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VzK - Anlage 1 Geltungsbereich.doc

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Daten

Kommune
Berlin Lichtenberg
Dateiname
VzK - Anlage 1 Geltungsbereich.doc
Größe
57 kB
Erstellt
13.10.15, 22:07
Aktualisiert
27.01.18, 20:55

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin 21. Januar 2015 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung Tel. 4200 Bezirksamtsvorlage 024 /2015 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 27. Januar 2015 Gegenstand der Vorlage: Bebauungsplan 11-106 - Aufstellungsbeschluss Arbeitstitel: KGA „Ilsegärten“ Berichterstatter: BzStR Stadt, Herr Nünthel Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt: a) für das Gelände zwischen Tannhäuserstraße, Walkürenstraße, Ilsestraße und Wallensteinstraße einschließlich Abschnitten der Tannhäuserstraße, der Walkürenstraße, der Ilsestraße und der Wallensteinstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-106 aufzustellen. Die wesentlichen Planungsziele sind: Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“ sowie Festsetzung einer Wohnbaufläche im nordwestlichen Bereich. Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes 11-106 b) für den Bebauungsplan-Entwurf 11-106 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. c) mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen. d) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben. Begründung: Anlage 2: Begründung zur Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens 11-106 Rechtsgrundlagen: § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 36 Abs. 2 b) i.V.m. § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BzVwG). Mitberatung/Mitzeichnung: Keine. Nachhaltigkeits- und gleichstel-lungsrelevante Auswirkungen: Die allgemeinen Grundsätze der Bauleitplanung berücksichtigen die Intentionen der Lokalen Agenda 21. Es gibt keine gleichstellungsrelevanten Auswirkungen. Auswirkungen auf den Haushaltsplan: Keine. Auswirkungen auf die KLR und das Budget: Keine. Veröffentlichung a) in Medien: b) § 41 BezVG: Ja Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes muss ortsüblich im Amtsblatt für Berlin bekannt gemacht werden. Zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt eine Anzeigenveröffentlichung in der Berliner Zeitung. Nein. Vorlage an die BVV: Zur Kenntnisnahme. W. Nünthel Bezirksamt Lichtenberg von Berlin . Januar 2015 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung Tel. 4200 Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnisnahme DS-Nr.: ...................... .... Tagung am ........... Betr.: Bebauungsplan 11-106 - Aufstellungsbeschluss Arbeitstitel: KGA „Ilsegärten“ Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: a) für das Gelände zwischen Tannhäuserstraße, Walkürenstraße, Ilsestraße und Wallensteinstraße einschließlich Abschnitten der Tannhäuserstraße, der Walkürenstraße, der Ilsestraße und der Wallensteinstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-106 aufzustellen. Die wesentlichen Planungsziele sind: Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“ sowie Festsetzung einer Wohnbaufläche im nordwestlichen Bereich. für den Bebauungsplan-Entwurf 11-106 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen. Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes 11-106 Anlage 2: Begründung zur Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens 11-106 Berlin, den 27. Januar 2015 ____________________________ __________________________________ B. Monteiro W. Nünthel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung Anlage 2 Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Gemäß § 1 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB haben Gemeinden Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Laut § 2 Absatz 1 BauGB sind Bauleitpläne von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich - gemäß § 6 Absatz 1 AGBauGB im Amtsblatt von Berlin - bekannt zu geben. Veranlassung und Erforderlichkeit In letzter Zeit wird nach der Bebaubarkeit des westlichen Teils der Kleingartenanlage „Ilsegärten“ gefragt. Dieser Teil der Kleingartenanlage ist Eigentum der Deutschen Bahn AG und wird als Bauland zum Verkauf angeboten. Die Kleingartenanlage befindet sich im Innenbereich. Die Parzellen sind durch die Walküren- und die Wallensteinstraße erschlossen. Entsprechend der vorhandenen Blockstruktur würde sich hier eine Bebauung gemäß § 34 BauGB einfügen. Die vorhandene Baustruktur ließe hinsichtlich Art und Maß der Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche eine heterogene Bebauung zu, die in diesem Bereich zu einer unerwünschten städtebaulichen Entwicklung führen kann. Die Förderung des Kleingartenwesens stellt eine wichtige städtebauliche, sozial- und gesundheitspolitische Aufgabe dar. Als Teil des Grünflächensystems der Stadt erfüllen Kleingärten wichtige Ausgleichs- und Erholungsfunktionen. Sind Kleingärten nicht ausschließlich im Besitz des Landes Berlin, besteht die Gefahr, dass private Eigentümer diese Flächen für andere Nutzungen vermarkten wollen. Im Interesse einer dauerhaften Sicherung der gegenwärtigen Nutzung als Kleingartenanlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Plangebiet (Bestand und Planerische Ausgangssituation) Das Plangebiet liegt im westlichen Bereich des Ortsteils Karlshorst, zwischen den Bahnanlagen des Betriebshofs Rummelsburg im Süden mit bahneigenen Gebäuden an der Wallensteinstraße und Blöcken mit drei- bis viergeschossigen Wohnungsbauten im Norden und Osten. Im westlichen Teilbereich des Plangebiets befinden sich eine modernisierte Wohnanlage aus den 1920er Jahren sowie ein zum Wohnen umgenutztes ehemaliges Verwaltungsgebäude der Bahn. Die Kleingartenanlage ist zu einem Teil Eigentum des Landes Berlin, zu einem kleineren Teil im Eigentum der Deutschen Bahn AG. Das Grundstück der Deutschen Bahn AG liegt zwischen der Wohnbebauung und der landeseigenen Kleingartenanlage „Ilsegärten“. Die Sicherungsfrist der landeseigenen KGA läuft 2020 aus, die der Bahn 2014. Beide Anlagen sind in der Kleingartenentwicklungsplanung Berlin verzeichnet. Planerische Ausgangssituation Der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (ABl. S. 2666), zuletzt geändert am 13. Mai 2014 (ABl. S. 1019) stellt das Plangebiet teilweise als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kleingarten“, teilweise als Wohnbaufläche W 3 (GFZ bis 0,8) dar. Entlang der Ilsestraße wird eine überörtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt. Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) Alt-Lichtenberg (Stand: Juli 2004, aktualisiert im Mai 2005) sieht für den gesamten Block Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kleingarten“ vor. Entlang der Ilsestraße ist eine Trassenfreihaltung für eine überörtliche Verkehrsverbindung dargestellt. Entwicklung der Planungsüberlegungen Die Kleingärten sind ein wesentlicher Bestandteil des Berliner Stadtgrüns und bilden eine historisch gewachsene, kulturelle, ökologische und soziale Ressource. Sie sind für die notwendige tägliche Erholung ihrer Nutzer von nicht unerheblicher Bedeutung und stellen für sie eine wichtige Wohnergänzungsfläche dar. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird für die 36 Parzellen der KGA “Ilsegärten“ die Nutzung als Dauerkleingarten gesichert. Der Erhalt der Kleingärten entspricht den Zielsetzungen des FNP (teilweise), der Bereichsentwicklungsplanung und der Landesentwicklungsplanung Berlin-Brandenburg, indem die siedlungsbezogenen Freiräume für die Erholung erhalten und entwickelt werden. In diesem Sinne soll auch der Blockinnenbereich der Wohnbebauung Wallensteinstraße 57-64, Tannhäuserstraße 1-2 und Walkürenstraße 14-16 zukünftig von Bebauung frei gehalten werden und der Erholung dienen.