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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
13.10.15, 10:51
Aktualisiert
27.01.18, 23:48

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung KIBU - Kinderbetreuung in Ulm Datum 27.03.2013 Geschäftszeichen Vorberatung Jugendhilfeausschuss Sitzung am 17.04.2013 TOP Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales Sitzung am 08.05.2013 TOP Behandlung öffentlich Betreff: Kindertagesstättenbericht - Steuerung 2013/14 Anlagen: 1 GD 154/13 Antrag: 1. a) Den Kindertagesstättenbericht zur Kenntnis zu nehmen. b) Der Bedarfsplanung für das Kitajahr 2013/2014 zuzustimmen. c) Der Umsetzung der geplanten Maßnahmen zuzustimmen. d) Den korrigierten Zielsetzungen zuzustimmen. e) Den trägereinheitlichen Platzvergabekriterien ab Sept. 2013 zuzustimmen. 2. a) Der Übernahme der Trägerschaft der neuen Kindertageseinrichtungen Jungingen (Brühlstr.7), Lehr (Stöcklenweg 7), Einsingen (Darrenweg 7) durch den städtischen Träger zuzustimmen. b) Der Übernahme der Trägerschaft der neuen dreigruppigen Kindertageseinrichtung Wiblingen (Biberacherstr. 136) durch den Verein Ulmer Kinderladen e.V. zuzustimmen. 3. Dem Konzept Belegung freier Betriebskitaplätze mit betriebsunabhängigen Ulmer Kindern zuzustimmen. 4. Der Aufnahme der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württemberg (IRGW) als Träger einer Betriebskindertageseinrichtung in die Bedarfsplanung 2013/14 zuzustimmen. Günther Scheffold Genehmigt: BM 1,BM 2,C 2,FAM,KITA,ZS/F Wolfgang Reck Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: ja ja Siehe Ziffer 1.6 1. Kindertagesstättenbericht 2013/14 1.1 Grundlagen des Kindertagesstättenberichts Der Kindertagesstättenbericht beinhaltet zum einen die Bedarfsplanung für das Kitajahr 2013/14 und die hieraus resultierenden Umsetzungserfordernisse. Zum anderen sind sowohl ein Qualitätsreport mit Blick auf das derzeitige Kitajahr 2012/13 als auch ein Ausblick auf die Qualitätsthemen des Kitajahres 2013/14 enthalten. Die Bedarfsplanung beruht auf der am 02.03.2011 vom Gemeinderat beschlossenen "Mittelfristigen Kindertagesstättenplanung 2011 bis 2016" und der dort beschlossenen Ziele (GD 077/11). In der Bedarfsplanung wird nun die Feinabstimmung für das Kitajahr 2013/14 vorgenommen. Dabei werden, soweit möglich, bekannt gewordene sozialräumliche Besonderheiten berücksichtigt, wobei innerhalb der Sozialräume auch auf eine Ausgewogenheit zwischen den Orts- und Stadtteilen geachtet wird. Sämtliche zur Umsetzung vorgesehenen Maßnahmen werden anhand eines trägerübergreifend vereinbarten Standardprozesses auf operativer Ebene gemeinsam abgestimmt und vom Lenkungsgruppengremium Kinderbetreuung Ulm (KIBU) verabschiedet, in dem Repräsentantinnen und Repräsentanten der freien Träger und der Gesamtelternbeirat (GEB) Ulmer Kindertagesstätten ebenso vertreten sind, wie Vertreterinnen und Vertreter aus den Fraktionen des Gemeinderates und der Verwaltung. Nicht direkt in den Gremien der Ulmer Kinderbetreuung vertreten sind die Betriebskitas. Ihre Wünsche und Erfordernisse fließen jedoch in diese Gremien und in die Planung mit ein. Der Kitabericht soll neben der Bedarfsplanung für das kommende Kitajahr unter anderem auch dazu dienen Transparenz zu schaffen. Allen Beteiligten und allen weiteren, am Thema Interessierten sollen möglichst umfassende und gleichlautende Informationen an die Hand gegeben werden. Dadurch soll auch ein besseres Verständnis für vorhandene und nicht auszuräumende Zielkonflikte erreicht, sowie sachliche und sachgerechte Diskussionen erleichtert werden. Die Grundlageninformationen, die Aufnahmekriterien für auswärtige Kinder und die einheitlichen