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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
38 kB
Erstellt
13.10.15, 13:42
Aktualisiert
28.01.18, 02:57

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung Geschäftsstelle des Gemeinderats Datum 20.09.2010 Geschäftszeichen OB/G-461/1 Beschlussorgan Gemeinderat Behandlung öffentlich Betreff: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses Anlagen: - Sitzung am 13.10.2010 TOP GD 338/10 Antrag: Auf Vorschlag des Amtsgerichts Ulm Frau Karin Hörsch zum beratenden Mitglied des Jugendhilfeausschusses und auf Vorschlag der Polizeidirektion Ulm Herrn Alexander Altmann zum stellvertretenden beratenden Mitglied des Jugendhilfeausschusses zu bestellen. Claus Schmid Genehmigt: BM 2,OB Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss besteht aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern sowie aus zehn beratenden Mitgliedern, darunter jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Amtsgerichts Ulm und der Polizeidirektion Ulm. Nach den bestehenden Vorschriften (s.u.a. § 2 Abs. 3 und Abs. 7 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg LKJHG) werden die Mitglieder und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter in den Stadtkreisen vom Gemeinderat gewählt oder bestellt. Das Amtsgericht Ulm wurde bisher vom ordentlichen Mitglied, Herrn Christian Kuse, sowie vom stellvertretenden Mitglied, Herrn Martin Wituschek, vertreten. Als Nachfolgerin von Herrn Christian Kuse hat das Amtsgericht Ulm Frau Karin Hörsch als neues beratendes Mitglied benannt. Die Polizeidirektion Ulm wurde bisher vom ordentlichen Mitglied, Herrn Wolfgang Müller, sowie vom stellvertretenden Mitglied, Herrn Herbert Kling, vertreten. Als Nachfolger von Herrn Herbert Kling hat die Polizeidirektion Ulm Herrn Alexander Altmann als neues stellvertretendes beratendes Mitglied benannt.