Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 4 - Begründun und Umweltbericht.pdf
Größe
593 kB
Erstellt
12.10.15, 21:59
Aktualisiert
27.01.18, 10:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4 zu GD 008/15
Planbereich
Plan Nr.
200
66
Stadt Ulm Stadtteil Jungingen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Hülenweg 6
Vorentwurf
Begründung zum Bebauungsplan
A. Städtebaulicher Teil
B. Umweltbericht
Ulm, 19.12.2014
Bearbeitung:
Büro für Stadtplanung, BfS,
Dipl.-Ing. Erwin Zint
Prof. Arno S. Schmid und Manfred Rauh
Landschaftsarchitekten GmbH – Neu-Ulm
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Hülenweg 6", Stadtteil Jungingen
städtebaulicher Teil
A. Städtebaulicher Teil
1.
Inhalt des Flächennutzungsplans
Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands Ulm stellt das Plangebiet als "geplante Wohnbaufläche" dar. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Da im Plangebiet ausschließlich die Schaffung von Wohnraum vorgesehen ist, kann das Vorhaben aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt werden.
2.
Anlass und Ziel der Planung
Die Vorhabenträgerin Firma Casa Nova Planungs- und Wohnbaugesellschaft mbH beabsichtigt
entsprechend den Vorplanungen des Rahmenplans auf dem Grundstück Fl.st. Nr. 1006, Gemarkung Jungingen, südlich des Hülenwegs vier Mehrgenerationenhäuser zu errichten. Für das
Grundstück besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Zur planungsrechtlichen Sicherung des
Vorhabens ist nach Abstimmung mit der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt und Baurecht
der Stadt Ulm ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne von § 12 Abs. 2 BauGB erforderlich.
Kernziel der Festsetzungen ist die Neugestaltung des Planbereichs zur Schaffung von neuem
Wohnraum.
3.
Angaben zum Bestand
Das Plangebiet liegt zentrumsnah im Ulmer Stadtteil Jungingen. Das Flurstück Nr. 1006 grenzt
südlich an den Hülenweg an und wird im Westen, Süden und Osten von Grünland mit Obstbaumbestand umgeben. Nachdem das bestehende Gebäude auf dem Flurstück 1006 bereits
abgebrochen wurde, wird die Fläche derzeit als Pferdekoppel genutzt und weist eine dementsprechende Vegetationszusammensetzung auf. Es sind zwei Bäume mittlerer Größe vorhanden.
An der Westseite grenzt eine Scheune der benachbarten Hofstelle an. Nördlich des Hülenwegs
besteht eine zweigeschossige Wohnbebauung. Weiterhin besteht auf dem südlich angrenzenden Grundstück ein Gebäude mit diversen Nebenanlagen.
Die Erschließung erfolgt über den Hülenweg. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das
Grundstück Fl.st. Nr. 1006 sowie Teilbereiche des Grundstücks Fl.st. Nr. 1010 (Verkehrsfläche)
und des Grundstücks Fl.st. Nr. 62 (Albstraße) der Gemarkung Jungingen.
Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 5.870 m² auf.
4.
Aufhebung bestehender Pläne
Im Bereich der Erschließungsstraße liegt der Geltungsbereich innerhalb des rechtskräftigen
Bebauungsplans Nr. 200/17 "Albstraße – Ehmannstraße – Hülenweg (Ortsmitte)" der am 2. Juli
1985 in Kraft getreten ist. Der Bebauungsplan wird in dem betroffenen Teilbereich aufgeboben.
5.
Geplante Neugestaltung des Plangebietes
Zur Neugestaltung des Plangebiets wurde von der Firma Casa Nova Planungs- und Wohnbaugesellschaft mbH ein Vorhaben- und Erschließungsplan erarbeitet, der bindender Bestandteil
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist.
