Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anlage B.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Anlage B.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
13.10.15, 23:00
Aktualisiert
27.01.18, 13:16

öffnen download melden Dateigröße: 100 kB

Inhalt der Datei

Anlage b Stapl A 1 Herr Köchling 15.03.2015 App. 3030 Vermerk: Betr.: Auswertung der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Bebauungsplanverfahren 12-26B-1, Gotthardtstraße / Blankestraße in Berlin Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Anschreiben vom 07.02.2014. Hierbei wurde als Anlage der Bebauungsplanentwurf 12-26B-1 vom 9.04.2014 einschließlich seiner Begründung übersandt. Die Unterlagen wurden auch auf der bezirklichen Homepage zum Herunterladen bereitgestellt. Es wurden 31 Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt und um Stellungnahme innerhalb eines Monats nach Eingang des Schreibens gebeten. Von 19 Stellen liegen Antwortschreiben vor. Folgende planrelevante Anregungen und Bedenken wurden im Bebauungsplanverfahren abgewogen: 1. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. IX C, Stellungnahme vom 16.06.2014 1.1 Im Bereich der Gotthardtstraße sowie im Bereich der Scharnweberstraße sind Überschreitungen der gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Feinstaub nicht auszuschließen. Die Anzahl der Überschreitungen wird voraussichtlich mehr als 35 Mal pro Jahr erfolgen. Da die Einhaltung der Luftqualitätswerte gesetzlich eingeklagt werden kann, wird angeregt, in den textlichen Festsetzungen Regelungen zur Verwendung von Brennstoffen entsprechend den Anforderungen eines Vorranggebietes für Luftreinhaltung zu treffen. Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz: In dem Bebauungsplan wird eine textliche Festsetzung zur alleinigen Verwendung von Gas oder Heizöl als Brennstoff entsprechend der Musterfestsetzung 5.1 des Rundschreibens SenStadtUm vom 18.03.2013 aufgenommen und in der Abwägung ergänzt. 1.2 Es bestehen erhebliche Bedenken gegen die Anordnung von Wohnräumen mit ausschließlichen Fensteröffnungen zur Gotthardtstraße hin. Hier sollten weitere Erläuterungen und Untersuchungen erfolgen. Das im Bebauungsplan lediglich im Bereich der Gotthardtstraße festgesetzte Schalldämmmaß von 45 dB(A) könnte bei Ausrichtung schutzwürdiger Räume zur Quelle hin zu niedrig sein. Gleichzeitig ergeben sich auch an den nördlichen, südlichen sowie ggf. westlichen Fassaden Beurteilungspegel, die eine Festlegung von passiven Schallschutzmaßnahmen erfordern. Auch hier sollte eine entsprechende schallschutztechnische Untersuchung erfolgen. 1 Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz: Im Zuge des weiteren Bebauungsplanverfahrens wurde für den Geltungsbereich ein schalltechnisches Gutachten in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse des Gutachtens fließen in die weitere Planung ein. 1.3 In der Begründung ist bisher der Gewerbelärm nicht ausreichend abgewogen worden. Das Heranrücken sensibler Nutzungen kann zu einer Einschränkung der Betriebe im benachbarten Gewerbegebiet führen. Insbesondere wird auf die benachbarte Tankstelle im 24 h-Betrieb, eine Autolackiererei sowie ein Autohaus verwiesen, die Quellen erheblicher gewerblicher Belästigungen schutzwürdiger Bebauung im Kerngebiet sein können. Dies sollte ebenfalls durch Gutachten untersucht werden. Zudem befindet sich die Ausfahrt der Tiefgarage des Hotels direkt unter schutzwürdigen Nutzungen. Hier sollte ggf. eine Differenzierung vorgenommen werden. Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz: In dem beauftragten schalltechnischen Gutachten wird der Gewerbelärm ebenfalls in die Betrachtung mit eingestellt. Die Gewerbelärmproblematik wird im Bebauungsplan entsprechend der Aussagen des Gutachtens bewältigt. Die Waschstraße der Tankstelle ist für die benachbarte Nutzung lärmtechnisch relevant. Hier sind jedoch die Öffnungszeiten auf 22:00 Uhr begrenzt, sodass aus dieser Nutzung keine Überschreitungen der Richtwerte aus der TA-Lärm herrühren. 2. Bezirklicher Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht, Stellungnahme vom 11.07.2014 Es wird darauf hingewiesen, dass nach Auskunft des Liegenschaftskatasters das postalische Grundstück Blankestraße 8B mit den Grundstücken Blankestraße 5 und Gotthardstraße 86 ein Gesamtgrundstück bildet. Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz: Um das Grundstück, auf dem sich das Hotel befindet, in Gänze in den Bebauungsplan einbeziehen zu können, wird der Geltungsbereich um die Grundstücke Blankestraße 7 – 8A, die Teilfläche Blankestraße 8B sowie das Grundstück Gotthardstraße 92 erweitert. 3. Bezirkliches Umwelt- und Naturschutzamt, Stellungnahme vom 18.07.2014 3.1 Aus dem Planentwurf heraus lässt sich nicht erkennen, in welchem Umfang ein Eingriff in den geschützten Baumbestand erfolgen wird. Eine Beurteilung ist erst im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens möglich. Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz: Die überbaubaren Grundstücksflächen sind im Bestand sehr stark versiegelt. Nennenswerter Baumbestand findet sich lediglich an der östlichen Gebietsgrenze des (zu erweiternden) Geltungsbereiches. In die Begründung werden Aussagen zur Versiegelung und zum Baumbestand eingefügt. 3.2 Die Gotthardstraße sollte in der Begründung als Hauptstraße aufgeführt werden, da die Verkehrslärmkarten des Umweltatlas Lärmwerte ausweisen. Der Fluglärm sollte in der Gesamtbetrachtung einheitlich Berücksichtigung finden. In der Begründung wurde dagegen der Fluglärm im Bereich der Blankestraße nicht 2 berücksichtigt. Ohne Berücksichtigung des Fluglärms ergäbe sich ein Dämmmaß von 40 dB(A), ansonsten 45 dB(A). Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz: Die Begründung des Bebauungsplans wurde bezüglich der Abwägung der Belange des Schutzes vor Fluglärm ergänzt. Die Schließung des Flughafens erfolgt voraussichtlich im Jahre 2018. Der Fluglärm ist daher in der Planung abgewogen worden. Nach dem Fluglärmgesetz und der zweiten Fluglärmverordnung sind unabhängig von planungsrechtlichen Regelungen Lärmschutzmaßnahmen zu treffen (beispielsweise Lärmschutzfenster der Schallschutzklasse 5). Diese sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens umzusetzen. Mit Schließung des Flughafens werden dann voraussichtlich auch die Fluglärmzonen für den Bereich Tegel aufgehoben. 3.3 Vor Durchführung von Beräumungen auf den Plangrundstücken ist über einen Fachgutachter sicherzustellen, dass keine Lebensstätten von geschützten Tieren und Pflanzen beseitigt werden. Sollten derartige Lebensstätten angetroffen werden, ist vorher eine artenschutzrechtliche Zulassung zu beantragen, in der entsprechende Kompensationsmaßnahmen beauflagt werden können. Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz: Bisher sind keine Lebensstätten von besonders geschützten Tier- oder Pflanzenarten bekannt, welche unter die Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG fallen. Aufgrund der intensiven Nutzung und des hohen Versiegelungsgrades des Geländes ist ein Vorkommen auch eher unwahrscheinlich. Artenschutzrechtliche Belange finden daher auf der Ebene des Baugenehmigungsverfahrens ausreichend Berücksichtigung. Gleichwohl wird eine entsprechende Textpassage in die Begründung des Bebauungsplans aufgenommen. 4. Vattenfall, Schreiben vom 14.07.2014 und vom 17.11.2014 Das Grundstück Gotthardstraße 100 ist als Reservegrundstück für den Ersatz des benachbarten 110 kV Umspannwerkes vorgesehen. Daher sollte im Bebauungsplan eine entsprechende Fläche ausgewiesen werden. Die Abstände zwischen den Transformatorenkammern und der Wohnbebauung sollten möglichst groß sein, um die Vorsorgegrenzwerte der 26. BlnSchU einhalten zu können. Die im überarbeiteten Entwurf ausgewiesene Baumassenzahl (BMZ) von 6,0 ist nicht zustimmungsfähig. Eine BMZ von 10,0 ist für die tatsächliche Kubatur des künftigen Ersatzneubaus erforderlich. Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz: Der Bebauungsplan wird geändert. In Abstimmung mit Vattenfall werden Teilflächen des Grundstückes als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Umspannwerk vorgesehen. Der Bebauungsplan wird um Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zu den überbaubaren Grundstücksflächen erweitert und damit auf einen qualifizierten Bebauungsplan umgestellt. Die geforderte BMZ von 10,0 wird in den Bebauungsplan übernommen Abstände der Transformatorenkammern zu den schutzwürdigen Nutzungen im Kerngebiet können erst im Zuge konkreter Planungen zum Umspannwerk Berücksichtigung finden, welche derzeit noch nicht vorliegen. Das gewählte Baufeld ist mit Vattenfall abgestimmt und für den prognostizierten Ersatzneubau ausreichend dimensioniert. 3 Die Grenzwerte nach der TA-Lärm für Kerngebiete (55 dB(A) tagsüber sowie 45 dB(A) nachts) sind im Zuge der künftigen Neubaus des Umspannwerkes zu berücksichtigen. Abwägungsergebnis / Planänderungen - Der Geltungsbereich wird um die Grundstücke Blankestraße 7 – 8B sowie Gotthardstraße 92 erweitert. - Es erfolgen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zu den überbaubaren Grundstücksflächen sodass ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt wird. - Für das Grundstück Gotthardstraße 100 wird im vorderen Teil eine Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung Umspannwerk und einer Baumassenzahl von 10,0 festgesetzt. - Der Bebauungsplan wird um Festsetzungen zum Schall- und Emissionsschutz erweitert. - Die Begründung wird um Ausführungen zum Artenschutz zur Versiegelung und zum Baumbestand ergänzt. Weitere Planänderungen Das Kerngebiet wird hinsichtlich der allgemeinen Zulässigkeit von Wohnen in MK1 und MK2 differenziert. Lediglich auf dem Grundstück Blankestraße 5 / Gotthardstraße 96 wird durch textliche Festsetzung Wohnen in den baulichen Anlagen allgemein zugelassen. Für die verbleibenden Grundstücke Gotthardstraße 4 und die rückwärtige Teilfläche Gotthardstraße 100 verbleibt es bei der Regelfestsetzung nach § 7 Abs. 3 BauNVO, wonach allgemeines Wohnen nur in der Ausnahme zulässig ist. Die Träger öffentlicher Belange werden zum geänderten Bebauungsplanentwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut beteiligt. 4