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1348_XIX Alle Jahre wieder grüßt die Tischvorlage- Verteilung.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
1348_XIX Alle Jahre wieder grüßt die Tischvorlage- Verteilung.pdf
Größe
58 kB
Erstellt
14.10.15, 01:07
Aktualisiert
27.01.18, 11:41

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Inhalt der Datei

Es gilt das gesprochene Wort Große Anfrage der Fraktion der CDU gem. § 12 Abs. 1 Satz 3 BezVG i.V. mit § 37 GO BVV Alle Jahre wieder grüßt die Tischvorlage Sehr geehrte Frau Vorsteherin, meine sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die Große Anfrage der Fraktion der CDU für das Bezirksamt wie folgt: 1. Frage Wann und aus welchem Grund hat das Bezirksamt entschieden, Kürzungen bei den Förderungen freier Träger im Bereich der Jugendarbeit (Förderung nach § 11,13 SGB VIII) vorzunehmen? Antwort Die Entscheidung wurde im November 2014 anlässlich der „Chefgespräche zum Haushalt 2015“ getroffen. Ausgangslage war die Neuberechnung des Budgets für den Bezirk durch die Senatsverwaltung für Finanzen. 2. Frage Wie hoch fällt die Kürzung in diesem Bereich im Vergleich zum ursprünglichen Ansatz für das Haushaltsjahr 2015 insgesamt aus? Antwort Nach derzeitigem Stand muss das Jugendamt eine Einsparung von 680.000 € im Haushaltsjahr 2015 erbringen. Davon entfallen für Zuschüsse an freie Träger für Schulstationen 194.000 € (§ 13 SGB VIII) und Projekte der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII (2.Chance + Mitternachtssport) 30.000 €. 3. Allerdings ist inzwischen entschieden worden, dass die Finanzierung der drei Schulstationen bis zum 31.07.2015 gewährleistet wird, so dass hier ein Betrag in Höhe von 112.698 Euro noch als Einsparungssumme kompensiert werden muss. Frage Weshalb hat das Bezirksamt nicht so früh wie möglich alle Mitglieder des Jugendhilfeausschusses über die beabsichtigten Änderung informiert, sondern erst im Laufe der Sitzung eine Tischvorlage am Ende des Tagesordnungspunktes „Bericht aus der Verwaltung“ präsentiert? Gibt es JHA-Mitglieder, die vor der Sitzung durch das Bezirksamt informiert wurden und wenn ja, welche und warum nur diese? Antwort Das Bezirksamt bedauert, dass die Vorlage mit den Förderungen für Projekte von freien Trägern der Jugendhilfe erst als Tischvorlage verteilt werden konnte. Gleichzeitig weisen wir die Behauptungen zurück, dass das Bezirksamt nicht so früh wie möglich informiert hat. Es war noch am Tag des Jugendhilfeausschusses Abstimmungsprozesse und daraus folgend eine Überarbeitung notwendig. Als nicht sinnvoll erachtet es das Bezirksamt, wenn verschiedene Förderlisten mit unterschiedlichem Bearbeitungsstand in Umlauf gebracht werden. Dieses wurde auch mit der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses so kommuniziert. Und selbstverständlich wurde die Vorsitzende auch über die Inhalte des Besprechungspunktes informiert, um sie in die Lage zu versetzen, den Sitzungsverlauf planen zu können. 4. Frage Ist dem Bezirksamt bekannt, dass in den vergangenen Jahren die Praxis der Tischvorlage zur Beschlussfassung über die Förderung freier Träger im Jugendbereich stets kritisiert worden ist? Weshalb war das Bezirksamt in dieser Wahlperiode bislang nicht in der Lage, dem Ausschuss rechtzeitig eine Vorlage zukommen zu lassen? Antwort Das Bezirksamt bedauert diese verfahrenstechnische Notwendigkeit. Es gab sicherlich auch in der Vergangenheit schon Umstände, die leider dazu führten, dass die Verteilung einer Vorlage aus verschiedenen Gründen kurzfristig erfolgte. Den Eindruck, dass eine Tischvorlage die Regel ist, weise ich ganz