Dieser sieht vier gleichartig gestaltete Mehrgenerationenhäuser in 3-geschossiger Bauweise
und gleicher Gebäudehöhe von etwa 10 m über dem Straßenniveau vor. Die Gebäudegröße
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Hülenweg 6", Stadtteil Jungingen
städtebaulicher Teil
und Stellung entspricht weitgehend den Vorgaben des Rahmenplans vom Oktober 2013. Durch
die Anordnung der Gebäude entsteht in der Mitte eine Platzsituation, die als Gemeinschaftsbereich mit Spielplatz und Bewohnertreffpunkt gestaltet wird. Je Haus sind 9 Wohneinheiten vorgesehen, wobei die Erdgeschosswohnungen über einen privaten Gartenanteil und die darüber
liegenden Wohnungen über Balkone verfügen. Pro Geschoss sind jeweils zwei 4-Zimmer Wohnungen sowie eine 2-Zimmerwohnung vorgesehen. Somit wird der Bedarf von verschiedenen
Nutzergruppen gedeckt. Die Wohnungen entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit (DIN
18040 Teil 2).
Bei entsprechender Förderung durch die Stadt Ulm ist für die Gebäude der Energiestandard
eines "Nettonullenergiehauses" vorgesehen, der durch entsprechende Wärmedämmung, Photovoltaikanlage und Wärmepumpe mit Eigenstromnutzung erreicht wird. Die Photovoltaikanlage
wird auf dem Flachdach errichtet und ist aufgrund der Attika von unten nicht sichtbar.
Die Stellplätze werden in einer Tiefgarage hergestellt, wobei pro Haus 2 rollstuhlgerechte Parkplätze vorgesehen sind. Darüber hinaus sind in der Tiefgarage Fahrradstellplätze vorgesehen.
Entlang des Hülenwegs werden 12 dem Rathaus zugeordnete Stellplätze, sowie 5 öffentliche
Parkplätze hergestellt. Die oberirdischen Park- und Stellplätze werden durch eine öffentliche
Grünfläche zur Wohnbebauung hin abgegrenzt.
Mit der Neubebauung des Grundstücks soll auf dem zentralen Standort im Stadtteil Jungingen
angemessener und qualitätsvoller Wohnraum geschaffen werden.
6.
Planinhalt
6.1 Art der baulichen Nutzungen
Die Art der baulichen Nutzung wird gemäß § 4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die in § 4 Abs. 2 BauNVO zugelassene Nutzung mit Wohngebäuden, nicht störende Gewerbebetrieben sowie Anlagen für gesundheitliche und soziale Zwecke entsprechen dem Vorhaben.
Nicht vereinbar mit einer Wohnnutzung nach § 4 Abs. 2 BauNVO sind der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle und sportliche Zwecke. Diese werden daher aufgrund von § 1 Abs. 6 Nr.1 BauNVO ausgeschlossen. Weiterhin sind die gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO aufgeführten Nutzungen nicht Bestandteil der Planung und damit nicht zulässig.
Mit den vorgesehenen Festsetzungen können alle vorgesehenen Nutzungen planungsrechtlich
gesichert werden.
Weiterhin wird gemäß § 12 Abs. 3a BauGB festgesetzt, dass insgesamt nur solche Vorhaben
zulässig sind, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
6.2 Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die zulässige Grundflächenzahl sowie die maximal
zulässige Höhe der baulichen Anlagen bestimmt.
Die zulässige Grundflächenzahl wird auf 0,4 festgesetzt. Für Tiefgarage, Kellerräume und Erschließungswege darf die zulässige Grundflächenzahl bis zu einem Wert von 0,7 überschritten
werden. Die nach § 17 BauNVO vorgegebene Grundflächenzahl wird damit geringfügig überschritten. Diese Überschreitung durch die Errichtung der Tiefgarage ist notwendig, da aus städtebaulichen Gründen die Stellplätze unterirdisch hergestellt werden sollen, um die Flächen weitestgehend von parkenden Fahrzeugen frei zu halten.
Die Erschließung des Plangebiets ist durch die bestehenden Straßen gesichert. Für die Flachdächer wird die Höhe der baulichen Anlagen über die maximal zulässige Gebäudeoberkante
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Hülenweg 6", Stadtteil Jungingen
städtebaulicher Teil
(OK) als absolute Höhen ü. NN festgesetzt. Diese liegt bei 603,50 m ü. NN, was einer mittleren
Höhe von ca. 10 m über dem Straßenniveau des Hülenwegs entspricht.
