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Vorlage zur Kenntnisnahme vom 24.09.2014.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 24.09.2014.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
13.10.15, 23:07
Aktualisiert
27.01.18, 13:20

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XIX. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Bezirksamt - Abt. Wirtschaft, Gesundheit u. Bürgerdienste Datum: 0678/XIX 24.09.2014 Ursprungsdrucksachenart: Empfehlung Ursprungsinitiator: B90/Grüne/CDU Torsten Hauschild, Elke Klünder, Stephan Schmidt Standorte für anzeigenunabhängige Spurensicherung Beratungsfolge: Datum 12.03.2014 08.04.2014 14.05.2014 08.10.2014 Gremium BVV Reinickendorf GesSoz BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV/028/2014 GeS/025/2014 BVV/030/2014 BVV/034/2014 überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Sachverhalt: Text siehe Anlage Ergebnis beantwortet von ___________________________ Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf 23.09.2014 Drucksache Nr. 0678 XIX. WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung „Standorte für anzeigenunabhängige Spurensicherung“ Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.05.2014 - Drucksache Nr. 678/XIX - : „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auch in Berlin vermehrt Standorte (z.B. Arztpraxen, Opferschutzambulanzen, Kliniken) für die anonyme bzw. anzeigenunabhängige Spurensicherung für Opfer sexueller Gewalt eingerichtet werden.“ wird gemäß § 13 BezVG berichtet: Das Bezirksamt hat den Beschluss der BVV aufgegriffen und sich an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz mit der Bitte gewandt, dass in Berlin nach der ersten Gewaltschutzambulanz an der Charité auch weitere Standorte eingerichtet werden, um das sehr unterstützungswerte niedrigschwellige Angebot für Gewaltopfer und Opferschutz in Berlin auszuweiten. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat geantwortet: „[…] Die von der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf geäußerte Empfehlung der Einrichtung von mehr Standorten für die anonyme bzw. anzeigeunabhängige Spurensicherung für Opfer sexueller Gewalt bzw. Ihre Bitte, dass in Berlin nach der ersten Gewaltschutzambulanz an der Charité noch weitere Standorte eingerichtet werden, habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen. Ich kann Ihnen mitteilen, dass das Pilotprojekt der Gewaltschutzambulanz derzeit an der Charité – Universitätsmedizin Berlin mit Mitteln der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz in Höhe von 150.000 € jährlich gefördert wird. Nach dessen Start im Februar 2014 wird es zunächst im Hinblick auf die dort gewonnenen Erfahrungen, Akzeptanz der Betroffenen und Verbesserungsmöglichkeiten ausgewertet werden. Darüber hinaus erarbeiten die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und meine Verwaltung im Rahmen des „Netzwerks Kinderschutz“ einen Konzeptentwurf mit dem Ziel der Einrichtung von sog. Kinderschutzambulanzen, um in Gefährdungssituationen eine noch verbesserte Diagnose und medizinische Versorgung für betroffene Kinder sicherzustellen. Ob und inwieweit eine Ausweitung des Angebots auch in Bezug auf die sogenannte „Anonyme Spurensicherung“ (ASS) möglich und nötig ist, wird unter Berücksichtigung der mit der Gewaltschutzambulanz gewonnenen Erfahrungen zu gegebener Zeit zu prüfen sein und dann gegebenenfalls die notwendigen Rahmenbedingungen und Mindeststandards für ein solches Konzept geklärt werden. Hierbei werden auch die folgenden Überlegungen zu berücksichtigen sein: Die ASS könnte ein weiteres Instrument zur Verbesserung des Opferschutzes sein. Geschädigte einer Straftat, die sich entweder nicht in der psychischen oder physischen Verfassung fühlen, eine Strafanzeige zu erstatten, oder die zunächst von einer Anzeigeerstattung absehen wollen, würde damit die Möglichkeit eröffnet werden, auch ohne Strafanzeige anonym Tatspuren sichern und dokumentieren zu lassen. ASS bedeutet aber auch, dass lediglich ein Teil der Beweismittel gesichert werden kann, nämlich nur die Spuren am Opfer. Spuren an dem Täter oder der Täterin wären ohne unverzügliche Sicherung regelmäßig verloren. Ein frühzeitiger Abgleich mit Tatspuren aus anderen Verfahren wäre nicht möglich. Die zeitnahe Ermittlung von Tatverdächtigen, die Warnung und der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Mehrfachtäterinnen und Mehrfachtätern wären ausgeschlossen. Auch andere Beweismittel könnten ohne sofortige oder zeitnahe Strafanzeige verloren gehen. Insbesondere könnten weitere Zeuginnen und Zeugen entweder nicht namhaft gemacht werden oder sich diese nach einem gewissen Zeitablauf nicht mehr an entscheidende Einzelheiten ihrer Beobachtungen erinnern. Das Zögern des Opfers mit der Anzeigenerstattung könnte daher auch eine erhebliche Verschlechterung der Beweislage zur Folge haben und die ASS sich damit faktisch zu einem Schutz von Täterinnen oder Tätern entwickeln. Es handelt sich somit um ein komplexes Thema, das vertieft zu prüfen ist und umfassend diskutiert werden muss, denn gerade die Thematik der Bekämpfung von Kriminalität unter besonderer Berücksichtigung des Opferschutzes ist ein wichtiges Anliegen, für das ich mich besonders einsetze. […]“ Wir bitten, die Drucksache Nr. 0678/XIX damit als erledigt zu betrachten. Frank Balzer Bezirksbürgermeister Uwe Brockhausen Bezirksstadtrat