Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 4_ GD 308-12 Jahresbericht 2010-2011.pdf
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3,1 MB
Erstellt
13.10.15, 10:44
Aktualisiert
27.01.18, 20:35
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Inhalt
I. Tagespflege
1. Was ist Tagespflege?
2. Warum brauchen Eltern Tagesmütter/-väter?
3. Was kostet eine Tagesmutter?
4. Wie finden Eltern die „richtige“ Tagesmutter?
II. Der TAGESMÜTTERVEREIN Ulm stellt sich vor
1. Geschichte des TAGESMÜTTERVEREINS
2. Aufgaben und Ziele des TAGESMÜTTERVEREINS
3. Finanzierung des TAGESMÜTTERVEREINS
4. Vorstand und Mitarbeiterinnen des TAGESMÜTTERVEREINS
5. Kooperationen und Fortbildung der Mitarbeiterinnen
III. Qualifizierung – Vermittlung – Beratung
1. Ablauf einer Vermittlung
2. Erstberatung für Eltern
3. Qualifizierungs-Kurs I
4. Qualifizierungs-Kurs III
5. Hausbesuch
6. Betreuungsvertrag
7. Gesprächsgruppen und Fortbildungen für Tagesmütter
8. Weitere Leistungen des TAGESMÜTTERVEREINS
IV. Der TAGESMÜTTERVEREIN in Zahlen
1. Zahl und regionale Herkunft der Mitglieder
2. Umsetzung des Qualifizierungskonzeptes Baden-Württemberg
3. Überprüfung von Tagespflegepersonen
4. Begleitung und Beratung:
Bestehende Betreuungsverhältnisse im Jahr 2010/11
5. Laufende Geldleistungen
V. Bericht über die Aktivitäten 2010/2011
VI. Ausblick für das Jahr 2011/2012
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I. Tagespflege
1. Was ist Tagespflege?
Die Tagespflege bietet ein alternatives Angebot zur Kinderbetreuung in öffentlichen
Einrichtungen. Sie ist altersübergreifend, weil die betreuten Kinder in Familien mit
Kindern anderer Altersgruppen zusammenkommen. Die Tagespflege kommt der
Betreuung in der eigenen Familie am nächsten.
Bei der Tagespflege erfolgt die Erziehung in und durch zwei Familien. Dabei werden
die Kinder im privaten Umfeld der Tageseltern, im Haushalt der Eltern oder in
anderen geeigneten Räumen betreut. In den meisten Fällen werden Tageskinder
also für die Betreuungszeiten von einem Familienmitglied zur Tagesmutter/-vater
gebracht und dort auch wieder abgeholt.
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz wird die Tagespflege gleichgestellt mit der
Betreuung in öffentlichen Einrichtungen. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist
die Tagespflege besonders für kleine Kinder (unter 3 Jahren) geeignet. Für
Kindergarten- und Schulkinder bietet sie eine ergänzende Betreuungsform.
2. Warum brauchen Eltern Tagesmütter/-väter?
In der Bundesrepublik Deutschland besteht vor allem in den „alten“ Bundesländern
und hier besonders für Kinder unter 3 Jahren noch immer eine Betreuungslücke in
den öffentlichen Einrichtungen, die durch den Ausbau der Tagespflege geschlossen
werden kann.
Der Vorteil der Tagespflege gegenüber der Betreuung in Krippen besteht für
Säuglinge und Kleinkinder darin, dass sie in familiären Strukturen aufwachsen. Durch
die kleine Gruppe kann besonders gut auf ihre persönlichen Bedürfnisse
eingegangen werden. Außerdem besteht für Eltern mit Teilzeitbeschäftigung die
Möglichkeit, ihr Kind nur stundenweise in Betreuung zu geben. Auch "Randzeiten",
das sind Betreuungszeiten, die von öffentlichen Kindertagesstätten nicht angeboten
werden, werden teilweise von Tagesmüttern abgedeckt.
Für Kindergarten- und Schulkinder ist das öffentliche Betreuungsangebot oft zu kurz
und zeitlich nicht flexibel genug. Bei der Tagespflege bleiben Kindergartenkinder im
vertrauten Umfeld und erhalten zusätzliche Spiel- und Erlebnismöglichkeiten bei der
Tagesmutter bzw. dem Tagesvater (im folgenden nur noch Tagesmutter genannt).
Schulkinder machen zusätzliche Erfahrungen mit anderen Bezugspersonen.
Die Tagespflege erfüllt also sowohl die Bedürfnisse erwerbstätiger Eltern in Hinblick
auf die Flexibilität der Betreuungszeiten als auch die Bedürfnisse der Kinder, für
deren positive Entwicklung eine Kontinuität der Betreuungspersonen wichtig ist.
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3. Was kostet eine Tagesmutter?
Das Betreuungsgeld wird zwischen Eltern und Tagesmutter auf privater Basis
vereinbart. Aufgrund gesetzlicher Veränderungen auf Bundes- und Länderebene
können Eltern seit dem 1.7.2009 bei ihrem zuständigen Jugendamt einen Antrag auf
"laufende Geldleistungen" stellen. Nach §24 SGBVIII Abs. 2 sind Eltern
anspruchsberechtigt, wenn sie beispielsweise einer Erwerbstätigkeit nachgehen, auf
Arbeitssuche sind oder sich in Schul- oder Hochschulausbildung befinden. Zur Zeit
werden in Ulm laufende Geldleistungen in Höhe von maximal 3,90 € pro
Betreuungsstunde gewährt. Nach Antragstellung überweist das Jugendamt diesen
Zuschuss direkt an die Tagesmutter. Je nach Einkommen und Betreuungsumfang
werden die Eltern vom Jugendamt zu einem Kostenbeitrag herangezogen.
Unabhängig davon können die Eltern mit der Tagesmutter einen höheren
Stundensatz vereinbaren, die Differenz zwischen den 3,90 € pro Stunde und dem
vereinbarten Stundensatz zahlen die Eltern dann direkt an die Tagesmutter.
Bei der Vereinbarung des Betreuungsgeldes sollten Eltern und Tagesmütter auch
folgendes bedenken: Die Tagesmutter ist freiberuflich tätig! Eine Tagesmutter, die im
eigenen Haushalt Kinder betreut, ist also keine Angestellte und damit unterliegt ihr
Betreuungsgeld nicht den Regelungen für geringfügiges Einkommen, auch wenn es
die 400,- € Grenze nicht übersteigt. Das Betreuungsgeld, das die Tagesmutter erhält,
ist ein steuerpflichtiges Bruttoentgelt, das zum Teil in der jährlichen Steuererklärung
der Familie der Tagesmutter angegeben werden muss.
Der TAGESMÜTTERVEREIN empfiehlt Eltern und Tagesmüttern grundsätzlich, einen
schriftlichen Betreuungsvertrag abzuschließen. Genaueres hierzu erfahren Sie im
Kapitel „Was regelt der Betreuungsvertrag?“
4. Wie finden Eltern die "richtige" Tagesmutter?
Die „richtige“ Tagesmutter sollte folgende fünf Kriterien erfüllen:
1. Größtmögliche Übereinstimmung in Erziehungsfragen
Eltern und Tagesmutter sollten sich über die wichtigsten Erziehungsfragen einig
sein. Sympathie zwischen Eltern und Tagesmutter ist die Grundvoraussetzung für
ein gutes Betreuungsverhältnis.
2. Identische zeitliche Fenster
Die Tagesmutter sollte zu der Zeit, in der das Kind nicht von seinen Eltern betreut
werden kann, Zeit für das Kind haben, d.h. neben Hausarbeiten und eigenen
Kindern sollte auch das Tageskind adäquat umsorgt werden können.
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3. Das Tageskind sollte altersmäßig in die Familie der Tagesmutter passen.
Das Kind sollte nicht älter als das älteste eigene Kind der Tagesmutter sein
(Ausnahme: die Tagesmutter ist pädagogische Fachkraft (§7 KiTaG) und hat
bereits Berufserfahrung im Umgang mit dieser Altersstufe).
4. Räumliche Nähe
Die Tagesmutter sollte in der Nähe des Wohnortes der Eltern oder auf dem Weg
zur Arbeitsstätte der Eltern leben. Bei älteren Kindern sollte sie möglichst in der
Nähe des Kindergartens oder der Schule wohnen.
5. Einigung über die Bezahlung
Das vereinbarte Betreuungsgeld sollte sowohl die Leistungen der Tagesmutter
honorieren als auch mit den finanziellen Verhältnissen der Eltern vereinbar sein.
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II. Der TAGESMÜTTERVEREIN Ulm stellt sich vor
1. Geschichte des TAGESMÜTTERVEREINS
Der TAGESMÜTTERVEREIN wurde 1993 gegründet, um berufstätige Eltern bei der
schwierigen Suche nach einer adäquaten Betreuung für ihre Kinder (im Alter meist
jünger als 3 Jahre) zu unterstützen. Aufgrund der geringen finanziellen Mittel in der
Anfangszeit konnte der TAGESMÜTTERVEREIN zunächst nur eine Angestellte auf
Geringfügigkeits-Basis beschäftigen. Bei ihr meldeten sich sowohl Frauen, die ein
Kind betreuen wollten, als auch Betreuung suchende Eltern. Ihre Tätigkeit bestand
überwiegend aus der Vermittlung der beiden Parteien.
1996 wurde der TAGESMÜTTERVEREIN Träger der freien Jugendhilfe. Die Stadt Ulm
und der TAGESMÜTTERVEREIN schlossen daraufhin einen Kooperationsvertrag ab, in
dem die Stadt Ulm sich zur finanziellen Unterstützung des TAGESMÜTTERVEREINS
verpflichtete und dafür die Qualifizierung und Vermittlung von Tagesmüttern
schwerpunktmäßig dem TAGESMÜTTERVEREIN übertrug. Dies bedeutete für den
damals noch sehr jungen Verein eine Ausweitung seines Tätigkeitsfeldes. Außerdem
war es möglich eine Dipl. Sozialpädagogin in Teilzeit anzustellen.
Inzwischen sind beim TAGESMÜTTERVEREIN drei Sozialpädagoginnen in Teilzeit
(zusammen 175%) und eine Verwaltungskraft (55%) angestellt. Die Vielzahl an
gesetzlichen Veränderungen in den zurückliegenden Jahren bis hin zur Gegenwart
erfordert von den Mitarbeiterinnen eine kontinuierliche Aktualisierung und
Erweiterung des Beratungsangebots für Tagesmütter und abgebende Eltern.
2. Aufgaben und Ziele des TAGESMÜTTERVEREINS
Die heutigen Aufgaben und Ziele des TAGESMÜTTERVEREINS lassen sich in folgenden
drei Punkten zusammenfassen, auf die im nachfolgenden Kapitel weiter
eingegangen wird. Oberstes Ziel ist es, gute Voraussetzungen für stabile
Betreuungsverhältnisse zu schaffen, um den Tageskindern einen häufigen Wechsel
von Bezugspersonen zu ersparen.
