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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
13.10.15, 10:44
Aktualisiert
27.01.18, 20:29

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung BS- Bildung und Sport Datum 12.06.2012 Geschäftszeichen BS - Ke Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales Behandlung öffentlich Betreff: Investitions- und Sanierungszuschüsse für Vereinssportstätten Anlagen: 1 Sitzung am 11.07.2012 TOP GD 268/12 Antrag: 1. Investitions- und Sanierungszuschüsse Investitions- und Sanierungszuschüsse für Vereinssportstätten von Ulmer Turn- und Sportvereinen entsprechend der Anlage in Höhe von max. 19.911 Euro zu bewilligen. 2. Zuschüsse zur Beschaffung von Sport- und Pflegegeräten Zuschüsse für Sport- und Pflegegeräte entsprechend der Anlage in Höhe von max. 17.200 Euro zu bewilligen. Über die beantragten Zuschüsse (Anlage) wird in der Vorstandssitzung des Stadtverbandes für Sport am 03.07.2012 beraten. Das Ergebnis aus dieser SfS-Sitzung wird in der Fachbereichsausschusssitzung am 11.07.2012 mündlich vorgetragen. Gerhard Semler Genehmigt: BM 2,OB Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: 1. Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: Ja Nein für das Haushaltsjahr 2012 MITTELBEDARF INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG (Mehrjahresbetrachtung) PRC: 4210-610 Förderung des Sports Projekt / Investitionsauftrag: 761042100090 Einzahlungen € Auszahlungen € FBA 08.02.2012 32.850 € FBA 02.05.2012 34.324 € FBA 11.07.2012 37.111 € Saldo aus Investitionstätigkeit 104.285 € ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend] Ordentliche Erträge Ordentlicher Aufwand davon Abschreibungen Kalkulatorische Zinsen (netto) € € € € Netttoressourcenbedarf € MITTELBEREITSTELLUNG 1. Finanzhaushalt 2012 Auszahlungen (Bedarf): Verfügbar: Ggf. Mehrbedarf Deckung Mehrbedarf bei PRC PS-Projekt 7 bzw. Investitionsauftrag 7 104.285 € 1.181.000 € € € € 2012 innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei PRC € fremdes Fach-/Bereichsbudget bei: PRC € Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln € 2. Finanzplanung 2012 ff Auszahlungen (Bedarf): 348.860 € i.R. Finanzplanung veranschlagte Auszahlungen € Mehrbedarf Auszahlungen über Finanzplanung hinaus € Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung 2. Investitions- und Sanierungszuschüsse - Laufende Bauvorhaben Die einzelnen Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen sind in der Anlage erläutert. Die Verwaltung schlägt vor, neue Bewilligungen in Höhe von insgesamt max. 37.111 Euro zu erteilen. -32.1. SKF-SWU Ulm e.V. – Bootlager für Drachenboote Der SWU-SKF e.V., der inzwischen aus 112 Mitgliedern besteht (überwiegend Altersklassen 27 - 60 Jahre), hat am 21. Februar 2012 einen Zuschussantrag für den Bau eines Bootslagers für seine Drachenboote eingereicht. Bisher wurden die Boote auf einfachen Holzblöcken gelagert. Dafür ist sehr viel Platz erforderlich und die Boote sind frei zugänglich. Im geplanten Bootslager sind die Boote sicher verwahrt und wettergeschützt untergebracht. Dem Verein wurde von Seiten der Stadt Ulm zum 29.03.2012 und von Seiten des WLSB zum 26.03.2012 eine vorzeitige Baufreigabe erteilt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 12.610 Euro brutto. Laut Schreiben des WLSB vom 22.03.2012 werden für das Drachenbootlager die gesamten Kosten in Höhe von 12.610 Euro brutto als zuwendungsfähig anerkannt. Die Verwaltung empfiehlt, dem Verein einen Zuschuss in Höhe von max. 6.305 Euro brutto zu gewähren. 2.2. VfL Ulm/Neu-Ulm e.V. – Modernisierung Beleuchtungsanlage in der 2-Feld-Tennishalle Der VfL Ulm/Neu-Ulm e.V. hat für die Modernisierung der Beleuchtungsanlage in der 2Feld-Tennishalle am 07.03.2012 einen Zuschuss beantragt. Aufgrund der stetig steigenden Stromkosten, sowie einer Infoveranstaltung und Empfehlung des WLSB zur Installation einer stromsparenden LED-Beleuchtung, hat sich der VfL entschieden, die alten Neonröhren durch eine LED-Beleuchtung zu ersetzen. Die Gesamtkosten betragen 17.993 Euro brutto. Der WLSB anerkennt 15.120 Euro netto als zuwendungsfähige Kosten. Die Verwaltung schlägt vor, einen Zuschuss in Höhe von max. 7.560 Euro netto zu bewilligen. 