Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Bekanntmachung.pdf
Größe
129 kB
Erstellt
13.10.15, 10:39
Aktualisiert
29.01.18, 12:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Der Oberbürgermeister
Stadt Ulm
Sitzung des Fachbereichsausschusses
Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
des Gemeinderats
Am
Dienstag, 05.02.2013, 16:00 Uhr,
findet im Rathaus, Kleiner Sitzungssaal, eine Sitzung des Fachbereichsausschusses
Stadtentwicklung, Bau und Umwelt des Gemeinderats mit folgenden öffentlichen
Tagesordnungspunkten statt:
1
Masterplan Citybahnhof Ulm
- Zwischenbericht und Grundsatzbeschluss zur
Durchführung des Realisierungswettbewerbs
"Bahnhofplatz" -
2
Gestaltungsbeirat der Architektenkammer BadenWürttemberg
- Grundsatzbeschluss zur Nutzung des
Dienstleistungsangebots in Ulm -
3
Bebauungsplan "Mergelgrube II "
- Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur öffentlichen
Auslegung sowie Beteiligung der Behörden sowie der
sonstigen Träger öffentlicher Belange
4
Neufestsetzung und Erweiterung des
Wasserschutzgebiets Donauried-Hürbetal im Ulmer
Norden
- Bericht -
5
Sanierung Kornhausplatz
- Bericht über das Gutachterverfahren und Auftrag für
die Weiterplanung -
-2-
6
Einbeziehung von Geislingen in den DINGGemeinschaftstarif
- Zustimmung zum Übergangstarif DING-Filslandverbund 2013 -
Offenlegung
7
Zuschuss für Umweltbildungsmaßnahmen
- Zustimmung zu einem laufenden Zuschuss
an den BUND -
8
Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen
im PRC 1124-711 (Gebäude), Sachkonto 42450020
Unterhaltsreinigung
Gönner
Oberbürgermeister
Die Beratungsunterlagen können im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 121 eingesehen werden.
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
VGV/VP - Verkehrsplanung
Datum
13.12.2012
Geschäftszeichen
VGV/VP-Fi/Bi
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau
und Umwelt
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Einbeziehung von Geislingen in den DING-Gemeinschaftstarif
- Zustimmung zum Übergangstarif DING-Filslandverbund 2013 -
*1
Sitzung am 05.02.2013
TOP
GD 005/13
Anlagen:
Antrag:
1. Der Erweiterung des DING-Verbundgebiets mit einem laufenden jährlichen Aufwand für die
Stadt Ulm von 46.000 € wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Vereinbarungen abzuschließen.
3. Die Deckung der Kosten erfolgt im Ergebnishaushalt über das Profit-Center 5470-750
(Kostenstelle 750561, Sachkonto 43150000). Laut Haushaltsplan 2013 steht hierfür ein
Zuschuss für den Übergangstarif Geislingen in Höhe von 45.000 € zur Verfügung.
Feig
Genehmigt:
BM 3,C 3,OB,ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
MITTELBEDARF
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
PRC: 5470-750
Projekt / Investitionsauftrag:
Einzahlungen
Auszahlungen
ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend]
€
€
Ordentliche Erträge
Ordentlicher Aufwand
2013
2014 ff
davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
Saldo aus Investitionstätigkeit
€
Netttoressourcenbedarf
€
€
19.100 €
46.000 €
€
€
2013
2014 ff
€
19.100 €
46.000 €
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC 5470-750
2013
2014 ff
19.100 €
46.000 €
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2013
Auszahlungen (Bedarf):
Verfügbar:
Ggf. Mehrbedarf
Deckung Mehrbedarf bei PRC
PS-Projekt 7
bzw. Investitionsauftrag 7
€
€
€
€
€
2. Finanzplanung 2014 ff
Auszahlungen (Bedarf):
€
i.R. Finanzplanung veranschlagte
Auszahlungen
€
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
€
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung
fremdes Fach-/Bereichsbudget bei:
PRC
€
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
€
-31.
Anträge / bisherige Beschlüsse
Unerledigte Anträge oder vorhergehende Beschlüsse liegen bisher nicht vor.
