Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
13.10.15, 10:53
Aktualisiert
27.01.18, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
BS- Bildung und Sport
Datum
07.06.2013
Geschäftszeichen
BS - Se/Ha
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Bäderkonzeption der Stadt Ulm
Anlagen:
4
Sitzung am 10.07.2013
TOP
GD 255/13
Antrag:
1.
Vom Bericht zustimmend Kenntnis zu nehmen
2.
Die Lehrschwimmbecken an der Adalbert-Stifter-GWRS und an der Martin-Schaffner-GS
durch betriebserhaltende Maßnahmen mit einem Kostenaufwand von bis zu 570.000 Euro
instandzusetzen, um den Betrieb bis 2020 zu gewährleisten (Grundsatzbeschluss).
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abhängigkeit zur weiteren Schul- und
Bevölkerungsentwicklung ab 2018 den Bedarf eines sog. Stadtteilbades zu ermitteln und
einer Beschlussfassung zuzuführen.
4.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung zu den Eckwerten zum Haushaltsplan 2014 für das
städtische Schulschwimmkonzept zusätzlich 18.000 Euro für die Haushaltsjahre 2014 ff
zur Verfügung zu stellen.
5.
Der Neufassung der Benutzungsordnung für die städtischen Lehrschwimmbecken
zuzustimmen.
Gerhard Semler
Genehmigt:
BM 1,BM 2,BM 3,EI,GM,OB,ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
Ja
Nein
MITTELBEDARF
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend]
PRC:
Projekt / Investitionsauftrag:
Einzahlungen
Auszahlungen
€
€
Ordentliche Erträge
Ordentlicher Aufwand 2014 ff
davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
Saldo aus Investitionstätigkeit
€
Nettoressourcenbedarf
€
18.000 €
€
€
€
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2013
Auszahlungen (Bedarf):
€
Verfügbar:
Ggf. Mehrbedarf
€
€
Deckung Mehrbedarf bei
PRC
PS-Projekt 7
bzw. Investitionsauftrag 7
€
€
2013
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC
€
fremdes Fach-/Bereichsbudget bei:
PRC
€
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
2014 ff
2. Finanzplanung 2014 ff
Auszahlungen (Bedarf):
€
i.R. Finanzplanung veranschlagte
Auszahlungen
€
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
€
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung
Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen bezieht sich nur auf das Schulschwimmkonzept.
Die Maßnahmen zur Ertüchtigung der Lehrschwimmbecken werden nach entsprechender
Beschlussfassung in Abstimmung mit der Hauptabteilung Zentrales Gebäudemanagement nach
zeitlicher Notwendigkeit eingeteilt und zur Detailplanung freigegeben.
€
18.000 €
-32.
Für den/die schnelle/n Leser/Leserin
a) Die Verwaltung hat in der Sitzung des Fachbereichsausschusses vom 11.07.2012,
GD 271/12 über das Angebot an Schwimmflächen im Stadtgebiet Ulm berichtet:
• Den Anforderungen des Schulunterrichtes wird nachgekommen
• Angebote für die Daseinsvorsorge stehen im Bereich Sport / Bahnenschwimmen
(u.a. Westbad) sowie im Bereich Familie und Erlebnis (Wonnemar Donaubad) zur
Verfügung
b) Um das Angebot nachhaltig sicherstellen zu können, sind Sanierungs- und / oder
Baumaßnahmen notwendig. Handlungsbedarf wurde in folgenden Bädern festgestellt:
• Kleinschwimmhalle Einsingen
• Hallenbad des SSV Ulm 1846 e.V. (Vereinsbad für den Schulunterricht angemietet)
• Lehrschwimmbecken an der Martin-Schaffner- und Adalbert-Stifter-Schule
c) Die Verwaltung wurde u.a. mit Untersuchungen zu
• einem möglichen Stadtteilbadneubau (Standortoptionen, Kosten der Umsetzung
und Energiekonzept),
• den Lehrschwimmbecken (Sanierungsbedarf, deren Kosten sowie Energiekosten),
• einer möglichen Schließung der Lehrschwimmbecken (Darlegen einer alternativen
Deckung des Schulschwimmbedarfs)
beauftragt.
d) Die Verwaltung hat die nps Bauprojektmanagement GmbH, Ulm (künftig nps) mit der
baulichen und technischen Untersuchung der Lehrschwimmbecken und des
Vereinsbades des SSV Ulm 1846 e.V. sowie einem Konzeptentwurf für ein Stadtteilbad
beauftragt. Der Ergebnisbericht liegt der GD als Anlage 1 bei.
e) Das Kleinschwimmbecken in Einsingen ist aufgrund seiner Lage sowie der
Hubbodenfunktion von wesentlicher Bedeutung für den Schwimmunterricht der
Schulen in Grimmelfingen, Ermingen, Einsingen, Eggingen, Wiblingen, sowie
Gögglingen / Donaustetten. Ein dauerhafter Wegfall des Bades könnte von den
anderen städtischen Bädern nicht kompensiert werden. Die Verwaltung hält eine
Sanierung des Kleinschwimmbeckens in Einsingen für geboten und wird in der Sitzung
des Fachbereichsausschusses Bildung und Soziales am 25.09.2013 ein entsprechendes
Nutzungs- und Raumkonzept zur Beschlussfassung vorlegen.
f)
Die Lehrschwimmbecken an der Adalbert-Stifter-Schule (Baujahr 1958) sowie der
Martin-Schaffner-Schule (Baujahr 1960) befinden sich in einem dem Alter
entsprechenden Zustand. Die von nps ermittelten Sanierungskosten für das
Lehrschwimmbecken an der Adalbert-Stifter-Schule (Beckenmaße 12m x 6m,
Tiefe 0,4 m - 1,2 m) liegen bei ca. 795.000 Euro, die des Beckens an der MartinSchaffner-Schule (Beckenmaße 12m x 6m, Tiefe 0,6m - 1,05m) bei 1.187.000 Euro.
g) Mit der Sanierung der Lehrschwimmbecken könnte eine Sanierung der angegliederten
Hallen erfolgen. Die Mehrkosten an der Adalbert-Stifter-Schule wurden auf rd.
