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Bekanntmachung.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Bekanntmachung.pdf
Größe
129 kB
Erstellt
13.10.15, 10:39
Aktualisiert
29.01.18, 12:44

Inhalt der Datei

Stadt Ulm Der Oberbürgermeister Stadt Ulm Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung, Bau und Umwelt des Gemeinderats Am Dienstag, 05.02.2013, 16:00 Uhr, findet im Rathaus, Kleiner Sitzungssaal, eine Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung, Bau und Umwelt des Gemeinderats mit folgenden öffentlichen Tagesordnungspunkten statt: 1 Masterplan Citybahnhof Ulm - Zwischenbericht und Grundsatzbeschluss zur Durchführung des Realisierungswettbewerbs "Bahnhofplatz" - 2 Gestaltungsbeirat der Architektenkammer BadenWürttemberg - Grundsatzbeschluss zur Nutzung des Dienstleistungsangebots in Ulm - 3 Bebauungsplan "Mergelgrube II " - Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur öffentlichen Auslegung sowie Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange 4 Neufestsetzung und Erweiterung des Wasserschutzgebiets Donauried-Hürbetal im Ulmer Norden - Bericht - 5 Sanierung Kornhausplatz - Bericht über das Gutachterverfahren und Auftrag für die Weiterplanung - -2- 6 Einbeziehung von Geislingen in den DINGGemeinschaftstarif - Zustimmung zum Übergangstarif DING-Filslandverbund 2013 - Offenlegung 7 Zuschuss für Umweltbildungsmaßnahmen - Zustimmung zu einem laufenden Zuschuss an den BUND - 8 Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen im PRC 1124-711 (Gebäude), Sachkonto 42450020 Unterhaltsreinigung Gönner Oberbürgermeister Die Beratungsunterlagen können im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 121 eingesehen werden. Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung VGV/VP - Verkehrsplanung Datum 13.12.2012 Geschäftszeichen VGV/VP-Fi/Bi Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt Behandlung öffentlich Betreff: Einbeziehung von Geislingen in den DING-Gemeinschaftstarif - Zustimmung zum Übergangstarif DING-Filslandverbund 2013 - *1 Sitzung am 05.02.2013 TOP GD 005/13 Anlagen: Antrag: 1. Der Erweiterung des DING-Verbundgebiets mit einem laufenden jährlichen Aufwand für die Stadt Ulm von 46.000 € wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Vereinbarungen abzuschließen. 3. Die Deckung der Kosten erfolgt im Ergebnishaushalt über das Profit-Center 5470-750 (Kostenstelle 750561, Sachkonto 43150000). Laut Haushaltsplan 2013 steht hierfür ein Zuschuss für den Übergangstarif Geislingen in Höhe von 45.000 € zur Verfügung. Feig Genehmigt: BM 3,C 3,OB,ZS/F Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: ja nein MITTELBEDARF INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG (Mehrjahresbetrachtung) PRC: 5470-750 Projekt / Investitionsauftrag: Einzahlungen Auszahlungen ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend] € € Ordentliche Erträge Ordentlicher Aufwand 2013 2014 ff davon Abschreibungen Kalkulatorische Zinsen (netto) Saldo aus Investitionstätigkeit € Netttoressourcenbedarf € € 19.100 € 46.000 € € € 2013 2014 ff € 19.100 € 46.000 € innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei PRC 5470-750 2013 2014 ff 19.100 € 46.000 € MITTELBEREITSTELLUNG 1. Finanzhaushalt 2013 Auszahlungen (Bedarf): Verfügbar: Ggf. Mehrbedarf Deckung Mehrbedarf bei PRC PS-Projekt 7 