Daten
Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Anlage B.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
13.10.15, 23:00
Aktualisiert
27.01.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage b
Stapl A 1
Herr Köchling
15.03.2015
App. 3030
Vermerk:
Betr.: Auswertung der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB am Bebauungsplanverfahren 12-26B-1, Gotthardtstraße /
Blankestraße in Berlin Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit
Anschreiben vom 07.02.2014. Hierbei wurde als Anlage der Bebauungsplanentwurf 12-26B-1
vom 9.04.2014 einschließlich seiner Begründung übersandt. Die Unterlagen wurden auch auf
der bezirklichen Homepage zum Herunterladen bereitgestellt. Es wurden 31 Behörden und
Träger öffentlicher Belange beteiligt und um Stellungnahme innerhalb eines Monats nach
Eingang des Schreibens gebeten.
Von 19 Stellen liegen Antwortschreiben vor. Folgende planrelevante Anregungen und
Bedenken wurden im Bebauungsplanverfahren abgewogen:
1.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. IX C, Stellungnahme
vom 16.06.2014
1.1 Im Bereich der Gotthardtstraße sowie im Bereich der Scharnweberstraße sind
Überschreitungen der gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Feinstaub nicht
auszuschließen. Die Anzahl der Überschreitungen wird voraussichtlich mehr als 35 Mal
pro Jahr erfolgen. Da die Einhaltung der Luftqualitätswerte gesetzlich eingeklagt werden
kann, wird angeregt, in den textlichen Festsetzungen Regelungen zur Verwendung von
Brennstoffen entsprechend den Anforderungen eines Vorranggebietes für
Luftreinhaltung zu treffen.
Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz:
In dem Bebauungsplan wird eine textliche Festsetzung zur alleinigen Verwendung von
Gas oder Heizöl als Brennstoff entsprechend der Musterfestsetzung 5.1 des
Rundschreibens SenStadtUm vom 18.03.2013 aufgenommen und in der Abwägung
ergänzt.
1.2 Es bestehen erhebliche Bedenken gegen die Anordnung von Wohnräumen mit
ausschließlichen Fensteröffnungen zur Gotthardtstraße hin. Hier sollten weitere
Erläuterungen und Untersuchungen erfolgen.
Das im Bebauungsplan lediglich im Bereich der Gotthardtstraße festgesetzte
Schalldämmmaß von 45 dB(A) könnte bei Ausrichtung schutzwürdiger Räume zur
Quelle hin zu niedrig sein. Gleichzeitig ergeben sich auch an den nördlichen, südlichen
sowie ggf. westlichen Fassaden Beurteilungspegel, die eine Festlegung von passiven
Schallschutzmaßnahmen
erfordern. Auch hier sollte eine entsprechende
schallschutztechnische Untersuchung erfolgen.
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Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz:
Im Zuge des weiteren Bebauungsplanverfahrens wurde für den Geltungsbereich ein
schalltechnisches Gutachten in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse des Gutachtens
fließen in die weitere Planung ein.
1.3 In der Begründung ist bisher der Gewerbelärm nicht ausreichend abgewogen worden.
Das Heranrücken sensibler Nutzungen kann zu einer Einschränkung der Betriebe im
benachbarten Gewerbegebiet führen. Insbesondere wird auf die benachbarte Tankstelle
im 24 h-Betrieb, eine Autolackiererei sowie ein Autohaus verwiesen, die Quellen
erheblicher gewerblicher Belästigungen schutzwürdiger Bebauung im Kerngebiet sein
können. Dies sollte ebenfalls durch Gutachten untersucht werden.
Zudem befindet sich die Ausfahrt der Tiefgarage des Hotels direkt unter schutzwürdigen
Nutzungen. Hier sollte ggf. eine Differenzierung vorgenommen werden.
Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz:
In dem beauftragten schalltechnischen Gutachten wird der Gewerbelärm ebenfalls in die
Betrachtung mit eingestellt. Die Gewerbelärmproblematik wird im Bebauungsplan
entsprechend der Aussagen des Gutachtens bewältigt. Die Waschstraße der Tankstelle
ist für die benachbarte Nutzung lärmtechnisch relevant. Hier sind jedoch die
Öffnungszeiten auf 22:00 Uhr begrenzt, sodass aus dieser Nutzung keine
Überschreitungen der Richtwerte aus der TA-Lärm herrühren.
2.
Bezirklicher Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht, Stellungnahme vom
11.07.2014
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Auskunft des Liegenschaftskatasters das postalische
Grundstück Blankestraße 8B mit den Grundstücken Blankestraße 5 und Gotthardstraße 86
ein Gesamtgrundstück bildet.
Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz:
Um das Grundstück, auf dem sich das Hotel befindet, in Gänze in den Bebauungsplan
einbeziehen zu können, wird der Geltungsbereich um die Grundstücke Blankestraße 7 – 8A,
die Teilfläche Blankestraße 8B sowie das Grundstück Gotthardstraße 92 erweitert.
3.
Bezirkliches Umwelt- und Naturschutzamt, Stellungnahme vom 18.07.2014
3.1 Aus dem Planentwurf heraus lässt sich nicht erkennen, in welchem Umfang ein Eingriff
in den geschützten Baumbestand erfolgen wird. Eine Beurteilung ist erst im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens möglich.
Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz:
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind im Bestand sehr stark versiegelt. Nennenswerter
Baumbestand findet sich lediglich an der östlichen Gebietsgrenze des (zu erweiternden)
Geltungsbereiches. In die Begründung werden Aussagen zur Versiegelung und zum
Baumbestand eingefügt.
