Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
BA-Vorlage RA Bericht 2012 - Anlage.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
14.10.15, 01:16
Aktualisiert
27.01.18, 11:11
Stichworte
Inhalt der Datei
BA Tempelhof-Schöneberg
- Rechtsamt RA Ltg - 12/11F99
8.03.2013
2207
2482
D6/811
Tätigkeitsbericht des Rechtsamtes für das Jahr 2012
Das Rechtsamt des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg ist zuständig für
1. die rechtliche Beratung der Bezirksbürgermeisterin und der Bezirksamtsmitglieder,
2. die rechtliche Beratung der Bezirksverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse
in bezirksverwaltungsrechtlichen Rechtsfragen,
3. die rechtliche Beratung der Ämter, Serviceeinheiten und sonstigen
Organisationseinheiten der Bezirksamtes in grundsätzlichen und bzw. oder
rechtlich bedeutsamen Angelegenheiten,
4. die Führung von Rechtsstreitigkeiten in Angelegenheiten des Bezirks, soweit diese
nicht anderen Organisationseinheiten vorbehalten ist,
5. die Betreuung von Anwaltsprozessen in Angelegenheiten des Bezirks, soweit diese
nicht anderen Organisationseinheiten vorbehalten ist,
6. die Ermittlungsleitung und Entscheidung in Haftpflichtsachen des Bezirks,
7. Namensänderungsangelegenheiten,
8. die Erledigung besonderer Personaleinzelangelegenheiten,
9. Sonderaufgaben im Auftrag des Bezirksamtes oder der Bezirksbürgermeisterin in
besonders bedeutsamen Angelegenheiten,
10. die Ausbildung von Rechtsreferendar(inn)en und Rechtspraktikant(inn)en und
11. die Anleitung von Regierungsrät(inn)en z.A.
Das Rechtsamt wirkt in allen Phasen seiner beratenden oder prozessführenden Tätigkeit
darauf hin, dass die Organe des Bezirks Recht und Gesetz einhalten. Dem Rechtsamt
angegliedert ist die Zentrale Widerspruchsstelle.
Im Rechtsamt (ohne Widerspruchsstelle) sind derzeit vier Volljuristen (3
Vollzeitäquivalente), drei Mitarbeiter des gehobenen Dienstes (2,5 Vollzeitäquivalente)
sowie 2 Mitarbeiterinnen im Vorzimmer (1,6 Vollzeitäquivalente) beschäftigt. Im
Berichtszeitraum waren dem Rechtsamt insgesamt 13 Rechtsreferendare und eine
Regierungsrätin z.A. zur Ausbildung zugewiesen. Die Ausbildung fand auch in der
Widerspruchsstelle statt. Eine Übersicht über die Personalausstattung anderer
Rechtsämter ist hier nicht bekannt. Sie wäre auch nur mit großem Aufwand zu erstellen,
weil zur Herstellung von Vergleichbarkeit Bezüge zu den zum Teil abweichenden
Aufgaben und Anforderungen der verschiedenen Rechtsämter hergestellt werden
müssten.
Die Belastung des Rechtsamtes hat sich insgesamt gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht.
Die Zahl der zu bearbeitenden verakteten Vorgänge betrug 1577 gegenüber 1493 im
Vorjahr.
Im Laufe des Berichtsjahres wurden 658 (Vorjahr: 783) Streitverfahren geführt,
davon vor den Gerichten der
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Arbeitsgerichtsbarkeit
Sozialgerichtsbarkeit
Zivilgerichtsbarkeit
416 (Vorjahr: 549)
70 (Vorjahr: 54)
53 (Vorjahr: 68)
119 (Vorjahr: 107)
Im Laufe des Berichtsjahres sind 206 (Vorjahr: 378) Verfahren neu eingegangen. Der
Rückgang der Neueingänge resultiert aus dem Fehlen von kampagnenartig auftretenden
massenhaften Neueingängen zu bestimmten ähnlich gelagerten Sachverhalten im
Berichtsjahr, wie z.B. aus den letzten Jahren Klagen wegen altersdiskriminierender
Vergütung oder gegen Erschließungsbeiträge. Entsprechend resultiert der weit
überwiegende
Teil
des
Rückganges
aus
einem
Rückgang
bei
den
Schulaufnahmeverfahren. Diesem Rückgang entspricht allerdings - wie bei allen
Masseverfahren - kein proportionaler Rückgang der Arbeitsbelastung des Rechtsamtes.
