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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
483 kB
Erstellt
12.10.15, 21:59
Aktualisiert
27.01.18, 10:39

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung ABI - Ältere, Behinderte und Integration Datum 19.11.2014 Geschäftszeichen ABI/AL/ Kommunale Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales Sitzung am 10.12.2014 TOP Behandlung öffentlich GD 456/14 Betreff: Kommunale Beschäftigungsförderung - Bericht Jobcenter Ulm - Rahmenvereinbarung Jobcenter Ulm - Stadt Ulm zu den kommunalen Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II - Fortführung des kommunalen Beschäftigungsprogramms - Weiterführung subventionierter Arbeitsplätze bei der Stadt Ulm - Weiterführung Projekt Jobcoach Anlagen: 3 Antrag: 1. Die Berichte zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. 2. Der Rahmenvereinbarung Stadt Ulm – Jobcenter Ulm zu den kommunalen Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II zuzustimmen. 3. Die Fortführung und Kofinanzierung des kommunalen Beschäftigungsprogramms zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. 4. Der Verlängerung des aktuellen Budgetvertrages mit der Caritas Ulm für das Jahr 2015 zuzustimmen. Walter Lang Zur Mitzeichnung an: BM 2, C 2, OB, ZS/F, ZS/P Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein Nein Die Fortführung des kommunalen Beschäftigungsprogramms hat finanzielle Auswirkungen, die über das vorhandene Budget finanziert werden. MITTELBEDARF INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG (Mehrjahresbetrachtung) PRC:.... Projekt / Investitionsauftrag: ....... Einzahlungen Auszahlungen ERGEBNISHAUSHALT laufend € € Ordentliche Erträge Ordentlicher Aufwand davon Abschreibungen Kalkulatorische Zinsen (netto) € 200.000 € € € Saldo aus Investitionstätigkeit € Netttoressourcenbedarf 200.000 € 1. Finanzhaushalt 2015 Auszahlungen: € 2015 innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei PRC 3120-620 200.000 € Verfügbar: Ggf. Mehrbedarf € € MITTELBEREITSTELLUNG Deckung Mehrbedarf bei PRC ..... PS-Projekt 7... bzw. Investitionsauftrag 7...... € 2. Finanzplanung 2016 ff Auszahlungen: Auszahlungen i.R. Finanzplanung veranschlagt: /nein Mehrbedarf Auszahlungen über Finanzplanung hinaus Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung € ja € fremdes Fach-/Bereichsbudget bei: PRC ..... 0€ Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln 0€ -3- 1. Bericht Jobcenter Ulm Die Verwaltung hat in der Sitzung vom 08.05.13 (GD 155/13) das zweite Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Ulm vorgestellt. Die Organisation und Steuerung des Jobcenters und die kommunalen Zuständigkeiten sind dem Geschäftsbericht des Fachbereichs Bildung und Soziales vom 08.10.14 (GD 292/14) zu entnehmen. Die Lebenssituation der vom Jobcenter unterstützten Haushalte wurde im Armutsbericht (GD 363/14) aufbereitet. Die Integrationsmaßnahmen des Jobcenters werden in einem in der Trägerversammlung abzustimmenden Arbeitsmarkt-und Integrationsprogramm festgelegt. Für das Jahr 2014 hat die Trägerversammlung das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm am 24.03.14 beschlossen. Darin sind die Ziele und Maßnahmen für das Geschäftsjahr 2014 und das dafür eingesetzte Budget beschrieben. Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm wird nach Genehmigung der Trägerversammlung auf der Homepage des Jobcenters veröffentlicht (Zielsetzungen & Leitbild). Zurzeit wird im Jobcenter das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm für das Jahr 2015 vorbereitet, das nach Zuteilung der Bundesmittel im Frühjahr 2015 der Trägerversammlung vorgestellt wird. Die Rahmendaten dafür werden in einem lokalen Planungsdokument zusammengestellt, das nach Abstimmung mit der Trägerversammlung im Dezember 2014 den Mitarbeitern als Geschäfts-grundlage für die Aufgabenerledigung im Folgejahr zur Verfügung gestellt wird (Anlage 1). Für das nächste Jahr prognostiziert das Jobcenter trotz erster Anzeichen für eine Eintrübung der Konjunktur noch eine stabile Arbeitsmarktlage und Fachkräftenachfrage. Leider werden auch bei Fachkräftemangel weiterhin Menschen arbeitslos sein, weil ihre Qualifikation oder ihre persönlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen nicht zu den Anforderungen des Arbeitsmarkts passen. Das Jobcenter wird im nächsten Jahr neben der beruflichen Qualifizierung sein Augenmerk besonders auf die Verbesserung der Integrationschancen langzeitarbeitsloser Menschen richten und in enger Kooperation mit der Stadt die dafür von Land und Bund entwickelten Förderprogramme einsetzen. 