6.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen bestimmt. Die Baufenster
entsprechen der Grundlage des Vorhabenplanes für die zu errichtenden Gebäude. Es wird dabei die offene Bauweise festgesetzt.
6.4 Verkehrserschließung
Die Erschließung des Grundstücks erfolgt über die bestehenden Verkehrsflächen des Hülenwegs. Der Geltungsbereich umfasst den Hülenweg bis zur Einmündung in die Albstraße und
setzt diesen als öffentliche Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung "Verkehrsberuhigter Bereich" fest. Im Bereich des Flurstücks Nr. 1006 wird die Verkehrsfläche durch Inanspruchnahme eines Teilbereiches des Flurstücks auf 5,50 m verbreitert.
Die erforderlichen privaten Stellplätze werden in einer Tiefgarage mit ca. 44 Einstellplätzen bereitgestellt, die ebenfalls über den Hülenweg erschlossen wird. Hierbei werden davon pro Gebäude jeweils 2 Stellplätze als rollstuhlgerechte Stellplätze hergestellt.
Entlang des Hülenwegs sind bereits 12 dem Rathaus zugeordnete Stellplätze errichtet worden.
Zusätzlich werden 5 öffentliche Parkplätze errichtet. Diese werden als Senkrecht-Parker hergestellt.
Die Stellplätze des Rathauses werden im Zuge der Ausführung an die neuen örtlichen Gegebenheiten angepasst.
6.5 Grünordnerische Festsetzungen
Das Plangebiet liegt im zentralen Ortskern von Jungingen und wird an drei Seiten von Grünflächen umgeben die größtenteils mit Obstbäumen bestanden sind.
Der Rahmenplan sieht entlang des Hülenweg ein durchgängiges öffentliches Grün mit Baumstandorten vor. Diese Vorgabe wird im Bebauungsplan aufgegriffen und umgesetzt.
Die Park- und Stellplätze werden mit einem 3 m breiten öffentlichen Grünstreifen von den Gebäuden durchgängig abgegrenzt. Der Grünstreifen wird lediglich durch die Tiefgaragenzufahrt,
sowie die fußläufige Erschließung der Gebäude unterbrochen. Der nicht überbaute Teil des
Grundstücks wird als private Gartenfläche angelegt. In diesen Gartenbereichen sind ebenfalls
Baumpflanzungen festgesetzt.
Zur Minimierung der Eingriffe wurde eine Grünordnungskonzeption erarbeitet und in den Bebauungsplan integriert. Dabei werden folgende Maßnahmen festgesetzt:
- Festlegung von Artenlisten für die Pflanzmaßnahmen mit standortgerechten heimischen
Bäumen
- Festlegung eines Pflanzgebotes für Bäume
- Festlegung von Baumpflanzungen im privaten Grünbereich
- Festlegung zur extensiven Begrünung der Flachdächer
6.6 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Die erforderliche Umweltprüfung erfolgt im Umweltbericht, welcher als Teil B Bestandteil dieser
Begründung ist. Die Berechnung des Kompensationsbedarfs wird anhand der Verordnung des
Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen (Ökokonto-Verordnung
– ÖkVO vom 19. Dezember 2010) durchgeführt.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Hülenweg 6", Stadtteil Jungingen
städtebaulicher Teil
6.7 Infrastrukturversorgung
Die bestehende Infrastruktur ist ausreichend zur Versorgung des Plangebiets dimensioniert. Die
Ableitung des Schmutzwassers zur Kläranlage Steinhäule erfolgt über bereits vorhandene Kanäle.
6.8 Örtliche Bauvorschriften
Zur Sicherstellung der gestalterischen Zielsetzungen im Plangebiet werden örtliche Bauvorschriften nach § 74 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) als eigenständiger Satzungsteil festgesetzt. Die Gestaltungsanforderungen werden für die Dachgestaltung, für die
Freiflächen - und Einfriedung definiert.
7.
