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Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.02.2015.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.02.2015.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
13.10.15, 22:57
Aktualisiert
27.01.18, 13:02

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XIX. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie u. Soziales Datum: 0771/XIX 12.02.2015 Ursprungsdrucksachenart: Ersuchen Ursprungsinitiator: CDU/B90/Grüne Stephan Schmidt, Harald Muschner, Torsten Hauschild Einrichtungen "dampffrei" halten Beratungsfolge: Datum 02.07.2014 27.08.2014 08.10.2014 11.03.2015 Gremium BVV Reinickendorf JHA BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV/032/2014 JHA/024/2014 BVV/034/2014 BVV/039/2015 überwiesen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Sachverhalt: Text siehe Anlage Ergebnis beantwortet von ___________________________ Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Jugend, Familie und Soziales An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf 10.02.2015 Drucksache Nr.0771 XIX. WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung Einrichtungen „dampffrei“ halten Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.10.2014 Drucksache Nr. 0771/XIX -: „Das Bezirksamt wird ersucht, bei Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen und Schulen für die Aufnahme eines Verbotes von E-Zigaretten und E-Shishas in der Hausordnung der Einrichtung zu werben.“ wird gemäß § 13 BezVG berichtet: Das Jugendamt erhielt auf eine telefonische Befragung zur Aufnahme eines Verbotes von EZigaretten und E-Shishas in der Hausordnung bei den freien Trägern mit mehreren Kindertageseinrichtungen im Bezirk Reinickendorf folgende Auskunft, dass sich bisher das Problem E-Zigaretten oder E-Shishas nicht gestellt habe. In den Einrichtungen bestehe Rauchverbot und dies werde auch konsequent durchgesetzt. Das Erfordernis, ein Verbot von EZigaretten und E-Shishas in die Hausordnung aufzunehmen, habe sich bislang nicht ergeben. Falls unter Verweis auf das Fehlen eines entsprechenden Verbots in der Hausordnung ein Besucher einem mündlich erteilten Verbot nicht folgen würde, stünden alle befragten Träger der Aufnahme eines expliziten Verbots in die Hausordnungen positiv gegenüber und würden von sich aus aktiv werden. In den Jugendfreizeiteinrichtungen des Jugendamtes Reinickendorf sowie in den mit öffentlichen Mitteln geförderten Jugendfreizeiteinrichtungen ist Rauchen generell nicht gestattet, unabhängig von der Art des Konsums. Ein Erfordernis, E-Zigaretten und E-Shishas explizit und zusätzlich in den für diese Einrichtungen geltenden Handlungscodex aufzunehmen, besteht aktuell nicht. Die Anwendung des Hausrechts durch die jeweils verantwortlichen Mitarbeiter/innen der Einrichtungen bei Regelverstößen war bislang ausreichend. Eine Abfrage in Reinickendorfs Oberschulen einschließlich der Förderzentren mit Sekundarstufe I (24 Schulen) hat ergeben, dass bisher die Hälfte der schulischen Einrichtungen im Rauchverbot auch ein Verbot von elektrischen Rauchutensilien miteinschließt. Teilweise ist das Rauchverbot explizit in die Hausordnung mit aufgenommen worden. Das allgemeine Rauchverbot betrifft jedes Rauchverhalten und es wird nicht gesondert in der Hausordnung darauf hingewiesen. Die anderen schulischen Einrichtungen werden die Thematik des Rauchens von E-Zigaretten und E-Shishas in den nächsten Sitzungen der Schulkonferenzen erörtern. Wir bitten, die Drucksache Nr. 0771/XIX damit als erledigt zu betrachten. Frank Balzer Bezirksbürgermeister Andreas Höhne Bezirksstadtrat