557.000 Euro ermittelt, die an der Martin-Schaffner-Schule auf rd. 65.000 Euro
-4h) Durch die Verlegung der Schulschwimmzeiten in das Westbad sowie ein anderes
Schulschwimmbecken könnte die Schließung eines der beiden Lehrschwimmbecken
kompensiert werden. Bei Schließung beider Lehrschwimmbecken könnte der aktuelle
Bedarf nur unter erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Badebetriebs im
Westbad gedeckt werden.
i)
Als Alternative zur dauerhaften Generalsanierung der Lehrschwimmbecken wäre der
Neubau eines Stadtteilhallenbades möglich. Die Baukosten (ohne Grundstück,
Wettbewerb, Finanzierung, besondere Gründungskosten und Altlasten) für ein
Hallenbad mit
• Schwimmerbecken 25m x 16,5m (analog Westbad)
• Hubboden (als Alternative zu einem freistehenden Nichtschwimmerbecken)
• Qualitätsausführung analog Westbad
• Ohne Sauna, Dampfgrotte, Sprungturm, Rutschen, sonstige Attraktionen
• Ohne besondere Energieoptionen
werden mit rd. 7.500.000 Euro errechnet.
Als Standort könnte sich das Gelände der Hindenburgkaserne anbieten.
j)
Das Investitionsprogramm der Stadt Ulm ließe den Neubau eines Stadtteilbades im
Zeitraum um das Jahr 2020 zu. Um den Betrieb der beiden Lehrschwimmbecken bis
dahin baulich und technisch zu ermöglichen, müssten
• für das Becken an der Adalbert-Stifter-Schule Mittel i.H.v. rd. 232.000 Euro und
• für das Becken an der Martin-Schaffner-Schule Mittel i.H.v. rd. 338.000 Euro
• gesamt 570.000 Euro
bereitgestellt werden. Darin sind Risikoansätze enthalten, die bei Bedarf abgerufen
werden. Bspw. sind bei der Martin-Schaffner-Schule bei den Gewerken Heizung und
Sanitär Reparaturmaßnahmen geschätzt, die nur im Schadensfall benötigt werden.
k) Antrag der Verwaltung:
Die Landesregierung BW ist derzeit dabei, zusammen mit den kommunalen
Spitzenverbänden ein Konzept für die Betreuung von Kindern an Schulen einschl. der
Ganztagesschulen zu entwickeln. Ebenso sollen die Schulbaurichtlinien sowie die
Förderrichtlinien hierzu neu geregelt werden. Zumindest was die Schulbauförderung
anbetrifft, ist nicht vor 2014/15 mit einer Regelung zu rechnen. Die Verwaltung
beantragt daher einer Lösung zuzustimmen, die den weiteren Betrieb der
Lehrschwimmbecken bis 2020 und die Umsetzung der hierfür notwendigen baulichen
und technischen Maßnahmen vorsieht. Von Seiten der nps wurde der Mittelbedarf auf
rd. 570.000 Euro ermittelt. Die Detailplanung wird bei entsprechendem Beschluss mit
der Hauptabteilung Zentrales Gebäudemanagement abgestimmt.
l)
Ziel ist es, den Bedarf an Schulschwimmflächen ohne Einschränkungen des
öffentlichen Badebetriebs im Westbad abdecken zu können.
m) Anmerkung zum Ergebnisbericht der nps Bauprojektmanagement GmbH:
Bereits bei der Sanierung des Erlebnisbades Ulm / Neu-Ulm wurden
Untersuchungsergebnisse der nps als Grundlagen für Beschlüsse herangezogen. In der
vorliegenden GD bittet die Verwaltung um eine Richtungsentscheidung zum weiteren
Vorgehen (keine Baubeschlüsse) und greift dabei wiederum auf eine Ausarbeitung der
nps zurück.
-5Aufgrund des relativ hohen Zeitaufwandes war der Hauptabteilung Zentrales
Gebäudemanagement noch keine Überprüfung / Untersuchung des vorliegenden
Ergebnisberichtes möglich.
n) Das Hallenbad des SSV Ulm 1846 e.V. macht einen dem Alter entsprechenden, guten
Eindruck. Aufgrund des Alters mancher Bauteile ist ein erhöhter Wartungs- und
Instandhaltungsaufwand notwendig, die Energieverbräuche sind ebenfalls erhöht
(vergleichbar mit einem Oldtimer). Bei der vor Ort Begehung konnten zwei
Einzelmaßnahmen festgestellt werden, die in den nächsten 10 Jahren ausgeführt
werden müssen:
• der Austausch des Lüftungsgeräts, Kosten rd. 190.000 Euro, sowie
• die Erneuerung des Hausanschlusses Wasser, Kosten rd. 7.500 Euro
Über den Württembergischen Landessportbund können prinzipiell Fördermittel des
Landes abgerufen werden (Zuschusshöhe einzelfallabhängig). Im Rahmen der
städtischen Sportförderrichtlinien ist ein städtischer Zuschuss i.H.v. bis zu 50% der
Gesamtkosten möglich.
Die Verwaltung schlägt vor, die notwendigen Reparaturmaßnahmen im Hallenbad des
SSV Ulm 1846 e.V. zu gegebener Zeit im Rahmen der Sportförderung und in den
hierfür zuständigen Gremien zu behandeln.
o) Da auch an Ulmer Schulen ein Rückgang der Schwimmfähigkeit bei Kindern zu
beobachten ist, wurde ein Ulmer Schulschwimmkonzept entwickelt, das die
Unterstützung des Unterrichtes durch eine externe Hilfskraft vorsieht. Das Konzept
wurde im Schuljahr 2012/2013 erfolgreich an der Martin-Schaffner-Grundschule, der
Albrecht-Berblinger-Grundschule sowie der Wilhelm-Busch-Schule (Förderschule)
umgesetzt (vgl. Anlage 2), die externe Hilfskraft von der DLRG gestellt.
Ab dem Schuljahr 2013 / 2014 soll das Schulschwimmkonzept dauerhaft auf die
Hans-Zulliger-Schule (Schule für Erziehungshilfe) sowie die Pestalozzischule
(Förderschule) ausgeweitet werden, die anfallenden Mehrkosten belaufen sich auf
18.000 Euro p.a. (Kosten externe Hilfskraft DLRG).
p) Die Verwaltung hat die bestehende Benutzungsordnung für die
Schullehrschwimmbecken überarbeitet, s. Anlage 4. Die wesentliche Neuerung ist das
Verbot des Filmens und Fotografierens, dem aufgrund der technischen Entwicklung
bei Handys und Smartphones zwischenzeitlich eine wesentliche Bedeutung zukommt.
Grundlage hierfür war ein aktuelles Muster der Deutschen Gesellschaft für das
Badewesen. Die Verwaltung beantragt, der Neufassung der Benutzungsordnung für
die städtischen Schullehrschwimmbecken zuzustimmen.
3.
Beschlusslage
In der Sitzung des Fachbereichsausschusses vom 11.07.2012 wurden in Sachen
"Bäderkonzept" (GD 271/12) die folgenden Beschlüsse gefasst:
a) Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Neubau eines Hallenbades
Standortoptionen, Kosten der Umsetzung und ein Energiekonzept vorzulegen.
b) Die Verwaltung wurde beauftragt, den Sanierungsbedarf der
Schullehrschwimmbecken, deren Kosten sowie die Energiekosten darzulegen.
c) Als Option zu Ziffer 2 wurde die Verwaltung beauftragt, die Schließung der
Schullehrschwimmbecken zu überprüfen und darzulegen, wie der Schwimmbedarf
(Schulschwimmen / Schulschwimmkonzept) alternativ gedeckt werden kann.
-6d) Der dauerhaften Einführung des städtischen Schulschwimmkonzeptes in der MartinSchaffner-Grundschule sowie der Albrecht-Berblinger-Grundschule wurde zugestimmt
und hierfür 15.000 Euro pro Jahr bewilligt.
Der Antrag an die Verwaltung, die Bevölkerung zu ihren Bedürfnissen / zu Ihrem Bedarf
befragen zu lassen, wurde abgelehnt.
4.
Ausgangslage
Die Verwaltung hat in der Sitzung des Fachbereichsausschusses vom 11.07.2012 über das
Angebot an Schwimmflächen im Stadtgebiet Ulm berichtet. Den Anforderungen des
Schulschwimmens wird in den zur Verfügung stehenden Hallenbädern und
Schullehrschwimmbecken nachgekommen:
• Westbad
• Lehrschwimmbecken Adalbert-Stifter-Schule (Eselsberg)
• Lehrschwimmbecken Martin-Schaffner-Schule (Stadtmitte)
• Lehrschwimmbecken Gustav-Werner-Schule, Schule für Geistigbehinderte
(Böfingen)
• Lehrschwimmbecken Friedrich-von-Bodelschwinghschule, Schule für
Körperbehinderte (Böfingen)
• Lehrschwimmbecken Jörg-Syrlin-Schule (Kuhberg)
• Kleinschwimmbecken Einsingen
• Hallenbad SSV Ulm 1846 e.V.
• Wonnemar Donaubad (Sportbecken)
Im Bereich der Daseinsvorsorge werden die Felder Sport und Gesundheit (u.a. Westbad)
sowie Familie, Erlebnis und Erholung (Wonnemar Donaubad) bedient.
Das vorhandene Angebot soll nachhaltig sichergestellt werden, für das
Kleinschwimmbecken in Einsingen, das Hallenbad des SSV Ulm 1846 e.V. sowie die
Lehrschwimmbecken an der Martin-Schaffner- und der Adalbert-Stifter-Schule wurde
Handlungsbedarf erkannt.
Die nps wurde mit den folgenden Untersuchungen beauftragt:
• Konzeption Stadtteilbad: Standortoptionen, Kosten der Umsetzung,
Energiekonzept, Optionen (u. a. Hubboden, Attraktionen, etc.)
• Lehrschwimmbecken: Sanierungsbedarf ermitteln (Kosten und Termine),
Aufrechterhaltung des Schwimmunterrichts / Bedarfsdeckung bei Schließung,
energetische Situation vor und nach Sanierung
• Hallenbad SSV Ulm 1846 e.V.: Ermittlung des Sanierungsbedarfs,
Finanzierungsmöglichkeiten
Die Ausarbeitung liegt der GD als Anlage 1 bei.
Die Betreuung der notwendigen Sanierungsleistung beim Kleinschwimmbecken in
Einsingen erfolgt über die Hauptabteilung Zentrales Gebäudemanagement.
-75.
Kleinschwimmbecken Einsingen
5.1.
Nutzung
Die Mehrzweckhalle mit Kleinschwimmbecken in Einsingen wurde im Jahre 1977 erbaut.