2. Rahmenvereinbarung Jobcenter Ulm – Stadt Ulm zu den kommunalen Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II Gem. GD 285/11 haben sich die Vertragspartner bei Gründung der gemeinsamen Einrichtung (gE) darauf verständigt, die Kommunalen Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II (flankierende Leistungen) der Stadt Ulm (u.a. Schuldnerberatung, Suchtberatung, Kinderbetreuung, psychosoziale Betreuung) nicht im Jobcenter wahrnehmen zu lassen, sondern zur ganzheitlichen Versorgung der Ulmer Bevölkerung an die Stadt Ulm zu übertragen. Die Leistungen gemäß § 16a SGB II werden von der Stadt Ulm innerhalb der bestehenden Strukturen oder von beauftragten freien Trägern erbracht. Die Schnittstellen werden unter Berücksichtigung der Kriterien zur Zusammenarbeit im Netzwerk geregelt. Für die Koordination werden gesonderte Vereinbarungen mit den beteiligten Stellen getroffen. Die Vorschrift des § 16a SGB II (Kommunale Eingliederungsleistungen) dient "zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit." -4Unter den Leistungskatalog des § 16a SGB II fallen: 1. die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, 2. die Schuldnerberatung, 3. die psychosoziale Betreuung, 4. die Suchtberatung. Gem. SGB II kann die soziale Stabilisierung bei einzelnen Leistungsberechtigten zumindest für einige Zeit im Vordergrund der Betreuung stehen, bevor eine Eingliederung in Arbeit erfolgreich verlaufen kann. Soziale Probleme werden in der Regel nicht durch die zuständige Integrationsfachkraft im Jobcenter selbst bearbeitet, zu diesem Zweck sollen vielmehr die Fachdienste - die o.g. kommunalen Eingliederungsleistungen – eingeschaltet werden. Dazu müssen die Voraussetzungen einer Arbeitsroutine geschaffen werden. Hierfür ist systematische Kooperation und Koordination gefordert. Nur wenn ein Kooperationssystem und Koordinationsinstrumente und damit ein erforderliches Maß an Verbindlichkeit geschaffen werden, können die Fachdienste regelmäßig eingeschaltet werden. Kooperation und Koordination sind für die Umsetzung von "sozialer Stabilisierung" von großer Bedeutung. Dazu sind Standardisierungen der Kooperationsstrukturen und die Nutzung von Aushandlungsverfahren durch die Fach- und Führungskräfte notwendig. Die Rahmenvereinbarung (Anlage 2) regelt die verbindlichen Absprachen zwischen der Stadt Ulm und dem Jobcenter Ulm über die Leistungen gem. § 16a SGB II und wird Bestandteil und Grundlage der zukünftigen Budgetverträge, Kooperationsvereinbarungen und Verfahrensabsprachen mit den Leistungserbringern. 3. Fortführung des kommunalen Beschäftigungsprogramms Die Verwaltung hat im November 2011 (GD 287/11) und im Mai 2012 (GD 173/12) auf die Notwendigkeit der Bereitstellung zusätzlicher kommunaler Finanzmittel für ein Qualifizierungsund Integrationsprojekt langzeitarbeitsloser Menschen hingewiesen. Der Gemeinderat hat daraufhin mit GD 404/12 befristet für 2 Jahre der Schaffung von 10 kommunalen Projektstellen im Bereich öffentlich geförderter Beschäftigung für Langzeitarbeitslose zugestimmt. Das Jobcenter subventioniert diese Stellen mit einem Beschäftigungszuschuss aus den Eingliederungstiteln (wie bei anderen Arbeitgebern) mit 50 % der anfallenden Lohnkosten. Die restlichen Lohnkosten übernimmt die Stadt aus allgemeinen Finanzmitteln (Sonderfaktor für Kommunale Arbeitsmarktförderung, ehem. ersparter Sozialhilfe). Der Aufwand der Stadt für 10 Stellen liegt bei 122.000 € p.a. Mit GD 155/13 wurde die sozialpädagogische Betreuung während der o.g. Maßnahme für die Beschäftigten beschlossen (Projekt Jobcoach). 