Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
13.10.15, 10:51
Aktualisiert
27.01.18, 23:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
KIBU - Kinderbetreuung in Ulm
Datum
27.03.2013
Geschäftszeichen
Vorberatung
Jugendhilfeausschuss
Sitzung am 17.04.2013
TOP
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales
Sitzung am 08.05.2013
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Kindertagesstättenbericht - Steuerung 2013/14
Anlagen:
1
GD 154/13
Antrag:
1.
a) Den Kindertagesstättenbericht zur Kenntnis zu nehmen.
b) Der Bedarfsplanung für das Kitajahr 2013/2014 zuzustimmen.
c) Der Umsetzung der geplanten Maßnahmen zuzustimmen.
d) Den korrigierten Zielsetzungen zuzustimmen.
e) Den trägereinheitlichen Platzvergabekriterien ab Sept. 2013 zuzustimmen.
2.
a) Der Übernahme der Trägerschaft der neuen Kindertageseinrichtungen
Jungingen (Brühlstr.7),
Lehr (Stöcklenweg 7),
Einsingen (Darrenweg 7)
durch den städtischen Träger zuzustimmen.
b) Der Übernahme der Trägerschaft der neuen dreigruppigen Kindertageseinrichtung
Wiblingen (Biberacherstr. 136) durch den Verein Ulmer Kinderladen e.V. zuzustimmen.
3.
Dem Konzept Belegung freier Betriebskitaplätze mit betriebsunabhängigen Ulmer Kindern
zuzustimmen.
4.
Der Aufnahme der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württemberg (IRGW) als Träger einer
Betriebskindertageseinrichtung in die Bedarfsplanung 2013/14 zuzustimmen.
Günther Scheffold
Genehmigt:
BM 1,BM 2,C 2,FAM,KITA,ZS/F
Wolfgang Reck
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
ja
Siehe Ziffer 1.6
1. Kindertagesstättenbericht 2013/14
1.1
Grundlagen des Kindertagesstättenberichts
Der Kindertagesstättenbericht beinhaltet zum einen die Bedarfsplanung für das Kitajahr 2013/14
und die hieraus resultierenden Umsetzungserfordernisse. Zum anderen sind sowohl ein
Qualitätsreport mit Blick auf das derzeitige Kitajahr 2012/13 als auch ein Ausblick auf die
Qualitätsthemen des Kitajahres 2013/14 enthalten.
Die Bedarfsplanung beruht auf der am 02.03.2011 vom Gemeinderat beschlossenen
"Mittelfristigen Kindertagesstättenplanung 2011 bis 2016" und der dort beschlossenen Ziele
(GD 077/11). In der Bedarfsplanung wird nun die Feinabstimmung für das Kitajahr 2013/14
vorgenommen. Dabei werden, soweit möglich, bekannt gewordene sozialräumliche
Besonderheiten berücksichtigt, wobei innerhalb der Sozialräume auch auf eine Ausgewogenheit
zwischen den Orts- und Stadtteilen geachtet wird.
Sämtliche zur Umsetzung vorgesehenen Maßnahmen werden anhand eines trägerübergreifend
vereinbarten Standardprozesses auf operativer Ebene gemeinsam abgestimmt und vom
Lenkungsgruppengremium Kinderbetreuung Ulm (KIBU) verabschiedet, in dem Repräsentantinnen
und Repräsentanten der freien Träger und der Gesamtelternbeirat (GEB) Ulmer Kindertagesstätten
ebenso vertreten sind, wie Vertreterinnen und Vertreter aus den Fraktionen des Gemeinderates und
der Verwaltung.
Nicht direkt in den Gremien der Ulmer Kinderbetreuung vertreten sind die Betriebskitas. Ihre
Wünsche und Erfordernisse fließen jedoch in diese Gremien und in die Planung mit ein.
Der Kitabericht soll neben der Bedarfsplanung für das kommende Kitajahr unter anderem auch
dazu dienen Transparenz zu schaffen. Allen Beteiligten und allen weiteren, am Thema
Interessierten sollen möglichst umfassende und gleichlautende Informationen an die Hand gegeben
werden. Dadurch soll auch ein besseres Verständnis für vorhandene und nicht auszuräumende
Zielkonflikte erreicht, sowie sachliche und sachgerechte Diskussionen erleichtert werden.
Die Grundlageninformationen, die Aufnahmekriterien für auswärtige Kinder und die einheitlichen
Platzvergabekriterien sind in der Praxis eine große Hilfestellung für viele Beteiligte. Sie unterstützen
eine einheitliche Handhabung. Auch die erneut mit allen Beteiligten überprüften und gemeinsam
getragenen Regelungen zur Vorhaltung von Plätzen für Geschwisterkinder (näheres unter Nr. 2)
sind mit dargestellt. Eine permanente praxisgerechte Fortschreibung ist vorgesehen.