1. Qualifizierung von Tagesmüttern
Neue Tagesmütter mussten sich bis einschließlich 2010 mit insgesamt 62
Unterrichtseinheiten (UE) qualifizieren. Diese Qualifizierung setzt sich aus den
Kursen I und II zusammen. Seit Januar 2011 ist ein Qualifizierungsumfang von
160 UE vorgeschrieben.
Kurs I muss vor der ersten Vermittlung besucht werden. Zusätzlich müssen neue
Tagesmütter an einem Kinder-Notfallkurs teilnehmen, einen umfangreichen
Fragebogen beantworten, einen Lebenslauf, polizeiliche Führungszeugnisse und
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Hausarztes für alle volljährigen
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Familienmitglieder vorlegen und einen Hausbesuch unserer Sozialpädagogin
ermöglichen. Erst dann bekommen sie ein Tageskind vermittelt. Viele
Kursteilnehmerinnen beantragen in diesem Zusammenhang gleich eine
Pflegeerlaubnis, auch wenn sie zunächst nur in geringem Umfang Betreuung
anbieten und somit noch keine Pflegeerlaubnis benötigen.
Für die Durchführung von Kurs II sind die Kollegen/Innen vom Jugendamt
zuständig.
2. Professionelle Vermittlung
Sowohl von den Tagesmüttern als auch den abgebenden Eltern werden Daten
aufgenommen. Dabei werden zeitliche, räumliche und finanzielle Vorgaben sowie
Erziehungswünsche festgehalten, so dass die „richtigen“ Partner gefunden werden
können. Die Eltern werden grundsätzlich durch eine ausführliche Beratung auf die
Tagespflege vorbereitet.
3. Begleitung und Beratung von Tagesmüttern und abgebenden Eltern
während des Betreuungsverhältnisses
Trotz guter Vorbereitung beider Seiten kann es zu Konflikten zwischen den
abgebenden Eltern und der Tagesmutter kommen. In solchen Fällen bietet sich
der TAGESMÜTTERVEREIN als eine unparteiische Anlaufstelle an und unterstützt
Eltern und Tagesmütter bei der gemeinsamen Suche nach einer Lösung.
3. Finanzierung des TAGESMÜTTERVEREINS
Der TAGESMÜTTERVEREIN finanziert sich wie folgt:
Institutioneller Zuschuss der Stadt Ulm
Die Stadt Ulm unterstützt den TAGESMÜTTERVEREIN seit 1996 kontinuierlich, der
Zuschuss der Stadt betrug 2010 58.500 €.
Institutioneller Zuschuss des Landes Baden-Württemberg
Seit 2003 unterstützt das Land Baden-Württemberg die Tagespflege in Ulm und
damit den TAGESMÜTTERVEREIN mit. Der Zuschuss wird anhand der Zahlen der
Kinder unter drei Jahren in Ulm und der Anzahl der qualifizierten Tagesmütter
berechnet, er betrug in 2010 25.000 €.
Aktionsprogramm Kindertagespflege
Seit dem 01.06.2009 bekommen wir im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege Fördergelder. Diese Förderung ist zeitlich begrenzt bis zum
31.05.2012.
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Mitgliedsbeiträge
Mitglieder werden in aller Regel die Tagesmütter und abgebenden Eltern. Auch
Fördermitglieder sind herzlich willkommen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich
30,- €.
Spenden
Der TAGESMÜTTERVEREIN freut sich sehr über Spenden, da sie uns helfen unser
Angebot zu verbessern. Der Verein ist gemeinnützig, Spenden sind steuerlich
absetzbar. Wir stellen gerne Spendenbescheinigungen aus.
Gebühren für Vermittlung und Qualifizierungskurse
Von Stadt und Landkreis Neu-Ulm sowie dem Alb-Donau-Kreis erhält der
TAGESMÜTTERVEREIN keinerlei finanzielle Unterstützung. Deshalb kann für Eltern
aus diesen Landkreisen keine Vermittlung erfolgen.
4. Vorstand und Mitarbeiterinnen des TAGESMÜTTERVEREINS
Ehrenamtlich arbeitender Vorstand:
1. Vorsitzende:
Prof. Dr. Anita Marchfelder
2 Kinder
Wissenschaftlerin
2. Vorsitzende
bis zum 1.10.2010
Dr. Heidi B. Durst
2 Kinder
Ärztin
Kassierer
bis zum 12.10.2010
Dieter Kastl
2 Kinder
Großhandelskaufmann (selbständig)
ab dem 13.10.2010
Michael Offergeld
2 Kinder
Diplom-Informatiker
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Schriftführerin
Sabine Schönthaler
2 Kinder
Technische Zeichnerin
Ab dem 13.10.2010
Sandra Mögenburg
4 Kinder
Erzieherin
Stellvertretende Schriftführerin
bis zum 12.10.2010
Birgit Kargl
2 Kinder
Informatikerin und Tagesmutter
Vorstandsassistenz
seit dem 15.4.2010 mit 25%
Annette Stahl
4 Kinder
Fachwirtin für Facility Management
Mitarbeiterinnen:
Geschäftsstellenleiterin und
Sozialpädagogische Fachkraft
bis zum 30.09.2010
Angelika Bayer (100%-Stelle)
2 Kinder
Diplom-Sozialpädagogin (FH), staatlich
geprüfte Sozialfachwirtin
Sozialpädagogische Fachkraft
Monika Kurt (bis zum 30.9. 23%-Stelle,
seit dem 01.10.2010 65%-Stelle)
2 Kinder
Diplom-Sozialpädagogin (FH),
Fachwirtin für Organisation und
Führung Schwerpunkt Sozialwesen
Sozialpädagogische Fachkraft
Renate Clark (seit dem 1.8.2010 50%
Stelle, ab 1.10.2010 75% Stelle)
Bachelor-Sozialpädagogin (FH)
Sozialpädagogische Fachkraft
Ulrike Braun-Barth (bis zum
30.08.2010 50%-Stelle, ab dem
01.09.2010 35% Anstellung),
2 Kinder
Diplom-Sozialpädagogin (FH)
Verwaltungsangestellte
Andrea Meindl (55%-Stelle)
1 Kind
Bürokauffrau
Für die weitere ehrenamtliche Mitarbeit danken wir:
Engelhard Hinrichs, Lothar Meindl, Peter Spiertz und Liselotte Staiger. Zusätzlich
allen ehrenamtlich tätigen Referenten. Mit ihrer Hilfe war es uns möglich den
Tagesmüttern ein kostenfreies Fortbildungsprogramm anzubieten.
