Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
13.10.15, 13:40
Aktualisiert
28.01.18, 00:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
SUB - Stadtplanung, Umwelt und Baurecht
Datum
12.05.2010
Geschäftszeichen
SUB III-AR
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau
und Umwelt
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Zollernring-Pfefflinger Straße"
- Auslegungsbeschluss
Anlagen:
1
1
1
1
20
1
7
1
Sitzung am 29.06.2010
TOP
GD 226/10
Übersichtsplan
Bebauungsplanentwurf
Entwurf der textlichen Festsetzungen
Begründung
Mehrfertigungen der vorgebrachten Stellungnahmen
Vermerk zur Informationsveranstaltung vom
17.03.2010
Vorhaben- und Erschließungsplan: Grundrisse UG, EG,
OG, Ansichten, Schnitt, Perspektive
Verkehrsgutachten, Ingenieurgesellschaft Dr. Brenner
v. 09.06.2010
(Anlage 1)
(Anlage 2)
(Anlage 3)
(Anlage 4)
(Anlage 5.1–5.20)
(Anlage 6)
(Anlage 7.1 - 7.7)
(Anlage 8)
Antrag:
1.
Den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Satzung der örtlichen
Bauvorschriften "Zollernring – Pfefflinger Straße" in der Fassung vom 07.05.2010 sowie die
Begründung vom 09.06.2010 öffentlich auszulegen.
i.V. Kalupa
Genehmigt:
BM 3,C 3,LI,OB,VGV
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Kurzdarstellung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Erweiterung der Bethesda - Geriatrischen Klinik
Ulm einschließlich der Errichtung von Senioren-Wohnungen.
2.
3.
Rechtsgrundlagen
a)
§ 13 a, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch i. d. F. der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom
31.07.2009 (BGBl I S. 2585).
b)
§ 74 Landesbauordnung zuletzt geändert durch Art 1 des Gesetzes vom 10.11.2009
(BGl. S.615) und Art. 9 des Gesetztes vom 17.12.2009 (GBl. S.809), in Kraft getreten am
01.03.2010
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke: Flurstück Nr. 2409, 2441, 2442,
2443 sowie Teilflächen von Flurstück Nr. 871, 872, 2434, 2437, 2438 und 2440 der
Gemarkung Ulm, Flur Ulm.
4.
Änderung bestehender Bebauungspläne
Mit diesem Bebauungsplan werden die aufgeführten Bebauungspläne in den entsprechenden
Teilflächen ihrer Geltungsbereiche geändert:
Bebauungsplan Nr. 120.1/21 "Pionierstraße -Valckenburgufer", genehmigt am
23.02.1914
5.
-
Bebauungsplan Nr. 120.1/34 "Zollernring – Valckenburgufer – Pionier- und
Basteistraße", genehmigt am 29.04.1957
-
Bebauungsplan Nr. 120.1/48 "Zollernring – Pionierstraße", in Kraft getreten am
13.06.1996
-
Bebauungsplan Nr. 121/2 "Stadionstraße – Gänswieseweg", in Kraft getreten am
11.09.1975
Verfahrensübersicht
a)
Aufstellungsbeschluss im FBA Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 10.11.2009
b)
öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Ulm und des Alb-Donau-Kreises Nr.
09 vom 04.03.2010
c)
öffentliche Informationsveranstaltung am 17.03.2010
6.
Sachverhalt
6.1
Im Herbst 2008 wurde von der Vorhabenträgerin unter Einbeziehung der Stadt Ulm ein
Gutachterverfahren mit 7 Architekturbüros durchgeführt. Die Arbeit des Architekturbüros
Hoechstetter und Partner, Darmstadt, wurde dabei als Grundlage für die weitere Bearbeitung
ausgewählt.
Die Planungskonzeption des Architekturbüros sah eine bauliche Ergänzung des bestehenden
2-geschossigen Klinikgebäudes bis zum derzeitigen Grundstück Zollernring 40 (Flurstück Nr.
2442) vor, an dem sich entlang der Straße zwei 7-geschossige Baukörper in einer Y-Form
-3anschließen. Die oberste Ebene der Gebäude war dabei als Staffelgeschoss mit einem
Rücksprung von 2,0 m geplant.
6.2
Änderung der Planung
Der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt hat in seiner Sitzung am
10.11.2009 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen, dass die
7-geschossigen Baukörper um ein Geschoss reduziert werden müssen und der überarbeitete
Entwurf der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung zu Grunde gelegt wird. Die
Anzahl der geplanten Wohneinheiten (WE) beträgt durch die Reduzierung nunmehr 68 WE,
statt ursprünglich 87 WE.
Zusätzlich wurde vom Fachbereichsausschuss beschlossen, die Anzahl der
Tiefgaragenstellplätze zu erhöhen und die Dimension der Wendeplatten auf ihre LKWTauglichkeit zu überprüfen. Die Anzahl der Einstellplätze in der Tiefgarage wurde beibehalten
(90 Einstellplätze), da sich durch die vorgenannte Reduzierung um ein Geschoss der
Stellplatzschlüssel für die Seniorenwohnungen verbessert.
Die Wendeplatten wurden so überarbeitet, dass ein dreiachsiges Müllfahrzeug wenden kann.
Im Zollernring bedingt dies einen geringfügigen Eingriff in den Glacisbereich.
6.3
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Am 17.03.2010 fand in den Räumen des Bethesda Krankenhauses eine
Informationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung statt (siehe
Anlage 6). An der Veranstaltung nahmen rund 80 Personen teil.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
"Zollernring – Pfefflinger Straße" gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom 12.03.2010 bis
einschließlich 26.03.2010 durchgeführt. Ca. 20 interessierte Bürgerinnen und Bürger haben
sich informiert. Die mündlichen Anregungen und Einwendungen decken sich mit den
nachfolgenden Stellungnahmen.