-31.2
Zielsetzung der Planung
In Ziff. 1.2 der Planung (S. 2) sind die für den diesjährigen Kitabericht relevanten Ziele aufgeführt.
In Ziff. 6.1 und 6.2 (S. 12/13) sind die Zielerreichungsgrade dargestellt.
Mit der Umsetzung der vorgesehenen und mit den Trägern abgestimmten Maßnahmen wird bei
der Betreuung von Kindern von 3 Jahren bis Schuleintritt (Ziel 1.1; S. 2 der Anlage) in diesem Jahr
eine Versorgungsquote von 108,6% erreicht.
Der Rechtsanspruch für Kinder über drei Jahren kann somit auch im neuen Kitajahr erfüllt werden.
Mit dem Kinderförderungsgesetz des Bundes (KiföG) wurde zum Kitajahr 2013/14 für 1 bis unter 3jährige Kinder und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für unter 1-jährige Kinder ein
Rechtsanspruch auf Betreuung eingeführt.
Auf der Basis der Erkenntnisse einer im Frühjahr 2012 beauftragten Elternbefragung beträgt der
voraussichtliche Betreuungsbedarf in Ulm 43% für 1 bis unter 3-jährige Kinder sowie für Kinder
unter einem Jahr, für die ein Rechtsanspruch besteht (Ziele 2.1 und 2.2; S. 2 der Anlage). Die
Zielsetzung wird entsprechend angepasst. Diese Zielsetzung umfasst auch die Betreuung in
Betriebskitas und in Kindertagespflege. Durch insgesamt 489 zusätzliche Betreuungsplätze für
Kinder unter drei Jahren im Kitajahr 2013/14 (pro Sozialraum auch in einer Nachmittagsgruppe)
wird eine Versorgungsquote von 43,2% erreicht und somit der Rechtsanspruch aus planerischer
Sicht erfüllt.
Zur Zielerreichung der Ganztagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt
(Ziel 3.2: 1/3 der ausgewiesenen Ü3 Plätze) sind bei einer Versorgungsquote von 28,5% im Kitajahr
2013/14 immer noch rund 180 Plätze notwendig.
Um die Zielsetzung der Ganztagesbetreuung im Bereich der unter dreijährigen zu erreichen (Ziel
3.1; S. 2 der Anlage: 2/3 der ausgewiesenen U3 Plätze) fehlen planerisch zwar rund 185 Plätze. Die
U3-Elternbefragung hat jedoch einen Bedarf von lediglich 1/3 der ausgewiesenen U3
Ganztagesplätze ergeben. Bei einer planerischen Versorgungsquote von 50,2% ist dieser Bedarf
erfüllt. Vor einer Anpassung der Zielsetzung soll nun die tatsächliche Nachfrage beobachtet
werden.
1.3
Im Planungsjahr vorgesehene Veränderungen
Zusätzliche Plätze entstehen im kommenden Kitajahr einerseits in bestehenden Kitas, in
Betriebskindertagesstätten und in der Kindertagespflege. Vor allem zur Sicherstellung der
Rechtsansprüche und zur Umsetzung der entsprechenden Zielvorgaben (Ziele 1.1, 2.1 und 2.2)
werden für das Kitajahr 2013/14 zudem zwölf neue Einrichtungen gebaut. Weiterhin werden 15
neue Krippengruppen durch Aus- und Anbau in acht bestehenden Einrichtungen geschaffen. Die
Übersicht all dieser Maßnahmen ist in Ziffer 1.3 (S. 4) des Berichts dargestellt.
Aufgrund der Rückmeldung der Eltern in den Elternumfragen der Stadt Ulm werden die
zusätzlichen Plätze zum großen Teil in den Betreuungsbausteinen 1(bis 28 Std. pro Woche) und 4
(38 – 43 Std. pro Woche) angeboten. Auch die doppelte Belegung einzelner U3 Gruppenräume mit
Vor- und Nachmittagsgruppen wurde mit den Trägern und dem GEB abgestimmt und hilft der
Stadt Ulm bei der Sicherstellung des Rechtsanspruchs.
-4Im Kitajahr 2013/14 sollen folgende Einrichtungen/Gruppen neu in die Bedarfsplanung
aufgenommen werden:
Kita Ulmergasse 15 in Ulm-Mitte
Sozialraumkita Mitte/Ost; Friedenstr. 39 in Ulm-Ost
Sozialraumkita Böfingen; Erika-Schmid-Weg 3 in Böfingen
Kita Brühlstr. 7 in Jungingen
Kita Neunkirchenweg 65 in Ulm-West
Kita Stöcklenstr. 7 in Lehr
Kita Darrenweg 7 in Einsingen
Kita Hubenbühl 5 am Eselsberg
Kita Hermann-Stehr-Weg 3 am Eselsberg
Sozialraumkita Eselsberg; Ruländerweg 1
Kita Biberacherstr. 136 in Wiblingen
Kita IRGW Gemeindezentrum
3 Gruppen plus 1 Nachmittagsgruppe
5 Gruppen plus 1 Nachmittagsgruppe
5 Gruppen plus 1 Nachmittagsgruppe
3 Gruppen
2 Gruppen plus 1 Nachmittagsgruppe
3 Gruppen
3 Gruppen
2 Gruppen, davon Ersatz 1 Gruppe
3 Gruppen, davon 2 Gruppen Ersatz
für Rieslingweg 8
6 Gruppen plus 1 Nachmittagsgruppe)
3 Gruppen
1 Gruppe
Nachdem der Baubeginn der geplanten Betriebskita „RKU - Universitäts- und Rehabilitationskliniken
Ulm“ mehrfach verschoben wurde hat sich die Krankenhausleitung dazu entschlossen, endgültig
vom Bau einer Betriebskita Abstand zu nehmen. Als Ersatz soll auf dem Betriebsgelände in einem
Pavillon eine Großtagespflege eingerichtet werden.
Neben diesen Änderungen sind z. B. die Umwandlung von Ü3 Plätzen zur Schaffung von U3
Plätzen und weitere vorgesehene Änderungen im Anhang Sozialräume des Berichts dargestellt.
Insgesamt führt die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen zu folgenden wesentlichen
Auswirkungen:
•
•
•
1.4
489 zusätzliche Plätze für Kinder unter drei Jahren
(davon 24 für Ulmer Kinder in Betriebskitas)
324 zusätzliche Plätze in Ganztagesbetreuung
18 zusätzliche Plätze in Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren
Platzvergabekriterien
Für das Kitajahr 2013/14 wurden die Platzvergabekriterien durch die Trägervertreter überarbeitet
und der geänderten Gesetzeslage angepasst. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben werden
danach Geschwisterkinder bevorzugt aufgenommen. Aus Zuschussgründen müssen die Plätze bis
zum 01.03. eines Jahres belegt werden.
Bei Kindern, die später zuziehen, muss den Eltern ggf. zugemutet werden in einen anderen
Sozialraum auszuweichen, wenn in der Wunschkita kein freier Platz vorhanden ist.
Für Kinder unter einem Jahr gilt der Gemeinderatsbeschluss vom 02.03.2013, GD 077/11 wonach
sie grundsätzlich in Kindertagespflege betreut werden. Individuell und unter besonderen
Umständen sind auch Einzelfalllösungen in Einrichtungen möglich.
-51.5
Qualitätsreport
In Ziffer 7 des Kita-Berichts (S. 14 ff) sind alle qualitativen Änderungen, Anpassungen und Projekte
aufgeführt. Schwerpunkte für das kommende Kitajahr sind:
•
•
•
•
•
Orientierungsplan und trägerübergreifendes Qualifizierungsprogramm für pädagogische
Fachkräfte
Sprachförderprogramme von Bund, Land sowie auf örtlicher Ebene (siehe auch GD 055/13)
Inklusion
Sonstige Projekte: Elternarbeit, Haus der kleinen Forscher, Dienstleistungsorientierte
Kinderbetreuung, Bildungshaus 3-10
Kindertagespflege
Die vom Land im Rahmen der Umsetzung des Orientierungsplanes zusätzlich bereitgestellten
Fortbildungsmittel, die über das FAG kindbezogen ausbezahlt werden, verbleiben im Einvernehmen
der verschiedenen Träger dauerhaft beim städtischen Träger zur Durchführung des
trägerübergreifenden Fortbildungsangebotes.
1.6
Finanzierung
Die vorgesehenen Maßnahmen haben dauerhafte Kostenfolgen. Im Haushaltsplan 2013 wurden im
Vergleich zum Nachtragshaushalt 2012 Mehraufwendungen in Höhe von rund 5 Mio. € kalkuliert.
