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Antwort - Kulturlustgarten.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Antwort - Kulturlustgarten.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
14.10.15, 01:09
Aktualisiert
27.01.18, 21:41

Inhalt der Datei

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Abteilung Bildung, Kultur und Sport Dezernentin und stellv. Bezirksbürgermeisterin Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, 10820 Berlin 1 Geschäftszeichen (bitte immer angeben) BildKultSportDezRef Bearbeiter/in Frau Chmielecki Dienstgebäude Rathaus Schöneberg John-F.-Kennedy-Platz 1100 Zimmer Vermittlung 10820 Berlin 90277 - 3622 90277 - 0 Telefax 90277 – 3502 Postanschrift Telefon _ E-Mail: Katharina.Chmielecki@ba-ts. berlin.de Datum 17. März 2015 Große Anfrage zur BVV vom 18.3.2015 SPD- Fraktion Aus nach 30 Jahren: Wie weiter mit dem Kulturlustgarten? Frage 1) Aus welchen Gründen hat das Bezirksamt entschieden, den Kulturlustgarten als Volksfest mit 30-jähriger Tradition im Bezirk nicht fortzuführen? Antwort: Der erhebliche personelle Aufwand in Zusammenhang mit umfangreichen und komplizierten Genehmigungsprozessen als Kooperationspartner eines Generalunternehmers und darüber hinaus die Kosten für Baugenehmigungen, Brandschutz und Sicherheitskonzepte zu Lasten des Bezirkes waren nicht mehr Fahrverbindungen: b 104, 146, 185, 204 u U4 – Rathaus Schöneberg Bitte benutzen Sie nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel -2- akzeptabel. Zudem waren nach Angaben des Generalunternehmers in den letzten Jahren sinkende Besucherzahlen und entsprechende Umsatzeinbußen zu verzeichnen und damit keine Bereitschaft mehr zur Fortsetzung der Kooperation in 2015 mit dem Bezirk vorhanden. Somit hätte ggf. das volle Risiko bei der Umsetzung und Finanzierung der Veranstaltung – in Abhängigkeit von Besucherzahlen und realistischen Eintrittspreisen- beim Bezirk gelegen. Hierfür stehen der Abteilung entsprechende Mittel nicht zur Verfügung. Frage 2) Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um den Erhalt des Kulturlustgartens im Volkspark Mariendorf sicherzustellen und aus welchen Gründen sind diese Bemühungen gescheitert? Antwort: Die durchführende Abteilung hat sich jahrelang bemüht, die Diskrepanzen im Anschluss an die Veranstaltung zwischen dem Fachbereich Grünflächen und dem Generalunternehmer bei der Regulierung von Schäden zu beheben. Es musste dabei festgestellt werden, dass die Nutzung des Volksparkes als Erholungsfläche nicht in Einklang mit den Anforderungen einer Großveranstaltung über mehrere Tage mit rd. 30.000 Besuchern zu bringen ist. -3- Schlussendlich haben folgende Begründungen des Fachbereiches Grünflächen zur Entscheidung geführt, sowohl den Kulturlustgarten als auch andere Großveranstaltungen nicht mehr im Volkspark stattfinden zu lassen: Grundsätzlich sind Grünanlagen schutzbedürftig, der Volkspark Mariendorf ist zudem ein Gartendenkmal und unterliegt deshalb einem besonderen Schutzanspruch. Diesem konnte durch die Besucherzahlen des Kulturlustgartens und die Anzahl an Stellflächen für Stände zunehmend nicht mehr Rechnung getragen werden. Zudem besteht dringender Sanierungsbedarf bei dem im Volkspark befindlichen Blümelteich und dessen Böschungsbereich, weshalb dessen Aufnahme in die bezirkliche Investitionsplanung dringend geboten ist. Auf den sanierungsbedürftigen Uferflächen hätten keine Stände mehr aufgestellt werden dürfen. Frage 3) Sind in den letzten Jahren durch den Kulturlustgarten im Volkspark Mariendorf kostenwirksame Schäden entstanden und wenn ja, in welchem Umfang? Antwort: Der Fachbereich Grünflächen hat uns hierzu mitgeteilt: -4- „Bei der Durchführung des Kulturlustgartens entstanden an der Grünanlage Volkspark Mariendorf jährlich Schäden in Höhe zwischen 3.000 bis 10.000 € (2013: 9.452,78 €). Darüber hinaus wurden regelmäßig Schäden in nicht unerheblichem Maße durch eigenes Personal reguliert, bei denen der Generalübernehmer der Veranstaltung eine Wiederherstellung ablehnte. Die Kosten dafür sind insofern nicht konkret bezifferbar. Teilweise wurden Flächen auch, ohne Zustimmung des Fachbereiches Grünflächen, direkt durch den Generalübernehmer wiederhergestellt.