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Anlage 4_ GD 308-12 Jahresbericht 2010-2011.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 4_ GD 308-12 Jahresbericht 2010-2011.pdf
Größe
3,1 MB
Erstellt
13.10.15, 10:44
Aktualisiert
27.01.18, 20:35

Inhalt der Datei

Inhalt I. Tagespflege 1. Was ist Tagespflege? 2. Warum brauchen Eltern Tagesmütter/-väter? 3. Was kostet eine Tagesmutter? 4. Wie finden Eltern die „richtige“ Tagesmutter? II. Der TAGESMÜTTERVEREIN Ulm stellt sich vor 1. Geschichte des TAGESMÜTTERVEREINS 2. Aufgaben und Ziele des TAGESMÜTTERVEREINS 3. Finanzierung des TAGESMÜTTERVEREINS 4. Vorstand und Mitarbeiterinnen des TAGESMÜTTERVEREINS 5. Kooperationen und Fortbildung der Mitarbeiterinnen III. Qualifizierung – Vermittlung – Beratung 1. Ablauf einer Vermittlung 2. Erstberatung für Eltern 3. Qualifizierungs-Kurs I 4. Qualifizierungs-Kurs III 5. Hausbesuch 6. Betreuungsvertrag 7. Gesprächsgruppen und Fortbildungen für Tagesmütter 8. Weitere Leistungen des TAGESMÜTTERVEREINS IV. Der TAGESMÜTTERVEREIN in Zahlen 1. Zahl und regionale Herkunft der Mitglieder 2. Umsetzung des Qualifizierungskonzeptes Baden-Württemberg 3. Überprüfung von Tagespflegepersonen 4. Begleitung und Beratung: Bestehende Betreuungsverhältnisse im Jahr 2010/11 5. Laufende Geldleistungen V. Bericht über die Aktivitäten 2010/2011 VI. Ausblick für das Jahr 2011/2012 1 I. Tagespflege 1. Was ist Tagespflege? Die Tagespflege bietet ein alternatives Angebot zur Kinderbetreuung in öffentlichen Einrichtungen. Sie ist altersübergreifend, weil die betreuten Kinder in Familien mit Kindern anderer Altersgruppen zusammenkommen. Die Tagespflege kommt der Betreuung in der eigenen Familie am nächsten. Bei der Tagespflege erfolgt die Erziehung in und durch zwei Familien. Dabei werden die Kinder im privaten Umfeld der Tageseltern, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen betreut. In den meisten Fällen werden Tageskinder also für die Betreuungszeiten von einem Familienmitglied zur Tagesmutter/-vater gebracht und dort auch wieder abgeholt. Im Kinder- und Jugendhilfegesetz wird die Tagespflege gleichgestellt mit der Betreuung in öffentlichen Einrichtungen. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist die Tagespflege besonders für kleine Kinder (unter 3 Jahren) geeignet. Für Kindergarten- und Schulkinder bietet sie eine ergänzende Betreuungsform. 2. Warum brauchen Eltern Tagesmütter/-väter? In der Bundesrepublik Deutschland besteht vor allem in den „alten“ Bundesländern und hier besonders für Kinder unter 3 Jahren noch immer eine Betreuungslücke in den öffentlichen Einrichtungen, die durch den Ausbau der Tagespflege geschlossen werden kann. Der Vorteil der Tagespflege gegenüber der Betreuung in Krippen besteht für Säuglinge und Kleinkinder darin, dass sie in familiären Strukturen aufwachsen. Durch die kleine Gruppe kann besonders gut auf ihre persönlichen Bedürfnisse eingegangen werden. Außerdem besteht für Eltern mit Teilzeitbeschäftigung die Möglichkeit, ihr Kind nur stundenweise in Betreuung zu geben. Auch "Randzeiten", das sind Betreuungszeiten, die von öffentlichen Kindertagesstätten nicht angeboten werden, werden teilweise von Tagesmüttern abgedeckt. Für Kindergarten- und Schulkinder ist das öffentliche Betreuungsangebot oft zu kurz und zeitlich nicht flexibel genug. Bei der Tagespflege bleiben Kindergartenkinder im vertrauten Umfeld und erhalten zusätzliche Spiel- und Erlebnismöglichkeiten bei der Tagesmutter bzw. dem Tagesvater (im folgenden nur noch Tagesmutter genannt). Schulkinder machen zusätzliche Erfahrungen mit anderen Bezugspersonen. Die Tagespflege erfüllt also sowohl die Bedürfnisse erwerbstätiger Eltern in Hinblick auf die Flexibilität der Betreuungszeiten als auch die Bedürfnisse der Kinder, für deren positive Entwicklung eine Kontinuität der Betreuungspersonen wichtig ist. 2 3. Was kostet eine Tagesmutter? Das Betreuungsgeld wird zwischen Eltern und Tagesmutter auf privater Basis vereinbart. Aufgrund gesetzlicher Veränderungen auf Bundes- und Länderebene können Eltern seit dem 1.7.2009 bei ihrem zuständigen Jugendamt einen Antrag auf "laufende Geldleistungen" stellen. Nach §24 SGBVIII Abs. 2 sind Eltern anspruchsberechtigt, wenn sie beispielsweise einer Erwerbstätigkeit nachgehen, auf Arbeitssuche sind oder sich in Schul- oder Hochschulausbildung befinden. Zur Zeit werden in Ulm laufende Geldleistungen in Höhe von maximal 3,90 € pro Betreuungsstunde gewährt. Nach Antragstellung überweist das Jugendamt diesen Zuschuss direkt an die Tagesmutter. Je nach Einkommen und Betreuungsumfang werden die Eltern vom Jugendamt zu einem Kostenbeitrag herangezogen. Unabhängig davon können die Eltern mit der Tagesmutter einen höheren Stundensatz vereinbaren, die Differenz zwischen den 3,90 € pro Stunde und dem vereinbarten Stundensatz zahlen die Eltern dann direkt an die Tagesmutter. Bei der Vereinbarung des Betreuungsgeldes sollten Eltern und Tagesmütter auch folgendes bedenken: Die Tagesmutter ist freiberuflich tätig! Eine Tagesmutter, die im eigenen Haushalt Kinder betreut, ist also keine Angestellte und damit unterliegt ihr Betreuungsgeld nicht den Regelungen für geringfügiges Einkommen, auch wenn es die 400,- € Grenze nicht übersteigt. Das Betreuungsgeld, das die Tagesmutter erhält, ist ein steuerpflichtiges Bruttoentgelt, das zum Teil in der jährlichen Steuererklärung der Familie der Tagesmutter angegeben werden muss. Der TAGESMÜTTERVEREIN empfiehlt Eltern und Tagesmüttern grundsätzlich, einen schriftlichen Betreuungsvertrag abzuschließen. Genaueres hierzu erfahren Sie im Kapitel „Was regelt der Betreuungsvertrag?“ 4. Wie finden Eltern die "richtige" Tagesmutter? Die „richtige“ Tagesmutter sollte folgende fünf Kriterien erfüllen: 1. Größtmögliche Übereinstimmung in Erziehungsfragen Eltern und Tagesmutter sollten sich über die wichtigsten Erziehungsfragen einig sein. Sympathie zwischen Eltern und Tagesmutter ist die Grundvoraussetzung für ein gutes Betreuungsverhältnis. 2. Identische zeitliche Fenster Die Tagesmutter sollte zu der Zeit, in der das Kind nicht von seinen Eltern betreut werden kann, Zeit für das Kind haben, d.h. neben Hausarbeiten und eigenen Kindern sollte auch das Tageskind adäquat umsorgt werden können. 3 3. Das Tageskind sollte altersmäßig in die Familie der Tagesmutter passen. Das Kind sollte nicht älter als das älteste eigene Kind der Tagesmutter sein (Ausnahme: die Tagesmutter ist pädagogische Fachkraft (§7 KiTaG) und hat bereits Berufserfahrung im Umgang mit dieser Altersstufe). 4. Räumliche Nähe Die Tagesmutter sollte in der Nähe des Wohnortes der Eltern oder auf dem Weg zur Arbeitsstätte der Eltern leben. Bei älteren Kindern sollte sie möglichst in der Nähe des Kindergartens oder der Schule wohnen. 5. Einigung über die Bezahlung Das vereinbarte Betreuungsgeld sollte sowohl die Leistungen der Tagesmutter honorieren als auch mit den finanziellen Verhältnissen der Eltern vereinbar sein. 4 II. Der TAGESMÜTTERVEREIN Ulm stellt sich vor 1. Geschichte des TAGESMÜTTERVEREINS Der TAGESMÜTTERVEREIN wurde 1993 gegründet, um berufstätige Eltern bei der schwierigen Suche nach einer adäquaten Betreuung für ihre Kinder (im Alter meist jünger als 3 Jahre) zu unterstützen. Aufgrund der geringen finanziellen Mittel in der Anfangszeit konnte der TAGESMÜTTERVEREIN zunächst nur eine Angestellte auf Geringfügigkeits-Basis beschäftigen. Bei ihr meldeten sich sowohl Frauen, die ein Kind betreuen wollten, als auch Betreuung suchende Eltern. Ihre Tätigkeit bestand überwiegend aus der Vermittlung der beiden Parteien. 1996 wurde der TAGESMÜTTERVEREIN Träger der freien Jugendhilfe. Die Stadt Ulm und der TAGESMÜTTERVEREIN schlossen daraufhin einen Kooperationsvertrag ab, in dem die Stadt Ulm sich zur finanziellen Unterstützung des TAGESMÜTTERVEREINS verpflichtete und dafür die Qualifizierung und Vermittlung von Tagesmüttern schwerpunktmäßig dem TAGESMÜTTERVEREIN übertrug. Dies bedeutete für den damals noch sehr jungen Verein eine Ausweitung seines Tätigkeitsfeldes. Außerdem war es möglich eine Dipl. Sozialpädagogin in Teilzeit anzustellen. Inzwischen sind beim TAGESMÜTTERVEREIN drei Sozialpädagoginnen in Teilzeit (zusammen 175%) und eine Verwaltungskraft (55%) angestellt. Die Vielzahl an gesetzlichen Veränderungen in den zurückliegenden Jahren bis hin zur Gegenwart erfordert von den Mitarbeiterinnen eine kontinuierliche Aktualisierung und Erweiterung des Beratungsangebots für Tagesmütter und abgebende Eltern. 2. Aufgaben und Ziele des TAGESMÜTTERVEREINS Die heutigen Aufgaben und Ziele des TAGESMÜTTERVEREINS lassen sich in folgenden drei Punkten zusammenfassen, auf die im nachfolgenden Kapitel weiter eingegangen wird. Oberstes Ziel ist es, gute Voraussetzungen für stabile Betreuungsverhältnisse zu schaffen, um den Tageskindern einen häufigen Wechsel von Bezugspersonen zu ersparen. 1. Qualifizierung von Tagesmüttern Neue Tagesmütter mussten sich bis einschließlich 2010 mit insgesamt 62 Unterrichtseinheiten (UE) qualifizieren. Diese Qualifizierung setzt sich aus den Kursen I und II zusammen. Seit Januar 2011 ist ein Qualifizierungsumfang von 160 UE vorgeschrieben. Kurs I muss vor der ersten Vermittlung besucht werden. Zusätzlich müssen neue Tagesmütter an einem Kinder-Notfallkurs teilnehmen, einen umfangreichen Fragebogen beantworten, einen Lebenslauf, polizeiliche Führungszeugnisse und Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Hausarztes für alle volljährigen 5 Familienmitglieder vorlegen und einen Hausbesuch unserer Sozialpädagogin ermöglichen. Erst dann bekommen sie ein Tageskind vermittelt. Viele Kursteilnehmerinnen beantragen in diesem Zusammenhang gleich eine Pflegeerlaubnis, auch wenn sie zunächst nur in geringem Umfang Betreuung anbieten und somit noch keine Pflegeerlaubnis benötigen. Für die Durchführung von Kurs II sind die Kollegen/Innen vom Jugendamt zuständig. 2. Professionelle Vermittlung Sowohl von den Tagesmüttern als auch den abgebenden Eltern werden Daten aufgenommen. Dabei werden zeitliche, räumliche und finanzielle Vorgaben sowie Erziehungswünsche festgehalten, so dass die „richtigen“ Partner gefunden werden können. Die Eltern werden grundsätzlich durch eine ausführliche Beratung auf die Tagespflege vorbereitet. 3. Begleitung und Beratung von Tagesmüttern und abgebenden Eltern während des Betreuungsverhältnisses Trotz guter Vorbereitung beider Seiten kann es zu Konflikten zwischen den abgebenden Eltern und der Tagesmutter kommen. In solchen Fällen bietet sich der TAGESMÜTTERVEREIN als eine unparteiische Anlaufstelle an und unterstützt Eltern und Tagesmütter bei der gemeinsamen Suche nach einer Lösung. 3. Finanzierung des TAGESMÜTTERVEREINS Der TAGESMÜTTERVEREIN finanziert sich wie folgt: Institutioneller Zuschuss der Stadt Ulm Die Stadt Ulm unterstützt den TAGESMÜTTERVEREIN seit 1996 kontinuierlich, der Zuschuss der Stadt betrug 2010 58.500 €. Institutioneller Zuschuss des Landes Baden-Württemberg Seit 2003 unterstützt das Land Baden-Württemberg die Tagespflege in Ulm und damit den TAGESMÜTTERVEREIN mit. Der Zuschuss wird anhand der Zahlen der Kinder unter drei Jahren in Ulm und der Anzahl der qualifizierten Tagesmütter berechnet, er betrug in 2010 25.000 €. Aktionsprogramm Kindertagespflege Seit dem 01.06.2009 bekommen wir im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege Fördergelder. Diese Förderung ist zeitlich begrenzt bis zum 31.05.2012. 6 Mitgliedsbeiträge Mitglieder werden in aller Regel die Tagesmütter und abgebenden Eltern. Auch Fördermitglieder sind herzlich willkommen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 30,- €. Spenden Der TAGESMÜTTERVEREIN freut sich sehr über Spenden, da sie uns helfen unser Angebot zu verbessern. Der Verein ist gemeinnützig, Spenden sind steuerlich absetzbar. Wir stellen gerne Spendenbescheinigungen aus. Gebühren für Vermittlung und Qualifizierungskurse Von Stadt und Landkreis Neu-Ulm sowie dem Alb-Donau-Kreis erhält der TAGESMÜTTERVEREIN keinerlei finanzielle Unterstützung. Deshalb kann für Eltern aus diesen Landkreisen keine Vermittlung erfolgen. 4. Vorstand und Mitarbeiterinnen des TAGESMÜTTERVEREINS Ehrenamtlich arbeitender Vorstand: 1. Vorsitzende: Prof. Dr. Anita Marchfelder 2 Kinder Wissenschaftlerin 2. Vorsitzende bis zum 1.10.2010 Dr. Heidi B. Durst 2 Kinder Ärztin Kassierer bis zum 12.10.2010 Dieter Kastl 2 Kinder Großhandelskaufmann (selbständig) ab dem 13.10.2010 Michael Offergeld 2 Kinder Diplom-Informatiker 7 Schriftführerin Sabine Schönthaler 2 Kinder Technische Zeichnerin Ab dem 13.10.2010 Sandra Mögenburg 4 Kinder Erzieherin Stellvertretende Schriftführerin bis zum 12.10.2010 Birgit Kargl 2 Kinder Informatikerin und Tagesmutter Vorstandsassistenz seit dem 15.4.2010 mit 25% Annette Stahl 4 Kinder Fachwirtin für Facility Management Mitarbeiterinnen: Geschäftsstellenleiterin und Sozialpädagogische Fachkraft bis zum 30.09.2010 Angelika Bayer (100%-Stelle) 2 Kinder Diplom-Sozialpädagogin (FH), staatlich geprüfte Sozialfachwirtin Sozialpädagogische Fachkraft Monika Kurt (bis zum 30.9. 