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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
451 kB
Erstellt
12.10.15, 21:59
Aktualisiert
27.01.18, 10:41

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung VGV/VP - Verkehrsplanung Datum 23.10.2014 Geschäftszeichen VGV/VP-Sne/Bi Vorberatung Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt Sitzung am 16.12.2014 TOP Beschlussorgan Gemeinderat Sitzung am 18.12.2014 TOP Behandlung öffentlich Betreff: Querspange K9915 zwischen der L260 und dem Wiblinger Ring in Wiblingen - Baubeschluss - Anlagen: Anlage 1: Übersichtskarte Anlage 2a und 2 b: Genehmigungsplanung (RE-Entwurf) Anlage 3: Landschaftspflegerischer Begleitplan Anlage 4: Kostenberechnung * 37 GD 138/14 Antrag: 1. Die Planung zur Querspange (K9915) zwischen der L260 und dem Wiblinger Ring entsprechend der Entwurfsplanung vom 17.02.2014 mit Gesamtkosten in Höhe von 3,35 Mio. € wird genehmigt. 2. Der Kostenfortschreibung bei Projekt 7.54100002 "Verb.-Straße zwischen L260 - Wiblinger Ring" von 2.542.000 Euro um 808.000 Euro auf 3.350.000 Euro wird zugestimmt. Unter Berücksichtigung der Förderung durch das Land, beläuft sich der Städtische Eigenanteil für die Maßnahme damit auf 2.235.000 €. 3. Der Ausführung des Bauvorhabens entsprechend der Planung vom 17.02.2014 wird zugestimmt. Feig Zur Mitzeichnung an: BM 3, C 3, KoKo, LI, OB, ZS/F Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: ja nein MITTELBEDARF K 9915 Querspange Wiblingen INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG (Mehrjahresbetrachtung) PRC: 5410-750 Projekt / Investitionsauftrag: 7.54100002 Einzahlungen 1.115.000 € Auszahlungen 3.350.000 € Saldo aus Investitionstätigkeit 2.235.000 € ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend] Ordentliche Erträge Ordentlicher Aufwand davon Abschreibungen Kalkulatorische Zinsen (netto) 24.300 € 108.900 € 92.150 € 52.696 € Nettoressourcenbedarf 137.296 € MITTELBEREITSTELLUNG 1. Finanzhaushalt 2014 Auszahlungen (Bedarf): 232.654 € Verfügbar (einschl. EÜ 2013): Ggf. Mehrbedarf 232.654 € 0€ Deckung Mehrbedarf bei PRC PS-Projekt 7 bzw. Investitionsauftrag 7 € € 2. Finanzplanung 2015 ff Auszahlungen (Bedarf): 2.900.000 € i.R. Finanzplanung veranschlagte Auszahlungen 2.261.000 € Mehrbedarf Auszahlungen über Finanzplanung hinaus 639.000 € Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat in der Haushalts- und Finanzplanung 2015ff. bereits berücksichtigt. 1. Bisherige Beratungen 2014 innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei PRC 5410-750 137.296 € fremdes Fach-/Bereichsbudget bei: PRC € Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln € -3Die ersten Überlegungen und Diskussionen für eine Trasse zwischen der L260 und dem Wiblinger Ring als Verbindung in Richtung Donautal wurden bereits ab 1995 geführt. In diesem Zusammenhang fand im Mai 2005 im Rahmen des ersten Planfeststellungsverfahrens für die Querspange eine Anhörung statt, die zum Ergebnis führte, dass aufgrund der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen die Planung grundlegend überarbeitet und das begonnene Planfeststellungsfahren eingestellt werden musste. Die Trasse wurde verschoben und damit ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Für dieses Verfahren, ab dem Jahr 2009, befasste sich der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt an folgenden Terminen 1) FBA am 08.12.2009 (GD 501/09) - Planfeststellungsverfahren/Stellungnahme zu den erhobenen Einwänden - Genehmigung der Entwurfsplanung 2) Fachbereichsausschuss am 08.06.2010 (GD 213/10) - Genehmigung der geänderten Entwurfsplanung 3) Fachbereichsausschuss am 01.02.2011 (GD 028/11) - Planfeststellungsverfahren/Stellungnahme zu den erhobenen Einwänden 2. Sachverhalt Planung Die Planungen zur Querspange wurden aufgestellt um eine Verbindung zwischen der L260 und dem Wiblinger Ring als Verknüpfung an das übergeordnete