2.3. VfL Ulm/Neu-Ulm e.V. – Sanierung/ Umbau von Tennishartplätzen Der VfL Ulm/Neu-Ulm hat für die Sanierung von 3 Tennishartplätzen und damit verbunden für den Umbau eines Hartplatzes in ein Basketballspielfeld am 09.03.2012 einen Zuschussantrag eingereicht. Die Tennishartplätze werden von der Tennisabteilung (aktuell 174 Mitglieder) hauptsächlich in Zeiten benötigt, in denen man witterungsbedingt auf den Sandplätzen noch nicht spielen kann. Aufgrund der Witterung sind die Plätze mittlerweile stark beschädigt und verschmutzt. Die Plätze müssen saniert werden um weiterhin genutzt werden zu können. Da 2 Hartplätze für die Tennisabteilung ausreichend sind, möchte der VfL Ulm/Neu-Ulm im Zuge dieser Sanierung einen Hartplatz in ein Basketballfeld umbauen. Eine eigene Basketballabteilung hat der Verein noch nicht, doch wird bereits über die Turnabteilung Basketball angeboten. Der Verein sieht im Basketball ein nicht genutztes Potential als Sportangebot. -4Die Gesamtkosten betragen 12.092 Euro brutto. Der WLSB fördert den kompletten Umbau in ein Basketballfeld und anerkennt Kosten in Höhe von 9.060 Euro brutto. Die anfallenden Kosten für die erforderliche Reinigung und Reparatur des Kunststoffbelags der 2 weiteren Hartplätze werden von Seiten des WLSB nicht gefördert. Die Verwaltung empfiehlt auch die Kosten für die 2 weiteren Hartplätze in Höhe von 3.032 Euro als zuwendungsfähig anzuerkennen. Es ist aus Sicht der Verwaltung nicht nachvollziehbar wieso die Reinigung und Reparatur des Kunststoffbelags für das Basketballfeld gefördert wird und gleiche Maßnahmen für die zwei anderen Plätze nicht. Die zuwendungsfähigen Kosten für die kompletten Maßnahmen betragen 12.092 Euro brutto. Die Verwaltung empfiehlt, einen Zuschuss in Höhe von max. 6.046 Euro brutto zu gewähren. 3. Sportgeräte/Pflegegeräte 3.1. Ulmer Ruderclub Ulm e.V. – Anschaffung eines Renn-Vierers Der Ulmer Ruderclub Donau e.V. hat am 10.05.2012 einen Zuschussantrag für die Anschaffung eines Sportbootes für den Leistungsbereich eingereicht. Die Kosten für dieses Boot betragen 6.300 Euro brutto. Die Verwaltung schlägt vor, einen Zuschuss in Höhe von max. 3.150 Euro brutto zu bewilligen. 3.2. VfB Ulm e.V. – Anschaffung eines Gliederschleppnetzes Der VfB Ulm e.V. hat für den Kauf eines Gliederschleppnetzes am 22.05.2012 einen Zuschuss beantragt. Dieses Netz wird zum Einebnen der Sandflächen an der Bezirkssportanlage Pfaffenkau und zum Entfernen von abgestorbenem Material im Rasen benötigt. Die Kosten für dieses Netz betragen 579 Euro brutto. Die Verwaltung empfiehlt, für dieses Pflegegerät einen Zuschuss in Höhe von max. 290 Euro zu gewähren. 3.3. Ulmer Paddler e.V. – Anschaffung von 4 Kajaks Am 31.05.2012 wurde von den Ulmer Paddlern e.V. ein Antrag auf einen Zuschuss für 4 Kajaks mit Zubehör eingereicht. Die Kosten für die Anschaffung der Boote belaufen sich auf insgesamt 2.520 Euro brutto. Die Verwaltung empfiehlt, einen Zuschuss in Höhe von max. 1.260 Euro brutto zu bewilligen. -53.4. SV Grimmelfingen e.V. - Anschaffung eines Großflächenmähers Der SV Grimmelfingen hat am 04.05.2012 einen Zuschuss für den Kauf eines neuen Großflächenmähers beantragt. Der alte Rasenmäher ist inzwischen ca. 20 Jahre alt und das Getriebe undicht. Der SV Grimmelfingen verfügt über 2 Rasenspielfelder. Auf den Plätzen spielen neben dem SV Grimmelfingen die Gastvereine Sloga Ulm und Croatia Ulm. Der Spielbetrieb und somit die Pflege der Plätze muss gewährleistet sein. Vom Verein wurde ein Angebot der Fa. Endress für einen Grillo Frontmäher mit einer Schnittbreite von 132 cm eingereicht. Es handelt sich dabei um ein Vorführgerät mit ca. 50 Betriebsstunden und mit voller Garantie (wie Neugerät). Der Nettopreis beträgt 24.850 Euro anstelle 32.882 Euro. Die Gesamtkosten betragen inklusive Überführungs- und Bereitstellungskosten 30.303 Euro brutto. Da der Verein den Mäher dringend benötigt wurde zum 31.05.2012 von Seiten der Stadt Ulm eine vorzeitige Kauffreigabe erteilt. Laut Sportförderrichtlinien können max. 25.000 Euro als zuwendungsfähig anerkannt werden. Die Verwaltung empfiehlt einen Zuschuss von max 12.500 Euro brutto zu gewähren.