Folgende Stellungnahmen wurden
Stellungnahme der Verwaltung:
vorgebracht:
Rechtsanwälte Eisenmann Wahle Birk;
Vertreter für Gerhard und Monika Lenz, Doris
Riedmüller, Karin Tittel, Ute Weidig, Gerda
Mühlberger, Oscar und Gabriele Schickl,
Ulrich Gerster, Dr. Christiane WehnerSuchanek, Bernhard Albrecht;
Schreiben vom 25.03.2010 (Anlage 5.1)
1. Die durch die Bebauungsplanung
vorgesehene verdichtete Bebauung passt
nicht in die vorhandene kleingliedrige
Umgebungsbebauung im Bereich der
Pionierstraße und des Zollern-rings. Sie
wirkt hier als Fremdkörper. Dies gilt
insbesondere auch im Hinblick darauf, dass
die verdichtete Bebauung auch im
unmittelbaren Bereich des Donau-Ufers
erstellt werden soll.
zu 1.: Das Vorhaben weist eine ähnliche
städtebauliche Dichte wie die umliegende
Wohnbebauung auf. Eine kleingliedrige
Verdichtung ist aufgrund der Nutzung
nicht möglich.
Die bestehende Bebauung der Klinik am
Zollernring weist mit 5 Vollgeschossen
und einem Staffelgeschoss vergleichbare
Dimensionen wie das
Erweiterungsvorhaben auf. Die Planung
reagiert angemessen durch eine
Aufweitung in Y-Form auf den Freiraum
der Donau.
-4-
2. Die zur Rechtfertigung der massiven
Bebauung angeführte Verbindung der
Wohnnutzung mit der vorhandenen Klinik
ist planerisch nicht abgesichert.
zu 2.: Das Vorhaben orientiert sich an
einer optimalen Verknüpfung der
medizinisch geriatrischen Einrichtungen
mit Service-Wohnungen für Senioren, die
ein wichtiges Angebot in der Stadt
darstellen.
3. Die Erschließung des gesamten
Neubaukomplexes ist nicht gesichert.
Durch den Zollern-ring kann die
Erschließung für die Besucher, die
Andienung des Klinikbereiches und das
Parken für die Mitarbeiter nicht
gewährleistet werden. Dafür reichen die
Flächen des Zollernrings nicht aus. Bereits
ohne die vorhandene verdichtete
Bebauung ist jetzt die
Erschließungssituation des BethesdaKrankenhauses und der angrenzenden
Grundstücke prekär. Sie wird nicht mehr
funktionieren, wenn der Neubaukomplex
mit der dort vorgesehenen Wohnnutzung
realisiert ist.
zu 3.: Die Erschließung ist durch ein
Verkehrsgutachten nachgewiesen. Dieses
liegt der Beschlussvorlage bei.
Die Funktionsfähigkeit der Anlagen ist
überprüft.
4. Eine Erschließung des Neubaukomplexes
durch die Pionierstraße darf nicht erfolgen,
weil die Pionierstraße dafür nicht geeignet
ist. Der Bebauungsplanentwurf schließt
eine Erschließung durch die Pionierstraße
nicht aus. Es wird deshalb beantragt, ein
Zu- und Abfahrtsverbot für den
Neubaukomplex von der Pionierstraße aus
festzusetzen.
zu 4.: Die Erschließung des Vorhabens mit
der Anlieferung sowie der Zu- und
Ausfahrt der Tiefgarage erfolgt über den
Zollernring. Über die Pionierstraße
erfolgen die Entsorgung des privaten
Hausmülls der Service-Wohnungen und
Umzüge wie bei Wohnbebauungen
üblich. Ein Zu- und Abfahrtsverbot kann in
dieser Form nicht festgesetzt werden.
5. Die Parkplatzsituation ist bereits jetzt für
die Anwohner in der Pionierstraße und im
Zollern-ring angespannt, beziehungsweise
unzureichend. Durch die massive
Neubebauung wird sich die
Parkplatzsituation noch verschärfen. Auch
dies spricht gegen die Zulassung der
geplanten verdichteten Bebauung.
zu 5.: Die notwendigen Stellplätze für die
geplante Bebauung werden geschaffen.
Es wird künftig nur Anwohnerparken und
bewirtschaftete öffentliche Parkplätze
geben. Dadurch werden die heutigen
Fremdparker aus dem Gebiet verwiesen.
Die Parksituation wird nicht verschlechtert.
6. Die Pfefflinger Straße bleibt weiterhin für
die Sicherung der Erschließung der bereits
bebauten Grundstücke notwendig. Die
Verbindung von Pionierstraße und
Zollernring über die Pfefflinger Straße
muss aufrecht erhalten bleiben.
zu 6.: Die Pfefflinger Straße hat für das
Quartier eine untergeordnete Bedeutung.
Durch die Unterbrechung der
Ringfunktion wird eine spürbare
Reduzierung des Park-Such-Verkehrs
erwartet. Der Nachweis ist durch ein
Verkehrsgutachten erbracht.
Zu 7.: Die Anzahl der
-57. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick
darauf, dass die durch eine Einziehung der
Pfefflinger Straße entfallenden
Anwohnerparkplätze nicht zu ersetzen
sind. Die Bebauungsplanbegründung
spricht von einem Ersatz dieser 12
entfallenden Anwohnerparkplätze. Diese
werden aber räumlich nicht nachgewiesen.
Anwohnerparkplätze wird aufgrund der
Umwidmung bisher freier Stellplätze nicht
verringert. Eine Festsetzung erfolgt nicht
im Bebauungsplan.
8. Einem Heranrücken der Bebauung bis zur zu 8.: Der Anschluss des
nördlichen Grenze der Grundstücke an der Neubauvorhabens an die Brandwand des
Pionierstraße wird entgegengetreten.