Verkehrsnetz (B30) sowie an das Industrie- und Gewerbegebiet Donautal zu schaffen. Dabei soll die Querspange im Rahmen ihrer Netzfunktion als Kreisstraße (K9915) ausgebaut und gewidmet werden. Ziel der Querspange ist die Entlastung der Hauptstraße und der Gögglinger Straße vom Durchgangsverkehr zur Verbesserung der Lebensqualität in Bezug auf die Lärm- und Abgassituation. Der Bau ist eine Maßnahme des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) aus dem Jahr 1995 sowie dessen Fortschreibungen und ist damit Bestandteil einer Neukonzeption des regionalen Straßennetzes in diesem Bereich. Mit den Planungen aus dem Jahr 2005 wurde ein erstes Planfeststellungsverfahren eingeleitet, das aufgrund von eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen eingestellt wurde. Grund war die Zerschneidungswirkung der Flurstücke in diesem Bereich, die durch eine zügige Linienführung der Vorzugsvariante den Gesamtraum in zwei landwirtschaftliche Bereiche zerteilt hätte. Für die neuen Planungen wurde die Trasse ca. 50 m in Richtung Norden verlegt, was zu geringen Zerschneidungswirkungen führt, mit vergleichsweise guter Verkehrswirksamkeit gegenüber der Vorzugsvariante. Die Planung sieht den Bau einer Trasse zwischen der Unterkirchberger Straße (L 260) und dem Wiblinger Ring vor. Die Länge der Strecke beträgt ca. 700 m plus ca. 340 m für die Anpassung der Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz. Der Verlauf der Linienführung erstreckt sich vom Wiblinger Ring aus in Richtung Südosten, verschwenkt zwischen Gögglinger- und Unterweiler Straße in Richtung Nordosten und soll dann im rechten Winkel ca. 70 m südlich der Ortsgrenze von Wiblingen an die L260 stoßen (Anlage 1 und 2). Der Anschluss der Querspange am Beginn der Strecke an den Wiblinger Ring / Gögglinger Straße sowie am Ende an der Unterkirchberger Straße soll über einen Kreisverkehr mit Durchmesser von 35m erfolgen und ist für alle StVO zugelassenen Fahrzeuge befahrbar. Der Anschluss der Unterweiler Straße erfolgt über eine Einmündung mit Signalisierung. -4Die Querspange wird in Ortsrandlage als zweispurige Fahrbahn mit einem Regelquerschnitt von 10,5 m geplant. Parallel zur Fahrbahn verläuft abgesetzt ein kombinierter Geh- und Radweg, der die Radwegeverbindungen Wiblinger Ring, der Unterweiler Straße, in Richtung Unterkirchberg sowie zum Naherholungsgebiet Binsenweiher verknüpfen soll. Zwischen Gögglinger- und Unterweiler Straße ist zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung nördlich der Querspange ein 2,50 m hoher Lärmschutzwall vorgesehen. Des Weiteren haben die Bewohner in den höheren Stockwerken Anspruch auf passiven Lärmschutz. Darüber hinaus sieht die Planung die Errichtung einer Friedhofsmauer als Lärm- und Sichtschutz vor. Als freiwillige Maßnahme der Stadt, die sich nicht Aufgrund der Überschreitung von Grenzwerten ergibt, wurde diese Maßnahme vom RP nicht als förderfähig anerkannt. Die unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch ein umfassendes Kompensationskonzept ausgeglichen. So ist unter anderem als Ersatzmaßnahme die Umwandlung von bislang als Ackerland genutzter Fläche zu Grünanlagen mit Wiese, Bäumen und Sträuchern bzw. zu Gehölzbeständen im Gewann Lindenhöhe oberhalb der B311 umgesetzt worden. Zusätzlich wurde als Ersatzmaßnahme Teile des Blaukonzeptes mit der Renaturierung am ehemaligen Kässbohrer-Gelände für die Kompensation bewertet. Entlang der Trasse sowie in angrenzenden Flächen sind ebenfalls Grünanlagen vorgesehen sowie umfangreiche Feldgehölze und Einzelbaumpflanzungen. Die Details sind im landschaftspflegerischen Begleitplan (Anlage 3) dargestellt. Planfeststellungsverfahren Im Planfeststellungsverfahren der aktuell zu Grunde liegenden Planung fand durch Auslegungen in den Jahren 2009 und 2010 die Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Die eingegangen Einwendungen wurden durch Stellungnahmen und