5. Kooperationen und Fortbildung der Mitarbeiterinnen
Die pädagogischen Mitarbeiterinnen des TAGESMÜTTERVEREINs nehmen regelmäßig
an der Landesarbeitsgemeinschaft der Tagesmüttervereine Baden-Württemberg teil,
sowie an Fortbildungen und Tagungen des KVJS (Kommunalverband für Jugend und
Soziales Baden-Württemberg). Außerdem findet bei Bedarf ein Austausch und
Zusammenarbeit mit der Fachberatung für Vollzeitpflege (Stadt Ulm) sowie dem
Tagesmütterverein Alb-Donau-Kreis statt.
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III. Qualifizierung – Vermittlung – Beratung
1. Ablauf einer Vermittlung
Im folgenden Diagramm ist schematisch dargestellt, wie die Vermittlung eines
Tageskindes abläuft. Auf die einzelnen Stationen wird im nachfolgenden Text konkret
eingegangen.
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2. Erstberatung für Eltern
Ziel einer Erstberatung ist es, die abgebenden Eltern persönlich kennen zu lernen,
sich nach den Bedürfnissen des Kindes zu erkundigen, persönliche Daten und
erforderliche Betreuungszeiten zu erfahren und die Wünsche der Eltern in Bezug auf
die Person der Tagesmutter, deren Familie und Wohnsituation zu erfragen. Auch die
Mobilität der Eltern muss bei einer Vermittlung berücksichtigt werden.
Außerdem werden noch folgende Punkte besprochen:
- Bezahlung, ggf. mit dem Hinweis auf Unterstützungsmöglichkeit durch das
Jugendamt, Informationen zur Antragstellung "laufender Geldleistungen" beim
Jugendamt
- Suche nach Alternativen, falls die Betreuungszeiten für das Kind oder die
Tagesfamilie zu belastend sein könnte, z.B. bei frühem Arbeitsbeginn der
Eltern
- Versicherung
- Fragen zu den Erziehungsvorstellungen, sowie Rahmenbedingungen,
die mit der Tagesmutter vor einer Einigung besprochen werden sollten
- Art und Umfang der Kontakt- und Eingewöhnungsphase
- Informationen über Details, die durch unseren Betreuungsvertrag geregelt
werden können
3. Qualifizierungs-Kurs I
Vor einer Vermittlung durch den TAGESMÜTTERVEREIN müssen Interessentinnen
zunächst Kurs I besuchen. Dieser Kurs umfasst 30 Unterrichtseinheiten (UE). Die
eigenen Kinder der künftigen Tagesmütter werden bei Bedarf während der
Kursvormittage betreut. Unter anderem werden folgende Themen im Rahmen dieses
Kurses von unseren Sozialpädagoginnen teils vorgetragen und teils in der Gruppe
erarbeitet:
-
Erwartungen an die Tagespflegeperson - Reflexion der Teilnehmerinnen zur
eigenen familiären Situation, Motivation, Belastbarkeit, Veränderungen in der
eigenen Familie durch die Aufnahme eines Tageskindes
-
Aufgaben und Alltag in der Tagespflege - Vorbereitung auf die spezifischen
Anforderungen der Tagespflege
-
das Kind in zwei Familien - spezielle Bedürfnisse von Tageskindern;
Entwicklungsphasen von Kindern; Erziehungsziele
-
Elterngespräche- Erstkontakte, Kooperation zwischen Eltern und Tagesmutter,
Grundlagen der Kommunikation
-
Gestaltung der Eingewöhnungsphase, Ablösung von Tageskindern
-
Umgang mit Gefahrenquellen
-
rechtliche und finanzielle Grundlagen der Tagespflege (steuerrechtliche
Aspekte, Aufsichtspflicht, Unfallversicherung, Schweigepflicht, Schutzauftrag
bei Kindeswohlgefährdung, Betreuungsvertrag, Antrag auf laufende
Geldleistungen, Pflegeerlaubnis u.a.).
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4. Qualifizierungs-Kurs III
Tagesmütter, die beabsichtigen Tagespflege in anderen geeigneten Räumen
anzubieten und nicht als pädagogische Fachkräfte anerkannt sind, müssen außer
Kurs I und II zusätzlich Kurs III besuchen.
