Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
13.10.15, 10:44
Aktualisiert
27.01.18, 20:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
BS- Bildung und Sport
Datum
12.06.2012
Geschäftszeichen
BS - Ke
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Investitions- und Sanierungszuschüsse für Vereinssportstätten
Anlagen:
1
Sitzung am 11.07.2012
TOP
GD 268/12
Antrag:
1.
Investitions- und Sanierungszuschüsse
Investitions- und Sanierungszuschüsse für Vereinssportstätten von Ulmer Turn- und
Sportvereinen entsprechend der Anlage in Höhe von max. 19.911 Euro zu bewilligen.
2.
Zuschüsse zur Beschaffung von Sport- und Pflegegeräten
Zuschüsse für Sport- und Pflegegeräte entsprechend der Anlage in Höhe von
max. 17.200 Euro zu bewilligen.
Über die beantragten Zuschüsse (Anlage) wird in der Vorstandssitzung des Stadtverbandes
für Sport am 03.07.2012 beraten.
Das Ergebnis aus dieser SfS-Sitzung wird in der Fachbereichsausschusssitzung am
11.07.2012 mündlich vorgetragen.
Gerhard Semler
Genehmigt:
BM 2,OB
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
Ja
Nein
für das Haushaltsjahr 2012
MITTELBEDARF
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
PRC: 4210-610 Förderung des Sports
Projekt / Investitionsauftrag: 761042100090
Einzahlungen
€
Auszahlungen
€
FBA 08.02.2012
32.850 €
FBA 02.05.2012
34.324 €
FBA 11.07.2012
37.111 €
Saldo aus Investitionstätigkeit
104.285 €
ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend]
Ordentliche Erträge
Ordentlicher Aufwand
davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
€
€
€
€
Netttoressourcenbedarf
€
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2012
Auszahlungen (Bedarf):
Verfügbar:
Ggf. Mehrbedarf
Deckung Mehrbedarf bei
PRC
PS-Projekt 7
bzw. Investitionsauftrag 7
104.285 €
1.181.000 €
€
€
€
2012
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC
€
fremdes Fach-/Bereichsbudget bei:
PRC
€
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
€
2. Finanzplanung 2012 ff
Auszahlungen (Bedarf):
348.860 €
i.R. Finanzplanung veranschlagte
Auszahlungen
€
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
€
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung
2.
Investitions- und Sanierungszuschüsse - Laufende Bauvorhaben
Die einzelnen Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen sind in der Anlage erläutert. Die
Verwaltung schlägt vor, neue Bewilligungen in Höhe von insgesamt max. 37.111 Euro zu
erteilen.
-32.1.
SKF-SWU Ulm e.V. – Bootlager für Drachenboote
Der SWU-SKF e.V., der inzwischen aus 112 Mitgliedern besteht (überwiegend
Altersklassen 27 - 60 Jahre), hat am 21. Februar 2012 einen Zuschussantrag für den Bau
eines Bootslagers für seine Drachenboote eingereicht.
Bisher wurden die Boote auf einfachen Holzblöcken gelagert. Dafür ist sehr viel Platz
erforderlich und die Boote sind frei zugänglich.
Im geplanten Bootslager sind die Boote sicher verwahrt und wettergeschützt
untergebracht.
Dem Verein wurde von Seiten der Stadt Ulm zum 29.03.2012 und von Seiten des WLSB
zum 26.03.2012 eine vorzeitige Baufreigabe erteilt.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 12.610 Euro brutto.
Laut Schreiben des WLSB vom 22.03.2012 werden für das Drachenbootlager die
gesamten Kosten in Höhe von 12.610 Euro brutto als zuwendungsfähig anerkannt.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Verein einen Zuschuss in Höhe von max. 6.305 Euro
brutto zu gewähren.
2.2.
VfL Ulm/Neu-Ulm e.V. – Modernisierung Beleuchtungsanlage in der 2-Feld-Tennishalle
Der VfL Ulm/Neu-Ulm e.V. hat für die Modernisierung der Beleuchtungsanlage in der 2Feld-Tennishalle am 07.03.2012 einen Zuschuss beantragt.
Aufgrund der stetig steigenden Stromkosten, sowie einer Infoveranstaltung und
Empfehlung des WLSB zur Installation einer stromsparenden LED-Beleuchtung, hat sich
der VfL entschieden, die alten Neonröhren durch eine LED-Beleuchtung zu ersetzen. Die
Gesamtkosten betragen 17.993 Euro brutto. Der WLSB anerkennt 15.120 Euro netto als
zuwendungsfähige Kosten.
Die Verwaltung schlägt vor, einen Zuschuss in Höhe von max. 7.560 Euro netto zu
bewilligen.
2.3.
VfL Ulm/Neu-Ulm e.V. – Sanierung/ Umbau von Tennishartplätzen
Der VfL Ulm/Neu-Ulm hat für die Sanierung von 3 Tennishartplätzen und damit verbunden
für den Umbau eines Hartplatzes in ein Basketballspielfeld am 09.03.2012 einen
Zuschussantrag eingereicht.
