Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
7-40VE_Vorhabenplan_-M 500 Zusammenzeichnung.pdf
Größe
736 kB
Erstellt
14.10.15, 01:03
Aktualisiert
27.01.18, 11:17
Stichworte
Inhalt der Datei
13.
unterhalten. Die Bepflanzungen sind zu erhalten. Dies gilt auch,
wenn unter diesen unterirdische Garagen (Tiefgaragen)
Au
gsb
urg
Vorhabenplan zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan
7 - 40VE
Deckblatt zum
Vorhabenplan zum
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7 - 40VE
11
mindestens 0,8m betragen. Die Verpflichtung zum Anpflanzen gilt
Die vermessungstechnische und liegenschaftsrechtliche
Richtigkeit wird bescheinigt:
er
Str.
Baunutzungsverordnung.
Berlin, den 12.06.2015
ndorfplatz
Festsetzungen
FORE GBS Development GmbH
10117 Berlin
Allgemeines Wohngebiet
WA
Baugrenze
12.06.2015
Datum
Unterschrift
Oberkante
z.B.
OK
16
und sonstigen Bepflanzungen
OK
OK
1.3
1.1
9.4
9.1
.2
6.8
10
11
10
11
9.
10.
C
11
B
1
Aufenthaltsraum von Wohnungen, bei Wohnungen mit mehr als zwei
10.
11.
OK
12
9.
OK
OK
werden.
4.2
4.44.5
7.4
C
4
OK
10
4
7
4
7.5
3
TGa 1
D
1 C
2
N.D.
,
,
OK
z.B.
z.B.
49A
Bordkante
Baulinie, Baugrenze
OK
9.49.1
,
N.D.
OK
Vorhabenplan nicht verwendet werden. Zugrunde gelegt sind die Baunutzungsverordnung
durch Gesetz vom 22. Juli 2011.
58,3 m
getroffen werden.
11.
4
8
59,5 m
Innerhalb der Umgrenzungen der
Baugrenzen durch ein Vortreten von
14
0.1
R1
4.0
Teich
34. 5
Laubbaum, Nadelbaum
Naturdenkmal (Laub-, Nadelbaum)
Schornstein
Zaun, Hecke
Hochspannungsmast
Landesgrenze Bundesland
Bezirksgrenze
Ortsteilgrenze
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
10.0
D
2.4
2.7
3.0
4
z.B.
2.0
4.4
4.0
- II
OK
3
6.7
6.3
4
22.0
21.6
8.
10
17
5.8
5.4
1.6
A
Oberhalb der festgesetzten Oberkanten sind Dachaufbauten zur Nutzung
4
3
4
V
Parkhaus
unterirdisches Bauwerk (z.B. Tiefgarage)
1.3
2.7
TGa 1
D
1.6
2.4
22.0
21.6
2.0
2.8
7.0
6.8
14
3
4
Planunterlage
14
5 6
15.0
14
6.
17
3.4
3.0 33..04
2.0
42.6
2.5
2.0
5.
7.
3
4
V
WA
technischer Einrichtungen dienen, Antennen, Schornsteine sowie Ansaug-
D
5
34.0 34
14
3
5
6
4
2.7
17
11.9
7.0
1.0
5.7 3.7
TGa1
1.0
16.9
0.3
5
3.0
0.9
OK
4 7
D
Einzelanlage, die dem Denkmalschutz unterliegt
4
0.3 5.7
6
5
4
3.0
Oberhalb der festgesetzten Oberkanten von 55,6 m, 56,7 m, 58,3 m, 59,1 m
8
4
1.2 1.6
E
3.
4.
3.4
3.0
0.9
OK
13.0
1
Im Rahmen der Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Im allgemeinen Wohngebiet sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes
TGa 1
OK
17.0
1.9 4 17.4
0.5
1.3
F
0.7
2.
mit Angabe der Geschosse
Sonstige Festsetzungen
Textliche Festsetzungen
1.
13
Tiefgaragen
Linie zur Abgrenzung des
Umfangs von Abweichungen
1
52,20 m
55,6 m
Torzufahrt durch besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung
OK
58,3 m
12. Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die
FORE GBS Development GmbH
10117 Berlin
bezogen auf den Energiegehalt des eingesetzten Brennstoffs vergleichbar
13.
10
11
10
anzulegen. Die Bepflanzungen sind zu erhalten. Das gilt auch, wenn unter
diesen unterirdische Garagen hergestellt werden.
10
11
10
14.
15.
14.
16. Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Befestigung von Wegen und
15.
1
Textbuchstabe gestrichen
2
17
10
11
anzulegen. Die Bepflanzungen sind zu erhalten. Das gilt auch, wenn unter
diesen unterirdische Garagen hergestellt werden. Die Verpflichtung zum
5
6
17.
16.
Die vermessungstechnische und liegenschaftsrechtliche
Richtigkeit wird bescheinigt:
7
8
9
11
Baunutzungsverordnung.
14.
10
unterhalten. Die Bepflanzungen sind zu erhalten. Das gilt auch,
wenn unter diesen unterirdische Garagen (Tiefgaragen)
hergestellt werden. Die Erdschicht
Tiefgarage muss mindestens 0,8m betragen. Die Verpflichtung
10
N
Text in textl. Festsetzung gestrichen
11
Vermessungsingenieure
Otto-Suhr-Allee 82
D - 10585 Berlin
12
13
14
Satz 1 der Baunutzungsverordnung.
5
10
20
30
40
50
60
70
80
90
15
0
5
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100 m
Planunterlage:
Berlin, den
15
0
____________
Unterschrift
4
Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierungen und Betonierungen sind
11
Vorhabenplan zum
vorhabenbezogenen
Bebauungsplan 7 - 40VE
________
Datum
16
3
betragen.
13.
Berichtigungen:
100m
Planunterlage: Karte von Berlin 1 : 1000
Stand: September 2014
Hinweis:
Fachbereich Stadtplanung zur Einsichtnahme bereitgehalten