Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Antwort - Kulturlustgarten.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
14.10.15, 01:09
Aktualisiert
27.01.18, 21:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Abteilung Bildung, Kultur und Sport
Dezernentin und stellv. Bezirksbürgermeisterin
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, 10820 Berlin
1
Geschäftszeichen (bitte immer angeben)
BildKultSportDezRef
Bearbeiter/in
Frau Chmielecki
Dienstgebäude
Rathaus Schöneberg
John-F.-Kennedy-Platz
1100
Zimmer
Vermittlung
10820 Berlin
90277 - 3622
90277 - 0
Telefax
90277 – 3502
Postanschrift
Telefon
_
E-Mail:
Katharina.Chmielecki@ba-ts. berlin.de
Datum
17. März 2015
Große Anfrage zur BVV vom 18.3.2015
SPD- Fraktion
Aus nach 30 Jahren: Wie weiter mit dem Kulturlustgarten?
Frage 1)
Aus welchen Gründen hat das Bezirksamt entschieden, den
Kulturlustgarten als Volksfest mit 30-jähriger Tradition im Bezirk nicht
fortzuführen?
Antwort:
Der erhebliche personelle Aufwand in Zusammenhang mit
umfangreichen und komplizierten Genehmigungsprozessen als
Kooperationspartner eines Generalunternehmers und darüber
hinaus die Kosten für Baugenehmigungen, Brandschutz und
Sicherheitskonzepte zu Lasten des Bezirkes waren nicht mehr
Fahrverbindungen:
b 104, 146, 185, 204
u U4 – Rathaus Schöneberg
Bitte benutzen Sie nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel
-2-
akzeptabel. Zudem waren nach Angaben des
Generalunternehmers in den letzten Jahren sinkende
Besucherzahlen und entsprechende Umsatzeinbußen zu
verzeichnen und damit keine Bereitschaft mehr zur Fortsetzung
der Kooperation in 2015 mit dem Bezirk vorhanden.
Somit hätte ggf. das volle Risiko bei der Umsetzung und
Finanzierung der Veranstaltung – in Abhängigkeit von
Besucherzahlen und realistischen Eintrittspreisen- beim Bezirk
gelegen. Hierfür stehen der Abteilung entsprechende Mittel nicht
zur Verfügung.
Frage 2)
Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um den Erhalt des
Kulturlustgartens im Volkspark Mariendorf sicherzustellen und aus welchen
Gründen sind diese Bemühungen gescheitert?
Antwort:
Die durchführende Abteilung hat sich jahrelang bemüht, die
Diskrepanzen im Anschluss an die Veranstaltung zwischen dem
Fachbereich Grünflächen und dem Generalunternehmer bei der
Regulierung von Schäden zu beheben. Es musste dabei
festgestellt werden, dass die Nutzung des Volksparkes als
Erholungsfläche nicht in Einklang mit den Anforderungen einer
Großveranstaltung über mehrere Tage mit rd. 30.000 Besuchern
zu bringen ist.
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Schlussendlich haben folgende Begründungen des
Fachbereiches Grünflächen zur Entscheidung geführt, sowohl
den Kulturlustgarten als auch andere Großveranstaltungen nicht
mehr im Volkspark stattfinden zu lassen:
Grundsätzlich sind Grünanlagen schutzbedürftig, der Volkspark
Mariendorf ist zudem ein Gartendenkmal und unterliegt deshalb
einem besonderen Schutzanspruch. Diesem konnte durch die
Besucherzahlen des Kulturlustgartens und die Anzahl an
Stellflächen für Stände zunehmend nicht mehr Rechnung
getragen werden.
Zudem besteht dringender Sanierungsbedarf bei dem im
Volkspark befindlichen Blümelteich und dessen
Böschungsbereich, weshalb dessen Aufnahme in die bezirkliche
Investitionsplanung dringend geboten ist. Auf den
sanierungsbedürftigen Uferflächen hätten keine Stände mehr
aufgestellt werden dürfen.
Frage 3)
Sind in den letzten Jahren durch den Kulturlustgarten im Volkspark
Mariendorf kostenwirksame Schäden entstanden und wenn ja, in welchem
Umfang?
Antwort:
Der Fachbereich Grünflächen hat uns hierzu mitgeteilt:
-4-
„Bei der Durchführung des Kulturlustgartens entstanden an der
Grünanlage Volkspark Mariendorf jährlich Schäden in Höhe
zwischen 3.000 bis 10.000 € (2013: 9.452,78 €).