Gebäudes Pionierstraße 27 (Fl.st. Nr.
241/22) wird als Grenzbebauung
entsprechend dem bestehenden Zustand
ausgebildet und im Bebauungsplan
festgesetzt. Dadurch werden die
Abstandsflächen der Landesbauordnung
Baden-Württemberg (LBO) durch den
schrägen Grundstücksverlauf geringfügig
überschritten. Eine Überschreitung besteht
bereits mit dem vorhandenen Gebäude.
Mit der Neuplanung verbessert sich die
Situation für den Angrenzer, da die
Neubebauung gegenüber dem Bestand
mit 3 Geschossen und Satteldach auf 2
Geschosse beschränkt wird. Ansonsten
hält das Vorhaben die Abstandsflächen
der LBO ein.
9. Es fällt auf, dass die unter Ziffer 6.1 der
Begründung zum Bebauungsplan
enthaltene Flächenbilanz zu den
öffentlichen Verkehrsflachen nicht
nachvollziehbar ist. Dort wird für
öffentliche Verkehrsflächen ein Anteil von
26,5% = 2.609 m² ausgewiesen. In der
früheren Begründung zum Bebauungsplan
(Stand 05.10.2009) wird von 2.289 m² =
23,3% ausgegangen. Es wird nach der
Ursache dieser Diskrepanz gefragt.
zu 9.: Der Geltungsbereich und der
Umfang der Verkehrsflächen hat sich nach
dem Beschluss des
Fachbereichsausschusses vom 10.11.2009
verändert und damit auch die relativen
Bezugsgrößen.
Bernhard Albrecht, Schreiben vom
19.03.2010
(Anlage 5.2)
Es wird bezweifelt, dass eine gut
funktionierende Logistik im Zollernring im
Rahmen der Bethesda - Erweiterung
gewährleistet werden kann. Die bisherige
Tiefgarage wird nur zu einem Drittel
ausgelastet. Besucher und Angestellte parken
oberirdisch. Es muss ein Verkehrskonzept
vorgelegt werden, wie dafür gesorgt wird,
Die Erschließung ist durch ein
Verkehrsgutachten nachgewiesen. Dieses
liegt der Beschlussvorlage bei. Die
Funktionsfähigkeit der Anlagen ist
überprüft. Die Klinikverwaltung
verpflichtet sich, durch geeignete
Maßnahmen sicher zu stellen, dass die
Mitarbeiter künftig die
-6dass die Tiefgarage auch genutzt wird.
Die Stadt Ulm hat das Grundstück zum Bau
von Seniorenwohnungen verkauft. In Ulm
stehen Wohnungen dieser Art leer. Die Stadt
sollte im Kaufvertrag festlegen, dass eine
Ausgleichszahlung zu leisten ist, wenn die
Wohnungen anderweitig genutzt oder
verkauft werden, bzw. das Grundstück
wieder an die Stadt zurück fällt.
Tiefgaragenstellplätze und verstärkt
öffentliche Verkehrsmittel benutzen.
Die Zuständigkeit und Verantwortung
bzgl. der Auslastung von
Seniorenwohnungen liegt bei dem
jeweiligen Investor.
Eine Sicherung als Seniorenwohnungen
wird geregelt. Die Vorhabenträgerin sieht
ein Wohnrecht auf Lebenszeit vor, um
Spekulationen zu unterbinden und die
Nutzung als Seniorenwohnungen auch
für die Zukunft zu sichern. Es handelt sich
somit nicht um Eigentumswohnungen im
herkömmlichen Sinn.
Erich Brenner, Schreiben vom 20.03.2010
(Anlage 5.3)
Beim Statistischen Bundesamt existiert keine
Bevölkerungsvorausberechnung speziell für
Ulm. Es gibt jedoch eine
Bevölkerungsvorausberechnung für
Deutschland (1997 - 2087). Es werden hierzu
Erläuterungen vorgetragen. Dabei wird
festgestellt, dass sich der Anteil der Senioren
nicht stark erhöht, sondern längerfristig
sogar stark sinkt.
Es wird in der Begründung ausgeführt, dass
sich der Gemeinderat im Dezember 2006
ausführlich mit dem Thema
"Stadtentwicklung im demographischen
Wandel- Wohnen in Ulm" befasst hat. Diese
Auseinandersetzung wird angezweifelt, da er
sonst zu ähnlichen Ergebnissen wie
ausgeführt hätte kommen müssen.
Die Berechnung des Statistischen
Landesamtes für den Zeitraum von 2004
bis 2015 zeigt auf, dass die Bevölkerung
in Ulm im Alter zwischen 65 und 85
Jahren um 13,6 % sowie der über 85
Jahre alten Personen um 40,7 %
zunimmt. Für den Zeitraum bis 2030
wurde eine Zunahme der 65 bis 85
Jähigen um 25,1 % und der über 85
Jährigen um 71,3 % prognostiziert. Der
Gemeinderat hat in der Sitzung am
13.12.2006 daher den Beschluss gefasst:
"Die Stadt wird eine Qualitätsoffensive
für das Wohnen im Alter starten. Für
geeignete Standorte werden kombinierte
Architekten- und Investorenwettbewerbe
durchgeführt, um innovative Lösungen
für entsprechende Wohnformen zu
erhalten."
Man hätte dabei erkennen können, dass es
Es wird auf die Stellungnahme zum
bereits eine erhebliche Überkapazität an
Schreiben von Herrn Albrecht vom
Seniorenwohnungen in Ulm gibt und dass
19.03.2010 verwiesen.
kein Bedarf für den Bau Weiterer besteht.
Eine Bedarfsermittlung wurde nicht erstellt,
obwohl die vorhandenen Überkapazitäten an
Seniorenwohnungen in Ulm (z.B. Elisa-Stift,
ASB-Heim u.a.) zahlenmäßig bekannt sind.
