Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
53 kB
Erstellt
13.10.15, 10:43
Aktualisiert
28.01.18, 00:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
VGV/ME - Vermessung
Datum
08.05.2012
Geschäftszeichen
VGV/ME-Mi/Bi
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau
und Umwelt
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Bestellung eines Gutachters des Gutachterausschusses für Grundstückswertermittlung gem. § 192 BauGB
- Neubestellung eines Gutachters
* 57
Sitzung am 12.06.2012
TOP
GD 216/12
Anlagen:
Antrag:
Herr Michael Uhlenbrock wird bis zum 30.06.2014 als Gutachter im Gutachterausschuss für die
Ermittlung von Grundstückswerten in Ulm bestellt.
Feig
Genehmigt:
BM 3,C 3,OB
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden in BadenWürttemberg bei den Gemeinden selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet.
Gemäß § 2 (1) der Gutachterausschussverordnung vom 11. Dezember 1989 (GAusschV,
GBl. S. 541) werden der Vorsitzende, die Stellvertreter des Vorsitzenden sowie weitere
ehrenamtliche Gutachter von der Gemeinde auf 4 Jahre bestellt.
Der Gutachterausschuss ist ein auf der Grundlage des Baugesetzbuches gebildetes, selbständiges
und unabhängiges, weisungsfreies Kollegialorgan. Gemäß § 192 BauGB sollen die Gutachter
sachkundig und erfahren sein. Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist zusätzlich ein Bediensteter
der örtlich zuständigen Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von
Grundstücken als Gutachter mit heranzuziehen.
Die Bediensteten der Finanzbehörde sind nur für die Ermittlung der Bodenrichtwerte
heranzuziehen.
§ 2 Gutachterausschussverordnung
"Sind während der Amtsperiode des Gutachterausschusses weitere Gutachter zu bestellen, so
werden diese nur für den Rest der Amtsperiode bestellt.
(2) Für jeden Gutachterausschuss sind ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung örtlich
zuständigen Finanzbehörde sowie ein Stellvertreter als ehrenamtliche Gutachter zu bestellen. Sie
werden von der örtlich zuständigen Finanzbehörde vorgeschlagen."
Vom Finanzamt Ulm war bisher Frau Petra Staigmüller als Mitglied im Gutachterausschuss bestellt.
Nach Auskunft der örtlich zuständigen Finanzbehörde (Finanzamt Ulm) wird ihre Tätigkeit beim
Finanzamt Ulm, Abteilung Einheitsbewertung, durch Herrn Michael Uhlenbrock übernommen.
Herr Michael Uhlenbrock ist für die restliche Amtsperiode als Gutachter zu bestellen.
Die Bestellung obliegt nach § 2 Gutachterausschussverordnung in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Ulm dem Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt der Stadt
Ulm.
(Derzeitige Amtsperiode des Gutachterausschusses vom 01. Juli 2010 bis 30. Juni 2014)