2.
Sachverhalt
2.1.
Ausgangssituation
Die Stadt Ulm war im Juni 1997 Gründungsgesellschafter des Donau-Iller-Nahverkehrsverbundes
DING. Seit damals kam es nachweislich zu einer überdurchschnittlichen Steigerung bei den
Fahrgastzahlen (1997: 36,85 Mio., 2012: ca. 63 Mio. Fahrgäste). Zu dieser überaus positiven
Entwicklung haben auch die verschiedenen Erweiterungen des Verbundgebietes DING in den
Landkreis Biberach (01/2002), bis Gerstetten (01/2002), bis Heidenheim (02/2004), bis Hohenstadt
(09/2007), bis Münsingen und Römerstein (01/2008), bis Aulendorf und Zwiefalten (01/2009) sowie
bis Bad Wurzach (01/2012) beigetragen.
Zum 1. Januar 2012 wurde im Landkreis Göppingen der Filsland Mobilitätsverbund gegründet. Der
Landkreis Göppingen war von Anfang an zu einer Tarifkooperation beider Verbünde bereit und hat
seinerseits die ptv GmbH beauftragt, geeignete Kooperationsmodelle zu untersuchen.
Pro Jahr fahren ca. 441.000 Fahrgäste aus dem Gebiet des Filsland Mobilitätsverbundes in den
DING-Verbundraum und umgekehrt. Hiervon entfallen 89 % auf die Stadt Geislingen an der Steige
und nur 11 % auf den restlichen Landkreis Göppingen. In Abstimmung mit den betroffenen
Gebietskörperschaften wird daher Geislingen als gemeinsamer Tarifpunkt der Verbünde Filsland
Mobilitätsverbund und DING angestrebt.
Die nun empfohlene Konzeption sieht eine Einbeziehung der Stadt Geislingen (und seiner Stadtteile
Aufhausen, Türkheim und Weiler) in das Verbundgebiet DING vor.
Die Erweiterung des DING-Tarifes bis Geislingen wurde durch die DING-Arbeitsgruppe Tarif und
Vertrieb vorberaten und im DING-Aufsichtsrat (54. Sitzung vom 07.11.2012) vorbehaltlich der
Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften ohne Gegenstimme beschlossen. DING geht
aufgrund der Erfahrungen bei der Verbunderweiterung in Richtung Heidenheim davon aus, dass
die Komplementärerlöse mittelfristig die zusätzlichen Kosten übersteigen werden.
2.2.
Tarifgestaltung
Von der Tarifmaßnahme sind die folgenden Linien unmittelbar betroffen:
•
•
•
•
Schiene: R4 Geislingen (Bahnhof und Westbahnhof) – Ulm, Hbf.
Buslinie 46: Geislingen – Ulm (DB ZugBus RAB)
Buslinie 360: Geislingen – Laichingen (Fa. Auto-Mann)
Buslinie 457: Geislingen – Schalkstetten (Fa. Sihler)
Heute kommen auf diesen Linien der DB-Tarif, Haustarife (Linie 46, Linie 360) und der Filsland-Tarif
(Linie 457) zur Anwendung. Diese unterschiedlichen Tarife werden künftig durch den DING-Tarif
ersetzt, indem für Geislingen und die Teilorte Aufhausen, Türkheim und Weiler neue DINGTarifwaben eingeführt werden. Bei Fahrten innerhalb dieser neuen Waben gilt weiterhin der Tarif
des Filsland Mobilitätsverbundes.
-4-
Abb. 1: geplante Erweiterung des Verbundgebiets DING bis Geislingen, Quelle: DING
2.3.
Tarifliche Auswirkungen
Mit dem vorgeschlagenen Tarifmodell des DING ergeben sich für die überwiegende Mehrzahl der
Fahrgäste Kostenvorteile, insbesondere bei der Nutzung von Anschlussverkehren (z. B. im
Stadtverkehr Ulm).