Es bestehen Zweifel, ob die Stadtverwaltung
bei der Käuferauswahl für das Grundstück
die EU-Ausschreibungsrichtlinien
berücksichtigt hat.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan greift
Eine EU weite Ausschreibung für die
Vergabe des Grundstücks ist nicht
erforderlich.
-7in eine Bauverbotszone ein.
Infolge des Vorhabens ist zu erwarten, dass
sich der Patiententransport, der
Logistikverkehr sowie der Besucherverkehr
deutlich auf Pionierstraße und Zollernring
auswirken werden. Bereits jetzt gibt es im
Zollernring stellenweise einen nur 3m breiten
Fahrbahnstreifen, der Gegenverkehr
unmöglich macht. Es gibt aufgrund der
geplanten neuen Verkehrsführung erhebliche
Sicherheitsbedenken. Z.B. kann in
Katastrophenfällen eine Art "GefangenenSituation" entstehen. Die Schließung einer
Straße verlagert den Verkehr auf die
verbliebenen Straßen.
Bei der Verkehrsuntersuchung wurde keine
"Was wäre-wenn-Simulation" mit gesperrter
Pfefflinger Straße vorgenommen. Im Quartier
tritt die höchste Parkdichte in den späteren
Abendstunden ein. Zu diesen Zeiten ist der
komplette Bereich (Pfefflinger Straße,
Zollernring und ehem. Landwirtschaftsschule)
vollgeparkt. Die Verkehrsuntersuchung sagt
dazu nichts aus, da nach 18:00 Uhr keine
Erhebungen mehr stattgefunden haben.
Kann die Stadt sicher steIlen, dass es keine
Sonderregelung für Besucher der
Seniorenwohnungen geben wird.
Eine Aussage während der
Bürgerversammlung, dass nur 12 Parkplätze
entfallen (Pfefflinger Straße), ist nur die halbe
Wahrheit. Es gibt keine Erhebungen, wie
viele Anwohnerparkausweise für den
betroffenen Bereich ausgegeben sind bzw.
wie viele KFZ-Halter es gibt und wie viele
Parkplätze für die Anwohner zur Verfügung
stehen. Um ein Bild über die tatsächliche
Parksituation zu erhalten, hätten diese Daten
ermittelt werden müssen. Es wird somit von
einem unbekannten Ist-Zustand
ausgegangen, was bei einem Projekt mit
Einfluss auf die Verkehrs- u. Parksituation
nicht verständlich ist.
Die geplanten Ersatzmaßnahmen können
nicht den Umweltschaden ersetzen, der
durch die Rodung des Grundstücks
verursacht wird. Ein Ausgleich für alte,
großkronige Bäume ist auch mit der
Die derzeit bestehende Bauverbotszone
wird durch den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan aufgehoben.
Es wird auf die Stellungnahme zum
Schreiben der Rechtsanwälte Eisenmann
Wahle Birk, vom 25.03.2010 verwiesen.
Künftig wird es kein Parken mehr auf der
Nordseite des Zollernringes geben. Die
sich daraus ergebende nutzbare
Fahrbahnbreite von 5m ist ausreichend.
Die Stadt kann dies sicherstellen.
Seit 1993 besteht ein
Anwohnersonderparkrecht für das Gebiet
901, das Zollernring, Pionier-, Löffler-,
Faulhaber-, Schwammberger- und einen
Teil der Basteistraße umfasst. Zur Zeit
haben 176 Bewohner in diesem Bereich
ein Sonderparkrecht. Es stehen 105
Stellplätze tags und 140 Stellplätze nachts
zur Verfügung.
Die Planung berücksichtigt die rechtlichen
Vorgaben zur Erstellung von
Bebauungsplänen der Innenentwicklung
-8mehrfachen Anzahl neugepflanzter Bäume
nicht möglich. Der Bauträger soll zur
Finanzierung einer adäquaten Aufforstung
des angrenzenden Glacis-Wäldchens
verpflichtet werden.
Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist
ein Mittel, um eine bestehende Bauordnung
partiell außer Kraft zu setzen bzw. zu
umgehen.
gemäß § 13 a BauGB zum
naturschutzrechtlichen Ausgleich durch
das Vorhaben. Für die abgängigen Bäume
sind im Bebauungsplan Ersatzpflanzungen
festgesetzt.
Das derzeit bestehende Bau- und
Planungsrecht wird durch den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan
rechtmäßig aufgehoben.
Markus Csulits, Schreiben vom 22.03.2010
(Anlage 5.4)
Zwischen der Erweiterung des BethesdaKran-kenhauses und den geplanten
Wohnungen besteht kein zwingender
funktionaler Zusammenhang. Es wird
angeregt, die Planung dahingehend zu
überarbeiten, dass die Pfefflinger Straße mit
öffentlichen Stellplätzen zumindest als
Durchfahrt erhalten bleibt.
Es bestehen klinische Nutzungs- und
Funktionszusammenhänge
(Versorgungstrassen, Erschließung).
Die Durchfahrt kann nicht erhalten
werden.
Karl-Dieter Karstens, Schreiben vom
23.03.2010
(Anlage 5.5)
Durch die Auflassung der Pfefflinger Straße
Es wird auf die Stellungnahme zum
ergeben sich erhebliche Verkehrs- und
Schreiben der Rechtsanwälte Eisenmann
Parkraumprobleme. Ein intaktes Straßen- und Wahle Birk, vom 25.03.2010 verwiesen.
Verkehrssystem soll geopfert werden. Die
Auflassung der Pfefflinger Straße darf in der
vorliegenden Planung nicht realisiert werden.
Der Ringverkehr über Zollernring – Pfefflinger
Straße - Pionierstraße, soll möglichst im
Einbahnverkehr, erhalten bleiben.
