Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
14.10.15, 01:06
Aktualisiert
27.01.18, 12:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
17.12.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
24.03.2015 Bezirksamt
22.04.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1335/XIX
Bezirksamt
Interessen der Lichtenrader Bürger vertreten
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.01.2015 folgenden Beschluss:
„Das Bezirksamt wird erneut ersucht, die Interessen der Bürger Lichtenrades bei der
Fluglärmkommission nachhaltig und bei Diskussionen über mögliche Änderungen konstruktiv
zu vertreten. Hierbei ist darauf zu achten, dass es keine Veränderungen der beschlossenen
Flugrouten zu Lasten der Lichtenrader Anwohner gibt.
Über die jeweiligen Sitzungen und Ergebnisse der Fluglärmkommission ist unaufgefordert
zeitnah nach den Sitzungen durch den Vertreter des Bezirks gegenüber der BVV zu
berichten.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Diskussionen in der Fluglärmkommission Schönefeld zu den Flugrouten sind oftmals
sehr geprägt durch die Partialinteressen insbesonders der brandenburgischen
Randgemeinden Berlins. Dabei steht der Lärmschutz der eigenen Bürger auch
gegebenenfalls zu Lasten der Bürger anderer Gemeinden im Vordergrund. Darüber hinaus
unterliegen die der Diskussion zu Grunde gelegten Prognosen zu den Lärmimmissionen
Unsicherheiten, die die Abwägung der in Hinblick auf für den Lärmschutz optimalen Routen
erschweren. Ein Streitpunkt ist dabei immer, ob es besser ist, die Lärmimmissionen zu
bündeln, oder die Lärmimmissionen flächig zu verteilen. In Fluglärmkommission besteht seit
langem weitgehend Konsens, das „Paket“ der vom Bundesamt für Flugsicherung (BAF) und
von der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) unter Beteiligung des Umweltbundesamtes
vorgelegten Flugrouten nicht mehr vor Inbetriebnahme des BER und einer anschließenden
umfangreichen lärmtechnischen Evaluierung „aufzuschnüren“.
Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom 12.11.2014 zu der Klage der
Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zu der „Nordumfliegung von Blankenfelde-Mahlow“ wurde
das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) vom 19.09.2013 bestätigt. Das OVG hat
bzgl. der Flugroutenfestsetzungen festgestellt: „Die angegriffene Flugroutenfestsetzung ist
Kenntnis genommen:
überwiesen:
jedoch für den Nachtzeitraum (22.00 bis 6.00 Uhr) materiell rechtswidrig und verletzt die
Klägerin in ihren Rechten“ (Rn 75). Zur Tageszeit wurde hingegen der Geradeausflug über
Blankenfelde Mahlow vom Gericht bestätigt. Grundlage für den Beschluss war die im
Rahmen des OVG-Verfahrens von der DFS nachträglich zu den NIROS-Berechnungen
erstellten DES-Berechnungen (Berechnungen nach der Verordnung über die
Datenerfassung
und
das
Berechnungsverfahren
für
die
Festsetzung
von
Lärmschutzbereichen – 1. FlugLSV) vom 24.07.2012 und der lärmfachlichen Bewertung der
DFS. Das Gericht stellt fest, dass, nachdem die DFS die Sicherheitsbedenken fallen
gelassen hat, die Beklagte (das BAF) die Nordumfliegung „nunmehr für eindeutig
vorzugswürdig hält (Vgl. lärmfachliche Bewertung der DFS vom 22.08.2013, S 18, Abbildung
17)“ (Rn 76).
Aufgrund dieses Urteils wurden neue Berechnungen der DFS zu einer Nordumfliegung von
Blankenfelde-Mahlow zur Nachtzeit in der 91. Sitzung der Fluglärmkommision vorgestellt.
In dem Urteil des BVerwG wurde im Gegensatz zum Urteil des OVG betont, dass das BAF
einen weitgehenden Abwägungsspielraum bei der Festlegung der Flugrouten besitzt: „ Das
BAF ist nicht gehindert, je nach den örtlichen Verhältnissen und der Bilanzierung der
betroffenen Belange einer Bündelung oder einer Streuung unzumutbaren Lärms den Vorzug
zu geben.“ (Rn 35).
Um die Diskussion zu der Nordumfliegung zu versachlichen hat der Bezirk mit dem in der 92.
Sitzung der Fluglärmkommission am 23.02.2015 beschlossenen Antrag (s. Anlage) die DFS
gebeten, die Unsicherheiten der Lärmprognoseberechnungen zu quantifizieren, da
erhebliche Zweifel an der Aussagekraft der Prognosen bestehen, zumal nach den NIROSBerechnungen keine Vorteile für die Nordumfliegung von Blankenefelde-Mahlow gegeben
sind. Es ist zu befüchten, dass die vom Gericht hervorgehobenen Vorteile der
Nordumfliegung von Blankenfelde-Mahlow auf der Unschärfe der Prognosen basieren.
Beispielsweise ist beim Kurvenflug mit Abweichungen von der Ideallinie von jeweils einer
nautischen Meile nach links und rechts zu rechnen.
Aufgrund des Antrages kam es in der letzten Sitzung der Fluglärmkommission zu keinem
Votum zu den von der DFS in der 91. Sitzung der Fluglärmkommission vorgestellten
Varianten der Nordumfliegung von Blankenfelde-Mahlow. Die Stellungnahme der DFS/des
BAF zu dem Antrag ist abzuwarten.
Grundsätzlich ist das Bezirksamt überzeugt, dass aus Sicht des Lärmschutzes eine
Bündelung des Lärms im Nahbereich des Flughafen eindeutig zu einem effektiveren
Lärmschutz führt und wird versuchen die Mitglieder der Fluglärmkommission gleichfalls
davon zu überzeugen.
Der Vertreter des Bezirkes in der Fluglärmkommission wird auch weiterhin konstruktiv und
nachhaltig an der Umsetzung eines optimalen Lärmschutzes mitarbeiten und die BVV über
relevante Entwicklungen aus der Fluglärmkommission informieren.
Berlin, den 31.03.2015
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Herr Schworck, Oliver
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