23%-Stelle, seit dem 01.10.2010 65%-Stelle) 2 Kinder Diplom-Sozialpädagogin (FH), Fachwirtin für Organisation und Führung Schwerpunkt Sozialwesen Sozialpädagogische Fachkraft Renate Clark (seit dem 1.8.2010 50% Stelle, ab 1.10.2010 75% Stelle) Bachelor-Sozialpädagogin (FH) Sozialpädagogische Fachkraft Ulrike Braun-Barth (bis zum 30.08.2010 50%-Stelle, ab dem 01.09.2010 35% Anstellung), 2 Kinder Diplom-Sozialpädagogin (FH) Verwaltungsangestellte Andrea Meindl (55%-Stelle) 1 Kind Bürokauffrau Für die weitere ehrenamtliche Mitarbeit danken wir: Engelhard Hinrichs, Lothar Meindl, Peter Spiertz und Liselotte Staiger. Zusätzlich allen ehrenamtlich tätigen Referenten. Mit ihrer Hilfe war es uns möglich den Tagesmüttern ein kostenfreies Fortbildungsprogramm anzubieten. 5. Kooperationen und Fortbildung der Mitarbeiterinnen Die pädagogischen Mitarbeiterinnen des TAGESMÜTTERVEREINs nehmen regelmäßig an der Landesarbeitsgemeinschaft der Tagesmüttervereine Baden-Württemberg teil, sowie an Fortbildungen und Tagungen des KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg). Außerdem findet bei Bedarf ein Austausch und Zusammenarbeit mit der Fachberatung für Vollzeitpflege (Stadt Ulm) sowie dem Tagesmütterverein Alb-Donau-Kreis statt. 8 III. Qualifizierung – Vermittlung – Beratung 1. Ablauf einer Vermittlung Im folgenden Diagramm ist schematisch dargestellt, wie die Vermittlung eines Tageskindes abläuft. Auf die einzelnen Stationen wird im nachfolgenden Text konkret eingegangen. 9 2. Erstberatung für Eltern Ziel einer Erstberatung ist es, die abgebenden Eltern persönlich kennen zu lernen, sich nach den Bedürfnissen des Kindes zu erkundigen, persönliche Daten und erforderliche Betreuungszeiten zu erfahren und die Wünsche der Eltern in Bezug auf die Person der Tagesmutter, deren Familie und Wohnsituation zu erfragen. Auch die Mobilität der Eltern muss bei einer Vermittlung berücksichtigt werden. Außerdem werden noch folgende Punkte besprochen: - Bezahlung, ggf. mit dem Hinweis auf Unterstützungsmöglichkeit durch das Jugendamt, Informationen zur Antragstellung "laufender Geldleistungen" beim Jugendamt - Suche nach Alternativen, falls die Betreuungszeiten für das Kind oder die Tagesfamilie zu belastend sein könnte, z.B. bei frühem Arbeitsbeginn der Eltern - Versicherung - Fragen zu den Erziehungsvorstellungen, sowie Rahmenbedingungen, die mit der Tagesmutter vor einer Einigung besprochen werden sollten - Art und Umfang der Kontakt- und Eingewöhnungsphase - Informationen über Details, die durch unseren Betreuungsvertrag geregelt werden können 3. Qualifizierungs-Kurs I Vor einer Vermittlung durch den TAGESMÜTTERVEREIN müssen Interessentinnen zunächst Kurs I besuchen. Dieser Kurs umfasst 30 Unterrichtseinheiten (UE). Die eigenen Kinder der künftigen Tagesmütter werden bei Bedarf während der Kursvormittage betreut. Unter anderem werden folgende Themen im Rahmen dieses Kurses von unseren Sozialpädagoginnen teils vorgetragen und teils in der Gruppe erarbeitet: - Erwartungen an die Tagespflegeperson - Reflexion der Teilnehmerinnen zur eigenen familiären Situation, Motivation, Belastbarkeit, Veränderungen in der eigenen Familie durch die Aufnahme eines Tageskindes - Aufgaben und Alltag in der Tagespflege - Vorbereitung auf die spezifischen Anforderungen der Tagespflege - das Kind in zwei Familien - spezielle Bedürfnisse von Tageskindern; Entwicklungsphasen von Kindern; Erziehungsziele - Elterngespräche- Erstkontakte, Kooperation zwischen Eltern und Tagesmutter, Grundlagen der Kommunikation - Gestaltung der Eingewöhnungsphase, Ablösung von Tageskindern - Umgang mit Gefahrenquellen - rechtliche und finanzielle Grundlagen der Tagespflege (steuerrechtliche Aspekte, Aufsichtspflicht, Unfallversicherung, Schweigepflicht, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Betreuungsvertrag, Antrag auf laufende Geldleistungen, Pflegeerlaubnis u.a.). 