bzw. Investitionsauftrag 7 € € € € € 2. Finanzplanung 2014 ff Auszahlungen (Bedarf): € i.R. Finanzplanung veranschlagte Auszahlungen € Mehrbedarf Auszahlungen über Finanzplanung hinaus € Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung fremdes Fach-/Bereichsbudget bei: PRC € Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln € -31. Anträge / bisherige Beschlüsse Unerledigte Anträge oder vorhergehende Beschlüsse liegen bisher nicht vor. 2. Sachverhalt 2.1. Ausgangssituation Die Stadt Ulm war im Juni 1997 Gründungsgesellschafter des Donau-Iller-Nahverkehrsverbundes DING. Seit damals kam es nachweislich zu einer überdurchschnittlichen Steigerung bei den Fahrgastzahlen (1997: 36,85 Mio., 2012: ca. 63 Mio. Fahrgäste). Zu dieser überaus positiven Entwicklung haben auch die verschiedenen Erweiterungen des Verbundgebietes DING in den Landkreis Biberach (01/2002), bis Gerstetten (01/2002), bis Heidenheim (02/2004), bis Hohenstadt (09/2007), bis Münsingen und Römerstein (01/2008), bis Aulendorf und Zwiefalten (01/2009) sowie bis Bad Wurzach (01/2012) beigetragen. Zum 1. Januar 2012 wurde im Landkreis Göppingen der Filsland Mobilitätsverbund gegründet. Der Landkreis Göppingen war von Anfang an zu einer Tarifkooperation beider Verbünde bereit und hat seinerseits die ptv GmbH beauftragt, geeignete Kooperationsmodelle zu untersuchen. Pro Jahr fahren ca. 441.000 Fahrgäste aus dem Gebiet des Filsland Mobilitätsverbundes in den DING-Verbundraum und umgekehrt. Hiervon entfallen 89 % auf die Stadt Geislingen an der Steige und nur 11 % auf den restlichen Landkreis Göppingen. In Abstimmung mit den betroffenen Gebietskörperschaften wird daher Geislingen als gemeinsamer Tarifpunkt der Verbünde Filsland Mobilitätsverbund und DING angestrebt. Die nun empfohlene Konzeption sieht eine Einbeziehung der Stadt Geislingen (und seiner Stadtteile Aufhausen, Türkheim und Weiler) in das Verbundgebiet DING vor. Die Erweiterung des DING-Tarifes bis Geislingen wurde durch die DING-Arbeitsgruppe Tarif und Vertrieb vorberaten und im DING-Aufsichtsrat (54. Sitzung vom 07.11.2012) vorbehaltlich der Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften ohne Gegenstimme beschlossen. DING geht aufgrund der Erfahrungen bei der Verbunderweiterung in Richtung Heidenheim davon aus, dass die Komplementärerlöse mittelfristig die zusätzlichen Kosten übersteigen werden. 2.2. Tarifgestaltung Von der Tarifmaßnahme sind die folgenden Linien unmittelbar betroffen: • • • • Schiene: R4 Geislingen (Bahnhof und Westbahnhof) – Ulm, Hbf. Buslinie 46: Geislingen – Ulm (DB ZugBus RAB) Buslinie 360: Geislingen – Laichingen (Fa. Auto-Mann) Buslinie 457: Geislingen – Schalkstetten (Fa. Sihler) Heute kommen auf diesen Linien der DB-Tarif, Haustarife (Linie 46, Linie 360) und der Filsland-Tarif (Linie 457) zur Anwendung. Diese unterschiedlichen Tarife werden künftig durch den DING-Tarif ersetzt, indem für Geislingen und die Teilorte Aufhausen, Türkheim und Weiler neue DINGTarifwaben eingeführt werden. Bei Fahrten innerhalb dieser neuen Waben gilt weiterhin der Tarif des Filsland Mobilitätsverbundes. -4- Abb. 1: geplante Erweiterung des Verbundgebiets DING bis Geislingen, Quelle: DING 2.3. Tarifliche Auswirkungen Mit dem vorgeschlagenen Tarifmodell des DING ergeben sich für die überwiegende Mehrzahl der Fahrgäste Kostenvorteile, insbesondere