Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
14.10.15, 01:06
Aktualisiert
27.01.18, 11:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Bezirksverordnete DIE LINKE
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
27.08.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Antrag
Drucks. Nr:
1163/XIX
Bezirksverordnete DIE LINKE
Einhaltung des Informationsfreiheitsgesetzes auch beim Jobcenter
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt sich beim Jobcenter in
unserem Bezirk dafür einzusetzen, dass eine telefonische Erreichbarkeit von
MitarbeiterInnen des Jobcenters, statt der Servicehotline garantiert wird.
Begründung:
Die nicht Herausgabe von Durchwahlnummern der sogenannten KundenbetreuerInnen und
sonstigen
hierzu
sachrelevanten
MitarbeiterInnen
verstößt
gegen
das
Informationsfreiheitsgesetz. Jede/r hat das Recht auf eine direkte Verbindung zum Amt.
Betroffene haben oft existentielle Probleme und brauchen eine schnelle und direkte Klärung
ihrer Angelegenheiten, was durch die Servicehotline nicht gewährleistet ist. Mehrere
Verwaltungsgerichte in Deutschland kamen zu diesem Urteil, die mehrere Jobcenter zu
entsprechenden Verhaltensänderungen veranlasst haben.
Berlin, den 19.08.2014
Frau Wissel, Elisabeth
Herr Gindra, Harald
Bezirksverordnete DIE LINKE
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen: