Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Dringlichkeitsantrag.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
14.10.15, 00:58
Aktualisiert
27.01.18, 11:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Dringlichkeitsantrag, Gruppe PIRATEN
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
17.06.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Dringlichkeitsantrag
Drucks. Nr:
1571/XIX
Gruppe PIRATEN
Enteignung prüfen!
Die BVV möge beschließen,
das Bezirksamt möge umgehend die Möglichkeit der Enteignung gem. Art. 14/3 GG,
des Eigentümers der Immobilie Grunewaldstraße 87, in 10823 Berlin Schöneberg
prüfen. Diese Maßnahme ist als Ultima Ratio eines seit mehreren Monaten
ungelösten Problems, zum Wohle der Allgemeinheit anzusehen.
Begründung:
Im Art. 14/2 des GG heißt es: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich
dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Der Eigentümer des o.g. Hauses verstößt seit
geraumer Zeit gegen dieses Gebot und kommt den Aufforderungen des
Bezirksamtes, für geordnete Wohnverhältnisse in seinem Objekt zu sorgen, nicht
nach. Der notwendig gewordene Einsatz des SEK in den Morgenstunden des
16.06.2015 ist als vorläufiger Höhepunkt in diesem ungelösten Konflikt anzusehen.
Wenn ein Wohnhaus willentlich vermüllt wird, sich Ungeziefer dort ausbreiten kann
und sich einzelne Bewohner mit Schusswaffen und Messern gegenseitig attakieren,
muss das Bezirksamt tätig werden, da die Mieter des Hauses als auch die
Allgemeinheit als gefährdet anzusehen sind.
Berlin, den 17.06.2015
Herr Franz, Jan-Ulrich
Gruppe PIRATEN
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen:
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen: