuft zum 31.12.2014 aus. Der bis
2014 geltende Vertrag soll nun für das Jahr 2015 fortgeschrieben werden.
-6Wir finanzieren aus den bereitgestellten Mitteln (Sonderfaktor Kommunale
Arbeitsmarktförderung, ehem. ersparte Sozialhilfe).