Hierzu werden folgende Vorschläge
gemacht:
1. Überprüfung der Erweiterungspläne des
Bethesda – Krankenhauses, ob der seit
1998 bestehende Teil des Krankenhauses
in die Erweiterungsplanung mit
einbezogen werden kann. Durch
Verdichtung und Aufstockung der
bestehenden Bausubstanz kann die
Pfefflinger Straße erhalten bleiben
2. Alternative mit einer Überbauung der
Pfefflinger Straße (Durchfahrtshöhe 4,00
zu 1.:Der prämierte Entwurf verzichtet auf
eine Aufstockung der bestehenden
Bebauung zugunsten einer
Differenzierung der Gebäudeteile der
Klinik sowie einer guten Belichtung der
bestehenden Gebäude. Eine Aufstockung
ist zudem aus statischen Gründen nicht
möglich.
-9m).
zu 2.: Es wird auf die Stellungnahme zum
Schreiben der Rechtsanwälte Eisenmann
Wahle Birk, vom 25.03.2010 verwiesen.
3. Alternativvorschlag mit einem Durchstich
zur Stadionstraße am Ende des
Zollernrings.
zu 3.: Damit würde ein wichtiger
innerstädtischer Freiraum zerschnitten.
Dies ist abzulehnen.
4. Prüfung, ob eine gerechtere Verteilung
der Verkehrsbelastungen durch
Verlegung der Ein-und Ausfahrt zur
zu 4.: Dies hätte die Verlagerung des
erweiterten Tiefgarage über die
Verkehrs in die Pionierstraße mit einer
Pionierstraße.
wesentlich höheren Wohndichte als im
Zollernring zur Folge. Dies ist abzulehnen.
5. Erarbeitung einer Umweltprüfung
6. Überprüfung der künftigen Anzahl der
für Anwohner verfügbaren Parkplätze in
der Pionierstraße und im Zollernring.
zu 5.: Die Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht
erforderlich. Der Bebauungsplan wird
gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan
der Innenentwicklung durchgeführt.
zu 6.: Die Anzahl der
Anwohnerparkplätze wird nicht
verringert.
Das vorhandene starke Verkehrsaufkommen
wird sich erheblich durch das Vorhaben
verstärken. Die Verkehrsuntersuchung wurde Die elektronischen Messungen erfolgten
nicht zu repräsentativen Zeiten durchgeführt, an 3 zusammenhängenden Tagen
die Ergebnisse werden deshalb angezweifelt. (29.09.09 - 01.10.09). Der Zeitraum lag
sowohl außerhalb der Sommer- als auch
Herbstferienzeit. Die Verkehrsbelastung
wurde dabei jeweils über 24 Stunden
Die Fahrbahndimensionen lassen vor dem
gemessen.
Bethesda – Krankenhaus (nutzbare
Fahrbahnbreite 3,00 m) keinen
Begegnungsverkehr zu. Eine Stauwirkung bis Künftig wird es kein Parken mehr auf der
in den Einmündungsbereich Basteistraße ist Nordseite des Zollernringes geben. Die
sich daraus ergebende nutzbare
vorprogrammiert.
Fahrbahnbreite von 5m ist ausreichend.
Es wird auf die Grundwasserproblematik
aufmerksam gemacht. Nach dem geplanten
höheren Anstauen der Donau und der neuen
Die Grundwasserproblematik und der
Hochwasserschutzmauer am Neu-Ulmer
Donauufer ist eine Überflutung des Quartiers Hochwasserschutz werden bei der
Ausführungsplanung des Gebäudes und
bei einem Hochwasser zu befürchten. Die
der Erschließungsanlagen berücksichtigt.
unterirdischen Neubaubestandteile
(Tiefgarage etc.) haben Auswirkungen auf
den Grundwasserspiegel in diesem Bereich.
Dr. Christiane Wehner-Suchanek, Schreiben
vom
- 10 24.03.2010 (Anlage 5.6)
Die Aufhebung der Pfefflinger Straße wird
abgelehnt.
Die geplante Nutzung und Dichte des
Vorhabens fügen sich nicht in den
vorhandenen baulichen Rahmen ein. Die
Pionierstraße und der Zollern-ring sind zu
schmal, um daraus Sackgassen zu machen
mit einer Länge von 250 m, die in minimal
dimensionierten Wendehämmern enden. Das
geplante Sackgassensystem ist schlechter als
das
vorhandene Straßennetz.
Die Gebäude im Quartier sind um die
Jahrhundertwende entstanden, ohne
Stellplatznachweis auf den Baugrundstücken.
Im Nachhinein wurden einzelne Garagen auf
den Grundstücken errichtet, die bei Weitem
nicht den vorhandenen Bedarf decken. Die
Gebäude haben in der Regel 4 bis 8
Wohneinheiten, die jetzt vorhandenen
Parkplatzflächen decken den Bedarf ab.
Nimmt man davon Stellplätze weg und
erzeugt einen weiteren Bedarf, so wird hier
ein Dauerbrennpunkt entstehen.
In der Pionierstraße und im Zollernring
bestehen rund 100 Wohnungen, 60 weitere
und eine klinische Nutzung kommen hinzu.
Zusätzlicher öffentlicher Parkraum kann nicht
geschaffen werden, gleichzeitig wird die
Anzahl der öffentlichen Stellplätze reduziert.
Diese Entwicklung geht ausschließlich zu
Lasten der Anwohner.
Es wird auf die Stellungnahme zum
Schreiben der Rechtsanwälte Eisenmann
Wahle Birk, vom 25.03.2010 verwiesen.
Die Wendeplatten wurden so
überarbeitet, dass ein dreiachsiges
Müllfahrzeug wenden kann.
Die aktuelle Verkehrssituation ist kein
Problem.
