Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
250 kB
Erstellt
12.10.15, 21:59
Aktualisiert
27.01.18, 10:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung SUB - Stadtplanung, Umwelt und Baurecht
Datum
13.01.2015
Geschäftszeichen schm
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Hülenweg 6" Stadtteil Jungingen
- Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange -
Anlagen:
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Sitzung am 03.02.2015
TOP
GD 008/15
Übersichtsplan
(Anlage 1)
Bebauungsplanvorentwurf
(Anlage 2)
Vorentwurf textliche Festsetzungen
(Anlage 3)
Vorentwurf Begründung
(Anlage 4)
Antrag der Vorhabenträgerin
(Anlage 5)
Vorhaben- und Erschließungsplan
(Anlage 6.1 – 6.2)
(Grundrisse, Schnitt, Ansichten) Casa Nova mbH
Rahmenplan
(Anlage 7)
Niederschrift über die Verhandlungen des Ortschaftrats
(Anlage 8)
Antrag:
1.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Hülenweg 6", Stadtteil
Jungingen, innerhalb des im Plan vom 19.12.2014 eingetragenen Geltungsbereichs zu
beschließen.
2.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange i.S.v. § 4 Abs.
1 BauGB durchzuführen.
Jescheck
Zur Mitzeichnung an:
BM 3, C 3, JU, LI, OB, VGV
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Kurzdarstellung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan für eine Neubebauung im Bereich des Hülenweges
im Stadtteil Jungingen
2.
Rechtsgrundlagen
a) § 12 Abs. 2, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch i. d. F. der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414) geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
20.11.2014 (BGBI. I S.1748)
b) § 74 Landesbauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2010 (BGl.
S. 358 ber. S. 416), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 03.12.2013
3.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich umfasst Teilbereiche der Grundstücke Fl.st. Nr. 1006,
Grundstück Fl.st. Nr. 1010 (Verkehrsfläche) und Grundstück Fl.st. Nr. 62 (Albstraße) der
Gemarkung Jungingen.
4.
Änderung bestehender Bebauungspläne
Mit diesem Bebauungsplan wird der aufgeführte Bebauungsplan in der entsprechenden
Teilfläche des Geltungsbereichs ersetzt:
- Bebauungsplan Nr. 200/17 "Albstraße – Ehmannstraße – Hülenweg (Ortsmitte)" vom
2. Juli 1985
5.
Sachverhalt
5.1
Ausgangslage
Die Vorhabenträgerin, Fa. Casa Nova Planungs- und Wohnbaugesellschaft mbH,
beabsichtigt entsprechend den Vorplanungen des Rahmenplans der Stadt Ulm vom
Oktober 2013 (s. Anlage 7) auf dem Grundstück Fl.st. Nr. 1006, Gemarkung Jungingen,
südlich des Hülenwegs vier Mehrgenerationenhäuser zu errichten. Das Grundstück Fl.st.
Nr. 1006 befindet sich noch im Besitz der Stadt und wird im Laufe des Verfahrens an die
Vorhabenträgerin veräußert.
Das Grundstück liegt im Außenbereich. Der Flächennutzungsplan stellt Wohnbaufläche
dar. Zur planungsrechtlichen Sicherung des Vorhabens ist ein qualifizierter
Bebauungsplan erforderlich. Die Planung soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan
gemäß § 12 BauGB durchgeführt werden.
Im Bereich des Hülenweges liegt der Geltungsbereich innerhalb des rechtskräftigen
Bebauungsplans Nr. 200/17 "Albstraße – Ehmannstraße – Hülenweg (Ortsmitte)" der am
2. Juli 1985 in Kraft getreten ist. Der Bebauungsplan wird in dem betroffenen Teilbereich
aufgeboben und durch den neuen Bebauungsplan ersetzt.
Kernziel der Festsetzungen ist die Neugestaltung des Planbereichs zur Schaffung von
neuem Wohnraum.
-35.2
Bewerberverfahren
Auf Grundlage des o.g. Rahmenplans wurde von der Abteilung Liegenschaften und
Wirtschaftsförderung ein Bewerberverfahren für das städtische Grundstück durchgeführt.
Angeschrieben wurden insgesamt 171 Bauträger und Investoren; hiervon bekundeten 9
ihr Interesse an dem Grundstück. An dem Auswahlverfahren teilgenommen haben
letztlich 2 Bewerber. Von den beiden eingereichten Entwürfen hat der Ortschaftsrat sich
eindeutig für die Arbeit von Casa Nova entschieden (s. Niederschrift Anlage 8).
5.3
Geplante Neugestaltung
Zur Neugestaltung des Plangebiets wurde von der Firma Casa Nova Planungs- und
Wohnbaugesellschaft mbH ein Vorhaben- und Erschließungsplan erarbeitet, der
bindender Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist.