10 4. Qualifizierungs-Kurs III Tagesmütter, die beabsichtigen Tagespflege in anderen geeigneten Räumen anzubieten und nicht als pädagogische Fachkräfte anerkannt sind, müssen außer Kurs I und II zusätzlich Kurs III besuchen. Seit 2011 ist dieser Kurs für alle neuen Interessentinnen verpflichtend. Daher entschlossen sich unsere Sozialpädagoginnen eine Probelauf dieses Kurses schon in 2010 anzubieten. Der Kurs umfasst 40 UE und unter anderem wurden folgende Themen von unseren Sozialpädagoginnen teils vorgetragen oder in der Gruppe erarbeitet. - Die Bedeutung von Büchern für Kinder - Soziale Beziehungen im Spiel - Rechtliche und finanzielle Grundlagen - Profil der Kindertagespflege und Anforderungsprofil an die Tagespflegeperson - Spielorte und Entwicklungsräume für Kinder - Umgang mit individuellen, geschlechtsspezifischen und kulturellen Unterschieden. - Schwierige Erziehungssituationen in der Kindertagespflege - Förderung von Kindern in Tagespflege - Führung einer Kleinkindgruppe und gruppendynamische Aspekte - Kommunikation und Kooperation mit Eltern - Vernetzung mit anderen Tagespflegepersonen 5. Hausbesuch Ziel des Hausbesuches ist es, einen persönlichen Eindruck von der künftigen Tagesmutter im eigenen familiären Umfeld zu gewinnen. Im Vordergrund stehen dabei folgende Aspekte: - Wohnsituation, Kindersicherheit und Erziehungsverhalten der künftigen Tagesmutter Einstellung der übrigen Familie zum Entschluss, ein Tageskind aufzunehmen Allgemeiner Umgang zwischen den Familienmitgliedern Gelegenheit, Persönliches und Vertrauliches zu besprechen 11 6. Betreuungsvertrag Beim Abschluss eines Betreuungsvertrags werden Tagesmütter und abgebende Eltern dazu aufgefordert, Vereinbarungen über die Gestaltung der Tagespflege zu treffen, die über die Zeit der Kontakt- und Eingewöhnungsphase hinausgehen. Die wichtigsten Punkte des Betreuungsvertrags regeln folgendes: 1. Beginn und Umfang der Tagespflege 2. Betreuungssatz pro Stunde (mit Berücksichtigung der "laufenden Geldleistung") 3. Urlaub/ betreuungsfreie Tage/ kurzfristige Ausfallzeiten der Tagespflegeperson 4. Arztbesuch und Erkrankung des Tageskindes 5. Beendigung des Tagespflegeverhältnisses 6. Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Tagespflegeperson 7. Auskunfts- und Schweigepflicht 8. Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach §4 KiTaG 7. Gesprächsgruppen und Fortbildungen für Tagesmütter Tagesmütter sind verpflichtet sich nach Abschluss ihrer Qualifizierung mit je 15 UE jährlich fortzubilden. Unsere Gesprächsgruppen für aktive Tagesmütter finden regelmäßig im 6-wöchigen Abstand statt und werden jeweils von einer unserer Sozialpädagoginnen geleitet. Diese Treffen dienen nicht nur dem Erfahrungsaustausch, sondern es werden auch tagespflegespezifische Themen erarbeitet oder referiert. Die Treffen haben bei den Tagesmüttern eine große Resonanz gefunden. Bei diesen Treffen werden aktuelle Fragen der Teilnehmerinnen, die sich aus ihrer praktischen Arbeit ergeben, aufgegriffen und gemeinsam besprochen. Darüber hinaus bereitet die durchführende Sozialpädagogin ein Thema vor, welches gemeinsam reflektiert und besprochen wird. Findet die Gesprächsgruppe vormittags statt, können die mitgebrachten eigenen Kinder und Tageskinder im Nebenraum in begrenzter Anzahl betreut werden. Abends angebotene Gesprächsgruppentermine sind ebenso gut besucht. Unsere Fortbildungsprogramm beinhaltete 2010 folgende Angebote: Berechnung des zu versteuernden Einkommens von Tagesmüttern; gesunde Kleinkindernährung; Vergiftungen im Kindesalter; „Durchfall, Grippe, Läuse & Co“ – Wie schütze ich mich als Tagesmutter, meine Kinder und Tageskinder vor Ansteckung?; Steuerrecht in der Kindertagespflege. Für diese Themen konnten wir externe Referenten/Innen gewinnen. Außerdem konnten die Tagesmütter 2010 an Fortbildungen für Erzieherinnen der Stadt Ulm im Rahmen des Orientierungsplans teilnehmen. 12 8. Weitere Leistungen des TAGESMÜTTERVEREINS Haftpflichtversicherung für die Tagesmütter Für Tagesmütter, die Mitglied im TAGESMÜTTERVEREIN sind, besteht durch unsere Sammelhaftpflichtversicherung Versicherungsschutz. Dieser deckt ggf. Schäden ab, die dem Kind selbst oder einer dritten Person durch eine mögliche Aufsichtspflichtverletzung der Tagesmutter entstanden sind (Privathaftpflichtversicherungen lehnen dies oft als berufliches Risiko ab). Unfallversicherung für die Tageskinder Der TAGESMÜTTERVEREIN hat außerdem eine Unfallversicherung für die Tageskinder abgeschlossen. Hier sind nur die Tageskinder versichert, deren Eltern Vereinsmitglieder sind. Seit Oktober 2005 sind Tageskinder zusätzlich kraft Gesetz in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen, sofern sie von einer geeigneten Tagespflegeperson betreut werden. Kooperation mit dem Malteser Hilfsdienst Ulm Bevor eine Tagesmutter vermittelt wird, muss sie einen Kindernotfallkurs erfolgreich absolviert haben. Speziell für unsere Tagesmütter bietet der Malteser Hilfsdienst diese Kurse zu Sonderkonditionen an. 13 IV. Der TAGESMÜTTERVEREIN in Zahlen 1. Zahl und regionale Herkunft der Mitglieder Der TAGESMÜTTERVEREIN Ulm hatte zum 31.12.2010 427 Mitglieder. 