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Anlage B_Vermerk.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Anlage B_Vermerk.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
13.10.15, 23:00
Aktualisiert
27.01.18, 13:16

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Inhalt der Datei

Anlage b Stapl A 1 Herr Köchling 25.03.2015 App. 3030 Vermerk: Betr.: Auswertung der Nachbeteiligung ausgewählter Behörden und Träger öffentlicher Belange am geänderten Bebauungsplanentwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie Auswertung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans 12-31 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Bernauer Straße 151, in Berlin Reinickendorf, Ortsteil Tegel 1. Nachbeteiligung ausgewählter Behörden und Träger öffentlicher Belange Nach der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde der Bebauungsplanentwurf geändert. Abwägungsrelevant waren folgende Belange: - Absenkung der Firsthöhe wegen des Bauschutzbereiches des Flughafens Tegel, - Neuaufnahme einer textlichen Festsetzung zum Mindestschalldämmmaß von 35 dB(A) für Außenbauteile, - Änderung des Ausgleichsregimes im Umweltbericht für den Eingriff in Natur und Landschaft, - Geänderte Erschließungskonzeption durch eine zusätzliche Einfahrt im Norden des Plangebietes. Die vorgenommenen Änderungen des Bebauungsplans machten eine erneute Beteiligung der von den Änderungen berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich. Mit Schreiben vom 14.07.2014 wurden diese um Stellungnahme innerhalb eines Monats gebeten. Neben dem geänderten Bebauungsplanentwurf wurde den Unterlagen je nach Betroffenheit die Verkehrsstudie, der Pflegeplan bzw. Karten zu Vor- und Nacheingriff beigelegt. Nachbeteiligt wurden folgende Träger öffentlicher Belange: - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Abt. VII B (Luftfahrtbehörde); - Bezirkliches Umwelt- und Naturschutzamt (Immissions- u. Anlagenschutz, UNB); - SenStadtUm Abt. IX 34 (Verkehrslärm; Lärmminderungsplanung), - Verkehrslenkung Berlin - Bezirkliches Garten- und Straßenbauamt, FB Tiefbau, FB Gartenbau; - Bezirkliche Straßenverkehrsbehörde 1 Folgende planrelevante Stellungnahmen gingen ein: Straßen- und Gartenbauamt, FB Straßenbau; Stellungnahme vom 5.11.2014 Die Umsetzung der Maßnahmen zur Erschließung des Plangebietes nach der Studie des Verkehrsplanungsbüros M & O ist durch einen städtebaulichen Vertrag zu sichern. Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz: Die Umsetzung der verkehrlichen Maßnahmen durch den Grundstückseigentümer bzw. durch dessen Rechtsnachfolger wurde durch den abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag vom 24.03.2015 zwischen dem Bezirksamt Reinickendorf und den Berliner Wasserbetrieben gesichert. Straßen- und Gartenbauamt, FB Gartenbau; Stellungnahme vom 6.11.2014 Der geplanten nördlichen Zufahrt wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass sich die Berliner Wasserbetriebe als Grundstückseigentümer verpflichten, den Gegenwert der in diesem Zuge zu fällenden Straßenbäume finanziell an den Fachbereich Gartenbau auszugleichen. Zum Zeitpunkt der Umsetzung der Straßenbaumaßnahme sind dazu die zu fällenden Straßenbäume nach der Methode Koch durch einen öffentlich vereidigten Sachverständigen im Einvernehmen mit dem Garten- und Straßenbauamt zu begutachten. Die Verpflichtung ist an die Rechtsnachfolger weiterzugeben. Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz: Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers und seiner Rechtsnachfolger zum Ersatz der im Zuge der Straßenbaumaßnahme zu fällenden Straßenbäume wurde in den abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag vom 24.03.2015 übernommen. Planänderungen: Aus der erneuten Beteiligung der ausgewählten Träger öffentlicher Belange ergaben sich keine Änderungen der Planung. 2. Öffentliche Auslegung Der Bebauungsplan vom 14.10.2014 lag in der Zeit vom 17.11.2014 bis zum 16.12.2014 in den Räumen des Fachbereichs Stadt- und Regionalplanung öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde am 06.11.2014 in der Tagespresse sowie am 07.11.2014 im Amtsblatt für Berlin angekündigt. Mit ausgelegt wurde der Umweltbericht, die Verkehrsstudie, der Pflegeplan, der Voreingriffs- und Nacheingriffszustand, die Biotoptypenkartierung, der Variantenvergleich, die Verschattungsanalyse, der faunistische Fachbeitrag, das Versickerungskonzept sowie das Bodengutachten. Alle Unterlagen wurden auch auf die bezirkliche Homepage eingestellt. Während der Auslegungszeit hat kein Bürger in die Planung eingesehen. Auf die in der bezirklichen Homepage bereitgestellten Unterlagen gab es 50 Zugriffe. Es gingen drei schriftliche Stellungnahmen ein. Planrelevant war davon folgende Stellungnahme: 2 Bundesnetzagentur, Stellungnahme vom 28.11.2014 Durch die Ausweisungen des Bebauungsplans werden Bauhöhen von über 20 m über NHN erreicht. Ab dieser Höhe kann eine Beeinflussung von Richtfunkstrecken nicht ausgeschlossen werden. Da Auskünfte der Agentur über private Betreiber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilt werden können, müssen diese ebenso wie die militärischen Anwender separat beteiligt werden. Betroffene Anbieter sind in Anlage 2 des Schreibens genannt. Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz: Schon im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.02.2014 die in Anlage 2 genannten Telekommunikationsanbieter (Airdata AG, E-Plus Mobilfunk GmbH, QSC, Vodafone GmbH) sowie das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr am Bebauungsplanverfahren beteiligt. Planrelevante Äußerungen gab es hierzu nicht. Abwägungsergebnis / Planänderungen Aus der eingegangenen Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung gab es keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs. 3