Daten
Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 24.04.2015.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
13.10.15, 23:00
Aktualisiert
27.01.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der
Bezirksverordnetenversammlung
Reinickendorf von Berlin
XIX. Wahlperiode
Vorlage zur Kenntnisnahme
Drucksache-Nr:
Aktueller Initiator:
Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung
u. Gewerbe
Datum:
0999/XIX
24.04.2015
Ursprungsdrucksachenart:
Vorlage zur Kenntnisnahme
Ursprungsinitiator:
Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung
u. Gewerbe
,,
Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanverfahren 12-26B-1 für die Grundstücke Gotthardstraße 96 und
100 sowie Blankestraße 4 und 5 im Bezirk Reinickendorf
Beratungsfolge:
Datum
13.05.2015
Gremium
BVV Reinickendorf
BVV/041/2015
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Ergebnis
beantwortet von ___________________________
Kenntnis genommen
beschlossen/Zustimmung/Annahme
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
für erledigt erklärt
vertagt
zurückgezogen
überwiesen in den _____________________________ (federführend)
mitberatend in den _____________________________
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die
Bezirksverordnetenversammlung
von Berlin-Reinickendorf
21.04.2015
Drucksache Nr.
XIX. WP
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend der
Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanverfahren 12-26B-1 für die Grundstücke Gotthardstraße 96
und 100 sowie Blankestraße 4 und 5 im Bezirk Reinickendorf
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 21.04.2015 beschlossen:
I.
Dem Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am Entwurf des
Bebauungsplans 12-26B-1 wird zugestimmt.
II.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 12-26B-1 wird um die Grundstücke
Blankestraße 7 – 8B und Gotthardstraße 92 erweitert.
III.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut
am Bebauungsplanverfahren beteiligt.
Begründung:
Siehe Anlage
Rechtsgrundlagen
§ 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.
Juni 2013 (BGBl. I. S. 1548)
§ 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung
vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November
2005 (GVBl. S. 692)
§ 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10.
November 2011 (GVBl. S. 692)
Anlagen: a) Bebauungsplanentwurf und textliche Festsetzungen
b) Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren 12-26B-1
c) Begründung zum Bebauungsplan 12-26B-1
Der Bebauungsplanentwurf, die Begründung sowie das schallschutztechnische Gutachten sind
auf der bezirklichen Homepage unter folgender Adresse abrufbar:
http://www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung-und-denkmalschutz/artikel.134010.php
Frank Balzer
Martin Lambert
Bezirksbürgermeister
Bezirksstadtrat