3.1 Weiterführung subventionierter Arbeitsplätze bei der Stadt Ulm Im Rahmen der kommunalen Projektstellen sind derzeit 6 Stellen besetzt. Die Stellen sind in der Zentralbibliothek (2), dem Baubetriebshof (3) und dem Friedhof (1). Nach Rückmeldung aus allen o.g. Stellen laufen die Beschäftigungsverhältnisse gut und alle städtischen Beschäftigungsstellen haben großes Interesse an einer Weiterführung des Programms (Anlage 3). Aufgrund der positiven Erfahrungen schlägt die Verwaltung vor, im Rahmen des kommunalen Beschäftigungsprogramms die 10 Projektstellen vorerst befristet für 2 Jahre weiterführen. Es wird beabsichtigt – auch von Seiten des Jobcenters – die zehn Stellen wieder voll zu besetzen. Hierzu müssen jedoch neben den bereits bestehenden Stellen entsprechende neue Beschäftigungsstellen akquiriert und mit ZS/P und dem Personalrat abgestimmt werden. Auch -5müssen geeignete Kunden durch das Jobcenters gefunden werden. Wir finanzieren den städtischen Lohnkostenanteil aus den bereitgestellten Mitteln (Sonderfaktor Kommunale Arbeitsmarktförderung, ehem. ersparte Sozialhilfe). 3.2 Kommunale Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung Die Koordination der Arbeitsplätze hat die seit 01.06.2014 neu geschaffene Stelle Kommunale Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung bei ABI in Kooperation mit dem Jobcenter übernommen. Die Stelle wurde durch die Rückübertragung ehemaliger kommunaler Aufgaben und Stellen vom Jobcenter an die Stadt bei ABI neu geschaffen. Die Stelle Kommunale Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung wird im Jahr 2015 ein Gesamtkonzept für die strategische Ausrichtung und die Entwicklung der kommunalen Beschäftigungsförderung in Ulm entwickeln und die 10 kommunalen Projektstellen im Bereich öffentlich geförderte Beschäftigung in diese Gesamtkonzeption einarbeiten und weitere Tätigkeitsfelder prüfen. 3.3 Weiterführung Projekt Jobcoach Mit GD 155/13 wurde die sozialpädagogische Betreuung während der o.g. Maßnahme für die Beschäftigten beschlossen (Projekt Jobcoach). Die Intension des Projektes war, dass Maßnahmeteilnehmerinnen und -teilnehmer nach langjähriger Arbeitslosigkeit bei ihren ersten Schritten in der Arbeitswelt eine kompetente Begleitung benötigen. Die Betreuungsperson sollte bei Konflikten am Arbeitsplatz auch dem Arbeitgeber als Ansprechperson zur Seite stehen. Die Betreuung sollte sich inhaltlich und finanziell an dem vom Land geförderten Baustein Nachhaltige Integration orientieren. Die Finanzierung wurde aus dem kommunalen Beschäftigungsbudget übernommen. Nach Auswertung der zweijährigen Maßnahmezeit zeigt sich, dass die Nachfrage nach Betreuung und Begleitung vorhanden ist, jedoch nicht in dem Ausmaß, wie ursprünglich angenommen. Da Anfang 2015 die Arbeitsplätze bei den Beschäftigungsstellen neu besetzt werden und möglichst auch neue Beschäftigungsstellen geschaffen werden sollen (s.o.), ist wieder mit einer erhöhten Nachfrage nach Beratung und Begleitung zu rechnen, insbesondere beim Beginn der Beschäftigungsverhältnisse und während der Anfangs- bzw. Probezeit. Auch benötigen neue Arbeitgeber bzw. Beschäftigungsstellen ggf. einen erhöhten Beratungsbedarf bei der Einrichtung von entsprechenden Stellen und bei der Begleitung und Betreuung der neuen Beschäftigten. Das Projekt Jobcoach soll bis 31.12.2015 weitergeführt werden. Auch dieses Projekt wird im Jahr 2015 im Rahmen des Gesamtkonzepts für die strategische Ausrichtung und die Entwicklung der kommunalen Beschäftigungsförderung in Ulm ausgewertet und die gewonnenen Erfahrungen in das Gesamtkonzept eingebunden. Die konzeptionelle Beschreibung des Projekts ergibt sich aus der Dienstleistungsbeschreibung vom 01.05.2013 (GD 155/13). Die Details im Budgetvertrag GD 155/13 und die Zuwendungssumme in Höhe von 28.800 € werden unverändert beibehalten. Die bestehende Budgetvereinbarung mit der Caritas Ulm läuft zum 31.12.2014 aus. Der bis 2014 geltende Vertrag soll nun für das Jahr 2015 fortgeschrieben werden. -6Wir finanzieren aus den bereitgestellten Mitteln (Sonderfaktor Kommunale Arbeitsmarktförderung, ehem. ersparte Sozialhilfe).