Flächen- und Kostenangaben
7.1 Flächenbilanz
Gesamtfläche Geltungsbereich
allgemeines Wohngebiet
öffentliche Grünfläche
Verkehrsflächen
ca. 5.870 m² (100,0 %)
ca. 4.866 m² ( 82,9 %)
ca. 235 m² ( 4,0%)
ca. 769 m² ( 13,1 %)
7.2 Kostenangaben
Der Stadt Ulm entstehen durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan keine Kosten. Die
Kosten für die Bearbeitung des Bebauungsplans werden vom Vorhabenträger als Veranlasser
der Planung vollständig getragen.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Hülenweg 6", Stadtteil Jungingen
Umweltbericht
B. Umweltbericht
1.
Scoping
Zur frühzeitigen Behördenbeteiligung wird der Umweltbericht auf der Grundlage des Bebauungsplanvorentwurfs erstellt und im Zuge der Plan- und Verfahrensentwicklung fortgeschrieben.
Das Untersuchungsgebiet der Umweltprüfung entspricht zunächst dem Plangebiet des Bebauungsplanes. Darüber hinaus erfolgt die Betrachtung der einzelnen Schutzgüter im Wirkungsgefüge mit der Umgebung, soweit diese durch das geplante Vorhaben betroffen ist.
Deren Untersuchungstiefe wird der Bedeutung der zu erwartenden Umweltauswirkungen
angemessen.
2.
Einleitung
2.1 Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes
Die Vorhabenträgerin Firma Casa Nova Planungs- und Wohnbaugesellschaft mbH beabsichtigt auf der Grundlage des Rahmenplans südlich des Hülenwegs auf dem Grundstück Fl.st.
Nr. 1006, Gemarkung Jungingen, vier Mehrgenerationenhäuser zu errichten. Grundlage ist
der Vorhaben- und Erschließungsplan der Vorhabenträgerin. Die Erschließung erfolgt über
den Hülenweg. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Fl.st. Nr. 1006 sowie einen
Teilbereich des Grundstücks Fl.st. Nr. 1010 (Verkehrsfläche) der Gemarkung Jungingen. Im
westlichen Bereich der Erschließungsstraße liegt der Geltungsbereich innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 200/17 "Albstraße – Ehmannstraße – Hülenweg (Ortsmitte)“
Für das Grundstück Fl.st. Nr. 1006 besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan.
2.2 Rechtsgrundlagen
Der Umweltbericht ist aufzustellen gemäß § 2a BauGB und beschreibt die in der Umweltprüfung ermittelten Belange des Umweltschutzes gemäß § 2 Absatz 4 BauGB. Gemäß § 1a
Absatz 3 BauGB ist die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in der Abwägung gemäß § 1 Absatz 7 BauGB zu berücksichtigen. Grundlage
hierzu ist die Eingriffsregelung der Naturschutzgesetzgebung.
2.3 Übergeordnete und tangierte Fachplanungen
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Ulm weist das Plangebiet sowie die südlich und östlich angrenzenden Flächen als geplante Wohnbaufläche aus.
Die nördlich und nordwestlich angrenzenden Gebiete sind als gemischte Baufläche im Bestand gekennzeichnet.
3.
Bearbeitungsmethodik
Alle Schutzgüter des Landschaftsraumes werden getrennt beschrieben und hinsichtlich ihrer
Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild erfasst. Ebenso werden die Umwelteinwirkungen auf den Menschen durch die Nutzung des Plangebietes erfasst und bewertet. Dabei wird die argumentative Bewertung durch eine Klassifizierung der landschaftsökologischen Wertigkeit in die Stufen bedeutungslos, von geringer Bedeutung, von mittlerer Bedeutung und von hoher Bedeutung unterstützt.
6
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Hülenweg 6", Stadtteil Jungingen
Umweltbericht
Es wird auf alle vorhandenen relevanten Daten aus dem Planungsraum zurückgegriffen.
Hinzu kommt die örtliche Bestandsaufnahme der Oberflächenstrukturen und Vegetation im
Plangebiet und dessen korrespondierender Umgebung.
Die Datengrundlagen werden im Laufe des Verfahrens nach der frühzeitigen Trägerbeteiligung um die dort gewonnenen Erkenntnisse bzw. Anforderungen ergänzt. Entsprechend
werden bei Bedarf die Wirkungsprognosen überarbeitet.
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern (z.B. Boden – Grundwasser oder Vegetation
– Klima) werden bei der Abarbeitung der Schutzgüter, soweit ergebnisrelevant, erfasst und
beschrieben.