Platzvergabekriterien sind in der Praxis eine große Hilfestellung für viele Beteiligte. Sie unterstützen eine einheitliche Handhabung. Auch die erneut mit allen Beteiligten überprüften und gemeinsam getragenen Regelungen zur Vorhaltung von Plätzen für Geschwisterkinder (näheres unter Nr. 2) sind mit dargestellt. Eine permanente praxisgerechte Fortschreibung ist vorgesehen. -31.2 Zielsetzung der Planung In Ziff. 1.2 der Planung (S. 2) sind die für den diesjährigen Kitabericht relevanten Ziele aufgeführt. In Ziff. 6.1 und 6.2 (S. 12/13) sind die Zielerreichungsgrade dargestellt. Mit der Umsetzung der vorgesehenen und mit den Trägern abgestimmten Maßnahmen wird bei der Betreuung von Kindern von 3 Jahren bis Schuleintritt (Ziel 1.1; S. 2 der Anlage) in diesem Jahr eine Versorgungsquote von 108,6% erreicht. Der Rechtsanspruch für Kinder über drei Jahren kann somit auch im neuen Kitajahr erfüllt werden. Mit dem Kinderförderungsgesetz des Bundes (KiföG) wurde zum Kitajahr 2013/14 für 1 bis unter 3jährige Kinder und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für unter 1-jährige Kinder ein Rechtsanspruch auf Betreuung eingeführt. Auf der Basis der Erkenntnisse einer im Frühjahr 2012 beauftragten Elternbefragung beträgt der voraussichtliche Betreuungsbedarf in Ulm 43% für 1 bis unter 3-jährige Kinder sowie für Kinder unter einem Jahr, für die ein Rechtsanspruch besteht (Ziele 2.1 und 2.2; S. 2 der Anlage). Die Zielsetzung wird entsprechend angepasst. Diese Zielsetzung umfasst auch die Betreuung in Betriebskitas und in Kindertagespflege. Durch insgesamt 489 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren im Kitajahr 2013/14 (pro Sozialraum auch in einer Nachmittagsgruppe) wird eine Versorgungsquote von 43,2% erreicht und somit der Rechtsanspruch aus planerischer Sicht erfüllt. Zur Zielerreichung der Ganztagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt (Ziel 3.2: 1/3 der ausgewiesenen Ü3 Plätze) sind bei einer Versorgungsquote von 28,5% im Kitajahr 2013/14 immer noch rund 180 Plätze notwendig. Um die Zielsetzung der Ganztagesbetreuung im Bereich der unter dreijährigen zu erreichen (Ziel 3.1; S. 2 der Anlage: 2/3 der ausgewiesenen U3 Plätze) fehlen planerisch zwar rund 185 Plätze. Die U3-Elternbefragung hat jedoch einen Bedarf von lediglich 1/3 der ausgewiesenen U3 Ganztagesplätze ergeben. Bei einer planerischen Versorgungsquote von 50,2% ist dieser Bedarf erfüllt. Vor einer Anpassung der Zielsetzung soll nun die tatsächliche Nachfrage beobachtet werden. 1.3 Im Planungsjahr vorgesehene Veränderungen Zusätzliche Plätze entstehen im kommenden Kitajahr einerseits in bestehenden Kitas, in Betriebskindertagesstätten und in der Kindertagespflege. Vor allem zur Sicherstellung der Rechtsansprüche und zur Umsetzung der entsprechenden Zielvorgaben (Ziele 1.1, 2.1 und 2.2) werden für das Kitajahr 2013/14 zudem zwölf neue Einrichtungen gebaut. Weiterhin werden 15 neue Krippengruppen durch Aus- und Anbau in acht bestehenden Einrichtungen geschaffen. Die Übersicht all dieser Maßnahmen ist in Ziffer 1.3 (S. 4) des Berichts dargestellt. Aufgrund der Rückmeldung der Eltern in den Elternumfragen der Stadt Ulm werden die zusätzlichen Plätze zum großen Teil in den Betreuungsbausteinen 1(bis 28 Std. pro Woche) und 4 (38 – 43 Std. pro Woche) angeboten. Auch die doppelte Belegung einzelner U3 Gruppenräume mit Vor- und Nachmittagsgruppen wurde mit den Trägern und dem GEB abgestimmt und hilft der Stadt Ulm bei der Sicherstellung des Rechtsanspruchs. -4Im Kitajahr 2013/14 sollen folgende Einrichtungen/Gruppen neu in die Bedarfsplanung aufgenommen werden: Kita Ulmergasse 15 in Ulm-Mitte Sozialraumkita Mitte/Ost; Friedenstr. 