Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
1348_XIX Alle Jahre wieder grüßt die Tischvorlage- Verteilung.pdf
Größe
58 kB
Erstellt
14.10.15, 01:07
Aktualisiert
27.01.18, 11:41
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Inhalt der Datei
Es gilt das gesprochene Wort
Große Anfrage der Fraktion der CDU
gem. § 12 Abs. 1 Satz 3 BezVG i.V. mit § 37 GO BVV
Alle Jahre wieder grüßt die Tischvorlage
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
meine sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantworte die Große Anfrage der Fraktion der CDU für das Bezirksamt wie folgt:
1.
Frage
Wann und aus welchem Grund hat das Bezirksamt entschieden, Kürzungen bei
den Förderungen freier Träger im Bereich der Jugendarbeit (Förderung nach §
11,13 SGB VIII) vorzunehmen?
Antwort
Die Entscheidung wurde im November 2014 anlässlich der „Chefgespräche zum
Haushalt 2015“ getroffen. Ausgangslage war die Neuberechnung des Budgets für
den Bezirk durch die Senatsverwaltung für Finanzen.
2.
Frage
Wie hoch fällt die Kürzung in diesem Bereich im Vergleich zum ursprünglichen
Ansatz für das Haushaltsjahr 2015 insgesamt aus?
Antwort
Nach derzeitigem Stand muss das Jugendamt eine Einsparung von 680.000 € im
Haushaltsjahr 2015 erbringen.
Davon entfallen für Zuschüsse an freie Träger für Schulstationen 194.000 € (§ 13
SGB VIII) und Projekte der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII (2.Chance +
Mitternachtssport) 30.000 €.
3.
Allerdings ist inzwischen entschieden worden, dass die Finanzierung der drei
Schulstationen bis zum 31.07.2015 gewährleistet wird, so dass hier ein Betrag in
Höhe von 112.698 Euro noch als Einsparungssumme kompensiert werden muss.
Frage
Weshalb hat das Bezirksamt nicht so früh wie möglich alle Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses über die beabsichtigten Änderung informiert, sondern erst
im Laufe der Sitzung eine Tischvorlage am Ende des Tagesordnungspunktes
„Bericht aus der Verwaltung“ präsentiert? Gibt es JHA-Mitglieder, die vor der
Sitzung durch das Bezirksamt informiert wurden und wenn ja, welche und warum
nur diese?
Antwort
Das Bezirksamt bedauert, dass die Vorlage mit den Förderungen für Projekte von
freien Trägern der Jugendhilfe erst als Tischvorlage verteilt werden konnte.
Gleichzeitig weisen wir die Behauptungen zurück, dass das Bezirksamt nicht so
früh wie möglich informiert hat. Es war noch am Tag des Jugendhilfeausschusses
Abstimmungsprozesse und daraus folgend eine Überarbeitung notwendig. Als nicht
sinnvoll erachtet es das Bezirksamt, wenn verschiedene Förderlisten mit
unterschiedlichem Bearbeitungsstand in Umlauf gebracht werden. Dieses wurde
auch mit der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses so kommuniziert. Und
selbstverständlich wurde die Vorsitzende auch über die Inhalte des
Besprechungspunktes informiert, um sie in die Lage zu versetzen, den
Sitzungsverlauf planen zu können.
4.
Frage
Ist dem Bezirksamt bekannt, dass in den vergangenen Jahren die Praxis der
Tischvorlage zur Beschlussfassung über die Förderung freier Träger im
Jugendbereich stets kritisiert worden ist? Weshalb war das Bezirksamt in dieser
Wahlperiode bislang nicht in der Lage, dem Ausschuss rechtzeitig eine Vorlage
zukommen zu lassen?
Antwort
Das Bezirksamt bedauert diese verfahrenstechnische Notwendigkeit.
Es gab sicherlich auch in der Vergangenheit schon Umstände, die leider dazu
führten, dass die Verteilung einer Vorlage aus verschiedenen Gründen kurzfristig
erfolgte. Den Eindruck, dass eine Tischvorlage die Regel ist, weise ich ganz
energisch zurück.