Auf dieser Datengrundlage werden die Prognose über die Auswirkung des geplanten Vorhabens (unter Berücksichtigung aller möglichen und angemessenen Maßnahmen zur Minderung, Vermeidung und zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe) und die Prognose über
die weitere Entwicklung ohne Durchführung des Vorhabens erstellt.
Die Ergebnisse der Bestandsbewertung und der Wirkungsprognosen werden in der Anlage
des Umweltberichts in tabellarischer Form zusammengefasst.
Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß BNatSchG wird ein naturschutzfachliches Gutachten erstellt. Die Ergebnisse und Planungsanforderungen dieses
Gutachtens werden zur Beurteilung der Auswirkungen der Planänderung herangezogen und
sind Grundlage gegebenenfalls erforderlicher vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (cef
Maßnahmen).
Bestandteil der Umweltprüfung ist die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs auf der Grundlage
des von der Stadt Ulm in der Regel angewandten Berechnungsmodells.
4.
Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltfaktoren
4.1 Allgemeine Beschreibung des Plangebiets
Das weitgehend ebene Plangebiet umfasst 5.870 m² und befindet sich am südlichen Ortsrand des Stadtteiles Jungingen auf der Albhochfläche auf ca. 593 m ü. NN. Es wird derzeit
fast ausschließlich als Pferdekoppel genutzt. Am nördlichen Rand innerhalb des Plangebiets
wurde bereits notwendige 12 Stellplätze (Zufahrt Hülenweg) erstellt für das Rathaus. Nordwestlich und nördlich schließt sich der Ortskern von Jungingen an. Im Westen und Osten
wird das Plangebiet von Streuobstwiesen flankiert, im Süden schließen sich Streuobstrestbestände und 2 Grundstücke mit Kleingartennutzung und landwirtschaftlich genutzten Gebäuden an.
Die derzeitige Nutzung ist in Anlage 2 – Bestandsplan dargestellt).
4.2 Schutzgut Boden
Die Obere Bodenschicht wird gebildet aus Alblehm über Süßwassermolasse. Demnach ist in
Oberflächennähe mit tiefgründigen, bindigen und wenig wasserdurchlässigen Böden zu
rechnen. Die Bodenfunktionen "Ertragsfähigkeit", "Filter- und Pufferfunktion gegenüber
Schadstoffen" und "Ausgleichskörper im Wasserhaushalt" sind auf den festgesetzten Grünflächen von allgemeiner Bedeutung. Als Standort für besondere Vegetationsformen und für
die landesgeschichtliche Urkunde sind die Böden auch auf diesen Flächen bedeutungslos.
4.3 Schutzgut Wasser
4.3.1 Oberflächengewässer
Oberflächengewässer sind im Plangebiet und dessen engerer Umgebung (< 500m) nicht
vorhanden. Aufgrund der Topografie ist nur mit geringem natürlichem Oberflächenabfluss
aus dem Plangebiet im derzeitigen Zustand (Dauergrünland) zu rechnen.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Hülenweg 6", Stadtteil Jungingen
Umweltbericht
Das Schutzgut Oberflächengewässer ist im Plangebiet ohne Bedeutung
4.3.2 Grundwasser
Daten über Grund- und Schichtwasservorkommen liegen nicht vor. Wesentliche Grundwasservorkommen sind erst in großer Tiefe (80 bis 100 m) auf Höhe des Albkarstaquifers zu
erwarten. Nächstliegende Wasserschutzgebiet ist WSG 1 ZV Landeswasserversorgung
Stuttgart, Zone III und IIIa ca. 1,6 km nördlich des Plangebiets jenseits der BAB 8.
Das Schutzgut Grundwasser ist von allgemeiner Bedeutung.
4.4 Schutzgut Klima
Das Plangebiet liegt an der Nahtstelle zwischen Siedlungsklimatop und Freilandklimatop der
Hochflächen. Ausgeprägte Kaltluftenstehung ist aufgrund der Kleinflächigkeit des Raumes
(ca. 5 ha) zwischen ausgedehnten Kleingartenanlagen und Streuobstwiesen im Süden und
dem Dorf im Norden auszuschließen. Klimaausgleichende Wirkungen bleiben auf die Nahtstelle am Dorfrand beschränkt und sind aufgrund der geringen Wärmebelastung der dörflichen Bebauung nur von sehr untergeordneter Bedeutung.