Der Hauptteil der im Berichtsjahr geführten Verwaltungsrechtsstreitigkeiten betraf
Wirtschaft
79 (Vorjahr: 110)
PlanGenD
81 (Vorjahr: 84)
Schule
91 (Vorjahr: 178)
FamJugSport
39 (Vorjahr: 59)
Bürgerdienste
27 (Vorjahr: 36).
Die Feinaufstellung der Verteilung ist aus der beigefügten Tabelle (Anlage 1) ersichtlich.
Dabei ist zu beachten, dass jede Akte den jeweils gesamten Instanzenzug umfasst, ein
Verfahren im statistischen Sinne also mehrere Instanzen umfassen kann.
Beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg waren im Berichtsjahr 73 (Vorjahr: 93)
Verfahren anhängig, beim Kammergericht 11 (Vorjahr: 13), beim Landesarbeitsgericht 5
(Vorjahr 5) und beim Landessozialgericht 3 (Vorjahr: 10) Verfahren. Beim
Bundesarbeitsgericht waren 2 und beim Bundesverwaltungsgericht war 1 Verfahren
anhängig.
In den Verwaltungs- und Arbeitsrechtsstreitverfahren ist das Bezirksamt ausschließlich auf
der Beklagten- bzw. Antragsgegnerseite vertreten. In Verfahren vor den Sozialgerichten ist
Berlin regelmäßig Beklagter bzw. Antragsgegner. In den Verfahren um die
Statusfeststellung freier Mitarbeiter ist Berlin Kläger. In den Zivilrechtsverfahren ist Berlin
zu rund 75% Kläger bzw. Antragsteller.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 1,6 (Vorjahr 0,9) Jahre, die längste
allerdings rund 10 Jahre. Die Steigerung der durchschnittlichen Verfahrensdauer beruht
lediglich auf dem Rückgang der vorläufigen Rechtsschutzverfahren im Bereich der
Schulaufnahmen. Die Dauer der Verfahren wird maßgeblich durch eine Vielzahl von
Fremdfaktoren bestimmt, die das Rechtsamt grundsätzlich nicht beeinflussen kann. Dabei
stehen im Vordergrund die Verfahrensgestaltung durch das Gericht und die Belastung des
jeweiligen Spruchkörpers. Das Rechtsamt kann, wenn gewichtige Gründe vorliegen, zwar
bei den Gerichten auf eine beschleunigte Erledigung eines Verfahrens drängen, bleibt
aber dabei auch oft ohne Erfolg und wird von den Gerichten auf eine bestimmte Anzahl
gleich bedeutsamer, aber zeitlich vorrangiger Verfahren hingewiesen. Die manchmal lange
Verfahrensdauer bei schwierigen Prozessen erfüllt das Rechtsamt mit großer Sorge. Sie
führt in einer Vielzahl von Fällen zu großen finanziellen Risiken für den Bezirk. Das gilt
insbesondere für Verfahren, an die bei Prozessverlust Amtshaftungs- oder
Entschädigungsansprüche geknüpft werden könnten, in denen Verzugszinsen geltend
gemacht werden, oder wenn während des Verfahrens laufend Leistungen zu erbringen
sind, denen keine Gegenleistung für den Bezirk gegenübersteht. Angaben zur
Verfahrensdauer der Berliner Gerichte können im Internet beim Statistischen Bundesamt
Deutschland
unter
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikatione
n/Fachveroeffentlichungen/Rechtspflege/Rechtspflege,templateId=renderPrint.psml
abgerufen werden.