3.2 Die Gotthardstraße sollte in der Begründung als Hauptstraße aufgeführt werden, da die
Verkehrslärmkarten des Umweltatlas Lärmwerte ausweisen.
Der Fluglärm sollte in der Gesamtbetrachtung einheitlich Berücksichtigung finden. In der
Begründung wurde dagegen der Fluglärm im Bereich der Blankestraße nicht
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berücksichtigt. Ohne Berücksichtigung des Fluglärms ergäbe sich ein Dämmmaß von 40
dB(A), ansonsten 45 dB(A).
Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz:
Die Begründung des Bebauungsplans wurde bezüglich der Abwägung der Belange des
Schutzes vor Fluglärm ergänzt. Die Schließung des Flughafens erfolgt voraussichtlich im
Jahre 2018. Der Fluglärm ist daher in der Planung abgewogen worden. Nach dem
Fluglärmgesetz und der zweiten Fluglärmverordnung sind unabhängig von
planungsrechtlichen Regelungen Lärmschutzmaßnahmen zu treffen (beispielsweise
Lärmschutzfenster der Schallschutzklasse 5). Diese sind im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens umzusetzen. Mit Schließung des Flughafens werden dann
voraussichtlich auch die Fluglärmzonen für den Bereich Tegel aufgehoben.
3.3 Vor Durchführung von Beräumungen auf den Plangrundstücken ist über einen
Fachgutachter sicherzustellen, dass keine Lebensstätten von geschützten Tieren und
Pflanzen beseitigt werden. Sollten derartige Lebensstätten angetroffen werden, ist
vorher eine artenschutzrechtliche Zulassung zu beantragen, in der entsprechende
Kompensationsmaßnahmen beauflagt werden können.
Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz:
Bisher sind keine Lebensstätten von besonders geschützten Tier- oder Pflanzenarten
bekannt, welche unter die Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG fallen. Aufgrund der
intensiven Nutzung und des hohen Versiegelungsgrades des Geländes ist ein Vorkommen
auch eher unwahrscheinlich. Artenschutzrechtliche Belange finden daher auf der Ebene des
Baugenehmigungsverfahrens ausreichend Berücksichtigung. Gleichwohl wird eine
entsprechende Textpassage in die Begründung des Bebauungsplans aufgenommen.
4.
Vattenfall, Schreiben vom 14.07.2014 und vom 17.11.2014
Das Grundstück Gotthardstraße 100 ist als Reservegrundstück für den Ersatz des
benachbarten 110 kV Umspannwerkes vorgesehen. Daher sollte im Bebauungsplan eine
entsprechende
Fläche
ausgewiesen
werden.
Die
Abstände
zwischen
den
Transformatorenkammern und der Wohnbebauung sollten möglichst groß sein, um die
Vorsorgegrenzwerte der 26. BlnSchU einhalten zu können.
Die im überarbeiteten Entwurf ausgewiesene Baumassenzahl (BMZ) von 6,0 ist nicht
zustimmungsfähig. Eine BMZ von 10,0 ist für die tatsächliche Kubatur des künftigen
Ersatzneubaus erforderlich.
Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz:
Der Bebauungsplan wird geändert. In Abstimmung mit Vattenfall werden Teilflächen des
Grundstückes als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Umspannwerk
vorgesehen. Der Bebauungsplan wird um Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung,
zur Bauweise und zu den überbaubaren Grundstücksflächen erweitert und damit auf einen
qualifizierten Bebauungsplan umgestellt. Die geforderte BMZ von 10,0 wird in den
Bebauungsplan übernommen
Abstände der Transformatorenkammern zu den schutzwürdigen Nutzungen im Kerngebiet
können erst im Zuge konkreter Planungen zum Umspannwerk Berücksichtigung finden,
welche derzeit noch nicht vorliegen. Das gewählte Baufeld ist mit Vattenfall abgestimmt und
für den prognostizierten Ersatzneubau ausreichend dimensioniert.
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Die Grenzwerte nach der TA-Lärm für Kerngebiete (55 dB(A) tagsüber sowie 45 dB(A)
nachts) sind im Zuge der künftigen Neubaus des Umspannwerkes zu berücksichtigen.
Abwägungsergebnis / Planänderungen
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Der Geltungsbereich wird um die Grundstücke Blankestraße 7 – 8B sowie
Gotthardstraße 92 erweitert.
-
Es erfolgen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zu
den überbaubaren Grundstücksflächen sodass ein qualifizierter Bebauungsplan
aufgestellt wird.
-
Für das Grundstück Gotthardstraße 100 wird im vorderen Teil eine
Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung Umspannwerk und einer
Baumassenzahl von 10,0 festgesetzt.
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Der Bebauungsplan wird um Festsetzungen zum Schall- und Emissionsschutz
erweitert.
-
Die Begründung wird um Ausführungen zum Artenschutz zur Versiegelung und zum
Baumbestand ergänzt.
Weitere Planänderungen
Das Kerngebiet wird hinsichtlich der allgemeinen Zulässigkeit von Wohnen in MK1 und MK2
differenziert. Lediglich auf dem Grundstück Blankestraße 5 / Gotthardstraße 96 wird durch
textliche Festsetzung Wohnen in den baulichen Anlagen allgemein zugelassen. Für die
verbleibenden Grundstücke Gotthardstraße 4 und die rückwärtige Teilfläche Gotthardstraße
100 verbleibt es bei der Regelfestsetzung nach § 7 Abs. 3 BauNVO, wonach allgemeines
Wohnen nur in der Ausnahme zulässig ist.
Die Träger öffentlicher Belange werden zum geänderten Bebauungsplanentwurf gemäß § 4a
Abs. 3 BauGB erneut beteiligt.
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