Fahrgäste profitieren i. d. R. von den günstigeren Verbundtarifen, von den spezifischen
Verbundangeboten (Semesterticket, Ticket 63plus, etc.) und dem freien Übergang auf die
Stadtverkehre. Die Schüler können darüber hinaus in ihrer Freizeit alle Busse und Bahnen im Bereich
des DING nutzen. Für relationsbezogene Fahrausweise werden analog der Regelungen anderer
Verbunderweiterungen (Aulendorf, Heidenheim, Münsingen) bis zu 11 Preisstufen berechnet.
Die Bahn-Angebote Bahncard 25, 50 oder 100 werden – wie im gesamten DING-Verbundgebiet –
zukünftig nicht mehr anerkannt. Zur Verminderung von Preissprüngen soll Amstetten auf die
Wabengrenze gelegt werden. Einzelfahrscheine von Amstetten, Nellingen und Urspring nach
Geislingen verteuern sich gegenüber dem bisher geltenden DB-Tarif geringfügig. Diese
Preisunterschiede können aber bei Nutzung der mit 10 % rabattierten DING-Card weitgehend
ausgeglichen werden. Nahezu alle anderen Fahrscheine, insbesondere Zeitkarten, werden teilweise
deutlich billiger.
2.4.
Finanzielle Auswirkungen
Diese Tarifmaßnahme kann nur umgesetzt werden, wenn die betroffenen Stadt- und Landkreise
die dadurch verursachten Harmonisierungs- (billigere Fahrscheine) und Durchtarifierungsverluste
(ein statt bisher zwei Fahrscheine) dauerhaft ausgleichen. Durch die Umsetzung der Maßnahme
entstehen tarifbedingte Mindereinnahmen in Höhe von ca. 206 T € pro Jahr; hiervon entfallen ein
Drittel auf Harmonisierungs- und zwei Drittel auf Durchtarifierungsverluste (insbesondere wegen
des freien Übergangs auf den Stadtverkehr Ulm/Neu-Ulm).
-5Daraus ergeben sich für die einzelnen notwendigen Maßnahmen folgende prognostizierten
Ausgleichsbeträge (Stand: 23. Juli 2012):
Der prognostizierte Gesamtaufwand für die Stadt Ulm sowie die beteiligten Landkreise Göppingen,
Alb-Donau-Kreis, Biberach und Neu-Ulm beläuft sich auf jährlich 206.000 €, davon entfallen auf die
Stadt Ulm voraussichtlich 45.700 € pro Jahr. Durch die noch anstehenden abschließenden
Verhandlungen mit den Verkehrsunternehmen sowie die Aktualisierung der Preise können sich
hierbei leichte Abweichungen ergeben. Darüber hinaus können sich in 2013 Erstinvestitionskosten
für die Einrichtung der Vertriebs- und Informationssysteme in einer Größenordnung von bis zu
35.000 € für alle Beteiligten (ohne Empfehlung einer konkreten Kostenzuweisung) zusammen
ergeben.
Das Land Baden-Württemberg bezuschusst grundsätzlich keine Tarifkooperationen benachbarter
Verbünde. Mit dieser Tarifkooperation erfüllt unser Verbund DING aber die Voraussetzungen des
Landes, die bestehende Verbundförderung in ungekürztem Umfang weiter zu erhalten.
2.5.
Umsetzungszeitpunkt
Da von dieser Regelung im hohen Maße Schülerverkehre betroffen sind, soll die
Verbunderweiterung rechtzeitig zum Schuljahreswechsel 2012/2013 (voraussichtlich zum 01.08.
bzw. 01.09.2013) erfolgen.
3. Kosten und Finanzierung
Folgende Kosten belasten den städtischen Ergebnishaushalt einmalig.
2013:
19.100 € bzw. 15.300 € (anteilig ab August bzw. Sept. 2013)
Die folgenden Kosten belasten den städtischen Ergebnishaushalt dauerhaft:
2014ff:
46.000 € jährlich
Im Ergebnishaushalt im Profit-Center 5470-750 (Kostenstelle 750561, Sachkonto 43150000)
stehen Mittel in Höhe von 45.000 € als Dauersonderfaktor zur Verfügung.