energisch zurück. Überwiegend stand die Förderliste ausreichend vorher zur Verfügung, was aber trotzdem nicht ausschloss, dass bei Vorstellung und Erklärung der Liste durch das Jugendamt erst in der JHA-Sitzung neben selbstverständlichen notwendigen Verständnisfragen ganz plötzlich Grundsatzbedenken zur bisherigen Förderung gestellt wurden. Für diese Art der Kritik bestehen das ganze Jahr über zahlreiche Gelegenheiten. Die Kritik an der Tischvorlage beschreibt daher m.E. nicht den eigentlichen Grund, sondern sie dokumentiert zum Teil ganz andere Förderauffassungen. Im Haushalt 2014/2015 sind in den entsprechenden Einzelkapiteln alle beabsichtigten und schon beschlossenen Förderungen der Träger der freien Jugendhilfe nach den §§ 11,13, 16 SGB VIII im einzelnen abgedruckt. 5. Frage Welche Gründe haben das Bezirksamt dazu bewogen, die Projekte die „2. Chance“, den Mitternachtssport, die Jugendsozialarbeit beim Kickprojekt und die behinderungsbedingten Zuschüsse bereits ab dem 1. Januar 2015 zu streichen, statt ebenfalls bis zum Sommer 2015 zu finanzieren? Hat eine fachliche Evaluation zu diesem Ergebnis geführt? Antwort Die Entscheidung, die beiden Projekte der 2. Chance nicht weiter zu fördern, ist Konsequenz daraus, dass sich mit dieser Finanzierungssumme ein weggefallenes Förderprogramm des Bundes nicht kompensieren lässt. Mit dem neuen Förderprogramm „Jugend stärken im Quartier“ und dessen überarbeiteten inhaltlichen Schwerpunkten gibt es einen anderen Förderansatz, der Ressourcen von verschiedenen Akteuren (Jugendhilfe, Quartiersmanagement, Unternehmensnetzwerk) bündelt und vorrangig auch die bezirkliche Kofinanzierung benötigt. Das Programm Mitternachtssport ist erfolgreich angelaufen und soll nach Willen des Jugendamtes 2015 auch fortgesetzt werden. Hierzu gibt es im Jugendamt noch nicht abgeschlossene Überlegungen, die mit dem für das Projekt verantwortlichen Träger der Jugendhilfe noch erörtert werden. Es sollen dabei zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, finanzielle Unterstützung durch Drittmittel und/oder durch das Gewinnen von Sponsoren zu erhalten. Vorsichtshalber hat das Bezirksamt deshalb die Reservierungen der Sporthalle aufrecht erhalten, um kurzfristig entscheiden zu können, ob die Veranstaltung stattfindet. Bei den behinderungsbedingten Mehrkosten ist es notwendig, dass die für das Jahr zur Verfügung stehende Fördersumme im ersten Quartal feststehen muss, damit das Jugendamt die eingehenden Anträge auf behinderungsbedingten Betreuungsmehrbedarf der Kinder prüfen kann und dadurch individuelle Förderzusagen möglich werden. Da die Reisen ganz überwiegend in den Sommerferien stattfinden, brauchen die Veranstalter, die Eltern und natürlich vor allem die Kinder Planungssicherheit, dass ihre Teilnahme und die benötigte Betreuung auch finanziell gesichert und möglich ist. 6. Frage Wie viele Kinder und Jugendliche sind von der Streichung der behinderungsbedingten Zuschüsse betroffen? Antwort Die Zahl der Kinder, die in den letzten drei Jahren eine Unterstützung durch zusätzliche Förderung erhalten haben, ist relativ stabil geblieben. 2012 = 20 Kinder 2013 = 23 Kinder 2014= 22 Kinder Der bisherige Haushaltsansatz war ebenfalls auskömmlich. Exakte Voraussagen sind nicht möglich, da die Anzahl der Kinder und ihre Förderung davon abhängig ist, ob für die Teilnahme an der Reise ein behinderungsbedingter Mehraufwand im Betreuungsverhältnis 1:2 oder wie ca. bei der Hälfte der Kinder sogar ein Betreuungsverhältnis von 1:1 nötig ist. Oliver Schworck Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !!! Tempelhof-Schöneberg, den 21. Januar 2015