Das Schwimmbecken hat eine Fläche von 16,66m x 8m und ist aufgrund des
höhenverstellbaren Hubbodens insbesondere für den Grundschulunterricht sehr gut
geeignet. Es wurde im Schuljahr 2012/2013 an durchschnittlich 37 Schulstunden / Woche
für den Schwimmunterricht genutzt. Nutzer waren
• die Riedlen-Grundschule (Gögglingen / Donaustetten)
• die Regenbogenschule (Wiblingen)
• die Grundschule am Tannenplatz (Wiblingen)
• das Anna-Essinger-Gymnasium (Kuhberg)
• die Sägefeldschule GWRS (Wiblingen)
• die Grundschulen in Grimmelfingen, Ermingen, Einsingen, Eggingen und
Unterweiler
Besucherzahlen Schwimmbecken:
2011
2012
10.000
9.000
Öffentlicher Badebetrieb
1.000
1.000
Vereine, Kurse
6.000
6.500
17.000
16.500
Schulschwimmen
Gesamt
5.2.
Weiteres Vorgehen
Das Kleinschwimmbecken ist Teil der Mehrzweckhalle in Einsingen, das komplette
Gebäude ist sanierungsbedürftig.
Um den Schulschwimmunterricht an den genannten Teilortschulen künftig sicherstellen zu
können wird das Becken dringend benötigt. Sollte es dauerhaft nicht mehr zur Verfügung
stehen, könnte der Schulbedarf durch die nächstgelegenen Bäder nicht gedeckt
(beschränktes Stundenkontingent im Wonnemar Donaubad) bzw. nur durch empfindliche
Einschränkungen im öffentlichen Badebetrieb (Westbad) gedeckt werden. Ein Ausweichen
auf andere Standorte wie bspw. das Hallenbad des SSV Ulm 1846 e.V. wäre aufgrund der
Entfernung nicht sinnvoll.
Die Verwaltung befürwortet daher eine Generalsanierung der Mehrzweckhalle in
Einsingen einschließlich des Kleinschwimmbeckens und wird in der Sitzung des
Fachbereichsausschusses Bildung und Soziales am 25.09.2013 ein Nutzungs- und
Raumprogramm zur Beschlussfassung vorlegen.
-86.
Alternative Deckung des Schwimmbedarfs bei Schließung der Lehrschwimmbecken an der
Adalbert-Stifter- und Martin-Schaffner-Schule
Die Verwaltung hat in GD 271/12 zum Angebot an Schulschwimmflächen berichtet.
Auftrag an die Verwaltung war darzustellen, wie der Bedarf bei Schließung eines
Lehrschwimmbeckens alternativ gedeckt werden kann.
Das Westbad bietet sich aufgrund seiner Lage sowie des Lehrschwimmbeckens als
Alternativstandort an. Allerdings konkurrieren das Schulschwimmen sowie der öffentliche
Badebetrieb in den Vormittagsstunden schon jetzt um die Wasserflächen. Die Erfahrungen
rund um die Einführung des Frauenschwimmens haben gezeigt, dass insbesondere der
Mittwochvormittag, der bisher nur für den öffentlichen Badebetrieb zur Verfügung steht,
von der Bevölkerung geschätzt wird.
Die Simulation einer Schließung des Lehrschwimmbeckens an der Adalbert-Stifter-Schule
und die Verlegung der derzeit genutzten Schwimmstunden in andere Bäder (ein neues
Stadtteilbad wurde hierbei nicht berücksichtigt) haben das folgende Ergebnis gebracht:
• Das Lehrschwimmbecken wird bisher an rd. 25 Stunden / Woche genutzt. Rund
drei viertel der Unterrichtszeiten würden auf das Westbad und ein viertel auf das
Becken an der Martin-Schaffner-Schule verteilt.
• Das Lehrschwimmbecken an der Adalbert-Stifter-Schule wird auch am Mittwoch
genutzt. Bei einer kurzfristigen Schließung des Beckens müssten vier Belegungen
auf den im Westbad bisher nur von der Öffentlichkeit genutzten
Mittwochvormittag verlegt werden, vier auf den ebenfalls von der Öffentlichkeit
genutzten Freitag.
• Die weiteren auf das Westbad entfallenden Stunden liegen in Zeiten, an denen das
Westbad ohnehin nur von Schulen genutzt wird.
Die fiktive Verlegung der Schwimmzeiten aus dem Martin-Schaffner-Lehrschwimmbecken
ergibt ein vergleichbares Ergebnis. Im Westbad müsste der öffentliche Badebetrieb
eingeschränkt werden und einige Unterrichtsstunden müssten im Lehrschwimmbecken
der Adalbert-Stifter-Schule stattfinden.
Eine 1:1 Umlegung der Stunden ist nicht realistisch. Da das Westbad derzeit von 21
verschiedenen Schulen genutzt wird, ist eine effektive Belegung nur bei gegenseitiger
Rücksichtnahme aller Nutzer möglich. Grundsätzlich wäre eine Bedarfsdeckung jedoch
gegeben.
Die Schließung beider Lehrschwimmbecken könnte nicht ohne weiteres kompensiert
werden:
• Erhebliche Einschränkung des öffentlichen Badebetriebs im Westbad, da rd. 50
Belegungen aus den Lehrschwimmbecken der Adalbert-Stifter- sowie der MartinSchaffner-Schule verlegt werden müssten. Mit Protesten aus der Bevölkerung wäre
zu rechnen, da im Zeitraum Montag - Freitag die Schulen schon jetzt einen großen
Teil der zur Verfügung stehenden Schwimmzeiten beanspruchen (vgl. GD 271/12).
Das Lehrschwimmbecken im Westbad ist doppelt so groß wie die Becken an den
beiden Schulen. Bislang steht es montags erst ab 13:30 Uhr (Frauenschwimmen)
und mittwochs gar nicht (reiner öffentlicher Badebetrieb) zur Verfügung.
Gem. aktuellem Belegungsplan 2012/2013 kann das Lehrschwimmbecken im
Westbad noch an 15 zusätzlichen Schulstunden belegt werden, wobei vier hiervon
auf die Zeiten dienstags und freitags von 07:45 - 09:30 Uhr entfallen, in denen das
Westbad von den Frühschwimmern rege genutzt wird.
-9-
Acht bis zehn Belegungszeiten müssten in jedem Fall auf den Mittwochvormittag
gelegt werden, die Einschränkung des öffentlichen Badebetriebs würde rd. 20 %
betragen. Die Verteilung der weiteren Zeiten müsste unter Abwägung der
gegenseitigen Nutzerinteressen erfolgen (weitere Einschränkung des öffentlichen
Badebetriebs am Mittwochvormittag, Ausweitung des Schulschwimmens am
Freitagnachmittag oder in den Zeiten ab 16:00 Uhr)
Eine Einschränkung der regelmäßig stattfindenden privaten Kinderschwimmkurse
(10 Stunden/Woche) und Reha- Angebote (4 Belegungen/Woche) wird nicht
empfohlen.
• Alternativangebote sind nicht vorhanden, da weder das Hallenbad des SSV Ulm
1846 e.V. noch das Wonnemar Donaubad über ein Lehrschwimmbecken verfügen
und die verbleibenden Schullehrschwimmbecken an der Jörg-Syrlin-, der GustavWerner-sowie der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule ausgelastet sind. Das
Kleinschwimmbecken in Einsingen kommt aufgrund der Entfernung für die
Grundschulen aus der Stadtmitte und dem Ulmer Norden nicht in Frage.
7.
Lehrschwimmbecken und Stadtteilbad
Die Verwaltung hatte in GD 271/12 auch den Nutzungsumfang der städtischen Bäder
vorgestellt. Zu unterscheiden ist zwischen der schulischen Nutzung einerseits
(Pflichtaufgabe) sowie dem öffentlichen Badebetrieb und dem Vereinssport andererseits
(Daseinsvorsorge).
Die Schullehrschwimmbecken eignen sich lediglich zum Schwimmen lernen und werden
daher insbesondere für den Schulunterricht genutzt. Aufgrund ihrer geringen Tiefe und
begrenzten Beckenmaße eignen sie sich jedoch nicht für den öffentlichen Badebetrieb.
Zum künftigen Schwimmangebot wurden zwei Alternativen vorgestellt:
1. Sanierung der Lehrschwimmbecken an Martin-Schaffner- und Adalbert-Stifter-Schule
+ deren langfristigem Betrieb, oder
2. Neubau eines Stadtteilbades bei Schließung der Lehrschwimmbecken
Im Folgenden werden beide Alternativen näher beleuchtet.
7.1.
Neubau eines Stadtteilbades
7.1.1.
Gestaltung und Kosten
Das Stadtteilbad wurde als möglicher Ersatz für die Lehrschwimmbecken an der MartinSchaffner- sowie der Adalbert-Stifter-Schule vorgeschlagen.
Als zweckmäßig wird die folgende Ausstattung erachtet:
• Schwimmerbecken 25m x 16,5m (analog Sportbecken Westbad)
• Hubbodenfunktion (analog Kleinschwimmbecken Einsingen)
• Qualität "Standard"
Zusätzliche Optionen wie bspw. Kinderbereich oder Sprungturm sind grds. möglich,
werden bis zu einem möglichen Grundsatzbeschluss zugunsten eines Neubaus nicht
weiter untersucht.
- 10 Die Kosten des Neubaus wurden von nps auf rd. 7.500.000 Euro beziffert. Kosten für
Grundstück, Finanzierung, Wettbewerb, besondere Gründungskosten und Altlasten sind
darin nicht aufgeführt.
Zu den voraussichtlichen Betriebskosten kann lt. nps derzeit noch keine Aussage getroffen
werden, da diese von derzeit noch unbekannten Faktoren wie Standort
(Energieversorgung, etc.) und Ausstattung abhängig sind. Hilfsweise kann auf den
Nettoressourcenbedarf des Westbades Bezug genommen werden, der in 2012 =
1,075 Mio. Euro betragen hat.
7.1.2.
Standortoptionen:
Das Stadtteilbad soll insbesondere den Schulen als Alternative dienen, die derzeit die
Lehrschwimmbecken an der Martin-Schaffner-(Stadtmitte) sowie der Adalbert-StifterSchule (Eselsberg) nutzen:
• Martin-Schaffner-GS
• Michelsberg-GS
• Spitalhofschule
• Adalbert-Stifter-GHWRS
• Hans-Multscher-GS
• Maria-Sibylla-Merian-GS
Ein solches Stadtteilbad kann darüber hinaus auch weitere Schulen im näheren Umkreis
mit Schulschwimmflächen versorgen. Darüber hinaus kann es auch für
außerunterrichtliche Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule oder
Ganztagesschule genutzt werden. Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen im
Bildungsbereich bleibt jedoch abzuwarten, wie sich künftig die Betreuungsangebote und
die Nachfrage hiernach weiter entwickeln werden. Dies sollte bei einer Neukonzeption
eines Stadtteilbades berücksichtigt werden. Ebenso sollte auch die demografische
Entwicklung einschl. der Altersdurchmischung in einzelnen Stadtteilen und deren
planerischen Auswirkungen (z.B. Gelände der Hindenburgkaserne) berücksichtigt werden.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die o.g. Entwicklungen abzuwarten und ab 2018 den
Bedarf und die Notwendigkeit eines Stadtteilbades mit dem Vorschlag eines konkreten
Standortes zu ermitteln.
Standortbezogen sollte das Stadtteilbad ein Lehrschwimmbecken in der Stadtmitte und
eines am Eselsberg ersetzen. Da von der Stadtmitte aus sowohl das Hallenbad des SSV
Ulm 1846 e.V. als auch das Westbad in guter Erreichbarkeit liegen, hat die Verwaltung in
der GD 271/12 den Eselsberg für einen Neubau vorgeschlagen.
