Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
42 kB
Erstellt
13.10.15, 13:03
Aktualisiert
28.01.18, 00:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
Vermessung
Datum
11.03.2010
Geschäftszeichen
VGV/ME-Mi/Bi
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau
und Umwelt
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Bestellung der Gutachter des Gutachterausschusses für
Grundstückswertermittlung gem. § 192 BauGB für die Amtsperiode vom
01.07.2010 bis 30.06.2014
* 30
Sitzung am 13.04.2010
TOP
GD 130/10
Anlagen:
Antrag:
Die in der Sachdarstellung genannten Personen werden als Gutachter im Gutachterausschuss für
die Ermittlung von Grundstückswerten in Ulm bestellt.
Feig
Genehmigt:
BM 3,C 3,OB
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden in BadenWürttemberg bei den Gemeinden selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet.
Gemäß § 2 (1) der Gutachterausschussverordnung vom 11. Dezember 1989 (GAusschV,
GBl. S. 541) werden der Vorsitzende, die Stellvertreter des Vorsitzenden sowie weitere
ehrenamtliche Gutachter von der Gemeinde auf 4 Jahre bestellt.
Am 30. Juni 2010 läuft die Amtsperiode des derzeitigen Gutachterausschusses ab. Die
Neubestellung hat deshalb auf 1. Juli 2010 zu erfolgen.
Der Gutachterausschuss ist ein auf der Grundlage des Baugesetzbuches gebildetes, selbständiges
und unabhängiges, weisungsfreies Kollegialorgan. Gemäß § 192 BauGB sollen die Gutachter
sachkundig und erfahren sein. Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist zusätzlich ein Bediensteter
der zuständigen Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken als
Gutachter mit heranzuziehen.
Personen mit folgender Tätigkeit kommen insbesondere in Betracht:
- Architekten und Bauingenieure
- Vermessungsingenieure
- Immobilienmakler
- Sachverständige für Wertermittlungen
- Kaufleute der Immobilien-, Bau-, Wohnungs- und Finanzwirtschaft
- Fachleute im Haus- und Grundbesitzerverein
- Fachleute im Mieterverein
- Fachleute in Wirtschaftsprüfungsunternehmen und Unternehmen der Wohnungswirtschaft
Wesentlich ist, dass die Personen mit entsprechender örtlicher Marktkenntnis in der Wertermittlung
von Immobilien erfahren sind.
In Anlehnung an die Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Ulm wurden
folgende Punkte bei der Bestellung der Gutachter des Gutachterausschusses ebenfalls
berücksichtigt:
- Fortbildungspflicht und Erfahrungsaustausch der ehrenamtlichen Gutachter
- Altersgrenze
Die Bestellung obliegt nach § 2 Gutachterausschussverordnung in Verbindung mit der
Hauptsatzung der Stadt Ulm dem Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt der
Stadt Ulm.
Der Gutachterausschuss selbst ist kein beschließender oder beratender Ausschuss des
Gemeindesrats i.S.d. GO, sondern eine auf Gemeindeebene gebildete Fachbehörde, mit von der
Gemeinde zu bestellenden ehrenamtlichen und besonders fachkundigen Mitgliedern
(Kollegialorgan).
Auf Grundlagen der Gutachterausschussverordnung vom 11.12.1989 (Änderung vom 15.02.2005)
in Verbindung mit JVEG vom 01.07.2009 wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00
€/Std gewährt.
-3-
Für die Bestellung als ehrenamtliche Gutachter/-innen werden folgende Personen vorgeschlagen:
Vorsitzender:
Kiel, Leonard, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Verwaltungsdirektor a.D.