Seit 2011 ist dieser Kurs für alle neuen Interessentinnen verpflichtend. Daher
entschlossen sich unsere Sozialpädagoginnen eine Probelauf dieses Kurses schon
in 2010 anzubieten. Der Kurs umfasst 40 UE und unter anderem wurden folgende
Themen von unseren Sozialpädagoginnen teils vorgetragen oder in der Gruppe
erarbeitet.
- Die Bedeutung von Büchern für Kinder
- Soziale Beziehungen im Spiel
- Rechtliche und finanzielle Grundlagen
- Profil der Kindertagespflege und Anforderungsprofil an die Tagespflegeperson
- Spielorte und Entwicklungsräume für Kinder
- Umgang mit individuellen, geschlechtsspezifischen und kulturellen Unterschieden.
- Schwierige Erziehungssituationen in der Kindertagespflege
- Förderung von Kindern in Tagespflege
- Führung einer Kleinkindgruppe und gruppendynamische Aspekte
- Kommunikation und Kooperation mit Eltern
- Vernetzung mit anderen Tagespflegepersonen
5. Hausbesuch
Ziel des Hausbesuches ist es, einen persönlichen Eindruck von der künftigen
Tagesmutter im eigenen familiären Umfeld zu gewinnen. Im Vordergrund stehen
dabei folgende Aspekte:
-
Wohnsituation, Kindersicherheit und Erziehungsverhalten der künftigen
Tagesmutter
Einstellung der übrigen Familie zum Entschluss, ein Tageskind aufzunehmen
Allgemeiner Umgang zwischen den Familienmitgliedern
Gelegenheit, Persönliches und Vertrauliches zu besprechen
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6. Betreuungsvertrag
Beim Abschluss eines Betreuungsvertrags werden Tagesmütter und abgebende
Eltern dazu aufgefordert, Vereinbarungen über die Gestaltung der Tagespflege zu
treffen, die über die Zeit der Kontakt- und Eingewöhnungsphase hinausgehen. Die
wichtigsten Punkte des Betreuungsvertrags regeln folgendes:
1. Beginn und Umfang der Tagespflege
2. Betreuungssatz pro Stunde (mit Berücksichtigung der "laufenden
Geldleistung")
3. Urlaub/ betreuungsfreie Tage/ kurzfristige Ausfallzeiten der Tagespflegeperson
4. Arztbesuch und Erkrankung des Tageskindes
5. Beendigung des Tagespflegeverhältnisses
6. Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Tagespflegeperson
7. Auskunfts- und Schweigepflicht
8. Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach §4 KiTaG
7. Gesprächsgruppen und Fortbildungen für Tagesmütter
Tagesmütter sind verpflichtet sich nach Abschluss ihrer Qualifizierung mit je 15 UE
jährlich fortzubilden. Unsere Gesprächsgruppen für aktive Tagesmütter finden
regelmäßig im 6-wöchigen Abstand statt und werden jeweils von einer unserer
Sozialpädagoginnen geleitet. Diese Treffen dienen nicht nur dem Erfahrungsaustausch, sondern es werden auch tagespflegespezifische Themen erarbeitet oder
referiert. Die Treffen haben bei den Tagesmüttern eine große Resonanz gefunden.
Bei diesen Treffen werden aktuelle Fragen der Teilnehmerinnen, die sich aus ihrer
praktischen Arbeit ergeben, aufgegriffen und gemeinsam besprochen. Darüber
hinaus bereitet die durchführende Sozialpädagogin ein Thema vor, welches
gemeinsam reflektiert und besprochen wird. Findet die Gesprächsgruppe vormittags
statt, können die mitgebrachten eigenen Kinder und Tageskinder im Nebenraum in
begrenzter Anzahl betreut werden. Abends angebotene Gesprächsgruppentermine
sind ebenso gut besucht.
Unsere Fortbildungsprogramm beinhaltete 2010 folgende Angebote: Berechnung des
zu versteuernden Einkommens von Tagesmüttern; gesunde Kleinkindernährung;
Vergiftungen im Kindesalter; „Durchfall, Grippe, Läuse & Co“ – Wie schütze ich mich
als Tagesmutter, meine Kinder und Tageskinder vor Ansteckung?; Steuerrecht in der
Kindertagespflege.
Für diese Themen konnten wir externe Referenten/Innen gewinnen.
Außerdem konnten die Tagesmütter 2010 an Fortbildungen für Erzieherinnen der
Stadt Ulm im Rahmen des Orientierungsplans teilnehmen.
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8. Weitere Leistungen des TAGESMÜTTERVEREINS
Haftpflichtversicherung für die Tagesmütter
Für Tagesmütter, die Mitglied im TAGESMÜTTERVEREIN sind, besteht durch unsere
Sammelhaftpflichtversicherung Versicherungsschutz. Dieser deckt ggf. Schäden ab,
die dem Kind selbst oder einer dritten Person durch eine mögliche
Aufsichtspflichtverletzung
der
Tagesmutter
entstanden
sind
(Privathaftpflichtversicherungen lehnen dies oft als berufliches Risiko ab).
Unfallversicherung für die Tageskinder
Der TAGESMÜTTERVEREIN hat außerdem eine Unfallversicherung für die Tageskinder
abgeschlossen. Hier sind nur die Tageskinder versichert, deren Eltern
Vereinsmitglieder sind.
Seit Oktober 2005 sind Tageskinder zusätzlich kraft Gesetz in den Schutz der
gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen, sofern sie von einer geeigneten
Tagespflegeperson betreut werden.
