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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
42 kB
Erstellt
13.10.15, 13:03
Aktualisiert
28.01.18, 00:42

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung Vermessung Datum 11.03.2010 Geschäftszeichen VGV/ME-Mi/Bi Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt Behandlung öffentlich Betreff: Bestellung der Gutachter des Gutachterausschusses für Grundstückswertermittlung gem. § 192 BauGB für die Amtsperiode vom 01.07.2010 bis 30.06.2014 * 30 Sitzung am 13.04.2010 TOP GD 130/10 Anlagen: Antrag: Die in der Sachdarstellung genannten Personen werden als Gutachter im Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten in Ulm bestellt. Feig Genehmigt: BM 3,C 3,OB Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden in BadenWürttemberg bei den Gemeinden selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Gemäß § 2 (1) der Gutachterausschussverordnung vom 11. Dezember 1989 (GAusschV, GBl. S. 541) werden der Vorsitzende, die Stellvertreter des Vorsitzenden sowie weitere ehrenamtliche Gutachter von der Gemeinde auf 4 Jahre bestellt. Am 30. Juni 2010 läuft die Amtsperiode des derzeitigen Gutachterausschusses ab. Die Neubestellung hat deshalb auf 1. Juli 2010 zu erfolgen. Der Gutachterausschuss ist ein auf der Grundlage des Baugesetzbuches gebildetes, selbständiges und unabhängiges, weisungsfreies Kollegialorgan. Gemäß § 192 BauGB sollen die Gutachter sachkundig und erfahren sein. Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist zusätzlich ein Bediensteter der zuständigen Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken als Gutachter mit heranzuziehen. Personen mit folgender Tätigkeit kommen insbesondere in Betracht: - Architekten und Bauingenieure - Vermessungsingenieure - Immobilienmakler - Sachverständige für Wertermittlungen - Kaufleute der Immobilien-, Bau-, Wohnungs- und Finanzwirtschaft - Fachleute im Haus- und Grundbesitzerverein - Fachleute im Mieterverein - Fachleute in Wirtschaftsprüfungsunternehmen und Unternehmen der Wohnungswirtschaft Wesentlich ist, dass die Personen mit entsprechender örtlicher Marktkenntnis in der Wertermittlung von Immobilien erfahren sind. In Anlehnung an die Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Ulm wurden folgende Punkte bei der Bestellung der Gutachter des Gutachterausschusses ebenfalls berücksichtigt: - Fortbildungspflicht und Erfahrungsaustausch der ehrenamtlichen Gutachter - Altersgrenze Die Bestellung obliegt nach § 2 Gutachterausschussverordnung in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Ulm dem Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt der Stadt Ulm. Der Gutachterausschuss selbst ist kein beschließender oder beratender Ausschuss des Gemeindesrats i.S.d. GO, sondern eine auf Gemeindeebene gebildete Fachbehörde, mit von der Gemeinde zu bestellenden ehrenamtlichen und besonders fachkundigen Mitgliedern (Kollegialorgan). Auf Grundlagen der Gutachterausschussverordnung vom 11.12.1989 (Änderung vom 15.02.2005) in Verbindung mit JVEG vom 01.07.2009 wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 €/Std gewährt. -3- Für die Bestellung als ehrenamtliche Gutachter/-innen werden folgende Personen vorgeschlagen: Vorsitzender: Kiel, Leonard, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Verwaltungsdirektor a.D. Stellvertreter: Kohn, Gerhard, Dipl.-Ing. (FH), Architekt, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Grundstücksbewertung Neis, Christoph, Dipl.-Ing., Architekt, Vorstandsmitglied der Ulmer Heimstätte eG Bernstein, Gerrit, Dipl. Ing. -vorbehaltlich seiner Wahl zum neuen Leiter der Abteilung Vermessung in der Hauptabteilung VGV Stellvertreter: Stellverteter: Weitere ehrenamtliche Gutachter: Aubele, Günther Fachwirt GWW (IHK) Barner, Rolf Betriebswirt (VWA) Brachmann, Hermann Dipl. Geograph Gröner, Gerhard Dipl.-Ing., Architekt Hirschmann, Otmar Dipl.-Ing., Architekt, Geschäftsführer der Casa Nova GmbH Hoyer, Julia Immobilienwirtin (Dipl. DIA), Leiterin des Immobiliencent. der Sparkasse Ulm Maurer, Siegfried Dipl.-Ing. (FH), Freier Architekt BdA (Erstbestellung Mundorff, Carmen Dipl.-Ing., Architektin Nothhelfer, Erik Dipl.-Sachverständiger (DIA), zertifizierter Sachverständiger für Grundstücksbewertung, Immobilienmakler Penschke, Werner Dipl.-Betriebswirt (FH) Geschäftsführer der Immobilien GmbH Ulm Rivoir, Martin Dipl.-Ing., Vorsitzender des Mietervereins Veith, Reiner Rechtsanwalt (Fachanwalt für MietR und WEG, Vorsitzender des Haus- und Grundeigentümer-Vereins e.V. Ulm als Bedienstete der Finanzbehörde: N.N. Finanzamt Ulm (noch nicht benannt) N.N. Finanzamt Ulm (noch nicht benannt) Es scheiden aus: Rudhard, Werner Krusche, Wolfgang Schmidt, Helmut Dipl.-Ing. (FH), Bauingenieur Dipl.-Finanzwirt (FH), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Dipl.-Ing., Architekt Aufgaben des Gutachterausschusses Nach § 193 BauGB erstattet der Gutachterausschuss auf Antrag (gebührenpflichtige) Gutachten. Antragsteller können sein: Behörden, Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte sowie Gerichte und Justizbehörden. Auf der gesetzlichen Grundlage von BauGB und Wertermittlungsverordnung obliegen dem Gutachterausschuss insbesondere folgende Aufgaben: - Verkehrswertgutachten über unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Rechte an Grundstücken zu erstatten (ca. 20 Sitzungen / Jahr mit je ca. 2-3 Bewertungsobjekten) -4- - Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte) zu ermitteln und zu veröffentlichen (Bodenrichtwerte werden im Zweijahreszyklus ermittelt) - Besondere Werte in Sanierungs- und Umlegungsgebieten zu ermitteln und zu veröffentlichen - Sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten zu ermitteln (z.B. Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftszinssätze und Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke) - Die Kaufpreissammlung zu führen und auszuwerten Produkte des Gutachterausschusses Grundstücksmarktbericht (gebührenpflichtig): Der Gutachterausschuss legt jährlich einen Grundstücksmarktbericht vor, um die Öffentlichkeit über den Grundstücksverkehr und die Preisentwicklung auf dem Grundstücksmarkt zu informieren. Der Grundstücksmarktbericht enthält Angaben über die allgemeine Preisentwicklung sowie die Entwicklung der Grundstückspreise in Teilbereichen. Er trägt deshalb zur Transparenz auf dem Grundstücksmarkt bei. Kaufpreissammlung und Bodenrichtwerte sind wichtige Informationsquellen für den Gutachterausschuss, für Banken, Makler, für sonstige Sachverständige, für das Finanzamt und für Bürgerinnen und Bürger. Bodenrichtwertkarte (gebührenpflichtig): Aus den Daten der Kaufpreissammlung werden durch den Gutachterausschuss turnusgemäß auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres Bodenrichtwerte ermittelt. Rechtsgrundlage: § 196 (1) BauGB, § 12 (3) GAusschV "Auf Grund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre." Die Bodenrichtwerte werden auf Grund der Erfahrungen des Gutachterausschusses und nach Auswertung der Kaufpreissammlung ermittelt und in der Bodenrichtwertkarte dargestellt.