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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
53 kB
Erstellt
13.10.15, 10:43
Aktualisiert
28.01.18, 00:23

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung VGV/ME - Vermessung Datum 08.05.2012 Geschäftszeichen VGV/ME-Mi/Bi Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt Behandlung öffentlich Betreff: Bestellung eines Gutachters des Gutachterausschusses für Grundstückswertermittlung gem. § 192 BauGB - Neubestellung eines Gutachters * 57 Sitzung am 12.06.2012 TOP GD 216/12 Anlagen: Antrag: Herr Michael Uhlenbrock wird bis zum 30.06.2014 als Gutachter im Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten in Ulm bestellt. Feig Genehmigt: BM 3,C 3,OB Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden in BadenWürttemberg bei den Gemeinden selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Gemäß § 2 (1) der Gutachterausschussverordnung vom 11. Dezember 1989 (GAusschV, GBl. S. 541) werden der Vorsitzende, die Stellvertreter des Vorsitzenden sowie weitere ehrenamtliche Gutachter von der Gemeinde auf 4 Jahre bestellt. Der Gutachterausschuss ist ein auf der Grundlage des Baugesetzbuches gebildetes, selbständiges und unabhängiges, weisungsfreies Kollegialorgan. Gemäß § 192 BauGB sollen die Gutachter sachkundig und erfahren sein. Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist zusätzlich ein Bediensteter der örtlich zuständigen Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken als Gutachter mit heranzuziehen. Die Bediensteten der Finanzbehörde sind nur für die Ermittlung der Bodenrichtwerte heranzuziehen. § 2 Gutachterausschussverordnung "Sind während der Amtsperiode des Gutachterausschusses weitere Gutachter zu bestellen, so werden diese nur für den Rest der Amtsperiode bestellt. (2) Für jeden Gutachterausschuss sind ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde sowie ein Stellvertreter als ehrenamtliche Gutachter zu bestellen. Sie werden von der örtlich zuständigen Finanzbehörde vorgeschlagen." Vom Finanzamt Ulm war bisher Frau Petra Staigmüller als Mitglied im Gutachterausschuss bestellt. Nach Auskunft der örtlich zuständigen Finanzbehörde (Finanzamt Ulm) wird ihre Tätigkeit beim Finanzamt Ulm, Abteilung Einheitsbewertung, durch Herrn Michael Uhlenbrock übernommen. Herr Michael Uhlenbrock ist für die restliche Amtsperiode als Gutachter zu bestellen. Die Bestellung obliegt nach § 2 Gutachterausschussverordnung in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Ulm dem Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt der Stadt Ulm. (Derzeitige Amtsperiode des Gutachterausschusses vom 01. Juli 2010 bis 30. Juni 2014)