Darüber hinaus wurden regelmäßig Schäden in nicht
unerheblichem Maße durch eigenes Personal reguliert, bei denen
der Generalübernehmer der Veranstaltung eine
Wiederherstellung ablehnte.
Die Kosten dafür sind insofern nicht konkret bezifferbar. Teilweise
wurden Flächen auch, ohne Zustimmung des Fachbereiches
Grünflächen, direkt durch den Generalübernehmer
wiederhergestellt.“
Frage 4)
Aus welchen Gründen hat das Bezirksamt im vergangenen Jahr
entschieden, den 31. Kulturlustgarten auf der Trabrennbahn Mariendorf
durchzuführen?
Antwort:
Aufgrund fehlender Alternativen zum Volkspark Mariendorf (u.a.
Absage zur Nutzung des Tempelhofer Feldes) wurde das
Angebot der Trabrennbahn Mariendorf dankend angenommen.
Dies geschah selbstverständlich in dem Bewusstsein, dass schon
allein von der Beschaffenheit und Lage des Geländes die
bisherige Veranstaltung nicht 1 zu 1 übertragen werden kann und
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somit die Veranstaltung 2014 als Experiment betrachtet werden
musste.
Frage 5)
Wie ist es zu erklären, dass diese Gründe in den vorausgegangenen 29
Jahren der Durchführung im Volkspark Mariendorf offenbar nicht vorlagen?
Antwort:
Durch den Standortwechsel sind -gegenüber den letzten Jahrendeutlich erhöhte Anforderungen an die Sicherheit (insbesondere
in Zusammenhang mit den Vorfällen anlässlich der Love-Parade
in Duisburg) und den Brandschutz sichtbar geworden. Der damit
verbundene personelle Aufwand in Zusammenhang mit
umfangreichen und komplizierten Genehmigungsprozessen und
die finanziellen Folgen (u.a. Kosten für Brandschutz und
Sicherheitskonzepte) gingen zu Lasten des Bezirkes und waren
eindeutig nicht mehr kostenneutral.
Frage 6)
Stimmt das Bezirksamt zu, dass die Verlegung des Kulturlustgartens auf
die Trabrennbahn Mariendorf vor dem Hintergrund der deutlich geringeren
Besucher_innenzahlen als Fehlentscheidung betrachtet werden muss?
Antwort:
Dieser Einschätzung kann nicht zugestimmt werden. Aufgrund
der klaren bezirklichen Festlegung, dass der Volkspark
Mariendorf in einem überschaubaren Zeitraum nicht mehr für
diese Großveranstaltung zur Verfügung stehen kann, bestanden
in 2014 lediglich die Entscheidungsoptionen, die Veranstaltung
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nicht mehr durchzuführen oder an einem anderen Ort, der die
Anforderungen einer derartigen Großveranstaltung erfüllen kann.
Nachdem u.a. die Anfrage zur Nutzung des Tempelhofer Feldes
abschlägig beschieden wurde, hat das Bezirksamt gern das
Angebot der Trabrennbahn Mariendorf angenommen. Dabei
waren sich alle Beteiligten bewusst, dass aufgrund fehlender
Alternativen dies durchaus als Probelauf zu betrachten war und
statt Altbewährtem viel Neues gewagt werden musste.
Frage 7)
Wie bewertet das Bezirksamt die kulturpolitische Bedeutung von
Volksfesten insgesamt und des Kulturlustgartens im speziellen?
Antwort:
Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass die Durchführung
von Volksfesten nicht zur Kernaufgabe eines Bezirksamtes
zählen. Dennoch gibt es für die offenkundige Nachfrage in der
Bevölkerung auch zahlreiche Angebote in der Stadt, die von
darauf spezialisierten Unternehmern auf eigenes wirtschaftliches
Risiko durchgeführt werden.
Der Kulturlustgarten hatte den Anspruch, neben einem
allgemeinen Unterhaltungsprogramm insbesondere die
Bandbreite verschiedener Musiksparten und Kiezaktivitäten
darzubringen.
-7-
Jedoch umfasst das bezirkliche Kulturangebot wesentlich mehr
und sollte deshalb in einem entsprechend passenden Format
gezeigt werden. Dieser Aufgabe wird sich die Abteilung Bildung
und Kultur intensiv widmen.
Frage 8)
Welches Ersatzangebot plant das Bezirksamt in diesem Jahr?
