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1. Version vom 06.10.2015.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
1. Version vom 06.10.2015.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
14.10.15, 01:14
Aktualisiert
27.01.18, 11:23

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XIX. Wahlperiode Ursprung: Vorlage zur Beschlussfassung, Bezirksamt Beratungsfolge: Gremium Datum 14.10.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorlage zur Beschlussfassung Drucks. Nr: 1670/XIX Bezirksamt Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß § 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. 302, 472), zuletzt geändert durch Art. 1 Neuntes ÄndG vom 16.05.2014 (GVBl. S. 122) Nach § 34 AZG muss zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten für jeden Bezirk ein Beirat gebildet werden, der zu hören ist, wenn die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen kann. Der Beirat, dessen Verhandlungen das zuständige Mitglied des Bezirksamtes leitet, besteht aus a) b) c) d) drei Bezirksverordneten einem/r Vertreter_in der Gewerkschaften drei Vertretern_innen von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen. zwei Vertretern_innen von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden. Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Bezirksverordnete (§ 34 Abs. 3 a) AZG) Die Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter/innen Bezirksverordnetenversammlung veranlasst. wird Abstimmungsergebnis: beschlossen: abgelehnt: überwiesen: durch die Folgende Vorschläge stehen im Ergebnis zur Verfügung Gewerkschaften (§ 34 Abs. 3 b) AZG) Vorschlag Mitglied Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg Herr Ulrich Rautenberg als Stellvertretendes Mitglied Herr Michael Borka dbb beamtenbund und tarifunion berlin Herr Dieter Dahl Vereinigungen (§ 34 Abs. 3 c) AZG) Vorschlag Mitglied AWO Kreisverband Südwest e.V. Frau Marion Kurze Diakonie Berlin-BrandenburgSchlesische Oberlausitz Herr Matthias Altfeld DER PARITÄTISCHE BERLIN Herr Claus Görigk Deutsches Rotes Kreuz KV Berlin Schöneberg-Wilmersdorf e.V. Herr Sebastian Wegner UNIONHILFSWERK Landesverband Berlin e.V. Herr Manfred Röseler als Stellvertretendes Mitglied Frau Anita Kümmel Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e.V. Frau Ariane Rausch als Stellvertretendes Mitglied Herr Hans-Joachim Kobert Seite: 3/2 Organisationen (§ 34 Abs. 3 d) AZG) Vorschlag Mitglied Ausländer Mit Uns e.V. Herr Hermann Mildner als Stellvertretendes Mitglied Frau Heidemarie Buntrock Assyrische Union Berlin e.V. Herr Ulrich Krüger Berlin, den 06.10.2015 Frau Schöttler, Angelika Frau Dr. Klotz, Sibyll Bezirksamt Seite: 3/3