Kooperation mit dem Malteser Hilfsdienst Ulm
Bevor eine Tagesmutter vermittelt wird, muss sie einen Kindernotfallkurs erfolgreich
absolviert haben. Speziell für unsere Tagesmütter bietet der Malteser Hilfsdienst
diese Kurse zu Sonderkonditionen an.
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IV. Der TAGESMÜTTERVEREIN in Zahlen
1. Zahl und regionale Herkunft der Mitglieder
Der TAGESMÜTTERVEREIN Ulm hatte zum 31.12.2010 427 Mitglieder.
2. Umsetzung des Qualifizierungskonzepts BadenWürttemberg
Kurs I
Im Jahr 2010 fand 3 Mal der Qualifizierungs-Kurs I mit 30 Unterrichtseinheiten (UE)
statt. Daran nahmen insgesamt 35 Teilnehmerinnen teil.
Kurs II
Dieses Modul umfasst 32 Unterrichtseinheiten und wird in Ulm von Mitarbeitern der
Stadt Ulm FAM (Familie und Soziales) in Kooperation mit dem TAGESMÜTTERVEREIN
durchgeführt.
Kurs III
Dieser Kurs umfasst 40 Unterrichtseinheiten und war bis zum 31.12.2010 notwendig
für die Ausübung der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen, sofern die
Tagesmutter keine pädagogische Fachkraft war. Ein Probelauf wurde erstmals im
Jahr 2010 durchgeführt. Unter den Teilnehmerinnen befand sich eine Tagesmutter,
die mit der Tagespflege in anderen geeigneten Räumen wenig später begann. Die
anderen Teilnehmerinnen besuchten den Kurs um sich zunächst einmal ein Bild über
diese Betreuungsform der Kindertagespflege zu machen. Insgesamt nahmen 10
Tagesmütter erfolgreich an diesem Kurs teil. Drei weitere Kursteilnehmerinnen
konnten nicht die vorgeschriebene Mindestteilnahme erfüllen. Die Teilnahme an
einzelnen Terminen wurde ihnen als Fortbildung im Rahmen von Kurs V
angerechnet.
Kurs V
Im Rahmen von Kurs V bot der TAGESMÜTTERVEREIN in 2010 10 Gesprächsgruppen
an. Dieses Angebot wurde von Tagesmüttern insgesamt 104 Mal wahrgenommen.
Im Rahmen dieses Moduls wurden außerdem fünf zusätzliche Fortbildungen
angeboten. Daran nahmen 43 Tagesmütter teil.
3. Überprüfung von Tagespflegepersonen
Hausbesuche
Im Jahr 2010 besuchten unsere Mitarbeiterinnen 29 Tageseltern.
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Bearbeitung Pflegeerlaubnis
Außerdem wurden zur Bearbeitung der Pflegeerlaubnis von allen neu gewonnenen
Tagesmüttern, zahlreiche Unterlagen überprüft (wie z.B. ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Führungszeugnisse, Fragebögen, etc.) Ergänzend wurden
entsprechende Stellungnahmen Feststellung der Eignung von Tagespflegepersonen
für das Jugendamt Ulm geschrieben. Die Erteilung der Pflegeerlaubnis erfolgt vom
Jugendamt selbst.
4. Begleitung und Beratung: Bestehende Betreuungsverhältnisse im Jahr 2010/11
Am 1.3.2011 wurden von insgesamt 75 aktiven Tagesmüttern 220 Kinder betreut.
Davon waren 182 Kinder aus dem Stadtkreis Ulm, 16 Kinder aus dem Alb-DonauKreis sowie 22 Kinder aus Stadt und Landkreis Neu-Ulm. Bei fast allen auswärtigen
Tageskindern sind die Betreuungsverhältnisse privat zustande gekommen. Einige
inzwischen auswärtige Tageskinder haben wir zwar vermittelt, jedoch zu einem
Zeitpunkt, als sie noch im Stadtgebiet Ulm gewohnt haben. Durch ihren
Wohnortwechsel wurden diese damals noch Ulmer Kinder dann zu „auswärtigen“
Kindern.
Von den 182 Ulmer Tageskindern, die zum 1.3.2011 in Tagespflege waren, waren
118 unter drei Jahren, 26 waren zwischen 3-6 Jahren und 38 waren zwischen 6 und
14 Jahren. Von insgesamt 14 Tageskindern waren die Eltern allein erziehend.
5. Laufende Geldleistungen
Seit dem 01.07.2009 können Eltern laufende Geldleistungen bei der Stadt Ulm
beantragen, sofern sie beispielsweise einen berufsbedingten Bedarf haben, in
Ausbildung oder arbeitsuchend sind. Die Eltern stellen den Antrag beim Jugendamt
ihres Wohnortes. Dieses bezahlt 3,90 € pro Stunde direkt an die Tagespflegeperson,
sofern sie über eine gültige Pflegeerlaubnis verfügt. Die Eltern zahlen ans
Jugendamt einen einkommensabhängigen Elternbeitrag und ggf. noch an die
Tagesmutter einen eventuell mit ihr individuell vereinbarten Aufschlag.
Die Mitarbeiterinnen des TAGESMÜTTERVEREIN haben im Jahr 2010 für insgesamt 106
Kinder einen Antrag auf laufende Geldleistungen ausgegeben und die Eltern
entsprechend telefonisch und/oder persönlich beraten.
