Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
451 kB
Erstellt
12.10.15, 21:59
Aktualisiert
27.01.18, 10:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
VGV/VP - Verkehrsplanung
Datum
23.10.2014
Geschäftszeichen
VGV/VP-Sne/Bi
Vorberatung
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau
und Umwelt
Sitzung am 16.12.2014
TOP
Beschlussorgan
Gemeinderat
Sitzung am 18.12.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Querspange K9915 zwischen der L260 und dem Wiblinger Ring in Wiblingen
- Baubeschluss -
Anlagen:
Anlage 1:
Übersichtskarte
Anlage 2a und 2 b: Genehmigungsplanung (RE-Entwurf)
Anlage 3:
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Anlage 4:
Kostenberechnung
* 37
GD 138/14
Antrag:
1. Die Planung zur Querspange (K9915) zwischen der L260 und dem Wiblinger Ring entsprechend der
Entwurfsplanung vom 17.02.2014 mit Gesamtkosten in Höhe von 3,35 Mio. € wird genehmigt.
2. Der Kostenfortschreibung bei Projekt 7.54100002 "Verb.-Straße zwischen L260 - Wiblinger Ring" von
2.542.000 Euro um 808.000 Euro auf 3.350.000 Euro wird zugestimmt. Unter Berücksichtigung der
Förderung durch das Land, beläuft sich der Städtische Eigenanteil für die Maßnahme damit auf
2.235.000 €.
3. Der Ausführung des Bauvorhabens entsprechend der Planung vom 17.02.2014 wird zugestimmt.
Feig
Zur Mitzeichnung an:
BM 3, C 3, KoKo, LI, OB, ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
MITTELBEDARF
K 9915 Querspange Wiblingen
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
PRC: 5410-750
Projekt / Investitionsauftrag: 7.54100002
Einzahlungen
1.115.000 €
Auszahlungen
3.350.000 €
Saldo aus Investitionstätigkeit
2.235.000 €
ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend]
Ordentliche Erträge
Ordentlicher Aufwand
davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
24.300 €
108.900 €
92.150 €
52.696 €
Nettoressourcenbedarf
137.296 €
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2014
Auszahlungen (Bedarf):
232.654 €
Verfügbar (einschl. EÜ 2013):
Ggf. Mehrbedarf
232.654 €
0€
Deckung Mehrbedarf bei
PRC
PS-Projekt 7
bzw. Investitionsauftrag 7
€
€
2. Finanzplanung 2015 ff
Auszahlungen (Bedarf):
2.900.000 €
i.R. Finanzplanung veranschlagte
Auszahlungen
2.261.000 €
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
639.000 €
Vorbehaltlich der Zustimmung durch den
Gemeinderat in der Haushalts- und Finanzplanung
2015ff. bereits berücksichtigt.
1.
Bisherige Beratungen
2014
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC 5410-750
137.296 €
fremdes Fach-/Bereichsbudget bei:
PRC
€
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
€
-3Die ersten Überlegungen und Diskussionen für eine Trasse zwischen der L260 und dem Wiblinger Ring
als Verbindung in Richtung Donautal wurden bereits ab 1995 geführt. In diesem Zusammenhang fand
im Mai 2005 im Rahmen des ersten Planfeststellungsverfahrens für die Querspange eine Anhörung
statt, die zum Ergebnis führte, dass aufgrund der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen
die Planung grundlegend überarbeitet und das begonnene Planfeststellungsfahren eingestellt werden
musste. Die Trasse wurde verschoben und damit ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Für
dieses Verfahren, ab dem Jahr 2009, befasste sich der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau
und Umwelt an folgenden Terminen
1)
FBA am 08.12.2009 (GD 501/09)
- Planfeststellungsverfahren/Stellungnahme zu den erhobenen Einwänden
- Genehmigung der Entwurfsplanung
2) Fachbereichsausschuss am 08.06.2010 (GD 213/10)
- Genehmigung der geänderten Entwurfsplanung
3)
Fachbereichsausschuss am 01.02.2011 (GD 028/11)
- Planfeststellungsverfahren/Stellungnahme zu den erhobenen Einwänden
2.