Antwort:
In der Pressemitteilung vom 3.2.2015 wird darauf hingewiesen,
dass nunmehr mit der Dezentralen Kulturarbeit nach einem
neuen Veranstaltungsformat gesucht wird. Hierfür wird es im
Laufe des Jahres 2015 zahlreiche Treffen und Gespräche, auch
unter Beteiligung der weiteren Fachbereiche der Abteilung
Bildung und Kultur geben.
Anschließend werden alle Konzeptideen, mögliche
Veranstaltungsorte sowie Veranstaltungstermine auf deren
Umsetzbarkeit geprüft. Von diesem Ergebnis ist dann abhängig,
ob der Bezirk selbst als Veranstalter auftritt oder die
Durchführung der Veranstaltung wieder an einen
Kooperationspartner überträgt. Dementsprechend entstehen
wiederum Verantwortlichkeiten u.a. für Brandschutz,
Sicherheitskonzepte, Werbung etc. und deren Finanzierung.
-8-
Es dürfte deutlich werden, dass diese relevanten
Planungsschritte einen Planungszeitraum in 2015 einnehmen und
somit ein nachhaltiges und anspruchsvolles
Veranstaltungskonzept erst in 2016 zur Durchführung gelangen
kann.
Unabhängig davon bietet der Kulturbereich aktuell bis über den
Sommer hinaus zahlreiche Veranstaltungen an, die das
breitgefächerte Angebot der Museen, Galerien und zahlreichen
anderen Veranstaltungsmöglichkeiten widerspiegeln (Hinweis:
Booklet März 2015).
Frage 9)
Welche Schritte wurden bereits unternommen, um künftig wieder ein Fest
anbieten zu können, das ähnlich hohe Besucherzahlen aufweist, wie der
Kulturlustgarten?
Antwort:
Hierzu verweise ich auf die bereits zuvor beantwortete Frage 8.
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planung und
Durchführung einer Veranstaltung nicht ausschließlich unter dem
Gesichtspunkt von Besucherzahlen konzipiert sein sollte. Der
Blick sollte eher auf zielgruppenadäquate Angebote und
anspruchsvolle Umsetzung gerichtet sein, die sich im Idealfall an
der großen Akzeptanz bei den Besuchern und Kontinuität einer
Veranstaltung –anstelle von Besucherzahlen- messen lassen.
-9-
Frage 10)
Welche möglichen Standorte wurden hierfür bereits geprüft und wann ist
mit der Vorstellung einer belastbaren Planung zu rechnen?
Antwort:
Hierzu verweise ich im Grunde auf die beantwortete Frage 8.
Erste Planungsergebnisse können in den Fachausschüssen Ende
2015 dargestellt werden.
Frage 11)
Ist es richtig, dass der Bezirk Reinickendorf den Internationalen
Kulturlustgarten durchführt und wurde das BA darüber in Kenntnis gesetzt
bzw. verletzt dies eine mögliche Urheberschaft.
Antwort:
Nach Auskunft der Pressestelle des Bezirksamtes Reinickendorf
vom 13.2.2015 ist das Bezirksamt weder Veranstalter,
Kooperationspartner oder Finanzier des Internationalen
Kulturlustgartens im Volkspark Wittenau. Es besteht lediglich eine
Nutzungserlaubnis für einen Gewerbetreibenden, der auch als
alleiniger Veranstalter auf der Homepage zum 32. Internationalen
Kulturlustgarten aufgeführt wird.
Offiziell wurde das Bezirksamt nicht vom Gewerbetreibenden
über die Veranstaltungsplanung mit dem Titel „32. Internationaler
Kulturlustgarten“ informiert. Aufgrund eines Hinweises aus der
Bevölkerung wurde der entsprechende Internetauftritt bekannt.
Daraufhin wurde umgehend das Urheberrecht zum
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Veranstaltungstitel geprüft, mit dem Ergebnis, dass der Begriff
nicht geschützt ist.
Unabhängig davon bin ich der Auffassung, dass der
Veranstaltungstitel untrennbar mit dem Bezirk Tempelhof und
später Tempelhof-Schöneberg verbunden ist. Deshalb habe ich
den Veranstalter mit Schreiben vom 30.1.2015 aufgefordert, den
Veranstaltungstitel nicht zu verwenden. Am 13.2.2015 erhielt ich
lediglich eine Eingangsbestätigung, mit dem Hinweis, dass der
Geschäftsführer sich nach seinem Urlaub mit mir in Verbindung
setzen wird.
Dieser Ankündigung ist seitdem weder eine telefonische noch
schriftliche Reaktion gefolgt.