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BA-Vorlage RA Bericht 2012 - Anlage.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
BA-Vorlage RA Bericht 2012 - Anlage.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
14.10.15, 01:16
Aktualisiert
27.01.18, 11:11

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Inhalt der Datei

BA Tempelhof-Schöneberg - Rechtsamt RA Ltg - 12/11F99 8.03.2013  2207  2482 D6/811 Tätigkeitsbericht des Rechtsamtes für das Jahr 2012 Das Rechtsamt des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg ist zuständig für 1. die rechtliche Beratung der Bezirksbürgermeisterin und der Bezirksamtsmitglieder, 2. die rechtliche Beratung der Bezirksverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse in bezirksverwaltungsrechtlichen Rechtsfragen, 3. die rechtliche Beratung der Ämter, Serviceeinheiten und sonstigen Organisationseinheiten der Bezirksamtes in grundsätzlichen und bzw. oder rechtlich bedeutsamen Angelegenheiten, 4. die Führung von Rechtsstreitigkeiten in Angelegenheiten des Bezirks, soweit diese nicht anderen Organisationseinheiten vorbehalten ist, 5. die Betreuung von Anwaltsprozessen in Angelegenheiten des Bezirks, soweit diese nicht anderen Organisationseinheiten vorbehalten ist, 6. die Ermittlungsleitung und Entscheidung in Haftpflichtsachen des Bezirks, 7. Namensänderungsangelegenheiten, 8. die Erledigung besonderer Personaleinzelangelegenheiten, 9. Sonderaufgaben im Auftrag des Bezirksamtes oder der Bezirksbürgermeisterin in besonders bedeutsamen Angelegenheiten, 10. die Ausbildung von Rechtsreferendar(inn)en und Rechtspraktikant(inn)en und 11. die Anleitung von Regierungsrät(inn)en z.A. Das Rechtsamt wirkt in allen Phasen seiner beratenden oder prozessführenden Tätigkeit darauf hin, dass die Organe des Bezirks Recht und Gesetz einhalten. Dem Rechtsamt angegliedert ist die Zentrale Widerspruchsstelle. Im Rechtsamt (ohne Widerspruchsstelle) sind derzeit vier Volljuristen (3 Vollzeitäquivalente), drei Mitarbeiter des gehobenen Dienstes (2,5 Vollzeitäquivalente) sowie 2 Mitarbeiterinnen im Vorzimmer (1,6 Vollzeitäquivalente) beschäftigt. Im Berichtszeitraum waren dem Rechtsamt insgesamt 13 Rechtsreferendare und eine Regierungsrätin z.A. zur Ausbildung zugewiesen. Die Ausbildung fand auch in der Widerspruchsstelle statt. Eine Übersicht über die Personalausstattung anderer Rechtsämter ist hier nicht bekannt. Sie wäre auch nur mit großem Aufwand zu erstellen, weil zur Herstellung von Vergleichbarkeit Bezüge zu den zum Teil abweichenden Aufgaben und Anforderungen der verschiedenen Rechtsämter hergestellt werden müssten. Die Belastung des Rechtsamtes hat sich insgesamt gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht. Die Zahl der zu bearbeitenden verakteten Vorgänge betrug 1577 gegenüber 1493 im Vorjahr. Im Laufe des Berichtsjahres wurden 658 (Vorjahr: 783) Streitverfahren geführt, davon vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit Arbeitsgerichtsbarkeit Sozialgerichtsbarkeit Zivilgerichtsbarkeit 416 (Vorjahr: 549) 70 (Vorjahr: 54) 53 (Vorjahr: 68) 119 (Vorjahr: 107) Im Laufe des Berichtsjahres sind 206 (Vorjahr: 378) Verfahren neu eingegangen. Der Rückgang der Neueingänge resultiert aus dem Fehlen von kampagnenartig auftretenden massenhaften Neueingängen zu bestimmten ähnlich gelagerten Sachverhalten