Änderungen in der Entwurfsplanung behandelt. In einem weiteren Verfahrensschritt wurde am 18.01.2012 im Dienstleistungszentrum in Wiblingen ein Erörterungstermin durchgeführt. In dem Erörterungstermin fand mit den betroffenen Bürgern und Trägern öffentlicher Belange ein Austausch über alle zur Planung eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen der geplanten Maßnahme statt. Die Ergebnisse wurden umfassend behandelt und bearbeitet. Daraus resultierend und in der weiteren Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen wurde am 31.07.2012 der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Querspange als K9915 zwischen der L260 und dem Wiblinger Ring erlassen. In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden. Dabei wurden alle Einwendungen Privater und Träger öffentlicher Belange behandelt. Nach Ablauf der Klagefrist am 09.11.2012 trat die Rechtswirksamkeit des Planfeststellungsbeschlusses in Kraft, womit für die Maßnahme Baurecht vorliegt. 3. Kosten und Finanzierung Für das Gesamtprojekt wurden in der aktuellen Kostenberechnung der Abteilung VGV/VP Gesamtkosten in Höhe von 3.350.000 € ermittelt. Diese teilen sich auf in Baukosten inkl. Grunderwerb in Höhe von rund 3.050.000 Euro und Planungskosten in Höhe von 300.000 Euro. In der Haushalts- und Finanzplanung 2014 sind bei Projekt 7.54100002 "Verb.-Straße zwischen L260 - -5Wiblinger Ring" derzeit Gesamtkosten in Höhe von 2.542.000 Euro und Einnahmen in Höhe von 1.440.000 Euro veranschlagt (städtische Eigenmittel 1.102.000 Euro). Diese Zahlen gehen noch auf die im Jahre 2010 im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens vorgelegte Kostenberechnung (GD 213/10) zurück. Mit der aktuell durch VGV/VP aufgestellten Kostenberechnung sind die Gesamtkosten daher nun um 808.000 Euro auf 3.350.000 Euro fortzuschreiben. Die Straßenbaumaßnahme ist nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) förderfähig. Die Aufnahme in das Förderprogramm erfolgte bereits im Jahr 1999. Im Zuwendungsbescheid des RP Tübingen wird eine Finanzhilfe des Landes in einer Höhe von 1.115.000 € bewilligt. Der Eigenfinanzierungsanteil der Stadt beträgt somit 2.235.000 €. Im Vergleich zur Entwurfsplanung aus 2010 hat sich damit der städtische Anteil an der Baumaßnahme um mehr als verdoppelt, bezogen auf die Gesamtkosten beläuft sich der Zuschuss des Landes auf nur noch lediglich 33 %. In der Haushalts- und Finanzplanung 2015ff. sind daher nachfolgende Beträge vorzusehen: Projekt Gesamt bis 2013 Auszahlungen neu 3.350.000 217.000 Zuschuss neu -1.115.000 0 Eigenmittel neu 2.235.000 217.000 * einschl. Ermächtigungsübertrag 2013 2014 233.000 * 0 233.000 2015 1.400.000 -515.000 885.000 2016 1.500.000 -600.000 900.000 2017 0 0 0 In den vorliegenden Entwurf der Haushalts- und Finanzplanung 2015ff. sind bereits überarbeitete Kosten und Zuschüsse eingeflossen. Folgekosten Für Unterhalt, Abschreibung (Nutzungsdauer Straße 40 Jahre; Nutzungsdauer Beleuchtung, Signalanlage und Grünanlage 20 Jahre) und Verzinsung (kalk. Zinssatz 3,146%) entstehen Folgekosten von jährlich 163.425 Euro. Dem steht die Auflösung des Zuschusses mit jährlich 24.300 Euro gegenüber. Der Nettoressourcenbedarf, der den städtischen Ergebnishaushalt dauerhaft belastet, liegt damit bei rund 137.000 Euro jährlich. 4. Weiteres Vorgehen Zum aktuellen Zeitpunkt befinden sich noch nicht alle benötigten Flächen im Besitz der Stadt. Im Nachgang zu einem Baubeschluss wird die dafür zuständige Abteilung LI die offenen Grundstücksfragen klären. Soweit der Gemeinderat der Baumaßnahme zustimmt, wird die Abteilung Verkehrsplanung die Ausführungsplanung fertigstellen und die Abteilung Verkehrsinfrastruktur die Vorbereitung der Vergabe vornehmen. Da gegenwärtig noch nicht alle notwendigen Grundstücksfragen geklärt sind, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage über die zeitliche Abwicklung der Maßnahme möglich.