Sachverhalt
Planung
Die Planungen zur Querspange wurden aufgestellt um eine Verbindung zwischen der L260 und dem
Wiblinger Ring als Verknüpfung an das übergeordnete Verkehrsnetz (B30) sowie an das Industrie- und
Gewerbegebiet Donautal zu schaffen. Dabei soll die Querspange im Rahmen ihrer Netzfunktion als
Kreisstraße (K9915) ausgebaut und gewidmet werden. Ziel der Querspange ist die Entlastung der
Hauptstraße und der Gögglinger Straße vom Durchgangsverkehr zur Verbesserung der Lebensqualität
in Bezug auf die Lärm- und Abgassituation. Der Bau ist eine Maßnahme des
Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) aus dem Jahr 1995 sowie dessen Fortschreibungen und ist damit
Bestandteil einer Neukonzeption des regionalen Straßennetzes in diesem Bereich.
Mit den Planungen aus dem Jahr 2005 wurde ein erstes Planfeststellungsverfahren eingeleitet, das
aufgrund von eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen eingestellt wurde. Grund war die
Zerschneidungswirkung der Flurstücke in diesem Bereich, die durch eine zügige Linienführung der
Vorzugsvariante den Gesamtraum in zwei landwirtschaftliche Bereiche zerteilt hätte.
Für die neuen Planungen wurde die Trasse ca. 50 m in Richtung Norden verlegt, was zu geringen
Zerschneidungswirkungen führt, mit vergleichsweise guter Verkehrswirksamkeit gegenüber der
Vorzugsvariante. Die Planung sieht den Bau einer Trasse zwischen der Unterkirchberger Straße
(L 260) und dem Wiblinger Ring vor. Die Länge der Strecke beträgt ca. 700 m plus ca. 340 m für die
Anpassung der Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz.
Der Verlauf der Linienführung erstreckt sich vom Wiblinger Ring aus in Richtung Südosten,
verschwenkt zwischen Gögglinger- und Unterweiler Straße in Richtung Nordosten und soll dann im
rechten Winkel ca. 70 m südlich der Ortsgrenze von Wiblingen an die L260 stoßen (Anlage 1 und 2). Der
Anschluss der Querspange am Beginn der Strecke an den Wiblinger Ring / Gögglinger Straße sowie am
Ende an der Unterkirchberger Straße soll über einen Kreisverkehr mit Durchmesser von 35m erfolgen
und ist für alle StVO zugelassenen Fahrzeuge befahrbar. Der Anschluss der Unterweiler Straße erfolgt
über eine Einmündung mit Signalisierung.
-4Die Querspange wird in Ortsrandlage als zweispurige Fahrbahn mit einem Regelquerschnitt von 10,5 m
geplant. Parallel zur Fahrbahn verläuft abgesetzt ein kombinierter Geh- und Radweg, der die
Radwegeverbindungen Wiblinger Ring, der Unterweiler Straße, in Richtung Unterkirchberg sowie zum
Naherholungsgebiet Binsenweiher verknüpfen soll.
Zwischen Gögglinger- und Unterweiler Straße ist zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung
nördlich der Querspange ein 2,50 m hoher Lärmschutzwall vorgesehen. Des Weiteren haben die
Bewohner in den höheren Stockwerken Anspruch auf passiven Lärmschutz.
Darüber hinaus sieht die Planung die Errichtung einer Friedhofsmauer als Lärm- und Sichtschutz vor.
Als freiwillige Maßnahme der Stadt, die sich nicht Aufgrund der Überschreitung von Grenzwerten
ergibt, wurde diese Maßnahme vom RP nicht als förderfähig anerkannt.
Die unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch ein umfassendes
Kompensationskonzept ausgeglichen. So ist unter anderem als Ersatzmaßnahme die Umwandlung von
bislang als Ackerland genutzter Fläche zu Grünanlagen mit Wiese, Bäumen und Sträuchern bzw. zu
Gehölzbeständen im Gewann Lindenhöhe oberhalb der B311 umgesetzt worden. Zusätzlich wurde als
Ersatzmaßnahme Teile des Blaukonzeptes mit der Renaturierung am ehemaligen Kässbohrer-Gelände
für die Kompensation bewertet. Entlang der Trasse sowie in angrenzenden Flächen sind ebenfalls
Grünanlagen vorgesehen sowie umfangreiche Feldgehölze und Einzelbaumpflanzungen. Die Details
sind im landschaftspflegerischen Begleitplan (Anlage 3) dargestellt.
Planfeststellungsverfahren
Im Planfeststellungsverfahren der aktuell zu Grunde liegenden Planung fand durch Auslegungen in den
Jahren 2009 und 2010 die Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Die eingegangen Einwendungen wurden
durch Stellungnahmen und Änderungen in der Entwurfsplanung behandelt. In einem weiteren
Verfahrensschritt wurde am 18.01.2012 im Dienstleistungszentrum in Wiblingen ein Erörterungstermin
durchgeführt.
