Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
201 kB
Erstellt
12.10.15, 21:59
Aktualisiert
27.01.18, 10:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung R2 - Referentin BM 2
Datum
20.11.2014
Geschäftszeichen BM2-R2
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales Sitzung am 10.12.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
GD 459/14
Betreff:
Bericht über den Stand der Umsetzung des Chancengleichheitsplan des
Fachbereichs Bildung und Soziales
Anlagen:
2
Antrag:
Vom Bericht Kenntnis zu nehmen
Alexandra Bartmann
Zur Mitzeichnung an:
ABI, BM 2, BS, C 2, FAM, FB, KIBU, KITA, OB
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
nein
nein
Der Chancengleichheitsplan der Stadtverwaltung Ulm, gültig seit 01. Feb. 2010 (siehe auch
GD 409/12 - 1. Ausgangslage) wurde auf der Grundlage des Gesetzes zur Verwirklichung der
Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes BadenWürttemberg (Chancengleichheitsgesetz) vom 11. Oktober 2005 erlassen.
Zusammengefasst sind die Ziele des Gesetzes:
a. die berufliche Förderung von Frauen unter Wahrung des Vorrangs von Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung,
b. die Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen für Frauen und
c. eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer.
Die Abteilungsleitungen des Fachbereichs Bildung und Soziales stimmen jährlich vor der
Sommerpause gemeinsam mit der Fachbereichsleitung in einer Abteilungsleitungsbesprechung
den Chancengleichheitsplan ab. Grundlage hierzu ist die Datenerfassung.
Die Abteilungsleitungen sind sich ihrer Verantwortung und Vorbildrolle bewusst.
Gleichstellungspolitische Zielsetzungen und Strategien werden gefördert und gefordert.
Die Gleichstellungsorientierung wird aktiv regelmäßig thematisiert und diskutiert.
Der Fachbereich Bildung und Soziales arbeitet nach wie vor gemeinsam mit der Abteilung ZS/P
an Themen wie z.B. Personalförderungsmaßnahmen, Gewinnung von männlichen Pädagogen
bei der Kinderbetreuung sowie Elternzeit. Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch der Eltern
gegenüber ihrem Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus Anlass der Geburt
und zur Betreuung des Kindes. Die Elternzeit eröffnet erwerbstätigen Eltern die Chance, sich
ihrem Kind zu widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Arbeitsleben aufrechtzuerhalten.
Elternzeit wird zunehmend von männlichen Beschäftigten des Fachbereichs in Anspruch
genommen.
Teilzeitarbeit wird, wie schon letztes Jahr angemerkt, überwiegend von Frauen wahrgenommen.
Bewerbungen im Bereich der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der
Kernzeitbetreuung von Schulen gehen mehrheitlich von Frauen ein. Die tarifliche
Eingruppierung von Berufsfeldern steht unserer Vermutung nach in Zusammenhang mit der
Entscheidung wer welche Berufe ausübt.
Durch die bestehende Personalsituation und deren Geschlechterverteilung im Fachbereich
kann eine Anpassung beziehungsweise eine Neuausrichtung nur bei Neu- bzw.
Nachbesetzungen angestrebt werden.