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Vorlage zur Kenntnisnahme vom 18.06.2015.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 18.06.2015.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
13.10.15, 23:02
Aktualisiert
27.01.18, 13:07

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XIX. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Bezirksamt - Abt. Schule, Bildung u. Kultur Datum: 0861/XIX 18.06.2015 Ursprungsdrucksachenart: Antrag Ursprungsinitiator: CDU/B90/Grüne Stephan Schmidt, Harald Muschner, Torsten Hauschild Zusätzliche Grundschule für Reinickendorf-OST dringend benötigt Beratungsfolge: Datum 12.11.2014 08.07.2015 Gremium BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV/035/2014 BVV/043/2015 ohne Änderungen in der BVV beschlossen Sachverhalt: Text siehe Anlage Ergebnis beantwortet von ___________________________ Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Schule, Bildung und Kultur An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf 16.06.2015 Drucksache Nr. 0861 XIX. WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung Zusätzliche Grundschule für Reinickendorf-Ost dringend benötigt Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.11.2014 - Drucksache Nr. 0861/XIX -: „Die Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt die Notwendigkeit des Neubaus einer dreizügigen Grundschule mit Zwei-Felder-Sporthalle am Standort Walliser Straße. Das Bezirksamt wird darin bestärkt, seine intensiven Bemühungen zur abschließenden Feststellung des auch aus Sicht der Bezirksverordnetenversammlung vorliegenden unabweisbaren Bedarfs fortzusetzen.“ wird gem. § 13 BezVG berichtet: Das Bezirksamt hat sich auch weiterhin intensiv um die Realisierung der neuen Grundschule in Reinickendorf-Ost eingesetzt. Aufgrund der ausgebliebenen Stellungnahme der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat sich das Bezirksamt mit Schreiben vom 02.12.2014 nochmals und sehr ausführlich an den zuständigen Staatssekretär der Senatsbildungsverwaltung gewandt. Erneut wurde die Notwendigkeit einer zusätzlichen Grundschule in Reinickendorf-Ost erläutert und um eine Bestätigung des Bedarfs gebeten. Da bis Mitte Januar unverändert keine Antwort erfolgte, hat das Bezirksamt den Staatssekretär am 15.01.2015 erneut aufgefordert, die Anerkennung des Bedarfs schriftlich zu bestätigen, damit das kostenintensive Bedarfsprogramm in Auftrag gegeben werden kann. Mit Schreiben vom 10.03.2015 teilte der Staatssekretär dann mit, dass weiterhin unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Bezirksamt und der Senatsbildungsverwaltung zur Einschätzung des zukünftigen Bedarfs an Schulplätzen in Reinickendorf-Ost bestehen. Außerdem führt er weiter aus, dass „[…] der Schulträger selbstverständlich ein Bedarfsprogramm für die Grundschule „Walliser Straße“ erstellen kann, die Prüfung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie durch die Senatsbildungsverwaltung […]“. Vor diesem Hintergrund hat das Bezirksamt entschieden, ein Bedarfsprogramm mit schulorganisatorischen und schulplanerischen Inhalten zu erstellen, um damit die Position des Bezirksamtes formal zu untersetzen. Im Rahmen der prozessualen Abläufe bei der Erstellung des Bedarfsprogramms hat sich das Bezirksamt am 27.03.2015 schriftlich an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) gewandt, um die frühe Kostensicherheit für die Investitionsmaßnahme der neuen Grundschule zu klären. Die bezirkliche Serviceeinheit Facility Management (SE FM) wurde am 28.04.2015 telefonisch von SenStadtUm darüber in Kenntnis gesetzt, dass keine Mittel zur Vorbereitung des Testats frühe Kostensicherheit bereitgestellt werden, da die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW) keinen Bedarf für eine Grundschule bestätigt. Wie nunmehr aus einem Schriftverkehr zwischen der Senatsbildungsverwaltung mit der Senatsfinanzverwaltung aus dem April 2015 entnommen werden kann, ist der Neubau dieser Grundschule nicht mehr Bestandteil der fachbezogenen Überbezirklichen Dringlichkeitsliste (ÜDL) der ab 2016 beginnenden Baumaßnahmen für die Investitionsplanung 2015-2019. Das Bezirksamt wird trotzdem weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um die Realisierung des Schulneubaus in der Walliser Straße durchzusetzen bzw. sicherzustellen. Wir bitten, die Drucksache Nr. 0861/XIX damit als erledigt zu betrachten. Frank Balzer Bezirksbürgermeister Katrin Schultze-Berndt Bezirksstadträtin