Das Schutzgut Klima ist von geringer Bedeutung.
4.5 Schutzgut Arten und Biotope
Mit Ausnahme von 12 Stellplätzen am nördlichen Rand wird das Plangebiet als Pferdekoppel
intensiv beweidet. Im Plangebiet befinden sich noch 2 ausgewachsene Obstbäume als Rest
einer ehemaligen Streuobstwiese.
Das nächstliegende FFH Gebiet (Schutzgebiet-Nr. 7524341 "Blau und Kleine Lauter") befindet sich 2,5 km westlich, abgetrennt durch Siedlungsgebiete und Straßentrassen.
Das Plangebiet ist von allgemeiner Bedeutung für das Schutzgut.
Als Grundlage zur Überprüfung möglicher artenschutzrechtliche Verbotstatbestände (§44
BNatSchG) wird im Laufe des Verfahrens ein naturschutzfachliches Gutachten erstellt durch
Dr. Andreas Schuler, Büro für Landschaftsplanung, Dornbäumlesweg 25, 89231 Neu-Ulm.
Abgesehen von Brutvogelhabitaten in den beiden vorhandenen Obstbäumen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht mit artenschutzrechtlichen Planungshindernissen zu rechnen.
4.6 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Im Plangebiet und dessen östlicher und südlicher Umgebung befanden sich Reste ursprünglich ausgedehnter Streuobstwiesen, die das ehemals rein landwirtschaftlich geprägte Dorf
umfassten. Das Plangebiet selbst wird als Dauergrünland beweidet (Pferdehaltung) und es
befinden sich dort noch 2 ausgewachsene Obstbäume. Das Plangebiet ist mit Ausnahme der
am Hülenweg angeordneten Parkplätze durch Koppelzäune aus der Umgebung scharf abgegrenzt und nicht begehbar.
Nördlich und nordwestlich des Plangebiets schließen sich Bauflächen unterschiedlichster
Prägung vom landwirtschaftlichen Anwesen und Wirtschaftsgebäuden über Mehrfamilienund Einfamilienhäusern bis hin zu öffentlichen Gebäuden (Rathausneubau, FW-Gerätehaus)
an, die die Umwandlung vom bäuerlichen Dorf zur Wohnsiedlung mit Ortsteilzentrum deutlich
aufzeigen.
Der Hülenweg selbst stellt eine wichtige Verbindung dar zwischen der Ortsmitte und dem
ausgedehnten und für die siedlungsnahe Kurzzeiterholung bedeutsamen Örlinger Tal. Im
Übrigen sind im Plangebiet selbst und dessen unmittelbarer Umgebung keine Erholungseinrichtungen vorhanden.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Hülenweg 6", Stadtteil Jungingen
Umweltbericht
Das Plangebiet ist für das Schutzgut von geringer Bedeutung. Der Hülenweg ist als Fuß- und
Radwegverbindung von hoher Bedeutung.
4.7 Kultur- und Sachgüter
Bodendenkmale sind derzeit nicht bekannt. Sofern vorhanden, werden Informationen des
Denkmalamtes im Verlauf der Verfahrens in die Planunterlagen aufgenommen.
Das Plangebiet wird als Weide und Freilauf für die nordöstlich benachbarte Pferdestallung
genutzt. Die im Plangebiet vorhandenen Parkplätze sind dienen der Nutzung für die Besucher der nahgelegenen öffentlichen Einrichtungen (Rathaus).
4.8 Schutzgut Mensch
Die Bewohner und Nutzer der nördlich und notwestlich angrenzenden gemischten Bauflächen haben Anspruch auf die Einhaltung der für diese Flächen gesetzlich festgelegten maximalen Lärm- Geruchs- und sonstigen Immissionen. Innerhalb des Plangebiets bestehen
die für Wohnbauflächen vorgeschriebenen Schutzanforderungen hinsichtlich der zulässigen
Immissionen.
5.
