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Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.08.2015.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.08.2015.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
13.10.15, 23:03
Aktualisiert
27.01.18, 13:11

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XIX. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. Gewerbe Datum: 0559/XIX 12.08.2015 Ursprungsdrucksachenart: Ersuchen Ursprungsinitiator: CDU/B90/Grüne Stephan Schmidt, Frank Marten, Torsten Hauschild Sicherheit für Radfahrer in Frohnau erhöhen Beratungsfolge: Datum 13.11.2013 28.11.2013 08.01.2014 02.07.2014 16.09.2015 Gremium BVV Reinickendorf Verkehr BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV/024/2013 Ver/015/2013 BVV/026/2014 BVV/032/2014 BVV/045/2015 überwiesen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen Sachverhalt: Text siehe Anlage Ergebnis beantwortet von ___________________________ Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf 11.08.2015 Drucksache Nr. 0559 XIX. WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung Sicherheit für Radfahrer in Frohnau erhöhen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.01.2014 Drucksache Nr. 0559/XIX -: „Das Bezirksamt wird ersucht, die Nutzung des Gehweges entlang der B96 in nördlicher Richtung, ab Bundschuhweg bis zum Schwarzkittelweg, auch für Radfahrer zu ermöglichen.“ wird gemäß § 13 BzVG berichtet: Bezugnehmend auf den Zwischenbericht vom 05.06.2014 kann das Bezirksamt nunmehr berichten, dass die Verkehrslenkung Berlin (VLB) Folgendes mitgeteilt hat: „[…] Der Beschluss 0559/XlX beinhaltet die Freigabe des Gehweges der Oranienburger Chaussee / B 96 in Fahrtrichtung Nord ab Bundschuhweg bis Schwarzkittelweg für den Radverkehr. Die baulichen Radwege in der Oranienburger Chaussee enden in Fahrtrichtung Nord hinter dem einmündenden Bundschuhweg, so dass der Radfahrer dann mittels einer Radfahrerfurt auf die Fahrbahn der Oranienburger Chaussee geführt wird. Die Anordnung dieser Furt ist bereits mit dem Bau der Radwege südlich des Bundschuhweges im Jahre 2005 umgesetzt worden. Folglich existiert diese Anordnung bereits seit 10 Jahren. Es liegen meiner Behörde seitdem keine Anträge von Radfahrern vor, die auf eine Gefährdung des Radverkehrs auf der Fahrbahn der Oranienburger Chaussee verweisen oder die Freigabe des Gehweges der Oranienburger Chaussee wünschen. Die Fahrbahn der Oranienburger Chaussee hat durchgehend eine für eine Mischnutzung ausreichende Breite von 7,50 m. Die geradlinige Straßenführung und der gänzliche Ausschluss von ruhendem Verkehr auf der Fahrbahn gewährleisten gute Sichtbeziehungen und durchgehende uneingeschränkt nutzbare Fahrstreifen von über 3,50 m Breite pro Fahrtrichtung. Bis zur Schönfließer Straße wäre zwar ein breiter Gehweg vorhanden, allerdings parken hier die Fahrzeuge mit vier Rändern auf dem Unterstreifen, so dass abbiegende Fahrzeuge (z.B. auf Grundstücke) keine ausreichenden Sichtverhältnisse auf die den Gehweg nutzenden Radfahrer hätten. Ab der Schönfließer Straße sind dann zwar keine parkenden Fahrzeuge im Seitenbereich vorhanden, der vorhandene Gehweg ist hier aber zu schmal für eine gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer. Folglich kann dem Wunsch der BW nicht entsprochen werden.“ Wir bitten, die Drucksache Nr. 0559/ XIX damit als erledigt zu betrachten. Katrin Schultze-Berndt Bezirksstadträtin für den Bezirksbürgermeister Martin Lambert Bezirksstadtrat