39 in Ulm-Ost Sozialraumkita Böfingen; Erika-Schmid-Weg 3 in Böfingen Kita Brühlstr. 7 in Jungingen Kita Neunkirchenweg 65 in Ulm-West Kita Stöcklenstr. 7 in Lehr Kita Darrenweg 7 in Einsingen Kita Hubenbühl 5 am Eselsberg Kita Hermann-Stehr-Weg 3 am Eselsberg Sozialraumkita Eselsberg; Ruländerweg 1 Kita Biberacherstr. 136 in Wiblingen Kita IRGW Gemeindezentrum 3 Gruppen plus 1 Nachmittagsgruppe 5 Gruppen plus 1 Nachmittagsgruppe 5 Gruppen plus 1 Nachmittagsgruppe 3 Gruppen 2 Gruppen plus 1 Nachmittagsgruppe 3 Gruppen 3 Gruppen 2 Gruppen, davon Ersatz 1 Gruppe 3 Gruppen, davon 2 Gruppen Ersatz für Rieslingweg 8 6 Gruppen plus 1 Nachmittagsgruppe) 3 Gruppen 1 Gruppe Nachdem der Baubeginn der geplanten Betriebskita „RKU - Universitäts- und Rehabilitationskliniken Ulm“ mehrfach verschoben wurde hat sich die Krankenhausleitung dazu entschlossen, endgültig vom Bau einer Betriebskita Abstand zu nehmen. Als Ersatz soll auf dem Betriebsgelände in einem Pavillon eine Großtagespflege eingerichtet werden. Neben diesen Änderungen sind z. B. die Umwandlung von Ü3 Plätzen zur Schaffung von U3 Plätzen und weitere vorgesehene Änderungen im Anhang Sozialräume des Berichts dargestellt. Insgesamt führt die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen zu folgenden wesentlichen Auswirkungen: • • • 1.4 489 zusätzliche Plätze für Kinder unter drei Jahren (davon 24 für Ulmer Kinder in Betriebskitas) 324 zusätzliche Plätze in Ganztagesbetreuung 18 zusätzliche Plätze in Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren Platzvergabekriterien Für das Kitajahr 2013/14 wurden die Platzvergabekriterien durch die Trägervertreter überarbeitet und der geänderten Gesetzeslage angepasst. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben werden danach Geschwisterkinder bevorzugt aufgenommen. Aus Zuschussgründen müssen die Plätze bis zum 01.03. eines Jahres belegt werden. Bei Kindern, die später zuziehen, muss den Eltern ggf. zugemutet werden in einen anderen Sozialraum auszuweichen, wenn in der Wunschkita kein freier Platz vorhanden ist. Für Kinder unter einem Jahr gilt der Gemeinderatsbeschluss vom 02.03.2013, GD 077/11 wonach sie grundsätzlich in Kindertagespflege betreut werden. Individuell und unter besonderen Umständen sind auch Einzelfalllösungen in Einrichtungen möglich. -51.5 Qualitätsreport In Ziffer 7 des Kita-Berichts (S. 14 ff) sind alle qualitativen Änderungen, Anpassungen und Projekte aufgeführt. Schwerpunkte für das kommende Kitajahr sind: • • • • • Orientierungsplan und trägerübergreifendes Qualifizierungsprogramm für pädagogische Fachkräfte Sprachförderprogramme von Bund, Land sowie auf örtlicher Ebene (siehe auch GD 055/13) Inklusion Sonstige Projekte: Elternarbeit, Haus der kleinen Forscher, Dienstleistungsorientierte Kinderbetreuung, Bildungshaus 3-10 Kindertagespflege Die vom Land im Rahmen der Umsetzung des Orientierungsplanes zusätzlich bereitgestellten Fortbildungsmittel, die über das FAG kindbezogen ausbezahlt werden, verbleiben im Einvernehmen der verschiedenen Träger dauerhaft beim städtischen Träger zur Durchführung des trägerübergreifenden Fortbildungsangebotes. 1.6 Finanzierung Die vorgesehenen Maßnahmen haben dauerhafte Kostenfolgen. Im Haushaltsplan 2013 wurden im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2012 Mehraufwendungen in Höhe von rund 5 Mio. € kalkuliert. Zu berücksichtigen ist dabei, dass im Haushaltsjahr 2013 kein volles Kitajahr zu Buche schlägt, zumal ein Teil der Plätze voraussichtlich zum Jahresbeginn 2014 in Betrieb gehen werden. Aus planerischer Sicht werden von den insgesamt 489 zusätzlich geschaffenen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ca. 400 Plätze zum 01.09.2013, die restlichen Plätze zum Jahresanfang 2014 in Betrieb genommen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine detaillierte Kostenkalkulation daher noch nicht möglich, zumal auch die Entwicklung der Landeszuweisungen pro U3- und pro Ü3-Platz noch nicht feststeht. Die Verwaltung wird diesem Umstand in einem begleiteten und intensiven Kostencontrolling Rechnung tragen müssen. 