Umweltprognose bei Durchführung der Planung
In die Umweltprognose fließen die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und zum Ausgleich innerhalb des Vorhabengebietes ein.
5.1 Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und zum Ausgleich
Oberbodensicherung und Wiederverwendung
Begrenzung der überbaubaren Flächen
Grünflächengebote
Begrünungsgebot für Tiefgaragen
Auswirkung auf den Bodenhaushalt
Vollständige Beseitigung der natürlichen Bodenfunktionen durch Versiegelung
Teilweise Beseitigung der natürlichen Bodenfunktionen durch Unterbauung
Eingriffe in den Bodenhaushalt sind unvermeidbar und bedürfen eines Ausgleichs bzw. einer
Kompensation.
5.2 Auswirkung auf den Wasserhaushalt
Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und zum Ausgleich
Begrenzung der überbaubaren Flächen
Grünflächengebot
Retentionsgebot zur Abflussspitzendämpfung
Versickerungsgebot, soweit die Bodenverhältnisse dies wirtschaftlich zulassen (nur in
geringem Umfang möglich)
Begrünungsgebot für Tiefgaragen und Flachdächer
Auswirkung auf den Wasserhaushalt
Verminderte Grundwasserneubildung und erhöhte Vorflut
Eingriffe in den Wasserhaushalt sind unvermeidbar und bedürfen eines Ausgleichs bzw. einer Kompensation.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Hülenweg 6", Stadtteil Jungingen
Umweltbericht
5.3 Auswirkungen auf den Klimahaushalt
Eingriffe in den Klimahaushalt sind angesichts der Kleinflächigkeit des Vorhabens und der
fehlenden Bedeutung der Flächen für den lokalen Klimaausgleich unerheblich
5.4 Auswirkungen auf Arten- und Biotopschutz
Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und zum Ausgleich
Pflanzgebote u.a. zum Ersatz der zu beseitigenden Bäume
Grünflächengebote
Begrünungsgebot für Tiefgaragen und Flachdächer
Auswirkung auf den Arten und Biotopschutz
Verlust von Grünland
Verlust von 2 ausgewachsenen Obsthochstämmen
Eingriffe in den Arten- und Biotopschutz sind unvermeidbar und bedürfen eines Ausgleichs
bzw. einer Kompensation.
Auswirkungen auf die Schutzziele benachbarter FFH Gebiete können ausgeschlossen werden.
Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen hinsichtlich des allgemeinen (§39 BNatSchG) und
des besonderen Artenschutzes (§ 44 BNatSchG) sind die vorhandenen Bäume zwischen
dem 1. Oktober und dem 28. Februar zu roden. Weitere Maßnahmen zur Vermeidung unzulässiger Schädigungen oder Störungen sind nach derzeitigem Kenntnisstand (vorbehaltlich
der abschließenden Bearbeitung des naturschutzfachlichen Gutachtens) nicht bekannt.
5.5 Auswirkungen auf das Landschaftsbild und Erholungspotential
Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und zum Ausgleich
Pflanzgebote u.a. zum Ersatz der zu beseitigenden Bäume
Grünflächengebote
Begrünungsgebot für Tiefgaragen und Flachdächer
Begrenzung der Baumassen und Bauflächen
Der derzeitige Übergangszustand erhält eine eindeutige städtebauliche Prägung, die mit
dem Umfeld angemessen korrespondiert. Durch intensive Bepflanzung wird der öffentliche
Straßenraum funktions- und situationsgerecht gestaltet. Die Wegebeziehung über den
Hülenweg zum nahegelegenen Erholungsraum "Örlinger Tal" bleibt uneingeschränkt erhalten. Die Umnutzung zur Wohnbaufläche entspringt den aktuellen Wohnraumansprüchen, die
hier an unempfindlicher Stelle angemessen realisiert werden können.
Das Schutzgut Landschaftsbild und Erholungspotential wird nicht erheblich beeinträchtigt.
5.6 Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter
Kulturgüter sind nicht betroffen.
Der landwirtschaftliche Ertrag durch Pferdehaltung (Weide/Auslauf) geht zugunsten der
Wohnraumnutzung verloren.