“ Frage 4) Aus welchen Gründen hat das Bezirksamt im vergangenen Jahr entschieden, den 31. Kulturlustgarten auf der Trabrennbahn Mariendorf durchzuführen? Antwort: Aufgrund fehlender Alternativen zum Volkspark Mariendorf (u.a. Absage zur Nutzung des Tempelhofer Feldes) wurde das Angebot der Trabrennbahn Mariendorf dankend angenommen. Dies geschah selbstverständlich in dem Bewusstsein, dass schon allein von der Beschaffenheit und Lage des Geländes die bisherige Veranstaltung nicht 1 zu 1 übertragen werden kann und -5- somit die Veranstaltung 2014 als Experiment betrachtet werden musste. Frage 5) Wie ist es zu erklären, dass diese Gründe in den vorausgegangenen 29 Jahren der Durchführung im Volkspark Mariendorf offenbar nicht vorlagen? Antwort: Durch den Standortwechsel sind -gegenüber den letzten Jahrendeutlich erhöhte Anforderungen an die Sicherheit (insbesondere in Zusammenhang mit den Vorfällen anlässlich der Love-Parade in Duisburg) und den Brandschutz sichtbar geworden. Der damit verbundene personelle Aufwand in Zusammenhang mit umfangreichen und komplizierten Genehmigungsprozessen und die finanziellen Folgen (u.a. Kosten für Brandschutz und Sicherheitskonzepte) gingen zu Lasten des Bezirkes und waren eindeutig nicht mehr kostenneutral. Frage 6) Stimmt das Bezirksamt zu, dass die Verlegung des Kulturlustgartens auf die Trabrennbahn Mariendorf vor dem Hintergrund der deutlich geringeren Besucher_innenzahlen als Fehlentscheidung betrachtet werden muss? Antwort: Dieser Einschätzung kann nicht zugestimmt werden. Aufgrund der klaren bezirklichen Festlegung, dass der Volkspark Mariendorf in einem überschaubaren Zeitraum nicht mehr für diese Großveranstaltung zur Verfügung stehen kann, bestanden in 2014 lediglich die Entscheidungsoptionen, die Veranstaltung -6- nicht mehr durchzuführen oder an einem anderen Ort, der die Anforderungen einer derartigen Großveranstaltung erfüllen kann. Nachdem u.a. die Anfrage zur Nutzung des Tempelhofer Feldes abschlägig beschieden wurde, hat das Bezirksamt gern das Angebot der Trabrennbahn Mariendorf angenommen. Dabei waren sich alle Beteiligten bewusst, dass aufgrund fehlender Alternativen dies durchaus als Probelauf zu betrachten war und statt Altbewährtem viel Neues gewagt werden musste. Frage 7) Wie bewertet das Bezirksamt die kulturpolitische Bedeutung von Volksfesten insgesamt und des Kulturlustgartens im speziellen? Antwort: Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass die Durchführung von Volksfesten nicht zur Kernaufgabe eines Bezirksamtes zählen. Dennoch gibt es für die offenkundige Nachfrage in der Bevölkerung auch zahlreiche Angebote in der Stadt, die von darauf spezialisierten Unternehmern auf eigenes wirtschaftliches Risiko durchgeführt werden. Der Kulturlustgarten hatte den Anspruch, neben einem allgemeinen Unterhaltungsprogramm insbesondere die Bandbreite verschiedener Musiksparten und Kiezaktivitäten darzubringen. -7- Jedoch umfasst das bezirkliche Kulturangebot wesentlich mehr und sollte deshalb in einem entsprechend passenden Format gezeigt werden. Dieser Aufgabe wird sich die Abteilung Bildung und Kultur intensiv widmen. Frage 8) Welches Ersatzangebot plant das Bezirksamt in diesem Jahr? Antwort: In der Pressemitteilung