Zu berücksichtigen ist dabei, dass im Haushaltsjahr 2013 kein volles Kitajahr zu Buche schlägt,
zumal ein Teil der Plätze voraussichtlich zum Jahresbeginn 2014 in Betrieb gehen werden. Aus
planerischer Sicht werden von den insgesamt 489 zusätzlich geschaffenen Betreuungsplätzen für
Kinder unter drei Jahren ca. 400 Plätze zum 01.09.2013, die restlichen Plätze zum Jahresanfang
2014 in Betrieb genommen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine detaillierte Kostenkalkulation daher noch nicht möglich, zumal auch
die Entwicklung der Landeszuweisungen pro U3- und pro Ü3-Platz noch nicht feststeht.
Die Verwaltung wird diesem Umstand in einem begleiteten und intensiven Kostencontrolling
Rechnung tragen müssen.
2. Vergabe der Trägerschaften der Kindertagesstätten
Die Vergabe der Trägerschaft der von der Stadt neu zu bauenden Kindertagesstätten in Lehr,
Jungingen, Einsingen und Wiblingen (Biberacherstraße 136) wurde in Abstimmung mit der
Lenkungsgruppe KIBU sowohl im Amtsblatt der Stadt Ulm und des Alb-Donau-Kreises bekannt
gemacht, als auch an insgesamt 17 Träger verschickt, die in Ulm bereits als Kitaträger aktiv sind,
bzw. im Vorfeld Interesse an einer Trägerschaft bekundet hatten. Im Verlauf des Verfahrens
erfolgten Gespräche mit sechs potenziellen Trägern. Für die Bewerberinnen und Bewerber stellte
sich die Notwendigkeit, einen Eigenanteil an den Betriebskosten in Höhe von 10% bis 20 % zu
übernehmen, überwiegend als problematisch dar.
Insofern sollen die Kindertagesstätten in Lehr, Jungingen und Einsingen in der Trägerschaft der
Stadt Ulm ihren Betrieb aufnehmen. Lediglich für die Einrichtung in Wiblingen verliefen die
Verhandlungen mit einem freien Träger, dem Verein Ulmer Kinderladen e.V., für die Trägerschaft
erfolgreich. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem genannten Verein die Trägerschaft zu
übertragen.
-63. Konzept zur Belegung freier Betriebskitaplätze
Zum Thema Betriebskitas ist ein wachsendes Interesse zu verzeichnen. Die Bedarfsanpassungen und
-erweiterungen der bereits bestehenden Betriebskitas (siehe Bericht S. 31 ff), aber auch die
Aufnahme zusätzlicher Einrichtungen in den Kitabericht, die nach dem Betriebskitakonzept (GD
261/09) gefördert werden, sowie die Anfragen einiger Betriebe zum Thema verdeutlichen diesen
Umstand.
Im Beispiel der Betriebskita Grimmelfingen als Einrichtung für Betriebe des Ulmer Donautals hat sich
gezeigt, dass die vorhandenen Plätze im Anfangsbetrieb durch die beteiligten Firmen
möglicherweise nicht voll ausgelastet werden. Diese Plätze bieten sich an, um auch
betriebsunabhängige Ulmer Kinder aufzunehmen. Damit können bis auf weiteres auch Kinder
versorgt werden, die bereits heute bzw. ab August 2013 einen Rechtsanspruch gegenüber der
Stadt auf einen Betreuungsplatz haben.
Eckpunkte des Konzepts sind:
- Die Stadt Ulm erwirbt das Belegrecht und bezahlt dafür, unabhängig von der tatsächlichen
Belegung, einen Pauschalbetrag der sich an den gemeinsamen Empfehlungen zum
interkommunalen Kostenausgleich orientiert.
- Für die freiwilligen Fachkraftschlüsselerhöhungen der Stadt Ulm erfolgt ein Zuschlag
- Analog dem Fördersystem der sonstigen Kitas wird ein Eigenanteil des Trägers festgelegt
- Elternbeiträge werden analog der städtischen Gebührensatzung erhoben
- Die Vergabe der Plätze erfolgt ausschließlich durch das Familienbüro.
- Bei Kündigung belegter Plätze ist vorher ein Einvernehmen mit den Eltern der betroffenen
Kinder herzustellen.
Es wird empfohlen auch bei Anfragen weiterer Betriebskitas entsprechend zu verfahren.
4. Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg (IRGW )
Die Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg plant, im Gebäude der neuen Synagoge am
Weinhof eine eingruppige Betriebskita zu eröffnen. Damit auch die Aufnahme auswärtiger Kinder
möglich ist, soll die Einrichtung nach dem Betriebskitakonzept gefördert werden. Die IRGW wäre
damit als neuer Träger in der Kindertagesstättenbedarfsplanung der Stadt Ulm mit aufzunehmen (s.
Antrag 4).