Die Planung sieht vier (4) gleichartig gestaltete Mehrgenerationenhäuser in 3geschossiger Bauweise und gleicher Gebäudehöhe von etwa 10 m über dem
Straßenniveau vor. Die Gebäudegröße und Stellung entspricht weitgehend den
Vorgaben des Rahmenplans der Stadt Ulm vom Oktober 2013. Durch die Anordnung
der Gebäude entsteht in der Mitte eine Platzsituation, die als Gemeinschaftsbereich mit
Spielplatz und Bewohnertreffpunkt gestaltet wird. Je Gebäude sind neun (9)
Wohneinheiten vorgesehen, wobei die Erdgeschosswohnungen über einen privaten
Gartenanteil und die darüber liegenden Wohnungen über Balkone verfügen. Pro
Geschoss sind jeweils zwei 4-Zimmer Wohnungen sowie eine 2-Zimmerwohnung
vorgesehen. Die Wohnungen entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit (DIN 18040
Teil 2).
Die
Umsetzung
der
wohnungspolitischen
Beschlüsse
zum
preiswerten
Mietwohnungsbau für 20 % der Wohnungen über einen Zeitraum von 10 Jahren wird
vom Vorhabenträger gewährleistet.
Bei entsprechender Förderung durch die Stadt Ulm ist für die Gebäude der
Energiestandard eines "Nettonullenergiehauses" vorgesehen, der durch entsprechende
Wärmedämmung, Photovoltaikanlage und Wärmepumpe mit Eigenstromnutzung erreicht
wird. Die Photovoltaikanlage wird auf dem Flachdach errichtet und ist aufgrund der
Attika von unten nicht sichtbar.
Die Stellplätze werden in einer Tiefgarage mit 44 Einstellplätzen bereitgestellt, wobei pro
Gebäude je zwei (2) rollstuhlgerechte Parkplätze vorgesehen sind. Darüber hinaus sind
in der Tiefgarage Fahrradstellplätze vorgesehen.
Entlang des Hülenwegs werden 12 dem Rathaus zugeordnete Stellplätze, sowie 5
öffentliche Parkplätze hergestellt. Die oberirdischen Park- und Stellplätze werden durch
eine öffentliche Grünfläche zur Wohnbebauung hin abgegrenzt.
Mit der Neubebauung des Grundstücks soll auf dem Standort in räumlicher Nähe des
Ortszentrums von Jungingen ein angemessener und qualitätsvoller Wohnungsbau
geschaffen werden.
5.4
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan wird auf der Grundlage des konkreten
Vorhabens entwickelt. Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 5.870 m² auf, die
Größe der Wohngebietsfläche beträgt dabei ca. 4.866 m².
Im Bebauungsplan sind folgende Festsetzungen vorgesehen:
Art der baulichen Nutzungen:
Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO
-4Maß der baulichen Nutzung:
Grundflächenzahl (GRZ) = 0,4; Überschreitung für
Tiefgaragen und Kellerräume bis 0,7
Gebäudehöhen differenziert nach den jeweiligen
Bauteilen mit einer max. zulässigen Gebäudehöhe
(OK) von 603,50 m ü. NN (ca. 10,0 m relative Höhe
über dem Niveau des Hülenweges).
überbaubare Grundstücksfläche
Festsetzung von Baugrenzen
Bauweise:
offene Bauweise
Dachform:
Flachdächer (FD)
Stellplätze:
ca. 44 Stellplätze in einer gemeinsamen
Tiefgarage,
5 ebenerdige Besucherstellplätze
Der Durchführungsvertrag wird zum Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes vorgelegt.
6.
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Das Bebauungsplanverfahren wird auf der Grundlage von § 12 BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sollen die Planunterlagen im
Bürgerservice Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht sowie bei der
Ortsverwaltung Jungingen öffentlich dargelegt und mit interessierten Bürgern erörtert
werden. Außerdem soll Gelegenheit gegeben werden, sich zu den Planungsabsichten
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Auslegungsfrist zu äußern.
Parallel dazu sollen die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange eingeholt werden, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt sind.
7.
Behandlung im Ortschaftsrat
In einer ersten, nicht öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats am 18.09.2014 wurde über
das Ergebnis des Bewerberverfahrens beraten; mit 12 ja-Stimmen und 2 Enthaltungen
hat sich der Ortschaftsrat für den Entwurf der Fa. Casa Nova entschieden.
In einer zweiten, öffentlichen Informationsveranstaltung am 13.11.2014 hat Casa Nova
das geplante Vorhaben der Öffentlichkeit vorgestellt.
Am 15.01.2015 wurde der Bebauungsplanentwurf "Hülenweg 6" im Ortschaftsrat
Jungingen vorgestellt und beraten. Die Anregungen des Ortschaftsrats sind in der
Planung berücksichtigt.
Nähere Erläuterungen des Bebauungsplanes erfolgen anhand der Planunterlagen in der
Sitzung des FBA Stadtentwicklung, Bau und Umwelt.