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V. Bericht über die Aktivitäten in 2010/2011
Personelle Veränderungen im TAGESMÜTTERVEREIN
Im vergangenen Jahr gab es im Vorstand des Vereins und bei den Mitarbeitern
verschiedene personelle Veränderungen. Unsere langjährige und sehr erfahrene
Mitarbeiterin Angelika Bayer hatte den Wunsch zu einer beruflichen Veränderung
und hat den Verein Ende September 2010 verlassen. Frau Bayer war seit 1996 im
TAGESMÜTTERVEREIN zuletzt als Geschäftsstellenleiterin tätig und die "Seele" des
Vereins. Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei Frau Bayer für ihre sehr
engagierte, konstruktive, langjährige Arbeit bedanken. Wir konnten zum Glück sehr
schnell eine neue sehr engagierte und sehr gute Mitarbeiterin gewinnen: Renate
Clark ist seit August als Sozialpädagogin im Team des TAGESMÜTTERVEREINs dabei.
Unser Vorstandsmitglied Dr. Heidi Durst musste leider ihre Mitarbeit im Verein Ende
September 2010 aufgeben. Wir möchten uns auch bei ihr ganz herzlich für ihre
engagierte ehrenamtliche Mitarbeit bedanken. Für sie haben wir bisher leider noch
keinen Ersatz gefunden.
Die vielfältigen neuen Aufgaben, die sich durch die Neuerungen in der Tagespflege
ergeben, sind für den ehrenamtlichen Vorstand auch nicht mehr zu bewältigen.
Deshalb haben wir seit dem April 2010 Frau Stahl als Vorstandsassistenz eingestellt.
Frau Stahl ist für die Mitarbeiter direkte Ansprechpartnerin und hilft dem ehrenamtlich
arbeitenden Vorstand bei seinen Aufgaben.
Aktivitäten im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege (ESF)
Im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege (Säule I) des Bundes hatte die
Stadt Ulm einen Antrag auf Förderung gestellt. Dieser Antrag wurde der Stadt Ulm
mit Zuwendungsbescheid vom 14.04.2009 genehmigt. Der TAGESMÜTTERVEREIN ist
mit der Umsetzung beauftragt und bekommt somit seit dem 1.6.2010 für die Dauer
von drei Jahren 100.000 € um (1.) mehr Tagespflegeplätze im Rahmen der
"Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen" einzurichten, (2.) um
Randzeitenbetreuung in Kindergärten zu ermöglichen und (3.) um zusätzliche
Tagespflegeplätze bei Tagesmüttern dazu zu gewinnen. Zuschussgeber ist der
Europäische Sozialfond (ESF), die europäische Union sowie das Bundesministerium
für Familie Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ). Diese vielfältigen Aufgaben
übernimmt Frau Ulrike Braun-Barth seit dem 1.6.2009 für den TAGESMÜTTERVEREIN.
Schwerpunkte des Aktionsprogramms Kindertagespflege in Ulm waren im Jahr 2010
unter anderem, das Vernetzen der schon tätigen Betreiberinnen von
Tagespflegestellen in anderen geeigneten Räumen (TigeR), Info-Veranstaltungen zu
Großtagespflege und die Ausarbeitung einer Rahmenvereinbarung zwischen der
Stadt Ulm und Tagespflegepersonen zur Durchführung von Randzeitenbetreuung in
städtischen Kindertageseinrichtungen. Zusätzlich konnte im November 2010 eine
neue Großtagespflegstelle in Wiblingen eröffnet werden.
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Werbung von Tagesmüttern
Auch im vergangenen Jahr konnten wir mit Plakaten in den Bussen der SWU auf den
TAGESMÜTTERVEREIN aufmerksam machen. Diese Maßnahme hat sich inzwischen als
erfolgreiche Werbemöglichkeit etabliert.
Im April 2010 beteiligte sich der Tagesmütterverein erstmals mit einem Infostand auf
dem Münsterplatz am Ulmer Familiensonntag. Leider war uns an diesem Sonntag
der Wettergott nicht sehr gewogen. Es regnete in Strömen und insgesamt fiel dieser
Tag für alle Veranstalter, die sich sehr große Mühe mit Aufbau von Spielen,
Schauständen etc. Mühe gegeben hatten, buchstäblich ins Wasser. Trotz der
widrigen Umstände ergaben sich jedoch interessante Gespräche. Eltern, denen der
Tagesmütterverein eine Tagesmutter vermittelt hatte, berichteten positiv von Ihren
Erfahrungen und werden den Verein als Anlaufstelle für suchende Eltern weiter
empfehlen.
Ein Highlight war der Beitrag des REGIO TV Schwaben über den
TAGESMÜTTERVEREIN. Der Sender drehte eine Reportage, in der der Alltag einer
Tagesmutter, die Fortbildung von Tagesmüttern und die Arbeit des Vereins
vorgestellt wurden. Sie können sich diesen Bericht auf unserer Homepage
(www.tmv-ulm.telebus.de) ansehen. Informationen zu Fortbildungen oder Veranstaltungsterminen werden außer über unsere Homepage im Internet auch über
Mitteilungen in der Südwestpresse und z.B. von der Agentur für Arbeit oder der
Zeitschrift "Kinder in der Stadt" veröffentlicht.
Raumangebot für Kurs III
Kursangebote in unseren Räumen in Deinselsgasse sind nur bis zu einer begrenzten
Teilnehmerzahl möglich, da unsere Räume dafür nur bedingt geeignet sind und
unsere sonstigen Arbeitsabläufe durch die häufige Durchführung von Kursen
erheblich beeinträchtigt werden. Wir freuten uns daher, dass der Internationale Bund
(IB) e.V. uns für die Durchführung unserer Kurse einen seiner Klassenräume in der
Weststadt kostenfrei zur Verfügung stellte. Aufgrund der zahlreichen Kurstermine
mussten zur Durchführung der Qualifizierung jedoch langfristig geeignete Räume
(Seminarraum und Raum für die Kinderbetreuung) gefunden werden. Die vh Ulm hat
auf Anfrage netterweise ihre Räumlichkeiten angeboten.