2. Vergabe der Trägerschaften der Kindertagesstätten Die Vergabe der Trägerschaft der von der Stadt neu zu bauenden Kindertagesstätten in Lehr, Jungingen, Einsingen und Wiblingen (Biberacherstraße 136) wurde in Abstimmung mit der Lenkungsgruppe KIBU sowohl im Amtsblatt der Stadt Ulm und des Alb-Donau-Kreises bekannt gemacht, als auch an insgesamt 17 Träger verschickt, die in Ulm bereits als Kitaträger aktiv sind, bzw. im Vorfeld Interesse an einer Trägerschaft bekundet hatten. Im Verlauf des Verfahrens erfolgten Gespräche mit sechs potenziellen Trägern. Für die Bewerberinnen und Bewerber stellte sich die Notwendigkeit, einen Eigenanteil an den Betriebskosten in Höhe von 10% bis 20 % zu übernehmen, überwiegend als problematisch dar. Insofern sollen die Kindertagesstätten in Lehr, Jungingen und Einsingen in der Trägerschaft der Stadt Ulm ihren Betrieb aufnehmen. Lediglich für die Einrichtung in Wiblingen verliefen die Verhandlungen mit einem freien Träger, dem Verein Ulmer Kinderladen e.V., für die Trägerschaft erfolgreich. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem genannten Verein die Trägerschaft zu übertragen. -63. Konzept zur Belegung freier Betriebskitaplätze Zum Thema Betriebskitas ist ein wachsendes Interesse zu verzeichnen. Die Bedarfsanpassungen und -erweiterungen der bereits bestehenden Betriebskitas (siehe Bericht S. 31 ff), aber auch die Aufnahme zusätzlicher Einrichtungen in den Kitabericht, die nach dem Betriebskitakonzept (GD 261/09) gefördert werden, sowie die Anfragen einiger Betriebe zum Thema verdeutlichen diesen Umstand. Im Beispiel der Betriebskita Grimmelfingen als Einrichtung für Betriebe des Ulmer Donautals hat sich gezeigt, dass die vorhandenen Plätze im Anfangsbetrieb durch die beteiligten Firmen möglicherweise nicht voll ausgelastet werden. Diese Plätze bieten sich an, um auch betriebsunabhängige Ulmer Kinder aufzunehmen. Damit können bis auf weiteres auch Kinder versorgt werden, die bereits heute bzw. ab August 2013 einen Rechtsanspruch gegenüber der Stadt auf einen Betreuungsplatz haben. Eckpunkte des Konzepts sind: - Die Stadt Ulm erwirbt das Belegrecht und bezahlt dafür, unabhängig von der tatsächlichen Belegung, einen Pauschalbetrag der sich an den gemeinsamen Empfehlungen zum interkommunalen Kostenausgleich orientiert. - Für die freiwilligen Fachkraftschlüsselerhöhungen der Stadt Ulm erfolgt ein Zuschlag - Analog dem Fördersystem der sonstigen Kitas wird ein Eigenanteil des Trägers festgelegt - Elternbeiträge werden analog der städtischen Gebührensatzung erhoben - Die Vergabe der Plätze erfolgt ausschließlich durch das Familienbüro. - Bei Kündigung belegter Plätze ist vorher ein Einvernehmen mit den Eltern der betroffenen Kinder herzustellen. Es wird empfohlen auch bei Anfragen weiterer Betriebskitas entsprechend zu verfahren. 4. Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg (IRGW ) Die Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg plant, im Gebäude der neuen Synagoge am Weinhof eine eingruppige Betriebskita zu eröffnen. Damit auch die Aufnahme auswärtiger Kinder möglich ist, soll die Einrichtung nach dem Betriebskitakonzept gefördert werden. Die IRGW wäre damit als neuer Träger in der Kindertagesstättenbedarfsplanung der Stadt Ulm mit aufzunehmen (s. Antrag 4).