Überwiegend stand die Förderliste ausreichend vorher zur Verfügung, was aber
trotzdem nicht ausschloss, dass bei Vorstellung und Erklärung der Liste durch das
Jugendamt erst in der JHA-Sitzung neben selbstverständlichen notwendigen
Verständnisfragen ganz plötzlich Grundsatzbedenken zur bisherigen Förderung
gestellt wurden. Für diese Art der Kritik bestehen das ganze Jahr über zahlreiche
Gelegenheiten.
Die Kritik an der Tischvorlage beschreibt daher m.E. nicht den eigentlichen Grund,
sondern sie dokumentiert zum Teil ganz andere Förderauffassungen. Im Haushalt
2014/2015 sind in den entsprechenden Einzelkapiteln alle beabsichtigten und
schon beschlossenen Förderungen der Träger der freien Jugendhilfe nach den §§
11,13, 16 SGB VIII im einzelnen abgedruckt.
5.
Frage
Welche Gründe haben das Bezirksamt dazu bewogen, die Projekte
die „2. Chance“, den Mitternachtssport, die Jugendsozialarbeit beim Kickprojekt und
die behinderungsbedingten Zuschüsse bereits ab dem 1. Januar 2015 zu streichen,
statt ebenfalls bis zum Sommer 2015 zu finanzieren? Hat eine fachliche Evaluation
zu diesem Ergebnis geführt?
Antwort
Die Entscheidung, die beiden Projekte der 2. Chance nicht weiter zu fördern, ist
Konsequenz daraus, dass sich mit dieser Finanzierungssumme ein weggefallenes
Förderprogramm des Bundes nicht kompensieren lässt. Mit dem neuen
Förderprogramm „Jugend stärken im Quartier“ und dessen überarbeiteten
inhaltlichen Schwerpunkten gibt es einen anderen Förderansatz, der Ressourcen
von verschiedenen Akteuren (Jugendhilfe, Quartiersmanagement,
Unternehmensnetzwerk) bündelt und vorrangig auch die bezirkliche Kofinanzierung
benötigt.
Das Programm Mitternachtssport ist erfolgreich angelaufen und soll nach Willen
des Jugendamtes 2015 auch fortgesetzt werden. Hierzu gibt es im Jugendamt noch
nicht abgeschlossene Überlegungen, die mit dem für das Projekt verantwortlichen
Träger der Jugendhilfe noch erörtert werden. Es sollen dabei zusätzliche
Anstrengungen unternommen werden, finanzielle Unterstützung durch Drittmittel
und/oder durch das Gewinnen von Sponsoren zu erhalten.
Vorsichtshalber hat das Bezirksamt deshalb die Reservierungen der Sporthalle
aufrecht erhalten, um kurzfristig entscheiden zu können, ob die Veranstaltung
stattfindet.
Bei den behinderungsbedingten Mehrkosten ist es notwendig, dass die für das Jahr
zur Verfügung stehende Fördersumme im ersten Quartal feststehen muss, damit
das Jugendamt die eingehenden Anträge auf behinderungsbedingten
Betreuungsmehrbedarf der Kinder prüfen kann und dadurch individuelle
Förderzusagen möglich werden. Da die Reisen ganz überwiegend in den
Sommerferien stattfinden, brauchen die Veranstalter, die Eltern und natürlich vor
allem die Kinder Planungssicherheit, dass ihre Teilnahme und die benötigte
Betreuung auch finanziell gesichert und möglich ist.
6.
Frage
Wie viele Kinder und Jugendliche sind von der Streichung der
behinderungsbedingten Zuschüsse betroffen?
Antwort
Die Zahl der Kinder, die in den letzten drei Jahren eine Unterstützung durch
zusätzliche Förderung erhalten haben, ist relativ stabil geblieben.
2012 = 20 Kinder
2013 = 23 Kinder
2014= 22 Kinder
Der bisherige Haushaltsansatz war ebenfalls auskömmlich.
Exakte Voraussagen sind nicht möglich, da die Anzahl der Kinder und ihre
Förderung davon abhängig ist, ob für die Teilnahme an der Reise ein
behinderungsbedingter Mehraufwand im Betreuungsverhältnis 1:2 oder wie ca. bei
der Hälfte der Kinder sogar ein Betreuungsverhältnis von 1:1 nötig ist.
Oliver Schworck
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !!!
Tempelhof-Schöneberg, den 21. Januar 2015