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Anlage 1 Bplan 12-49.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Anlage 1 Bplan 12-49.pdf
Größe
54 kB
Erstellt
13.10.15, 23:07
Aktualisiert
27.01.18, 13:20

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe FB Stadtplanung und Denkmalschutz Stapl A 5 Anlage 1 05.08.2015 Begründung zur Geltungsbereichserweiterung und Teilung des Bebauungsplans 12-49 Das Ziel des Bebauungsplans 12-49 ist die Änderung der Nutzungsart von einer landwirtschaftlichen Fläche (Baunutzungsplan) zu einem reinen Wohngebiet. Der Geltungsbereich befindet sich am südöstlichen Rand des Ortsteils Lübars und umfasst die Grundstücke Alter Bernauer Heerweg 31/35 und Quickborner Straße 192 A-G einschließlich der privaten Erschließungsstraßen mit einer Gesamtfläche von ca. 9,9 ha. Zur sicheren Erschließung des südlichen Geltungsbereichsabschnitts ist ein Abschnitt des Alten Bernauer Heerwegs in den Geltungsbereich zu integrieren. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden im Hinblick auf die geplante Wohnnutzung Altlastenuntersuchungen vorgenommen und erste Abstimmungen zur baulichen Entwicklung mit den Grundstückeigentümern geführt. Ein entsprechendes FNP-Änderungsverfahren wird im parallelen Verfahren von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt durchgeführt. Die Ergebnisse der Oberbodenuntersuchungen im Plangebiet bis in 0,60 m Tiefe sind im Wesentlichen als unauffällig und somit als sanierungsfähig zu betrachten. Untersuchungen auf mögliche Einsatzstoffe aus der Vornutzung wie Nitratbelastungen, Pflanzenschutzmittel, Insektizide, Fungizide und Desinfektionsmittel wiesen im gesamten Geltungsbereich keine erhöhten Gehalte auf. Dagegen sind nur vereinzelt erhöhte Gehalte an polyzyklisch aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) sowie erhöhte Bodeneluatgehalte hinsichtlich Kupfer und Blei nachgewiesen. Prüfwerte der BBodSchV auch für sensible Nutzungen wie Nutzgarten oder Kinderspielfläche werden nicht bzw. lokal nur geringfügig überschritten. Die Prüfwerte für eine Wohnnutzung werden deutlich unterschritten. Damit ist eine Gefährdung über den Wirkungspfad Boden – Mensch für die geplante Nutzung nicht abzuleiten. Bezüglich der Gespräche mit den Grundstückseigentümern ergaben sich unterschiedliche Entwicklungshorizonte. Auf dem nördlichen Abschnitt, den Grundstücken Quickborner Straße 192 D-G sind die Planungsabsichten weiter fortgeschritten. Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH sowie die beiden privaten Eigentümer erklärten sich bereit, die Planungskosten für ihre Flächen zu übernehmen. Überlegungen die Grundstücke zu einem neuen Geltungsbereich zu bilden sind mit den Grundstückseigentümern abgesprochen. Zwecks sinnvoller Geltungsbereiche und in Anbetracht der unterschiedlichen Entwicklungsstände und Planungsabsichten der Grundstückseigentümer, wird der Bebauungsplan 12-49 in die Bebauungspläne 12-49a-c geteilt. Durch die Fortentwicklung des nördlichen Abschnitts (12-49a) sollen Impulse an die übrigen Gebiete gesendet werden. Die künftigen Bebauungspläne umfassen folgende Geltungsbereiche:  12-49a umfasst die Grundstücke Quickborner Straße 192 D, 192 E-F (teilweise), 192 G einschließlich der privaten Erschließungsstraßen im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Lübars  12-49b umfasst die Grundstücke Quickborner Straße 192 A-C einschließlich der privaten Erschließungsstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Lübars  12-49c umfasst die Grundstücke Alter Bernauer Heerweg 31/35, einschließlich der privaten Erschließungsstraße, sowie einen Abschnitt des Alten Bernauer Heerwegs im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Lübars. Für den Bebauungsplan 12-49a sollen durch den Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz zeitnah die Planungsleistungen nach beschränkter Ausschreibung an ein Planungsbüro vergeben sowie die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden. 1