im Berichtsjahr, wie z.B. aus den letzten Jahren Klagen wegen altersdiskriminierender Vergütung oder gegen Erschließungsbeiträge. Entsprechend resultiert der weit überwiegende Teil des Rückganges aus einem Rückgang bei den Schulaufnahmeverfahren. Diesem Rückgang entspricht allerdings - wie bei allen Masseverfahren - kein proportionaler Rückgang der Arbeitsbelastung des Rechtsamtes. Der Hauptteil der im Berichtsjahr geführten Verwaltungsrechtsstreitigkeiten betraf Wirtschaft 79 (Vorjahr: 110) PlanGenD 81 (Vorjahr: 84) Schule 91 (Vorjahr: 178) FamJugSport 39 (Vorjahr: 59) Bürgerdienste 27 (Vorjahr: 36). Die Feinaufstellung der Verteilung ist aus der beigefügten Tabelle (Anlage 1) ersichtlich. Dabei ist zu beachten, dass jede Akte den jeweils gesamten Instanzenzug umfasst, ein Verfahren im statistischen Sinne also mehrere Instanzen umfassen kann. Beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg waren im Berichtsjahr 73 (Vorjahr: 93) Verfahren anhängig, beim Kammergericht 11 (Vorjahr: 13), beim Landesarbeitsgericht 5 (Vorjahr 5) und beim Landessozialgericht 3 (Vorjahr: 10) Verfahren. Beim Bundesarbeitsgericht waren 2 und beim Bundesverwaltungsgericht war 1 Verfahren anhängig. In den Verwaltungs- und Arbeitsrechtsstreitverfahren ist das Bezirksamt ausschließlich auf der Beklagten- bzw. Antragsgegnerseite vertreten. In Verfahren vor den Sozialgerichten ist Berlin regelmäßig Beklagter bzw. Antragsgegner. In den Verfahren um die Statusfeststellung freier Mitarbeiter ist Berlin Kläger. In den Zivilrechtsverfahren ist Berlin zu rund 75% Kläger bzw. Antragsteller. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 1,6 (Vorjahr 0,9) Jahre, die längste allerdings rund 10 Jahre. Die Steigerung der durchschnittlichen Verfahrensdauer beruht lediglich auf dem Rückgang der vorläufigen Rechtsschutzverfahren im Bereich der Schulaufnahmen. Die Dauer der Verfahren wird maßgeblich durch eine Vielzahl von Fremdfaktoren bestimmt, die das Rechtsamt grundsätzlich nicht beeinflussen kann. Dabei stehen im Vordergrund die Verfahrensgestaltung durch das Gericht und die Belastung des jeweiligen Spruchkörpers. Das Rechtsamt kann, wenn gewichtige Gründe vorliegen, zwar bei den Gerichten auf eine beschleunigte Erledigung eines Verfahrens drängen, bleibt aber dabei auch oft ohne Erfolg und wird von den Gerichten auf eine bestimmte Anzahl gleich bedeutsamer, aber zeitlich vorrangiger Verfahren hingewiesen. Die manchmal lange Verfahrensdauer bei schwierigen Prozessen erfüllt das Rechtsamt mit großer Sorge. Sie führt in einer Vielzahl von Fällen zu großen finanziellen Risiken für den Bezirk. Das gilt insbesondere für Verfahren, an die bei Prozessverlust Amtshaftungs- oder Entschädigungsansprüche geknüpft werden könnten, in denen Verzugszinsen geltend gemacht werden, oder wenn während des Verfahrens laufend Leistungen zu erbringen sind, denen keine Gegenleistung für den Bezirk gegenübersteht. Angaben zur Verfahrensdauer der Berliner Gerichte können im Internet beim Statistischen Bundesamt Deutschland unter http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikatione n/Fachveroeffentlichungen/Rechtspflege/Rechtspflege,templateId=renderPrint.psml abgerufen werden. Von den 315 (Vorjahr: 337) im Jahr 2012 abgeschlossenen Verfahren hat das Bezirksamt in 183 Fällen (58 %, Vorjahr: 78 %) obsiegt, in 55 