Der Parksuchverkehr der Lehrer und Schüler
stellt kein Problem dar, dies wird als nicht
störend empfunden.
Günter Hess, Schreiben vom 24.03.2010
(Anlage 5.7)
Gegen den Bebauungsplan wird Einspruch
erhoben. Es gibt juristische Hindernisse, das
Gelände der ehemaligen
Landwirtschaftsschule zur Wohnbebauung
umzuwidmen. Diese müssen vor eine
Beschlussfassung durch den Gemeinderat
nachvollziehbar ausgeräumt werden.
Ilse Bolz, Schreiben vom 25.03.2010
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
- 11 (Anlage 5.8)
Es wird Widerspruch gegen das Bauvorhaben Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
auf dem bereits bestehenden Gebäude über genommen.
der Tiefgarage eingelegt.
Doris Riedmüller, Schreiben vom 26.03.2010
(Anlage 5.9)
Es wird Widerspruch gegen das Bauvorhaben Es wird auf die Stellungnahme zum
auf dem bereits bestehenden Gebäude über Schreiben der Rechtsanwälte Eisenmann
der Tiefgarage eingelegt. Die Pfefflinger
Wahle Birk, vom 25.03.2010 verwiesen.
Straße ist verkehrstechnisch notwendig. Die
Fahrbahnen in Pionierstraße und im
Zollernring sind praktisch nur einspurig zu
befahren. Die geplanten Wendehämmer sind
viel zu klein, auch wenn sie
Mindestbestimmungen entsprechen. Die
Erfahrung zeigt, dass Wendehämmer immer
zugeparkt werden.
Es wird befürchtet, dass weiterhin bei
Veranstaltungen im Bethesda oder im
Maritim- Hotel Autofahrer in der
Pionierstraße und im Zollernring parken, trotz
dem bestehenden Anwohnerparkrecht.
Es wird vorgeschlagen, die Durchfahrt
Pfefflinger Straße zu erhalten. Die Bebauung Es wird auf die Stellungnahme zum
Schreiben von Markus Csulits vom
könnte ein Geschoss höher oder tiefer
22.03.2010 verwiesen.
organisiert werden.
Heidi Bäumann, Schreiben vom 31.03.2010
(Anlage 5.10)
Es wird Einspruch gegen die Bebauung der
Der Eingriff ist aufgrund der notwendigen
Grünfläche und den Eingriff in die ehemalige, Dimensionierung des Wendebereiches
historische Glacisanlage erhoben. Es wird
notwendig.
gebeten, den Eingriff zu überprüfen.
Der Tiefgaragen-Neubau erfordert eine starke
Absenkung des Grundwasserspiegels. Eine
Die Grundwasserproblematik und der
massive Gefährdung des Baumbestandes
Hochwasserschutz werden bei der
würde in Kauf genommen.
Ausführungsplanung des Gebäudes und
der Erschließungsanlagen auch unter dem
Gesichtspunkt des Erhaltes des
Baumbestandes berücksichtigt.
Das bevorstehende Verkehrs-Chaos wird sich
in der Pionierstraße und Zollernring zum
Es wird auf die Stellungnahme zum
Infarkt ausweiten. Nicht einmal die
Schreiben der Rechtsanwälte Eisenmann
Andienung des Bethesda-Hauses, noch die
Wahle Birk, vom 25.03.2010 verwiesen.
vielen Baufahrzeuge werden in den
verhältnismäßig schmalen Straßen zu
beherrschen sein.
- 12 -
Margit Böwe, Schreiben vom 31.03.2010
(Anlage 5.11)
Folgende Einwände werden erhoben:
1. Ein Verkehrschaos in einem Notfall ist
vorprogrammiert. Das geplante
Verkehrskonzept soll von Sachverständigen
der Feuerwehr und der Polizei überprüft
werden.
2. Die neuen Tiefgaragenstellplätze im
Zollernring reichen nicht annähernd aus. Der
Verkehr im Zollernring wäre absolut
überlastet.
Sobald die freien Parkplätze im Zollernring
und der Landwirtschaftsschule wegfallen,
wird der Platz beim HALO und dem
Schwimmbad nicht mehr für parkende
Mitarbeiter des Krankenhauses ausreichen,
auch nicht für Gäste dieser Sportanlagen.
Es wird auf die Stellungnahmen zum
Schreiben der Rechtsanwälte Eisenmann
Wahle Birk, vom 25.03.2010 sowie zum
Schreiben von Herrn Albrecht vom
19.03.2010 verwiesen. Die Feuerwehr
und die Polizei wurden als Träger
öffentlicher Belang im Verfahren beteiligt.
3. Der geplante Neubau passt weder in die
vorhandene Architektur dieses
Wohngebietes noch zum schönen DonauWanderweg und ist viel zu wuchtig für
diese Gegend.
Heiderose Schäfer, Schreiben vom
30.04.2010
(Anlage 5.12)
Warum darf die Stadtverwaltung
Grenzbebauung, bisherige Bauverbotszone,
geschützten Grünbestand und festgesetzte
Grundflächenzahl aufheben?
Das Bauplanungsrecht wird im
Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Das Volumen und die Wuchtigkeit des Baus Es wird auf die Stellungnahme zum
passen nicht in dieses Gebiet. Wird das
Schreiben der Rechtsanwälte Eisenmann
Vorhaben realisiert, wird die Pionierstraße mit Wahle Birk, vom 25.03.2010 verwiesen.
ihren Jugendstilhäusern eingezwängt sein
zwischen den beiden Betehsdabauten,
verschattet werden und ihren bisherigen
Charme verlieren.
Auf der künftig nicht mehr vorhandenen
Pfefflinger Straße wird ein trister Hinterhof
entstehen mit Müllcontainern von 72
Wohnungen, eines Cafes, von 3 Arztpraxen
mit Sondermüll und des gesamten
Pflegebereichs. Zudem ist hier eine
Wendeplatte für Lastwagen vorgesehen.