2. Umsetzung des Qualifizierungskonzepts BadenWürttemberg Kurs I Im Jahr 2010 fand 3 Mal der Qualifizierungs-Kurs I mit 30 Unterrichtseinheiten (UE) statt. Daran nahmen insgesamt 35 Teilnehmerinnen teil. Kurs II Dieses Modul umfasst 32 Unterrichtseinheiten und wird in Ulm von Mitarbeitern der Stadt Ulm FAM (Familie und Soziales) in Kooperation mit dem TAGESMÜTTERVEREIN durchgeführt. Kurs III Dieser Kurs umfasst 40 Unterrichtseinheiten und war bis zum 31.12.2010 notwendig für die Ausübung der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen, sofern die Tagesmutter keine pädagogische Fachkraft war. Ein Probelauf wurde erstmals im Jahr 2010 durchgeführt. Unter den Teilnehmerinnen befand sich eine Tagesmutter, die mit der Tagespflege in anderen geeigneten Räumen wenig später begann. Die anderen Teilnehmerinnen besuchten den Kurs um sich zunächst einmal ein Bild über diese Betreuungsform der Kindertagespflege zu machen. Insgesamt nahmen 10 Tagesmütter erfolgreich an diesem Kurs teil. Drei weitere Kursteilnehmerinnen konnten nicht die vorgeschriebene Mindestteilnahme erfüllen. Die Teilnahme an einzelnen Terminen wurde ihnen als Fortbildung im Rahmen von Kurs V angerechnet. Kurs V Im Rahmen von Kurs V bot der TAGESMÜTTERVEREIN in 2010 10 Gesprächsgruppen an. Dieses Angebot wurde von Tagesmüttern insgesamt 104 Mal wahrgenommen. Im Rahmen dieses Moduls wurden außerdem fünf zusätzliche Fortbildungen angeboten. Daran nahmen 43 Tagesmütter teil. 3. Überprüfung von Tagespflegepersonen Hausbesuche Im Jahr 2010 besuchten unsere Mitarbeiterinnen 29 Tageseltern. 14 Bearbeitung Pflegeerlaubnis Außerdem wurden zur Bearbeitung der Pflegeerlaubnis von allen neu gewonnenen Tagesmüttern, zahlreiche Unterlagen überprüft (wie z.B. ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Führungszeugnisse, Fragebögen, etc.) Ergänzend wurden entsprechende Stellungnahmen Feststellung der Eignung von Tagespflegepersonen für das Jugendamt Ulm geschrieben. Die Erteilung der Pflegeerlaubnis erfolgt vom Jugendamt selbst. 4. Begleitung und Beratung: Bestehende Betreuungsverhältnisse im Jahr 2010/11 Am 1.3.2011 wurden von insgesamt 75 aktiven Tagesmüttern 220 Kinder betreut. Davon waren 182 Kinder aus dem Stadtkreis Ulm, 16 Kinder aus dem Alb-DonauKreis sowie 22 Kinder aus Stadt und Landkreis Neu-Ulm. Bei fast allen auswärtigen Tageskindern sind die Betreuungsverhältnisse privat zustande gekommen. Einige inzwischen auswärtige Tageskinder haben wir zwar vermittelt, jedoch zu einem Zeitpunkt, als sie noch im Stadtgebiet Ulm gewohnt haben. Durch ihren Wohnortwechsel wurden diese damals noch Ulmer Kinder dann zu „auswärtigen“ Kindern. Von den 182 Ulmer Tageskindern, die zum 1.3.2011 in Tagespflege waren, waren 118 unter drei Jahren, 26 waren zwischen 3-6 Jahren und 38 waren zwischen 6 und 14 Jahren. Von insgesamt 14 Tageskindern waren die Eltern allein erziehend. 5. Laufende Geldleistungen Seit dem 01.07.2009 können Eltern laufende Geldleistungen bei der Stadt Ulm beantragen, sofern sie beispielsweise einen berufsbedingten Bedarf haben, in Ausbildung oder arbeitsuchend sind. Die Eltern stellen den Antrag beim Jugendamt ihres Wohnortes. Dieses bezahlt 3,90 € pro Stunde direkt an die Tagespflegeperson, sofern sie über eine gültige Pflegeerlaubnis verfügt. Die Eltern zahlen ans Jugendamt einen einkommensabhängigen Elternbeitrag und ggf. noch an die Tagesmutter einen eventuell mit ihr individuell vereinbarten Aufschlag. Die Mitarbeiterinnen des TAGESMÜTTERVEREIN haben im Jahr 2010 für insgesamt 106 Kinder einen Antrag auf laufende Geldleistungen ausgegeben und die Eltern entsprechend telefonisch und/oder persönlich beraten. 15 V. Bericht über die Aktivitäten in 2010/2011 Personelle Veränderungen im TAGESMÜTTERVEREIN Im vergangenen Jahr gab es im Vorstand des Vereins und bei den Mitarbeitern verschiedene personelle Veränderungen. Unsere langjährige und sehr erfahrene Mitarbeiterin Angelika Bayer hatte den Wunsch zu einer beruflichen Veränderung und hat den Verein Ende September 2010 verlassen. Frau Bayer war seit 1996 im TAGESMÜTTERVEREIN zuletzt als Geschäftsstellenleiterin tätig und die "Seele" des Vereins. Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei Frau Bayer für ihre sehr engagierte, konstruktive, langjährige Arbeit bedanken. Wir konnten zum Glück sehr schnell eine neue sehr engagierte und sehr gute Mitarbeiterin gewinnen: Renate Clark ist seit August als Sozialpädagogin im Team des TAGESMÜTTERVEREINs dabei. Unser Vorstandsmitglied Dr. Heidi Durst musste leider ihre Mitarbeit im Verein Ende September 2010 aufgeben. Wir möchten uns auch bei ihr ganz herzlich für ihre engagierte ehrenamtliche Mitarbeit bedanken. Für sie haben wir bisher leider noch keinen Ersatz gefunden. Die vielfältigen neuen Aufgaben, die sich durch die Neuerungen in der Tagespflege ergeben, sind für den ehrenamtlichen Vorstand auch nicht mehr zu bewältigen. Deshalb haben wir seit dem April 2010 Frau Stahl als Vorstandsassistenz eingestellt. Frau Stahl ist für die Mitarbeiter direkte Ansprechpartnerin und hilft dem ehrenamtlich arbeitenden Vorstand bei seinen Aufgaben. Aktivitäten im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege (ESF) Im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege (Säule I) des Bundes hatte die Stadt Ulm einen Antrag auf Förderung gestellt. Dieser Antrag wurde der Stadt Ulm mit Zuwendungsbescheid vom 14.04.2009 genehmigt. Der TAGESMÜTTERVEREIN ist mit der Umsetzung beauftragt und bekommt somit seit dem 1.6.2010 für die Dauer von drei Jahren 100.000 € um (1.) mehr Tagespflegeplätze im Rahmen der "Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen" einzurichten, (2.) um Randzeitenbetreuung in Kindergärten zu ermöglichen und (3.) um zusätzliche Tagespflegeplätze bei Tagesmüttern dazu zu gewinnen. Zuschussgeber ist der Europäische Sozialfond (ESF), die europäische Union sowie das Bundesministerium für Familie Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ). Diese vielfältigen Aufgaben übernimmt Frau Ulrike Braun-Barth seit dem 1.6.2009 für den TAGESMÜTTERVEREIN. Schwerpunkte des Aktionsprogramms Kindertagespflege in Ulm waren im Jahr 2010 unter anderem, das Vernetzen der schon tätigen Betreiberinnen von Tagespflegestellen in anderen geeigneten Räumen (TigeR), Info-Veranstaltungen zu Großtagespflege und die Ausarbeitung einer Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Ulm und Tagespflegepersonen zur Durchführung von Randzeitenbetreuung in städtischen Kindertageseinrichtungen. Zusätzlich konnte im November 2010 eine neue Großtagespflegstelle in Wiblingen eröffnet werden. 16 Werbung von Tagesmüttern Auch im vergangenen Jahr konnten wir mit Plakaten in den Bussen der SWU auf den TAGESMÜTTERVEREIN aufmerksam machen. Diese Maßnahme hat sich inzwischen als erfolgreiche Werbemöglichkeit etabliert. Im April 2010 beteiligte sich der Tagesmütterverein erstmals mit einem Infostand auf dem Münsterplatz am Ulmer Familiensonntag. Leider war uns an diesem Sonntag der Wettergott nicht sehr gewogen. Es regnete in Strömen und insgesamt fiel dieser Tag für alle Veranstalter, die sich sehr große Mühe mit Aufbau von Spielen, Schauständen etc. Mühe gegeben hatten, buchstäblich ins Wasser. Trotz der widrigen Umstände ergaben sich jedoch interessante Gespräche. Eltern, denen der Tagesmütterverein eine Tagesmutter vermittelt hatte, berichteten positiv von Ihren Erfahrungen und werden den Verein als Anlaufstelle für suchende Eltern weiter empfehlen. Ein Highlight war der Beitrag des REGIO TV Schwaben über den TAGESMÜTTERVEREIN. Der Sender drehte eine Reportage, in der der Alltag einer Tagesmutter, die Fortbildung von Tagesmüttern und die Arbeit des Vereins vorgestellt wurden. Sie können sich diesen Bericht auf unserer Homepage (www.tmv-ulm.telebus.de) ansehen. Informationen zu Fortbildungen oder Veranstaltungsterminen werden außer über unsere Homepage im Internet auch über Mitteilungen in der Südwestpresse und z.B. von der Agentur für Arbeit oder der Zeitschrift "Kinder in der Stadt" veröffentlicht. Raumangebot für Kurs III Kursangebote in unseren Räumen in Deinselsgasse sind nur bis zu einer begrenzten Teilnehmerzahl möglich, da unsere Räume dafür nur bedingt geeignet sind und unsere sonstigen Arbeitsabläufe durch die häufige Durchführung von Kursen erheblich beeinträchtigt werden. Wir freuten uns daher, dass der Internationale Bund (IB) e.V. uns für die Durchführung unserer Kurse einen seiner Klassenräume in der Weststadt