Stellvertreter:
Kohn, Gerhard, Dipl.-Ing. (FH), Architekt, öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger für Grundstücksbewertung
Neis, Christoph, Dipl.-Ing., Architekt, Vorstandsmitglied der Ulmer
Heimstätte eG
Bernstein, Gerrit, Dipl. Ing. -vorbehaltlich seiner Wahl zum neuen Leiter der
Abteilung Vermessung in der Hauptabteilung VGV
Stellvertreter:
Stellverteter:
Weitere ehrenamtliche Gutachter:
Aubele, Günther
Fachwirt GWW (IHK)
Barner, Rolf
Betriebswirt (VWA)
Brachmann, Hermann Dipl. Geograph
Gröner, Gerhard
Dipl.-Ing., Architekt
Hirschmann, Otmar Dipl.-Ing., Architekt, Geschäftsführer der Casa Nova GmbH
Hoyer, Julia
Immobilienwirtin (Dipl. DIA), Leiterin des Immobiliencent. der
Sparkasse Ulm
Maurer, Siegfried
Dipl.-Ing. (FH), Freier Architekt BdA (Erstbestellung
Mundorff, Carmen
Dipl.-Ing., Architektin
Nothhelfer, Erik
Dipl.-Sachverständiger (DIA), zertifizierter Sachverständiger
für Grundstücksbewertung, Immobilienmakler
Penschke, Werner
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Geschäftsführer der Immobilien GmbH Ulm
Rivoir, Martin
Dipl.-Ing., Vorsitzender des Mietervereins
Veith, Reiner
Rechtsanwalt (Fachanwalt für MietR und WEG, Vorsitzender des Haus- und
Grundeigentümer-Vereins e.V. Ulm
als Bedienstete der Finanzbehörde:
N.N.
Finanzamt Ulm (noch nicht benannt)
N.N.
Finanzamt Ulm (noch nicht benannt)
Es scheiden aus:
Rudhard, Werner
Krusche, Wolfgang
Schmidt, Helmut
Dipl.-Ing. (FH), Bauingenieur
Dipl.-Finanzwirt (FH), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Dipl.-Ing., Architekt
Aufgaben des Gutachterausschusses
Nach § 193 BauGB erstattet der Gutachterausschuss auf Antrag (gebührenpflichtige) Gutachten.
Antragsteller können sein: Behörden, Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber
anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte sowie Gerichte und Justizbehörden.
Auf der gesetzlichen Grundlage von BauGB und Wertermittlungsverordnung obliegen dem
Gutachterausschuss insbesondere folgende Aufgaben:
-
Verkehrswertgutachten über unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Rechte an
Grundstücken zu erstatten (ca. 20 Sitzungen / Jahr mit je ca. 2-3 Bewertungsobjekten)
-4-
-
Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte) zu ermitteln und zu veröffentlichen
(Bodenrichtwerte werden im Zweijahreszyklus ermittelt)
-
Besondere Werte in Sanierungs- und Umlegungsgebieten zu ermitteln und zu
veröffentlichen
-
Sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten zu ermitteln (z.B. Indexreihen,
Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftszinssätze und Vergleichsfaktoren für bebaute
Grundstücke)
-
Die Kaufpreissammlung zu führen und auszuwerten
Produkte des Gutachterausschusses
Grundstücksmarktbericht (gebührenpflichtig):
Der Gutachterausschuss legt jährlich einen Grundstücksmarktbericht vor, um die Öffentlichkeit über
den Grundstücksverkehr und die Preisentwicklung auf dem Grundstücksmarkt zu informieren. Der
Grundstücksmarktbericht enthält Angaben über die allgemeine Preisentwicklung sowie die
Entwicklung der Grundstückspreise in Teilbereichen. Er trägt deshalb zur Transparenz auf dem
Grundstücksmarkt bei. Kaufpreissammlung und Bodenrichtwerte sind wichtige Informationsquellen
für den Gutachterausschuss, für Banken, Makler, für sonstige Sachverständige, für das Finanzamt
und für Bürgerinnen und Bürger.
Bodenrichtwertkarte (gebührenpflichtig):
Aus den Daten der Kaufpreissammlung werden durch den Gutachterausschuss
turnusgemäß auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres bis zum 30. Juni des folgenden
Jahres Bodenrichtwerte ermittelt. Rechtsgrundlage: § 196 (1) BauGB, § 12 (3) GAusschV
"Auf Grund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den
Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln
(Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich
ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre."
Die Bodenrichtwerte werden auf Grund der Erfahrungen des Gutachterausschusses und nach
Auswertung der Kaufpreissammlung ermittelt und in der Bodenrichtwertkarte dargestellt.