Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
260 kB
Erstellt
12.10.15, 21:59
Aktualisiert
27.01.18, 10:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
SUB - Stadtplanung, Umwelt und Baurecht
Datum
24.11.2014
Geschäftszeichen
SUB III-Ri
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau
und Umwelt
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Städtebauliche Neuordnung Bleichstraße Süd
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bleichstraße 9"
- Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange -
Anlagen:
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Sitzung am 16.12.2014
TOP
GD 445/14
Übersichtsplan
Bebauungsplanvorentwurf
Vorentwurf textliche Festsetzungen
Vorentwurf Begründung
Antrag des Vorhabenträgers
Vorhaben- und Erschließungsplan
(Grundrisse, Schnitt, Ansichten)
Stemshorn Architekten GmbH, Ulm
(Anlage 1)
(Anlage 2)
(Anlage 3)
(Anlage 4)
(Anlage 5)
(Anlage 6.1 – 6.6)
Antrag:
1.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Bleichstraße 9" innerhalb des im
Plan vom 24.11.2014 eingetragenen Geltungsbereichs zu beschließen.
2.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange i.S.v. § 4 Abs. 1
BauGB durchzuführen.
Jescheck
Zur Mitzeichnung an:
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Kurzdarstellung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Neubebauung des Grundstückes Bleichstraße 9 im
Dichterviertel, Ulm.
2.
Rechtsgrundlagen
a) § 12 Abs. 2, § 13 a, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch i. d. F. der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.11.2014
(BGBI. I S. 1784)
b) § 74 Landesbauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357,
ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2013 (GBI.S. 389, 440)
3.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Flurstück Nr. 591 (Bleichstraße 9).
4.
Änderung bestehender Bebauungspläne
Mit diesem Bebauungsplan wird der aufgeführte Bebauungsplan in den entsprechenden
Teilflächen des Geltungsbereichs ersetzt:
Plan Nr. 142 / gen. durch Erlass des RP Nordw. vom 08.03.1956 Nr. I 5 Ho-2206-60-Ulm/6
5.
Sachverhalt
5.1
Ausgangslage
Der Vorhabenträger beabsichtigt die Neuentwicklung seines Grundstücks Flurstück Nr. 591
(Bleichstraße 9). Die auf dem Grundstück bestehende 1-geschossige Bebauung soll
abgebrochen und durch den Neubau eines 5-geschossigen Wohn- und Geschäftshauses zzgl.
eines zurückgesetzten Staffelgeschosses ersetzt werden.
Der Geltungsbereich liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 142/24. Das
angestrebte Neubauprojekt kann mit den bestehenden Festsetzungen des rechtskräftigen
Bebauungsplans nicht realisiert werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung des Vorhabens ist
nach Abstimmung mit der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt und Baurecht der Stadt Ulm
und der Sanierungstreuhand Ulm GmbH ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne von §
12 Abs. 2 BauGB erforderlich.
Das Plangebiet grenzt an die Bleichstraße und ist von dort erschlossen. Das Grundstück ist
vollständig versiegelt. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit noch ein 1-geschossiges
Geschäftshaus mit Flachdach. Die angrenzende Bebauung hat vier Vollgeschosse mit geneigten
Satteldächern.
Das Plangebiet ist Bestandteil des Sanierungsgebiets „Dichterviertel“ (vgl. GD 381/11). Gemäß
Sanierungssatzung werden im Sanierungsgebiet Dichterviertel insbesondere die
nachstehenden Sanierungsziele verfolgt:
das nördliche Dichterviertel städtebaulich neu zu ordnen und zu einem attraktiven
Quartier für Wohnen und Dienstleitung umzubauen,
das Dichterviertel mit den angrenzenden Stadtquartieren besser zu verknüpfen,
die Wegeverbindungen innerhalb der Gebietes zu optimieren,
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das Freiflächenangebot innerhalb des Gebietes deutlich zu verbessern, indem die
öffentlichen und privaten Grünflächen ergänzt und verknüpft werden,
die beiden Blauarme und ihre Uferzonen erlebbar und erreichbar zu machen,
die öffentlichen Räume, insbesondere die Schillerstraße aufzuwerten und
einen wirksamen Lärmschutz entlang der B10 zu schaffen.
Für den nördlichen Bereich des Dichterviertels hat die Sanierungstreuhand Ulm GmbH im Jahr
2013 einen städtebaulichen Wettbewerb durchgeführt. Das Wettbewerbsgebiet grenzt von
Norden an die Bleichstraße und umfasst die Bebauung der nördlichen Straßenseite. Der
Entwurf des 1. Preisträgers wurde mittlerweile konkretisiert und in ein städtebauliches Konzept
mit integriertem Rahmenplan überführt (vgl. GD 272/14). Die Südseite der Bleichstraße,
Standort des Bauvorhabens Bleichstraße 9, befindet sich außerhalb des Rahmenplans
Dichterviertel Nord.