5.7 Auswirkung auf den Menschen
Lärm-, Staub-, und Abgasemissionen während der Bauzeit
Emissionen aus Verkehr
Angesichts der bestehenden Funktionen und der zu erwartenden geringen zusätzlichen Belastung sind die Auswirkungen vernachlässigbar.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Hülenweg 6", Stadtteil Jungingen
6.
Umweltbericht
Umweltprognose bei Nicht-Durchführung der Planung
Die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche wird unverändert fortgeführt.
7.
Planungsalternativen
Umfang und Anordnung der Bauflächen entsprechen den wirtschaftliche und Funktionsanforderungen des Maßnahmenträgers. Sie entsprechen dem ortsüblichen Zuschnitt. Wirtschaftlich vertretbare Alternativen mit geringeren Umweltbelastungen sind nicht zu erkennen.
keine Alternativen. Der Flächenverbrauch ist auf das Anforderungsmaß beschränkt.
8.
Einschränkungen und Schwierigkeiten bei der Datenerfassung
und Umweltprognose
Die vorliegenden Daten und die örtliche Verifizierung des aktuellen Zustands erlauben eine
umfassende und tiefgreifende Beurteilung des Standortes. Die Wirkungsprognose zur Beurteilung der Vorhabenauswirkungen erscheint zum gegenwärtigen Kenntnisstand ausreichend
sicher.
9.
Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Notwendige Überwachungsmaßnahmen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar.
Falls dennoch erforderlich wird die Gemeinde als Maßnahmenträger und Träger des Monitorings durch die Behörden gemäß §4 Abs. 3 BauGB unterrichtet.
10. Zusammenfassung des Umweltberichts
Das Planvorhaben bedingt erhebliche und nachhaltige Eingriffe in den Naturhaushalt, die
durch Kompensationsflächen außerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden. Eine tabellarische allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts wird im weiteren Verfahren hinzugefügt (Anlage 1).
11. Eingriffsbilanz / Ausgleichsflächenberechnung
Durch das Vorhaben werden erhebliche Eingriffe in den Naturhaushalt ausgelöst, die mangels im Plangebiet zur Verfügung stehender Fläche an anderer Stelle zu kompensieren sind.
Zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs werden der zu erwartende Eingriff auf der Grundlage des „Ulmer Modells“ zur Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung im Rahmen der Bauleitplanung bewertet und die erforderlichen Kompensationsflächen wie folgt ermittelt.
(s. hierzu auch Anlage 3 – Lagenplan: Eingriffs- / Ausgleichswirkung)
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Hülenweg 6", Stadtteil Jungingen
Kennziffer
lt. Plan
Vorhaben
Fläche
ha
E1
Beseitigung von Verkehrsgrünflächen zugunsten befestigter
Verkehrsflächen
Beseitigung von Wirtschaftsgrünland zugunsten befestigter
Verkehrsflächen
Beseitigung von Wirtschaftsgrünland zugunsten überbaubarer Flächen
40% aus 0,492 ha
Beseitigung von Wirtschaftsgrünland zugunsten unterbauter Grünflächen (Intensivbegrünung) m. Bäumen
Beseitigung von Wirtschaftsgrünland zugunsten von Grünflächen mit Bäumen
Beseitigung von Verkehrsflächen zugunsten von Grünflächen mit Bäumen
Summe
0,005
E2
E3
E4
A1
0.009
Umweltbericht
Wirkung
Verschiebung
der ökologischen
Bedeutung
gering
keine
Wirkfaktor
-1
Flächenbedarf
Ausgleich
ha
1 Wertstufe
+0,005
mittel
-2
+0,018
-2
+0.394
-0,5
+0,070
keine
0.197
mittel
keine
0.139
mittel
Gering bis mittel
0,003
mittel
0
mittel
mittel
+2
0,000
- 0,006
keine
+0,481
Das Vorhaben bedingt einen Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt, der außerhalb
des Plangebietes zu kompensieren ist. Bei Aufwertung der Kompensationsfläche um eine
Wertstufe beträgt der Flächenbedarf hierfür 0,481 ha.
12. Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets
Die zugeordneten Ausgleichsflächen werden im Laufe des Verfahrens ermittelt und im Bebauungsplan dargestellt.
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