kostenfrei zur Verfügung stellte. Aufgrund der zahlreichen Kurstermine mussten zur Durchführung der Qualifizierung jedoch langfristig geeignete Räume (Seminarraum und Raum für die Kinderbetreuung) gefunden werden. Die vh Ulm hat auf Anfrage netterweise ihre Räumlichkeiten angeboten. Aus unserem Vereinsleben Im Dezember feierten 16 Tagesmütter mit 12 Kindern im Bürgerzentrum Eselsberg gemeinsam Advent. Die Tagesmütter hatten Gelegenheit sich mit anderen Tagesmüttern auszutauschen und untereinander Kontakte zu knüpfen. Musikalische Beiträge sorgten für eine weihnachtliche Stimmung. Schließlich überraschte der Nikolaus die Tageskinder und Tagesmütter mit seinem Besuch. 17 VI. Ausblick für das Jahr 2011/12 Qualität – diese Wort ist auch zu einem Begriff in der Kindertagespflege geworden. Durch einen steigenden Anspruch an die Betreuungsqualität in der Tagespflege müssen pädagogische Konzepte erarbeitet und umgesetzt werden. Deshalb strebt der Tagemütterverein an 2011/2012 das Gütesiegel für Bildungsträger zu erwerben. Hier kommt sehr viel Arbeit auf unsere Mitarbeiterinnen zu. Wie bei einem Unternehmen, das sich einer Zertifizierung unterwirft, müssen wir ein Handbuch über unsere Arbeit erstellen, d.h. ein Qualitätsmanagement wird eingeführt. Ziel ist es, zunächst Standards der Kindertagespflege festzulegen, die dann optimiert werden wie z.B. durch einen Schulungsplan für Tagesmütter. Um das Gütesiegel zu erhalten, müssen wir uns einer Prüfung unterziehen, die vom Landesjugendamt durchgeführt wird. Das Gütesiegel hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Außerdem werden die Weiterentwicklungen des Vereins jährlich durch das Landesjugendamt überprüft. Seit Januar 2011 müssen sich neue Tagespflegepersonen mit 160 UE für die Tätigkeit in der Kindertagespflege qualifizieren. Der TAGESMÜTTERVEREIN wird im Rahmen des Qualifizierungsangebots neben Kurs I nun auch Kurs III regelmäßig durchführen. Die 10 Kurstermine im Rahmen von Kurs I werden in Zukunft als Blockseminar angeboten. Nach der Überprüfung der neuen Tagesmütter ist die Vermittlung eines Tageskindes somit früher möglich als bisher (Kursdauer: ca. 5 Wochen). Der Kurs III umfasst 40 UE, mit insgesamt 13 Terminen. Diese sind bereits terminiert und werden im Zeitraum von Juni bis November 2011 angeboten. Die insgesamt vier erforderlichen Qualifizierungskurse (Kurs I-IV) für neue Tagesmütter werden vom TAGESMÜTTERVEREIN in Kooperation mit der Stadt Ulm FAM (Familie und Soziales) durchgeführt und können dann innerhalb eines Zeitraums von knapp eindreiviertel Jahren absolviert werden. Die 4 Qualifizierungskurse in Ulm beruhen auf dem Curriculum “Qualifizierung in der Kindertagespflege“, das vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) verfasst wurde. Es sieht einen Mindeststandard von 160 UE vor und ist bundesweit anerkannt. Die Themeninhalte von Kurs III wurden vom DJI ab 2011 teilweise geändert. Das bedeutet, dass wir einige Themen wieder neu erarbeiten werden. Wir gehen davon aus, dass es in Zukunft deutlich schwieriger werden wird, neue Tagesmütter zu gewinnen. Interessentinnen, die die Kindertagespflege nur für einen Zeitraum von beispielsweise 2 oder 3 Jahren ausüben möchten, werden bei einem Qualifizierungsumfang von 160 UE eine Tätigkeit in der Kindertagespflege möglicherweise nicht mehr in Betracht ziehen. Wir möchten, deshalb die Tagespflege in Ulm noch bekannter machen, damit nicht nur mehr Eltern das Angebot nutzen können, sondern auch um mehr Tagesmütter für die Tagespflege zu gewinnen. 18 Einige unserer Tagesmütter sind bereits seit 10 Jahren oder länger Mitglied im Tagesmütterverein. Viele Tageskinder wurden von ihnen betreut und die Eltern waren froh während ihrer Abwesenheit ihr Kind gut aufgehoben und versorgt zu wissen. Der TAGESMÜTTERVEREIN, möchte diesen, seit vielen Jahren aktiven Tagesmüttern, seinen Dank aussprechen und plant daher in der ersten Jahreshälfte eine Jubiläumsfeier zu der wir die Jubilarinnen und Vertreter der Stadt und der Parteien einladen werden. 19 Tagesmütterverein Ulm e.V. Deinselsgasse 18 89073 Ulm Tel: 0731 - 602 33 76 Fax: 0731 - 602 80 941 Email: tmv-ulm@t-online.de www.tmv-ulm.telebus.de Persönliche Sprechzeiten Mo 16.00 – 18.00 Di 8.00 – 10.00 Do 17.30 – 19.30 Fr 10.00 – 12.00 Telefonische Sprechzeiten Mo 15.00 – 16.00 Di 10.00 – 12.00 Do 16.30 – 17.30 Fr 8.00 – 10.00