Die Tennishartplätze werden von der Tennisabteilung (aktuell 174 Mitglieder)
hauptsächlich in Zeiten benötigt, in denen man witterungsbedingt auf den Sandplätzen
noch nicht spielen kann. Aufgrund der Witterung sind die Plätze mittlerweile stark
beschädigt und verschmutzt. Die Plätze müssen saniert werden um weiterhin genutzt
werden zu können.
Da 2 Hartplätze für die Tennisabteilung ausreichend sind, möchte der VfL Ulm/Neu-Ulm im
Zuge dieser Sanierung einen Hartplatz in ein Basketballfeld umbauen. Eine eigene
Basketballabteilung hat der Verein noch nicht, doch wird bereits über die Turnabteilung
Basketball angeboten. Der Verein sieht im Basketball ein nicht genutztes Potential als
Sportangebot.
-4Die Gesamtkosten betragen 12.092 Euro brutto. Der WLSB fördert den kompletten
Umbau in ein Basketballfeld und anerkennt Kosten in Höhe von 9.060 Euro brutto. Die
anfallenden Kosten für die erforderliche Reinigung und Reparatur des Kunststoffbelags
der 2 weiteren Hartplätze werden von Seiten des WLSB nicht gefördert.
Die Verwaltung empfiehlt auch die Kosten für die 2 weiteren Hartplätze in Höhe von
3.032 Euro als zuwendungsfähig anzuerkennen. Es ist aus Sicht der Verwaltung nicht
nachvollziehbar wieso die Reinigung und Reparatur des Kunststoffbelags für das
Basketballfeld gefördert wird und gleiche Maßnahmen für die zwei anderen Plätze nicht.
Die zuwendungsfähigen Kosten für die kompletten Maßnahmen betragen 12.092 Euro
brutto.
Die Verwaltung empfiehlt, einen Zuschuss in Höhe von max. 6.046 Euro brutto zu
gewähren.
3.
Sportgeräte/Pflegegeräte
3.1.
Ulmer Ruderclub Ulm e.V. – Anschaffung eines Renn-Vierers
Der Ulmer Ruderclub Donau e.V. hat am 10.05.2012 einen Zuschussantrag für die
Anschaffung eines Sportbootes für den Leistungsbereich eingereicht.
Die Kosten für dieses Boot betragen 6.300 Euro brutto.
Die Verwaltung schlägt vor, einen Zuschuss in Höhe von max. 3.150 Euro brutto zu
bewilligen.
3.2.
VfB Ulm e.V. – Anschaffung eines Gliederschleppnetzes
Der VfB Ulm e.V. hat für den Kauf eines Gliederschleppnetzes am 22.05.2012 einen
Zuschuss beantragt. Dieses Netz wird zum Einebnen der Sandflächen an der
Bezirkssportanlage Pfaffenkau und zum Entfernen von abgestorbenem Material im Rasen
benötigt.
Die Kosten für dieses Netz betragen 579 Euro brutto.
Die Verwaltung empfiehlt, für dieses Pflegegerät einen Zuschuss in Höhe von max.
290 Euro zu gewähren.
3.3.
Ulmer Paddler e.V. – Anschaffung von 4 Kajaks
Am 31.05.2012 wurde von den Ulmer Paddlern e.V. ein Antrag auf einen Zuschuss für
4 Kajaks mit Zubehör eingereicht.
Die Kosten für die Anschaffung der Boote belaufen sich auf insgesamt 2.520 Euro brutto.
Die Verwaltung empfiehlt, einen Zuschuss in Höhe von max. 1.260 Euro brutto zu
bewilligen.
-53.4.
SV Grimmelfingen e.V. - Anschaffung eines Großflächenmähers
Der SV Grimmelfingen hat am 04.05.2012 einen Zuschuss für den Kauf eines neuen
Großflächenmähers beantragt. Der alte Rasenmäher ist inzwischen ca. 20 Jahre alt und
das Getriebe undicht.
Der SV Grimmelfingen verfügt über 2 Rasenspielfelder. Auf den Plätzen spielen neben
dem SV Grimmelfingen die Gastvereine Sloga Ulm und Croatia Ulm. Der Spielbetrieb und
somit die Pflege der Plätze muss gewährleistet sein.
Vom Verein wurde ein Angebot der Fa. Endress für einen Grillo Frontmäher mit einer
Schnittbreite von 132 cm eingereicht. Es handelt sich dabei um ein Vorführgerät mit ca.
50 Betriebsstunden und mit voller Garantie (wie Neugerät). Der Nettopreis beträgt 24.850
Euro anstelle 32.882 Euro.
Die Gesamtkosten betragen inklusive Überführungs- und Bereitstellungskosten 30.303
Euro brutto.
Da der Verein den Mäher dringend benötigt wurde zum 31.05.2012 von Seiten der Stadt
Ulm eine vorzeitige Kauffreigabe erteilt.
Laut Sportförderrichtlinien können max. 25.000 Euro als zuwendungsfähig anerkannt
werden.
Die Verwaltung empfiehlt einen Zuschuss von max 12.500 Euro brutto zu gewähren.