Fällen (17 %, Vorjahr: 17 %) ist es unterlegen, in 77 Fällen (24 %, Vorjahr: 5 %) kam es zur Kostenteilung. Die Abnahme der Obsiegensquote bei gleichzeitiger Steigerung der Quote der Kostenteilungen beruht allein darauf, dass im Jahr 2012 eine sehr große Anzahl arbeitsgerichtlicher Verfahren bezüglich altersdiskriminierender Vergütung durch Vergleich erledigt worden ist, nachdem durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts die Rechtsauffassung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nicht bestätigt worden ist. Im Berichtsjahr wurden 25 (Vorjahr: 36) Verfahren durch Rechtsanwälte geführt. Die Anwaltsprozesse werden vom Rechtsamt betreut. Die Zahl der Prozesse, die von Rechtsanwälten geführt werden, lässt sich nicht verringern, da in den Verfahren vor dem Landgericht, dem Kammergericht, dem Landesarbeitsgericht, dem Bundesgerichtshof und dem Bundesarbeitsgericht Anwaltszwang herrscht. Außerhalb des Anwaltszwanges werden Rechtsanwälte allenfalls in besonderen Ausnahmefällen beauftragt. Nicht ermittelt werden kann die Zahl der rechtlichen Stellungnahmen des Rechtsamtes. Ursache dafür ist, dass ein großer Teil der Beratungsvorgänge mündlich, insbesondere telefonisch erfolgt, nicht veraktet und damit nicht statistisch erfasst wird. Zudem sind in einem Vorgang oft auch mehrere rechtliche Stellungnahmen enthalten. Neben den 658 Streitverfahren bearbeitete das Rechtsamt aktenmäßig im Berichtsjahr 919 (Vorjahr: 710) Stellungnahmen, Haftpflichtermittlungen und sonstige rechtliche Vorgänge sowie 163 (Vorjahr: 128) Namensänderungsangelegenheiten. Eine Übersicht über die im Zusammenhang mit der Prozessführung des Rechtsamtes entstandenen Verfahrenskosten (Gerichtskosten, Rechtsanwaltsgebühren und Sachverständigenkosten) liegt als Anlage 2 an. Die Einschätzung, ob ein Verfahren von besonderer Bedeutung ist, obliegt dem Rechtsamt ebensowenig, wie die Einschätzung, ob ein Gesetzesvorhaben von besonderer Bedeutung für den Bezirk ist. Es handelt sich dabei um fachliche oder politische Einschätzungen, die alleine den jeweils zuständigen Bezirksamtsmitgliedern bzw. Fachabteilungen obliegen. Entsprechend ist es dem Rechtsamt verwehrt, über einzelne Verfahren zu berichten – zumal Grundlage der Zusammenarbeit zwischen dem Rechtsamt und den einzelnen Organisationseinheiten strikte Vertraulichkeit ist. Entsprechend ist auch ein Ausblick auf Verfahren des kommenden Jahres nicht möglich. Ein besonderes Interesse in der Öffentlichkeit gefunden haben die Verfahren zum sogenannten „Laufhaus“ an der Potsdamer Straße und zur Bewertungsliste „Sicher essen“ der Senatsverwaltung für Verbraucherschutz. Die Situation des Rechtsamtes und der Widerspruchsstelle im Berichtsjahr war im Übrigen gekennzeichnet durch die Fortsetzung der bereits 2011 eingeleiteten Modernisierung: Die IT-Hardware wurde auf einen zeitgemäßen Standard gebracht. Das ermöglichte es, das Fachverfahren RA-micro zu aktualisieren, die Spracherkennungssoftware Dragon naturally speaking sowie Word 2010 einzuführen. Das Rechtsamt organisierte im Berichtszeitraum Schulungsveranstaltungen für juris und für beck-online. bezirksübergreifende Als Anlage 3 liegt ein Bericht der Widerspruchsstelle an. Die für die Widerspruchsstelle erbetenen Daten sind, soweit verfügbar, aus der beigefügten Tabelle (Anlage 4) ersichtlich. Dr. Discher