bei der Nutzung von Anschlussverkehren (z. B. im Stadtverkehr Ulm). Fahrgäste profitieren i. d. R. von den günstigeren Verbundtarifen, von den spezifischen Verbundangeboten (Semesterticket, Ticket 63plus, etc.) und dem freien Übergang auf die Stadtverkehre. Die Schüler können darüber hinaus in ihrer Freizeit alle Busse und Bahnen im Bereich des DING nutzen. Für relationsbezogene Fahrausweise werden analog der Regelungen anderer Verbunderweiterungen (Aulendorf, Heidenheim, Münsingen) bis zu 11 Preisstufen berechnet. Die Bahn-Angebote Bahncard 25, 50 oder 100 werden – wie im gesamten DING-Verbundgebiet – zukünftig nicht mehr anerkannt. Zur Verminderung von Preissprüngen soll Amstetten auf die Wabengrenze gelegt werden. Einzelfahrscheine von Amstetten, Nellingen und Urspring nach Geislingen verteuern sich gegenüber dem bisher geltenden DB-Tarif geringfügig. Diese Preisunterschiede können aber bei Nutzung der mit 10 % rabattierten DING-Card weitgehend ausgeglichen werden. Nahezu alle anderen Fahrscheine, insbesondere Zeitkarten, werden teilweise deutlich billiger. 2.4. Finanzielle Auswirkungen Diese Tarifmaßnahme kann nur umgesetzt werden, wenn die betroffenen Stadt- und Landkreise die dadurch verursachten Harmonisierungs- (billigere Fahrscheine) und Durchtarifierungsverluste (ein statt bisher zwei Fahrscheine) dauerhaft ausgleichen. Durch die Umsetzung der Maßnahme entstehen tarifbedingte Mindereinnahmen in Höhe von ca. 206 T € pro Jahr; hiervon entfallen ein Drittel auf Harmonisierungs- und zwei Drittel auf Durchtarifierungsverluste (insbesondere wegen des freien Übergangs auf den Stadtverkehr Ulm/Neu-Ulm). -5Daraus ergeben sich für die einzelnen notwendigen Maßnahmen folgende prognostizierten Ausgleichsbeträge (Stand: 23. Juli 2012): Der prognostizierte Gesamtaufwand für die Stadt Ulm sowie die beteiligten Landkreise Göppingen, Alb-Donau-Kreis, Biberach und Neu-Ulm beläuft sich auf jährlich 206.000 €, davon entfallen auf die Stadt Ulm voraussichtlich 45.700 € pro Jahr. Durch die noch anstehenden abschließenden Verhandlungen mit den Verkehrsunternehmen sowie die Aktualisierung der Preise können sich hierbei leichte Abweichungen ergeben. Darüber hinaus können sich in 2013 Erstinvestitionskosten für die Einrichtung der Vertriebs- und Informationssysteme in einer Größenordnung von bis zu 35.000 € für alle Beteiligten (ohne Empfehlung einer konkreten Kostenzuweisung) zusammen ergeben. Das Land Baden-Württemberg bezuschusst grundsätzlich keine Tarifkooperationen benachbarter Verbünde. Mit dieser Tarifkooperation erfüllt unser Verbund DING aber die Voraussetzungen des Landes, die bestehende Verbundförderung in ungekürztem Umfang weiter zu erhalten. 2.5. Umsetzungszeitpunkt Da von dieser Regelung im hohen Maße Schülerverkehre betroffen sind, soll die Verbunderweiterung rechtzeitig zum Schuljahreswechsel 2012/2013 (voraussichtlich zum 01.08. bzw. 01.09.2013) erfolgen. 3. Kosten und Finanzierung Folgende Kosten belasten den städtischen Ergebnishaushalt einmalig. 2013: 19.100 € bzw. 15.300 € (anteilig ab August bzw. Sept. 2013) Die folgenden Kosten belasten den städtischen Ergebnishaushalt dauerhaft: 2014ff: 46.000 € jährlich Im Ergebnishaushalt im Profit-Center 5470-750 (Kostenstelle 750561, Sachkonto 43150000) stehen Mittel in Höhe von 45.000 € als Dauersonderfaktor zur Verfügung.