Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
38 kB
Erstellt
13.10.15, 13:42
Aktualisiert
28.01.18, 02:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
Geschäftsstelle des Gemeinderats
Datum
20.09.2010
Geschäftszeichen
OB/G-461/1
Beschlussorgan
Gemeinderat
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses
Anlagen:
-
Sitzung am 13.10.2010
TOP
GD 338/10
Antrag:
Auf Vorschlag des Amtsgerichts Ulm Frau Karin Hörsch
zum beratenden Mitglied des Jugendhilfeausschusses
und
auf Vorschlag der Polizeidirektion Ulm Herrn Alexander Altmann
zum stellvertretenden beratenden Mitglied des Jugendhilfeausschusses
zu bestellen.
Claus Schmid
Genehmigt:
BM 2,OB
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss besteht aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern sowie aus zehn
beratenden Mitgliedern, darunter jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Amtsgerichts Ulm
und der Polizeidirektion Ulm.
Nach den bestehenden Vorschriften (s.u.a. § 2 Abs. 3 und Abs. 7 Kinder- und Jugendhilfegesetz für
Baden-Württemberg LKJHG) werden die Mitglieder und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter in
den Stadtkreisen vom Gemeinderat gewählt oder bestellt.
Das Amtsgericht Ulm wurde bisher vom ordentlichen Mitglied, Herrn Christian Kuse, sowie vom
stellvertretenden Mitglied, Herrn Martin Wituschek, vertreten.
Als Nachfolgerin von Herrn Christian Kuse hat das Amtsgericht Ulm Frau Karin Hörsch als neues
beratendes Mitglied benannt.
Die Polizeidirektion Ulm wurde bisher vom ordentlichen Mitglied, Herrn Wolfgang Müller, sowie
vom stellvertretenden Mitglied, Herrn Herbert Kling, vertreten.
Als Nachfolger von Herrn Herbert Kling hat die Polizeidirektion Ulm Herrn Alexander Altmann als
neues stellvertretendes beratendes Mitglied benannt.