Konkret könnte das Gelände der Hindenburgkaserne untersucht werden.
7.2.
Lehrschwimmbecken und Sporthallen
Nps hat für die Lehrschwimmbecken zwei Varianten untersucht:
•
Variante 1:
Aufrechterhaltung Lehrschwimmbecken bis 2020, ab 2020 Betrieb eines
Stadtteilbades. Mögliche Umbaukosten nach der Schließung der Lehrschwimmbecken
wurden nicht ermittelt
- 11 •
Variante 2:
Sanierung der Lehrschwimmbecken mit anschließendem Betrieb (kein Neubau eines
Stadtteilbades)
Da die Lehrschwimmbecken an Sporthallen anliegen, könnten sich bei einer Sanierung
beider Anlagen Synergieeffekte ergeben. Diese wurden ebenfalls untersucht.
Die derzeitigen Energiekosten der Lehrschwimmbecken können aufgrund der
gemeinsamen Abrechnung mit der Schule und Turnhalle nicht ermittelt werden. Es sind
keine Unterzähler für die Verbräuche der Lehrschwimmbecken vorhanden.
7.2.1.
Lehrschwimmbecken an der Adalbert-Stifter-Schule
Das Lehrschwimmbecken wurde 1958 gebaut und hat eine Beckengröße von
12 x 6 Meter und eine Tiefe von 0,4 – 1,2 Meter.
Es befindet sich in einem dem Alter entsprechenden Zustand. Handlungsbedarf ist
gegeben, gesundheitliche Gefahren bestehen nicht.
Untersuchungsergebnis nps:
Variante 1: Ertüchtigung bis 2020
• Reparaturen für Putz-, Fliesen-, Maler- und Fensterarbeiten
• Reparaturen an Sanitär- und Heizungsanlage
• Austausch des Lüftungsgerätes
Kosten ca. 232.000 Euro
Variante 2: Sanierung Lehrschwimmbecken (inkl. zugehöriger Räume) und dauerhafter
Betrieb (ohne Turnhalle)
• Austausch der Haustechnik einschließlich damit verbundener baulicher
Maßnahmen
• Erneuerung der Oberflächen
• Energetische Verbesserung durch Austausch Fenster + neues Lüftungsgerät:
Einsparung von ca. 9.000 kWh bzw. rd. 630 Euro p.a.
Kosten ca. 795.000 Euro
Zusatzoption Turnhalle
• Überarbeitung der Oberflächen im Nass- und Umkleidebereich, in der Turnhalle
(einschl. Hallenboden) sowie der Fenster. Austausch der technischen Ausstattung.
• (zusätzliche) Kosten ca. 557.000 Euro
Gesamtkosten Variante 2 mit Turnhalle = 1.352.000 Euro
- 12 7.2.2.
Lehrschwimmbecken an der Martin-Schaffner-Schule
Das Lehrschwimmbecken wurde 1960 gebaut und hat eine Beckengröße von
12 x 6 Meter und eine Tiefe von 0,6 – 1,05 Meter.
Es befindet sich in einem dem Alter entsprechenden Zustand. Die bauliche und technische
Ausstattung stammt zum Teil noch aus der Zeit der Bauwerkserstellung. Die
Badewassertechnik entspricht nicht mehr den gültigen Normen. Handlungsbedarf ist
gegeben, gesundheitliche Gefahren bestehen nicht.
Untersuchungsergebnis nps:
Variante 1: Ertüchtigung bis 2020
• Reparaturen für Putz-, Fliesen-, Maler- und Fensterarbeiten
• Reparaturen an Sanitär- und Heizungsanlage
• Heizung: bei Bedarf Austausch defekter Pumpen, partielle Ausbesserungen am
Rohrnetz (Risikorückstellung)
• Badewassertechnik: bei Bedarf Austausch von Anlagenkomponenten
(Risikorückstellung)
• Kosten ca. 338.000 Euro
Variante 2: Sanierung Becken (inkl. zugehöriger Räume) und dauerhafter Betrieb (ohne
Turnhalle)
• Austausch der Haustechnik einschließlich damit verbundener baulicher
Maßnahmen
• Erneuerung der Badewassertechnik
• Einbau Edelstahlbecken
• Keine generelle Erneuerung der Oberflächen, Sanierung Sanitärräume erst vor
zehn Jahren
• Energetische Verbesserung durch Austausch Lüftungsgerät und Erneuerung der
Heizung: Einsparung von ca. 10.000 kWh bzw. rd. 1.350 Euro p.a.
• Kosten ca. 1.187.000 Euro
Zusatzoption Turnhalle
• Erneuerung der Heizung (Deckenstrahlplatten)
• (zusätzliche) Kosten ca. 65.000 Euro
Im Rahmen der Sanierung Konjunkturpaket 2 im Jahr 2010 wurden die Oberflächen,
Fenster und die Elektrik in der Halle neu hergestellt, daher fällt der Vorschlag zur
Zusatzoption an dieser Stelle auch vergleichsweise gering aus.
Gesamtkosten Variante 2 mit Turnhalle = 1.252.000 Euro
- 13 7.3.