Über die Pionierstraße erfolgen die
Entsorgung des privaten Hausmülls der
Service-Wohnungen und Umzüge wie bei
Wohnbebauungen üblich. Der Hof ist
keine Wendeplatte. Dazu gibt es den
Wendebereich am Ende der Pionierstraße.
- 13 -
Der Zugang zur Donau wird versperrt, wenn
wie geplant, die Baustellenfahrzeuge
während der Bauzeit von über einem Jahr auf
dem kleinen Schulhof östlich der VS
abgestellt werden.
6.4
Es gibt noch keine Planung der
Baustellenlogistik. Beeinträchtigung
während der Durchführung der
Baumaßnahmen können nicht
ausgeschlossen werden. Die Bauherrin
bemüht sich im Benehmen mit der
Stadtverwaltung durch ein "intelligentes"
Baustellenmanagement die
Beeinträchtigungen so gering wie möglich
zu halten.
Frühzeitige Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans wurden folgende Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange beteiligt:
Deutsche Telekom
Gasversorgung Süddeutschland
Handwerkskammer Ulm
Industrie und Handelskammer
LRA Alb-Donau-Kreis - Kreisgesundheit
Nachbarschaftsverband Ulm
Regierungspräsidium Tübingen - Ref. 25 Denkmalpflege
Regierungspräsidium Tübingen- Abt. Umwelt - Referat 53/1– Landesbetrieb Gewässer
Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
Regionalverband Donau-Iller
SWU Ulm/Neu-Ulm Energie GmbH
Wehrbereichsverwaltung Süd
SUB/ V Umweltrecht und Gewerbeaufsicht
Folgende Stellungnahmen wurden
vorgebracht:
Deutsche Telekom, Schreiben vom
05.03.2010
(Anlage 5.13)
Stellungnahme der Verwaltung:
Es ist möglich, die
Telekommunikationsanlagen in eine
Kabelkanalanlage zu verlegen. Die Kosten
sind vom Verursacher zu tragen.
Sollte die Verlegung der Kabelkanalanlage so
nicht durchführbar sein, muss die
Bauleitplanung so abgeändert werden, dass
die Telekommunikationsanlagen unverändert
liegen bleiben kann.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen. Das Schreiben wurde an die
Vorhabenträgerin zur Berücksichtigung bei
der weiteren Planung weitergeleitet.
SWU Energie, Schreiben vom 08.03.2010
(Anlage 5.14)
An der östlichen Seite der Pfefflinger Straße Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
sind ein Straßenbeleuchtungs- und ein 10 kV genommen. Das Schreiben wurde an die
- Mittelspannungskabel verlegt. Die
Vorhabenträgerin zur Berücksichtigung bei
- 14 Baugrenze kreuzt zur Pfefflinger Straße die
10 kV - Hauptleitung der SWU Energie. Im
Vorfeld der Aushubarbeiten ist deshalb, nach
Beauftragung durch den Bauherren, dieses
Mittelspannungskabel kostenpflichtig zu
verlegen.
der weiteren Planung weitergeleitet. Die
angeführten Maßnahmen werden in
direkter Abstimmung zwischen der
Vorhabenträgerin und der SWU Energie
durchgeführt.
Zusätzlich müssen die im Baufeld liegenden Die SWU Energie wird frühzeitig in die
Trinkwasser-, Fernwärme- und
weiteren Planungen des Vorhabens
Stromhausanschlüsse nach Auftragserteilung eingebunden.
getrennt werden. Durch die geplante
Überbauung der Pfefflinger Str. ist der
Bestand der vorhandenen
Trinkwasserhauptleitungen durch die
angrenzenden Baumaßnahmen nicht
gefährdet. Um frühestmögliche Einbeziehung
in weitere Schritte wird gebeten.
Nachbarschaftsverband, Schreiben vom
10.03.2010 (Anlage 5.15)
Der vorgesehene Bebauungsplan ist nicht aus Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der
Flächennutzungsplan stellt hier
Gemeinbedarfsfläche für gesundheitliche
Zwecke und Schule dar.
Der Flächennutzungsplan wird nach
Abschluss des Verfahrens gemäß § 13 a
BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für
Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Schreiben
vom 22.03.2010 (Anlage 5.16)
Für die geplanten Maßnahmen (u.a.
Tiefgaragenerweiterung) werden
objektbezogene Baugrunduntersuchungen
gemäß DIN 4020 empfohlen.
Der Untergrund des Plangebietes besteht aus
jungen Talablagerungen des Donautals.
Hierbei handelt es sich überwiegend um
grobklastische Sedimente (Sande, Kiese), die
lokal aber auch Lagen von organischen
Ablagerungen beinhalten. Für den nahe der
Donau gelegenen Standort sind
bauwerksrelevante Grundwasserstände nicht
auszuschließen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen. Das Schreiben wurde an die
Vorhabenträgerin zur Berücksichtigung bei
der weiteren Planung weitergeleitet.
- 15 -
Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Finanzen,
Schulen, Liegenschaften, Schreiben vom
26.03.2010
(Anlage 5.17)
Die Straßenbreite der Pionierstraße im
Zufahrtsbereich der Anlieferung zur
Valckenburgschule wird von derzeit ca. 7,5
m auf 8,0 m erweitert. Die Gestaltung des
Gehweges mit dem entsprechenden
Randstein wird in der Form ausgeführt, dass
keine Verschlechterung der
Aus dem Bebauungsplanentwurf ist nicht
Anliefermöglichkeiten gegenüber dem
ersichtlich, ob sich die Straßenbreite
derzeitigen Zustand eintritt. Die
gegenüber dem jetzigen Zustand ändert oder notwendige Verkehrsbeschilderung
ob der Gehweg in der jetzigen Breite
(Halteverbot gegenüber der Anlieferung) ist
erhalten bleibt. Bei einer Verschmälerung
nicht Gegenstand des
wäre die Anlieferung nicht mehr
Bebauungsplanverfahrens.
gewährleistet. Es muss sichergestellt werden,
dass die Anlieferung auch nach
Umgestaltung der Flächen reibungslos
möglich ist.