Um zu verhindern, dass die beiden Seiten der Bleichstraße eine unterschiedliche städtebauliche
Entwicklung nehmen, wurde der Rahmenplan „Bleichstraße Süd“ entwickelt. Dieser Plan setzt
analog zu den bereits getroffenen Festlegungen für die nördliche Bleichstraße nun den
städtebaulichen Rahmen für deren Südseite. Ziel des Rahmenplans ist eine einheitliche
Höhenentwicklung beidseits der Bleichstraße von 5 Vollgeschossen zuzüglich eines
zurückgesetzten Staffelgeschosses. Der Rahmenplan liegt dem Fachbereichsausschuss als Teil
1 dieses Tagesordnungspunktes zum Beschluss vor (s. GD 462/14).
5.2
Geplante Neugestaltung
Zur Neugestaltung des Plangebiets wird von Stemshorn Architekten GmbH, Ulm ein Vorhabenund Erschließungsplan erarbeitet, der bindender Bestandteil des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans ist.
Dieser sieht auf der Nordseite des Grundstücks Flurstück Nr. 591 (Bleichstraße 9), direkt
angrenzend an die Bleichstraße und an die östlich verlaufende Grundstückszufahrt Flur Nr. 590,
einen flachgedeckten, 5- geschossigen Baukörper zzgl. eines Staffelgeschosses vor. Die
Gebäudeoberkante im Bereich des rückversetzten Staffelgeschosses liegt bei etwa 19,20 m, die
in Erscheinung tretende Gebäudeoberkante des letzten Vollgeschosses bei etwa 16,20 m über
dem Niveau der Bleichstraße. Dachform und Höhenentwicklung des geplanten Gebäudes
orientieren sich am städtebaulichen Rahmenplan für das unmittelbar angrenzende
Dichterviertel Nord.
Entsprechend den Mischnutzungen im Quartier sind im EG Einheiten für Handel/
Dienstleistungen vorgesehen, ab dem 1. OG sind insgesamt 9 Wohneinheiten geplant.
Generell gilt Grenzbebauung; an der Westseite des Grundstücks hält der Neubau den
erforderlichen Grenzabstand ein. Hier befindet sich die Zufahrt über eine bereits bestehende
Rampe zu den Stellplätzen im Tiefgeschoss. Insgesamt können 8 Stellplätze hergestellt
werden, davon 6 als Doppelparker. Das Dach über dem Tiefgeschoss soll extensiv begrünt und
teilweise als Terrasse genutzt werden.
Die Gestaltung der Fassaden ist in diesem frühen Stadium des Verfahrens noch nicht
ausgearbeitet und wird zum nächsten Verfahrensschritt (Auslegungsbeschluss) vorgelegt.
5.3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne
von § 13a BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan wird auf der Grundlage eines konkreten
Vorhabens entwickelt. Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 370 m² auf.
Im Bebauungsplan sind folgende Festsetzungen vorgesehen:
-4- Art der baulichen Nutzungen:
Besonderes Wohngebiet (WB) gemäß
§ 4a BauNVO
- Maß der baulichen Nutzung:
Grundflächenzahl GRZ= 0,6; die GRZ darf für
Tiefgaragen und deren Zufahrten bis zu einem Wert
von 1,0 überschritten werden.
Gebäudehöhen differenziert nach den jeweiligen
Bauteilen mit einer max. zulässigen OK von 496,50
m ü. NN (ca. 19,20 m relative Höhe über dem
Niveau der Bleichstraße).
- überbaubare Grundstücksfläche:
Festsetzung von Baugrenzen
- Bauweise:
abweichende Bauweise
- Dachform:
Flachdach (FD)
- Stellplätze:
8 Stellplätze im Tiefgeschoss
Ein Durchführungsvertrag wird erarbeitet und zum Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes vorgelegt.
6.
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Das Bebauungsplanverfahren wird auf der Grundlage von § 13a BauGB (Bebauungspläne der
Innenentwicklung) durchgeführt.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sollen die Planunterlagen im
Bürgerservice Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht öffentlich dargelegt
und mit interessierten Bürgern erörtert werden. Außerdem soll Gelegenheit gegeben werden,
sich zu den Planungsabsichten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der
Auslegungsfrist zu äußern.
Parallel dazu sollen die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange eingeholt werden, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt sind.
Nähere Erläuterungen des Bebauungsplans erfolgen anhand der Planunterlagen in der Sitzung
des FBA Stadtentwicklung, Bau und Umwelt.