Fazit und Antrag der Verwaltung
a) Mit der Schließung von 2 Lehrschwimmbecken kann der schulmäßige
Schwimmunterricht nicht angeboten werden, ohne den öffentlichen Badebetrieb
einzuschränken. Am bisher nur von der Öffentlichkeit genutzten Mittwochvormittag
kann die Einschränkung bis zu 20% betragen.
b) Lehrschwimmbecken eignen sich vornehmlich für die Wassergewöhnung und das
Erlernen von Schwimmen für Kinder bis ca. 10 Jahren.
c) Lehrschwimmbecken eignen sich auch für außerunterrichtliche Angebote z.B. im
Rahmen der Ganztagesschulbetreuung, aufgrund der geringen Wassertiefe allerdings
vornehmlich nur für Grundschüler oder Kindergartenkinder. So bleibt abzuwarten, wie
bspw. das derzeit im Bau befindliche Bildungshaus am Eselsberg gemeinsam mit der
Kindertageseinrichtung am Ruländerweg ein bedarfsorientiertes Schwimmkonzept im
Lehrschwimmbecken realisiert.
d) Um den lehrplanmäßigen Schwimmunterricht für die nächsten Jahre anbieten zu
können, empfiehlt die Verwaltung, die notwendigen baulichen und technischen
Maßnahmen bei den Lehrschwimmbecken der Adalbert-Stifter-GWRS und MartinSchaffner-GS in der Weise umzusetzen, dass diese mind. bis zum Jahr 2020 betrieben
werden können. Die hierfür notwendigen Kosten werden auf insgesamt rund 570.000
Euro beziffert. Danach ist erneut aufgrund der bis dahin vorliegenden Rahmendaten
aus der demografischen Bevölkerungsentwicklung sowie aufgrund der Entwicklung im
Bildungsbereich zu entscheiden, wie mit dem Betrieb der Lehrschwimmbecken weiter
verfahren werden soll.
e) Bei den wesentlichen kostenintensiven Maßnahmen wie bspw. die Neuanschaffung
von Lüftungsgeräten oder die Herstellung der Barrierefreiheit in den Becken handelt es
sich um Neuerungen, die auch bei einem möglichen Weiterbetrieb der
Lehrschwimmbecken über das Jahr 2020 hinaus erhalten bleiben.
f)
Ein Neubau eines Stadtteilbades erfordert Kosten von mind. 7,5 Mio. Euro und ist ab
ca. dem Jahr 2020 realisierbar.
g) Die Betriebskosten für ein Stadtteilbad hängen wesentlich vom Standort, Ausstattung,
Größe ab. Hilfsweise kann auf Daten aus dem Westbad zurückgegriffen werden.
Dessen Nettoressourcenbedarf betrug im Jahr 2012 rd. 1,075 Mio. Euro.
h) Eine Planung nebst Standortanalysen für ein mögliches Stadtteilbad soll nicht vor 2018
erfolgen, um auf die bis dahin gewonnenen Erkenntnisse aus den aktuellen
Entwicklungen im Bildungsbereich zurückgreifen zu können.
i)
Anmerkung zum Ergebnisbericht der nps Bauprojektmanagement GmbH:
Bereits bei der Sanierung des Erlebnisbades Ulm / Neu-Ulm wurden
Untersuchungsergebnisse der nps als Grundlagen für Beschlüsse herangezogen. In der
vorliegenden GD bittet die Verwaltung um eine Richtungsentscheidung zum weiteren
Vorgehen (keine Baubeschlüsse) und greift dabei wiederum auf eine Ausarbeitung der
nps zurück.
Aufgrund des relativ hohen Zeitaufwandes war der Hauptabteilung Zentrales
Gebäudemanagement noch keine Überprüfung / Untersuchung des vorliegenden
Ergebnisberichtes möglich.
- 14 8.
Hallenbad des SSV Ulm 1846 e.V.
Das Hallenbad des SSV Ulm 1846 e.V. wurde 1974 eingeweiht. Es befindet sich zwar nicht
im Eigentum der Stadt, ist aufgrund seiner Größe und örtlichen Lage aber von
wesentlicher Bedeutung für den Schwimmunterricht der Ulmer Schulen. Im Schuljahr
2012/2013 wurden im wöchentlichen Schnitt 88 Bahnen/Stunde für den Schulunterricht
genutzt.
Mangels Alternativen besteht von Seiten der Verwaltung das Interesse an einem langfristig
gesicherten Betrieb des Hallenbades.
Um einen aktuellen Überblick zum baulichen und technischen Status Quo des Hallenbades
zu erlangen, wurde in Abstimmung mit der Vereinsleitung nps mit der Untersuchung des
Hallenbades beauftragt. Im Wesentlichen konnte dabei auf ein Konzept des Büros Fritz
Planung GmbH aus 2004 zurückgegriffen und dieses aktualisiert werden. Die Prämissen
der Untersuchung waren:
• Sicherer Betrieb für die nächsten 10 Jahre
• Aufnahme erkennbar notwendiger Einzelmaßnahmen
• Ermittlung sog. Bausteine, die über die reine Betriebssicherung hinausgehende
mögliche Baumaßnahmen darstellen.
• Eine Bewertung der Bauteile zu deren Alter und voraussichtlicher Nutzungsdauer
wurde nicht durchgeführt. Lt. nps befindet es sich in einem dem Alter
entsprechenden, guten Zustand.
Ergebnis
Lt. nps befindet sich das Hallenbad sich in einem dem Alter entsprechenden, guten
Zustand. Vergleichbar einem Oldtimer besteht jedoch erhöhter Wartungs- und
Instandhaltungsaufwand sowie ein erhöhter Betriebsaufwand.
Es ist davon auszugehen, dass in einem Zeitraum von 10 Jahren ein Austausch der
folgenden Anlagen notwendig werden wird:
1. Austausch des Lüftungsgerätes
Das Lüftungsgerät ist zwischenzeitlich 40 Jahre alt und trotz guter Wartung sowie einem
dem Alter entsprechenden guten Zustand voraussichtlich zu ersetzen.
Kostenansatz: rd. 190.000 Euro netto.
2. Erneuerung Hausanschluss Wasser
Der Hausanschluss Wasser befindet sich in einem schlechten Zustand und ist zu ersetzen,
Kostenansatz: rd. 7.500 Euro netto.
Die Verwaltung schlägt vor, die künftig erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen im
Hallenbad des SSV Ulm 1846 e.V. entsprechend der bisherigen Bezuschussung im Rahmen
der städtischen Sportförderung durchzuführen. Der Eigenanteil des Vereins muss dabei
nach Ziffer C 1.4 der Sportförderrichtlinien mindestens 10% betragen.
Eine detaillierte Darstellung der Baumaßnahmen erfolgt im Untersuchungsbericht der nps,
die der GD als Anlage 1 beigelegt ist.
- 15 Zusammenfassung:
Der Betrieb des Hallenbades des SSV Ulm 1846 e.V. kann langfristig sichergestellt werden.
Allerdings ist in einem Zeitraum von 10 Jahren mit einem Austausch des Lüftungsgerätes
sowie die Erneuerung des Hausanschlusses Wasser zu rechnen. Die Gesamtkosten hierfür
betragen rd. 200.000 Euro netto.
Eine betriebserhaltende, sich auf die Technik beschränkende Sanierung des
Vereinshallenbades wird im Rahmen der Sportförderung des Landes Baden-Württemberg
sowie der Sportförderrichtlinien der Stadt Ulm abgehandelt. Die Verwaltung wird zu
gegebener Zeit eine entsprechende Beschlussfassung beantragen. Der Vorstand des SSV
Ulm 1846 e.V. wurde über die Untersuchungsergebnisse informiert.
9.
Schulschwimmkonzept
Das Ulmer Schulschwimmkonzept wird seit dem Schuljahr 2012/2013 erfolgreich an der
Martin-Schaffner-Grundschule, der Albrecht-Berblinger-Grundschule sowie der WilhelmBusch-Förderschule umgesetzt. An allen drei Schulen wird die externe Hilfskraft von der
DLRG gestellt.
Die Projektklassen der Martin-Schaffner-Grundschule nehmen den geförderten Unterricht
im schuleigenen Lehrschwimmbecken wahr. Die Schüler der Albrecht-Berblinger- sowie
der Wilhelm-Busch-Schule laufen bzw. fahren (städt. Schülerbeförderung) hierfür in das
Westbad.
Zahlreiche Schüler/-innen aller drei Schulen ähneln sich in ihrem Verhalten:
• Geringe oder überhaupt keine Schwimmfertigkeiten
• Oftmals können die Eltern nicht schwimmen
• Teilweise große Angst vor dem Wasser
Die Ergebnisse der Projektarbeit wurden von den drei Schulen in Ergebnisblättern
festgehalten und sind der GD als Anlage 2 beigelegt.
Der Erfolg des Projektes wird von Lehrern und Schulleitern der beteiligten Schulen
regelmäßig bestätigt. Als wesentlich wird die zusätzliche Hilfskraft genannt, die einen
zielführenden Unterricht deutlich erleichtert, so wie der Unterricht in den
Lehrschwimmbecken aufgrund derer geringer Wassertiefen.
Aufgrund der überaus positiven Rückmeldungen schlägt die Verwaltung eine Ausweitung
des Schulschwimmkonzeptes auf die Hans-Zulliger-Schule (Schule für Erziehungshilfe)
sowie die Pestalozzischule (Förderschule) vor. Der Unterricht könnte in den
Lehrschwimmbecken im Westbad und der Jörg-Syrlin-Grundschule erfolgen. Die
Mehrkosten (externe Hilfskraft DLRG) belaufen sich auf 18.000 Euro p.a.
Die Verwaltung beantragt, das Schulschwimmkonzept ab dem Schuljahr 2013/2014 auf
die Hans-Zulliger-Schule sowie die Pestalozzischule auszudehnen und ab 2014 ff
zusätzlich 18.000 Euro p.a. bereitzustellen.
Das Schulschwimmkonzept soll die Angebote der privaten- sowie der Vereinsschwimmschulen in der Region ergänzen und Möglichkeiten auch für bildungsferne Familien
aufzeigen, auf welchen Wegen das Schwimmen erlernt werden kann. Die derzeit
vorhandenen Schwimmkursangebote sind in Anlage 3 aufgeführt.
- 16 10.
Benutzungsordnung Lehrschwimmbecken
Die derzeit gültige Benutzungsordnung für die städtischen Schullehrschwimmbecken ist
seit 1969 in Kraft. Die Verwaltung hat sie gem. der aktuellen Empfehlungen der
Deutschen Gesellschaft für das Badewesen überarbeitet, die auch schon als Grundlage der
aktuelle Haus- und Badeordnung im Westbad herangezogen wurden.
Die wesentliche Neuerung ergibt sich aus dem Verbot des Filmens und Fotografierens,
dem aufgrund der technischen Entwicklung in den Bereichen Handy bzw. Smartphone
sowie der sozialen Netzwerke zwischenzeitlich eine aus datenschutz- und
persönlichkeitsrechtlichen Gründen hohe Relevanz zuzuschreiben ist.
Des Weiteren erfolgten einzelne inhaltliche Ergänzungen wie bspw.:
• Beschreibung von Ziel und Geltungsbereich der Benutzungsordnung.
• Da für die Schullehrschwimmbecken kein festes Aufsichtspersonal wie bspw. im
Westbad abgestellt ist, erfolgt in der neuen Benutzungsordnung der Hinweis, dass
der Hausmeister das Hausrecht ausübt.
• Aufnahme eines Hinweises, dass Fundgegenstände im Sekretariat oder dem
Hausmeister abgegeben werden müssen.
Die Neufassung der Benutzungsordnung ist der GD als Anlage 4 beigelegt.
Die Verwaltung beantragt, der Neufassung der Benutzungsordnung für die städtischen
Schullehrschwimmbecken zuzustimmen.