Bei der weiteren Planung der
Erschließungsmaßnahmen wird
Das Aufkommen der Oberflächen- und
sichergestellt, dass keine
Kapazitätsüberschreitung der bestehenden
Abwässer wird höher sein als derzeit.
Kanäle auftritt.
Aufgrund des Höhenunterschiedes des
Schulgebäudes zu dem Neubau muss
sichergestellt sein, dass auch bei starkem
Regen die Kapazität der Kanäle durch das
Der Containerstandort wird geringfügig
geplante Vorhaben nicht überlastet wird.
nach Süden verschoben. Eine
Beeinträchtigung des Zugangs durch den
Durch den Standort für die Aufstellung der
Standort ist nicht ersichtlich.
Container ist der Zugang zur Schule nicht
mehr ersichtlich. Für den Standort der
Container sollte eine andere Lösung
Während der Durchführung der
gefunden werden.
Baumaßnahmen kann eine
Beeinträchtigung der Schule und der
Während der Bauzeit wird die
Valckenburgschule aufgrund der räumlichen angrenzenden Gebäude und Nutzungen
nicht ausgeschlossen werden. Die Bauherrin
Nähe beeinträchtigt. Es muss sichergestellt
bemüht sich im Benehmen mit der
werden, dass der Schulbetrieb
Stadtverwaltung durch ein "intelligentes"
ordnungsgemäß stattfinden kann. Es wird
Baustellenmanagement die
um Information gebeten, wie die
Baustellenzufahrt und Anlieferungen für die Beeinträchtigungen so gering wie möglich
Valckenburgschule auch während der Bauzeit zu halten.
reibungslos möglich sind.
Der Landkreis ist Schulträger der
Valckenburg-schule Ulm. Anlieferungen für
die Schule können nur über die Pionierstraße
erfolgen mit einem (in der Regel maximal
dreiachsigen) LKW.
Regierungspräsidium Tübingen, Referat 26,
Denkmalpflege, Schreiben vom 01.04.2010
(Anlage 5.18)
Die Überplanung grenzt an die historischen
Glacisanlagen der denkmalgeschützten
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
- 16 Bundesfestung an. Die Festsetzungen greifen Der Hinweis ist bereits im
nicht in die topographisch noch vorhandenen Bebauungsplanvorentwurf enthalten.
Strukturen der Bundesfestung ein. Es wird
gebeten einen Hinweis auf § 20 DSchG
aufzuführen.
SUB V Umweltrecht und Gewerbeaufsicht,
Schreiben vom 07.04.2010 (Anlage 5.19)
Naturschutzrecht/ Artenschutz
Die Rodung der drei abgängigen Bäumen ist
vorab mit der unteren Naturschutzbehörde
ab-zustimmen. Ggfs. können Baumhöhlen als
Quartiere für geschützte Arten vorhanden
sein. Mögliche Fällungen sind in der
Vegetationsperiode (1. März bis 30.
September) nicht zulässig.
Die am Donauuferweg vorhandenen Bäume
stehen lt. Bebauungsplanentwurf in einem
sehr schmalen Grünstreifen. Bei der
Freianlagenplanung ist darauf zu achten,
dass im nordseitigen Kronenbereich der
Bäume keine Befestigungen oder Einbauten
vorgenommen werden.
Eine Abstimmung mit der unteren
Naturschutzbehörde wird zugesichert. Die
Rodung wird außerhalb der
Vegetationsperiode vorgenommen. In
Abstimmung mit der Behörde wird im
Vorfeld untersucht, ob geschützte Arten im
Bestand vorhanden sind.
Die Festsetzungen im Bebauungsplan
wurden aus der vorgegebenen
Plansystematik der Baunutzungsverordnung
entwickelt. Der angeführte Grünstreifen
stellt lediglich den öffentlichen Bereich der
Baumstandorte dar. Das angrenzende
allgemeine Wohngebiet ist Bestandteil des
geschützten Grünbereiches, der nicht
bebaut oder auf andere Weise versiegelt
werden darf.
Zum Bauantrag sollte ein
Freiflächengestaltungsplan vorgelegt werden, Zur Gestaltung der Freiflächen wurde
bereits ein Landschaftsarchitekt beauftragt.
der den dauerhaften Schutz der Bäume
Die Hinweise werden berücksichtigt.
erkennen lässt. Auf die DIN 18920 und die
Dienstanweisung zum Schutz von Bäumen
wird hingewiesen.
Wehrbereichsverwaltung Süd, Schreiben vom
15.04.2010 (Anlage 5.20)
Der Bebauungsplan befindet sich im
Nahbereich des militärischen Flugplatzes
Laupheim. Beeinträchtigungen durch diese
militärische Einrichtung sind zu erwarten. Es
wird darauf hingewiesen, dass mit
Belästigungen durch Fluglärm (Tag u. Nacht)
zu rechnen ist.
7.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Die aufgeführten Ergänzungen wurden in den Bebauungsplanentwurf mit Stand vom
07.05.2010 eingearbeitet. Das beauftragte Büro für Stadtplanung hat in Abstimmung mit der
Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht auf der Grundlage des Ergebnisses der
vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange den Entwurf des Bebauungsplanes "Zollernring –Pfefflinger Straße" und die Satzung
- 17 der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 07.05.2010 vorbereitet, der mit der
beiliegenden Begründung 09.06.2010 öffentlich ausgelegt werden kann.