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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
201 kB
Erstellt
12.10.15, 21:59
Aktualisiert
27.01.18, 10:40

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung R2 - Referentin BM 2 Datum 20.11.2014 Geschäftszeichen BM2-R2 Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales Sitzung am 10.12.2014 TOP Behandlung öffentlich GD 459/14 Betreff: Bericht über den Stand der Umsetzung des Chancengleichheitsplan des Fachbereichs Bildung und Soziales Anlagen: 2 Antrag: Vom Bericht Kenntnis zu nehmen Alexandra Bartmann Zur Mitzeichnung an: ABI, BM 2, BS, C 2, FAM, FB, KIBU, KITA, OB Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: nein nein Der Chancengleichheitsplan der Stadtverwaltung Ulm, gültig seit 01. Feb. 2010 (siehe auch GD 409/12 - 1. Ausgangslage) wurde auf der Grundlage des Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes BadenWürttemberg (Chancengleichheitsgesetz) vom 11. Oktober 2005 erlassen. Zusammengefasst sind die Ziele des Gesetzes:  a. die berufliche Förderung von Frauen unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung,  b. die Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen für Frauen und  c. eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer. Die Abteilungsleitungen des Fachbereichs Bildung und Soziales stimmen jährlich vor der Sommerpause gemeinsam mit der Fachbereichsleitung in einer Abteilungsleitungsbesprechung den Chancengleichheitsplan ab. Grundlage hierzu ist die Datenerfassung. Die Abteilungsleitungen sind sich ihrer Verantwortung und Vorbildrolle bewusst. Gleichstellungspolitische Zielsetzungen und Strategien werden gefördert und gefordert. Die Gleichstellungsorientierung wird aktiv regelmäßig thematisiert und diskutiert. Der Fachbereich Bildung und Soziales arbeitet nach wie vor gemeinsam mit der Abteilung ZS/P an Themen wie z.B. Personalförderungsmaßnahmen, Gewinnung von männlichen Pädagogen bei der Kinderbetreuung sowie Elternzeit. Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch der Eltern gegenüber ihrem Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus Anlass der Geburt und zur Betreuung des Kindes. Die Elternzeit eröffnet erwerbstätigen Eltern die Chance, sich ihrem Kind zu widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Arbeitsleben aufrechtzuerhalten. Elternzeit wird zunehmend von männlichen Beschäftigten des Fachbereichs in Anspruch genommen. Teilzeitarbeit wird, wie schon letztes Jahr angemerkt, überwiegend von Frauen wahrgenommen. Bewerbungen im Bereich der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kernzeitbetreuung von Schulen gehen mehrheitlich von Frauen ein. Die tarifliche Eingruppierung von Berufsfeldern steht unserer Vermutung nach in Zusammenhang mit der Entscheidung wer welche Berufe ausübt. Durch die bestehende Personalsituation und deren Geschlechterverteilung im Fachbereich kann eine Anpassung beziehungsweise eine Neuausrichtung nur bei Neu- bzw. Nachbesetzungen angestrebt werden.