In dem Erörterungstermin fand mit den betroffenen Bürgern und Trägern öffentlicher Belange ein
Austausch über alle zur Planung eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen der geplanten
Maßnahme statt. Die Ergebnisse wurden umfassend behandelt und bearbeitet.
Daraus resultierend und in der weiteren Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen wurde
am 31.07.2012 der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Querspange als K9915 zwischen der
L260 und dem Wiblinger Ring erlassen. In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig
vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden. Dabei wurden alle
Einwendungen Privater und Träger öffentlicher Belange behandelt.
Nach Ablauf der Klagefrist am 09.11.2012 trat die Rechtswirksamkeit des Planfeststellungsbeschlusses
in Kraft, womit für die Maßnahme Baurecht vorliegt.
3.
Kosten und Finanzierung
Für das Gesamtprojekt wurden in der aktuellen Kostenberechnung der Abteilung VGV/VP
Gesamtkosten in Höhe von 3.350.000 € ermittelt. Diese teilen sich auf in Baukosten inkl. Grunderwerb
in Höhe von rund 3.050.000 Euro und Planungskosten in Höhe von 300.000 Euro.
In der Haushalts- und Finanzplanung 2014 sind bei Projekt 7.54100002 "Verb.-Straße zwischen L260 -
-5Wiblinger Ring" derzeit Gesamtkosten in Höhe von 2.542.000 Euro und Einnahmen in Höhe von
1.440.000 Euro veranschlagt (städtische Eigenmittel 1.102.000 Euro). Diese Zahlen gehen noch auf die
im Jahre 2010 im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens vorgelegte Kostenberechnung (GD 213/10)
zurück.
Mit der aktuell durch VGV/VP aufgestellten Kostenberechnung sind die Gesamtkosten daher nun um
808.000 Euro auf 3.350.000 Euro fortzuschreiben.
Die Straßenbaumaßnahme ist nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)
förderfähig. Die Aufnahme in das Förderprogramm erfolgte bereits im Jahr 1999. Im
Zuwendungsbescheid des RP Tübingen wird eine Finanzhilfe des Landes in einer Höhe von 1.115.000
€ bewilligt. Der Eigenfinanzierungsanteil der Stadt beträgt somit 2.235.000 €. Im Vergleich zur
Entwurfsplanung aus 2010 hat sich damit der städtische Anteil an der Baumaßnahme um mehr als
verdoppelt, bezogen auf die Gesamtkosten beläuft sich der Zuschuss des Landes auf nur noch
lediglich 33 %.
In der Haushalts- und Finanzplanung 2015ff. sind daher nachfolgende Beträge vorzusehen:
Projekt
Gesamt
bis 2013
Auszahlungen neu
3.350.000
217.000
Zuschuss neu
-1.115.000
0
Eigenmittel neu
2.235.000
217.000
* einschl. Ermächtigungsübertrag 2013
2014
233.000 *
0
233.000
2015
1.400.000
-515.000
885.000
2016
1.500.000
-600.000
900.000
2017
0
0
0
In den vorliegenden Entwurf der Haushalts- und Finanzplanung 2015ff. sind bereits überarbeitete
Kosten und Zuschüsse eingeflossen.
Folgekosten
Für Unterhalt, Abschreibung (Nutzungsdauer Straße 40 Jahre; Nutzungsdauer Beleuchtung,
Signalanlage und Grünanlage 20 Jahre) und Verzinsung (kalk. Zinssatz 3,146%) entstehen Folgekosten
von jährlich 163.425 Euro. Dem steht die Auflösung des Zuschusses mit jährlich 24.300 Euro gegenüber.
Der Nettoressourcenbedarf, der den städtischen Ergebnishaushalt dauerhaft belastet, liegt damit bei
rund 137.000 Euro jährlich.
4.
Weiteres Vorgehen
Zum aktuellen Zeitpunkt befinden sich noch nicht alle benötigten Flächen im Besitz der Stadt. Im
Nachgang zu einem Baubeschluss wird die dafür zuständige Abteilung LI die offenen
Grundstücksfragen klären.
Soweit der Gemeinderat der Baumaßnahme zustimmt, wird die Abteilung Verkehrsplanung die
Ausführungsplanung fertigstellen und die Abteilung Verkehrsinfrastruktur die Vorbereitung der
Vergabe vornehmen. Da gegenwärtig noch nicht alle notwendigen Grundstücksfragen geklärt sind, ist
zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage über die zeitliche Abwicklung der Maßnahme möglich.