vom 3.2.2015 wird darauf hingewiesen, dass nunmehr mit der Dezentralen Kulturarbeit nach einem neuen Veranstaltungsformat gesucht wird. Hierfür wird es im Laufe des Jahres 2015 zahlreiche Treffen und Gespräche, auch unter Beteiligung der weiteren Fachbereiche der Abteilung Bildung und Kultur geben. Anschließend werden alle Konzeptideen, mögliche Veranstaltungsorte sowie Veranstaltungstermine auf deren Umsetzbarkeit geprüft. Von diesem Ergebnis ist dann abhängig, ob der Bezirk selbst als Veranstalter auftritt oder die Durchführung der Veranstaltung wieder an einen Kooperationspartner überträgt. Dementsprechend entstehen wiederum Verantwortlichkeiten u.a. für Brandschutz, Sicherheitskonzepte, Werbung etc. und deren Finanzierung. -8- Es dürfte deutlich werden, dass diese relevanten Planungsschritte einen Planungszeitraum in 2015 einnehmen und somit ein nachhaltiges und anspruchsvolles Veranstaltungskonzept erst in 2016 zur Durchführung gelangen kann. Unabhängig davon bietet der Kulturbereich aktuell bis über den Sommer hinaus zahlreiche Veranstaltungen an, die das breitgefächerte Angebot der Museen, Galerien und zahlreichen anderen Veranstaltungsmöglichkeiten widerspiegeln (Hinweis: Booklet März 2015). Frage 9) Welche Schritte wurden bereits unternommen, um künftig wieder ein Fest anbieten zu können, das ähnlich hohe Besucherzahlen aufweist, wie der Kulturlustgarten? Antwort: Hierzu verweise ich auf die bereits zuvor beantwortete Frage 8. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planung und Durchführung einer Veranstaltung nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt von Besucherzahlen konzipiert sein sollte. Der Blick sollte eher auf zielgruppenadäquate Angebote und anspruchsvolle Umsetzung gerichtet sein, die sich im Idealfall an der großen Akzeptanz bei den Besuchern und Kontinuität einer Veranstaltung –anstelle von Besucherzahlen- messen lassen. -9- Frage 10) Welche möglichen Standorte wurden hierfür bereits geprüft und wann ist mit der Vorstellung einer belastbaren Planung zu rechnen? Antwort: Hierzu verweise ich im Grunde auf die beantwortete Frage 8. Erste Planungsergebnisse können in den Fachausschüssen Ende 2015 dargestellt werden. Frage 11) Ist es richtig, dass der Bezirk Reinickendorf den Internationalen Kulturlustgarten durchführt und wurde das BA darüber in Kenntnis gesetzt bzw. verletzt dies eine mögliche Urheberschaft. Antwort: Nach Auskunft der Pressestelle des Bezirksamtes Reinickendorf vom 13.2.2015 ist das Bezirksamt weder Veranstalter, Kooperationspartner oder Finanzier des Internationalen Kulturlustgartens im Volkspark Wittenau. Es besteht lediglich eine Nutzungserlaubnis für einen Gewerbetreibenden, der auch als alleiniger Veranstalter auf der Homepage zum 32. Internationalen Kulturlustgarten aufgeführt wird. Offiziell wurde das Bezirksamt nicht vom Gewerbetreibenden über die Veranstaltungsplanung mit dem Titel „32. Internationaler Kulturlustgarten“ informiert. Aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung wurde der entsprechende Internetauftritt bekannt. Daraufhin wurde umgehend das Urheberrecht zum - 10 - Veranstaltungstitel geprüft, mit dem Ergebnis, dass der Begriff nicht geschützt ist. Unabhängig davon bin ich der Auffassung, dass der Veranstaltungstitel untrennbar mit dem Bezirk Tempelhof und später Tempelhof-Schöneberg verbunden ist. Deshalb habe ich den Veranstalter mit Schreiben vom 30.1.2015 aufgefordert, den Veranstaltungstitel nicht zu verwenden. Am 13.2.2015 erhielt ich lediglich eine Eingangsbestätigung, mit dem Hinweis, dass der Geschäftsführer sich nach seinem Urlaub mit mir in Verbindung setzen wird. Dieser Ankündigung ist seitdem weder eine telefonische noch schriftliche Reaktion gefolgt.