Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 6.pdf
Größe
43 kB
Erstellt
13.10.15, 13:04
Aktualisiert
28.01.18, 03:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 6 zu GD 162/10
Tischvorlage
Zur Sitzung des Gemeinderates am 23.06.2010
Anlass:
Der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt hat in seiner Sitzung am
11.05.2010 die zum Bebauungsplanentwurf "Marchtalerstraße - Sicherweg - Regerweg"
während der öffentlichen Auslegung fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen behandelt,
und den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan vom 08.03.2010 als Satzung zu erlassen und die
Begründung vom 08.03.2010 hierzu festzulegen.
Mit Schreiben vom 06.05.2010 an die Mitglieder des Gemeinderates (s. Anlage 6.1 - Schreiben
an Frau Stadträtin Kühne) bat die Aldi GmbH & Co. KG das Verfahren zur Umwidmung in ein
Wohngebiet zu stoppen. Das Schreiben lag der Verwaltung zur Sitzung des Fachbereichsausschusses vor und der Leiter der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt Baurecht, Herr
Jescheck und Herr Bürgermeister Wetzig konnten im Sachvortrag bereits dazu Stellung nehmen.
Es wurde vereinbart das Schreiben der Aldi GmbH & Co. KG mit einer Stellungnahme der
Verwaltung zum Satzungsbeschluss dem Gemeinderat vorzulegen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Verwaltung:
Die Umwandlung von gewerblicher Baufläche in Wohnbaufläche auf dem nach der Verlagerung
der Schwabengarage frei gewordenen Areal ist das von Verwaltung, Gemeinderat und dem
bisherigen Grundstückseigentümer, der SG Holding AG & Co. KG, verfolgte städtebauliche Ziel.
Nicht zuletzt erspart dies Flächenverbrauch an anderer Stelle.
1. Um Ideen für die Neuordnung des Firmenareals Marchtalerstraße 23 zu erhalten, führte der
Grundstückseigentümer SG Holding AG & Co. KG unter Mitwirkung der Stadt Ulm im Jahre
2005 einen städtebaulichen Ideenwettbewerb in Form eines beschränkt offenen
Realisierungs-wettbewerbes mit vorgeschaltetem Bewerber- und Auswahlverfahren durch.
Der Siegerentwurf fand auch 2005 im Zusammenhang mit der Wohnungsbaudebatte die
Zustimmung des Gemeinderates.
Es war vorgesehen, nach Abschluss der Verlagerung der Schwabengarage einen Käufer für
das Grundstück zu finden und das konkretisierte Projekt umzusetzen. Daher fanden zwischen
dem Grundstückseigentümer und der Stadt Ulm Grunderwerbsverhandlungen statt - jedoch
ohne Ergebnis.
2. Mit Kaufvertrag vom 24.09.2009 verkaufte die SG Holding AG & Co. KG das Grundstück
Flst. Nr. 799/1 an die ALDI GmbH & Co. KG. Am 21.10.2009 stellte diese einen Bauantrag.
Beantragt ist der Neubau eines ALDI SB-Ladens mit einer Gesamtnutzfläche von 1568 m²,
einer Verkaufsfläche von 864 m², 127 Stellplätzen, sowie die Erstellung eines Werbepylons
und Anbringung von 2 Werbelogos an den Gebäudegiebeln.
Das Vorhaben der Aldi GmbH & Co. KG soll aus Sicht der Stadt Ulm aus mehreren Gründen
nicht realisiert werden:
- Die Flächen der ehemaligen Schwabengarage sind als innenstadtnahe
Wohnbauentwicklungs-fläche vorgesehen. Der beantragte SB-Laden widerspricht dieser
Intention.
- Der unmittelbar an das Areal angrenzende Bereich ist als reines Wohngebiet ausgewiesen.
Die Verträglichkeit der Nutzungen ist bei einem SB-Laden nicht gewährleistet.
- Im Zentrenkonzept der Stadt Ulm ist der Bereich nicht als Einzelhandelsstandort
vorgesehen.
- Die Erschließung über Karlstraße (sie soll zukünftig zurückgebaut werden) und Marchtalerstraße ist zur Abwicklung des zu erwartenden Verkehrs ungeeignet und nicht ausreichend
dimensioniert.
- Es sind Konflikte mit der an der Zufahrt gelegenen Rettungswache des DRK zu erwarten.
3. Die mit dem Vorhaben verbundenen städtebaulichen Konflikte wurden mehrfach mit dem
Antragsteller der ALDI GmbH & Co. KG erörtert, und am 27.10.2009 empfohlen, den
Bauantrag zurückzuziehen. Hierzu bestand beim Antragsteller, trotz einer Rücktrittsklausel im
Kaufvertrag, keine Bereitschaft. Daher wurde zur Sicherung der beabsichtigten
städtebaulichen Entwicklung der Bebauungsplan „Marchtalerstraße - Silcherweg Regerweg“ aufgestellt, und der Bauantrag der ALDI GmbH & Co. KG für 12 Monate
zurückgestellt.
4. Wie in der Sitzung des FBA am 11.05.2010 erläutert, hat der Antragsteller keinen
Rechtsanspruch auf eine Genehmigung auf der Grundlage des Bebauungsplanes "Silcherweg
- Regerweg - Marchtaler-Straße" (Plan Nr. 114 / 17, genehmigt 25.07.1963). Auf § 141 der
Niederschrift vom 11.05.2010 wird verwiesen.
Die Stadt als Trägerin der Planungshoheit hat, da die in § 42 Abs. 3 BauGB genannte Frist
von 7 Jahren bereits abgelaufen ist und das Grundstück aktuell nicht gewerblich genutzt
wird, die Möglichkeit ohne Entschädigungspflicht einen neuen Bebauungsplan aufzustellen
bzw. den rechtswirksamen Bebauungsplan zu ändern. Aufgrund der auch dem Antragsteller
bekannten stadtentwicklungspolitischen Zielsetzung und deren Unterstützung durch die
Stellungnahmen der Gemeinderatsfraktionen hat er auch keinen Vertrauensschutz in Bezug
auf die Festsetzungen des "alten" Bebauungsplanes.
Fazit:
Vor diesem Hintergrund wird beantragt, den Beschluss des FBA vom 11.05. zu bestätigen, die
zum Entwurf des Bebauungsplanes „Marchtalerstraße - Silcherweg - Regerweg“ vorgebrachten
Stellungnahmen in der von der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln, und den Bebauungsplan „Marchtalerstraße Silcherweg - Regerweg“ der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht vom 08.03.2010
als Satzung zu erlassen und die Begründung vom 08.03.2010 hierzu festzulegen.