Aus unserem Vereinsleben
Im Dezember feierten 16 Tagesmütter mit 12 Kindern im Bürgerzentrum Eselsberg
gemeinsam Advent. Die Tagesmütter hatten Gelegenheit sich mit anderen
Tagesmüttern auszutauschen und untereinander Kontakte zu knüpfen. Musikalische
Beiträge sorgten für eine weihnachtliche Stimmung. Schließlich überraschte der
Nikolaus die Tageskinder und Tagesmütter mit seinem Besuch.
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VI. Ausblick für das Jahr 2011/12
Qualität – diese Wort ist auch zu einem Begriff in der Kindertagespflege geworden.
Durch einen steigenden Anspruch an die Betreuungsqualität in der Tagespflege
müssen pädagogische Konzepte erarbeitet und umgesetzt werden. Deshalb strebt
der Tagemütterverein an 2011/2012 das Gütesiegel für Bildungsträger zu erwerben.
Hier kommt sehr viel Arbeit auf unsere Mitarbeiterinnen zu. Wie bei einem
Unternehmen, das sich einer Zertifizierung unterwirft, müssen wir ein Handbuch über
unsere Arbeit erstellen, d.h. ein Qualitätsmanagement wird eingeführt. Ziel ist es,
zunächst Standards der Kindertagespflege festzulegen, die dann optimiert werden
wie z.B. durch einen Schulungsplan für Tagesmütter. Um das Gütesiegel zu erhalten,
müssen wir uns einer Prüfung unterziehen, die vom Landesjugendamt durchgeführt
wird. Das Gütesiegel hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Außerdem werden die
Weiterentwicklungen des Vereins jährlich durch das Landesjugendamt überprüft.
Seit Januar 2011 müssen sich neue Tagespflegepersonen mit 160 UE für die
Tätigkeit in der Kindertagespflege qualifizieren. Der TAGESMÜTTERVEREIN wird im
Rahmen des Qualifizierungsangebots neben Kurs I nun auch Kurs III regelmäßig
durchführen. Die 10 Kurstermine im Rahmen von Kurs I werden in Zukunft als
Blockseminar angeboten. Nach der Überprüfung der neuen Tagesmütter ist die
Vermittlung eines Tageskindes somit früher möglich als bisher (Kursdauer: ca. 5
Wochen).
Der Kurs III umfasst 40 UE, mit insgesamt 13 Terminen. Diese sind bereits terminiert
und werden im Zeitraum von Juni bis November 2011 angeboten.
Die insgesamt vier erforderlichen Qualifizierungskurse (Kurs I-IV) für neue
Tagesmütter werden vom TAGESMÜTTERVEREIN in Kooperation mit der Stadt Ulm FAM
(Familie und Soziales) durchgeführt und können dann innerhalb eines Zeitraums von
knapp eindreiviertel Jahren absolviert werden.
Die 4 Qualifizierungskurse in Ulm beruhen auf dem Curriculum “Qualifizierung in der
Kindertagespflege“, das vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) verfasst wurde. Es sieht
einen Mindeststandard von 160 UE vor und ist bundesweit anerkannt. Die
Themeninhalte von Kurs III wurden vom DJI ab 2011 teilweise geändert. Das
bedeutet, dass wir einige Themen wieder neu erarbeiten werden.
Wir gehen davon aus, dass es in Zukunft deutlich schwieriger werden wird, neue
Tagesmütter zu gewinnen. Interessentinnen, die die Kindertagespflege nur für einen
Zeitraum von beispielsweise 2 oder 3 Jahren ausüben möchten, werden bei einem
Qualifizierungsumfang von 160 UE eine Tätigkeit in der Kindertagespflege
möglicherweise nicht mehr in Betracht ziehen. Wir möchten, deshalb die Tagespflege
in Ulm noch bekannter machen, damit nicht nur mehr Eltern das Angebot nutzen
können, sondern auch um mehr Tagesmütter für die Tagespflege zu gewinnen.
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Einige unserer Tagesmütter sind bereits seit 10 Jahren oder länger Mitglied im
Tagesmütterverein. Viele Tageskinder wurden von ihnen betreut und die Eltern
waren froh während ihrer Abwesenheit ihr Kind gut aufgehoben und versorgt zu
wissen. Der TAGESMÜTTERVEREIN, möchte diesen, seit vielen Jahren aktiven
Tagesmüttern, seinen Dank aussprechen und plant daher in der ersten Jahreshälfte
eine Jubiläumsfeier zu der wir die Jubilarinnen und Vertreter der Stadt und der
Parteien einladen werden.
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Tagesmütterverein Ulm e.V.
Deinselsgasse 18
89073 Ulm
Tel: 0731 - 602 33 76
Fax: 0731 - 602 80 941
Email: tmv-ulm@t-online.de
www.tmv-ulm.telebus.de
Persönliche Sprechzeiten
Mo
16.00 – 18.00
Di
8.00 – 10.00
Do
17.30 – 19.30
Fr
10.00 – 12.00
Telefonische Sprechzeiten
Mo
15.00 – 16.00
Di
10.00 – 12.00
Do
16.30 – 17.30
Fr
8.00 – 10.00