Von den 315 (Vorjahr: 337) im Jahr 2012 abgeschlossenen Verfahren hat das Bezirksamt
in 183 Fällen (58 %, Vorjahr: 78 %) obsiegt, in 55 Fällen (17 %, Vorjahr: 17 %) ist es
unterlegen, in 77 Fällen (24 %, Vorjahr: 5 %) kam es zur Kostenteilung. Die Abnahme der
Obsiegensquote bei gleichzeitiger Steigerung der Quote der Kostenteilungen beruht allein
darauf, dass im Jahr 2012 eine sehr große Anzahl arbeitsgerichtlicher Verfahren bezüglich
altersdiskriminierender Vergütung durch Vergleich erledigt worden ist, nachdem durch
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts die
Rechtsauffassung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nicht bestätigt worden ist.
Im Berichtsjahr wurden 25 (Vorjahr: 36) Verfahren durch Rechtsanwälte geführt. Die
Anwaltsprozesse werden vom Rechtsamt betreut. Die Zahl der Prozesse, die von
Rechtsanwälten geführt werden, lässt sich nicht verringern, da in den Verfahren vor dem
Landgericht, dem Kammergericht, dem Landesarbeitsgericht, dem Bundesgerichtshof und
dem Bundesarbeitsgericht Anwaltszwang herrscht. Außerhalb des Anwaltszwanges
werden Rechtsanwälte allenfalls in besonderen Ausnahmefällen beauftragt.
Nicht ermittelt werden kann die Zahl der rechtlichen Stellungnahmen des Rechtsamtes.
Ursache dafür ist, dass ein großer Teil der Beratungsvorgänge mündlich, insbesondere
telefonisch erfolgt, nicht veraktet und damit nicht statistisch erfasst wird. Zudem sind in
einem Vorgang oft auch mehrere rechtliche Stellungnahmen enthalten. Neben den 658
Streitverfahren bearbeitete das Rechtsamt aktenmäßig im Berichtsjahr 919 (Vorjahr: 710)
Stellungnahmen, Haftpflichtermittlungen und sonstige rechtliche Vorgänge sowie 163
(Vorjahr: 128) Namensänderungsangelegenheiten.
Eine Übersicht über die im Zusammenhang mit der Prozessführung des Rechtsamtes
entstandenen
Verfahrenskosten
(Gerichtskosten,
Rechtsanwaltsgebühren
und
Sachverständigenkosten) liegt als Anlage 2 an.
Die Einschätzung, ob ein Verfahren von besonderer Bedeutung ist, obliegt dem Rechtsamt
ebensowenig, wie die Einschätzung, ob ein Gesetzesvorhaben von besonderer Bedeutung
für den Bezirk ist. Es handelt sich dabei um fachliche oder politische Einschätzungen, die
alleine den jeweils zuständigen Bezirksamtsmitgliedern bzw. Fachabteilungen obliegen.
Entsprechend ist es dem Rechtsamt verwehrt, über einzelne Verfahren zu berichten –
zumal Grundlage der Zusammenarbeit zwischen dem Rechtsamt und den einzelnen
Organisationseinheiten strikte Vertraulichkeit ist. Entsprechend ist auch ein Ausblick auf
Verfahren des kommenden Jahres nicht möglich. Ein besonderes Interesse in der
Öffentlichkeit gefunden haben die Verfahren zum sogenannten „Laufhaus“ an der
Potsdamer Straße und zur Bewertungsliste „Sicher essen“ der Senatsverwaltung für
Verbraucherschutz.
Die Situation des Rechtsamtes und der Widerspruchsstelle im Berichtsjahr war im Übrigen
gekennzeichnet durch die Fortsetzung der bereits 2011 eingeleiteten Modernisierung: Die
IT-Hardware wurde auf einen zeitgemäßen Standard gebracht. Das ermöglichte es, das
Fachverfahren RA-micro zu aktualisieren, die Spracherkennungssoftware Dragon naturally
speaking sowie Word 2010 einzuführen.
Das
Rechtsamt
organisierte
im
Berichtszeitraum
Schulungsveranstaltungen für juris und für beck-online.
bezirksübergreifende
Als Anlage 3 liegt ein Bericht der Widerspruchsstelle an. Die für die Widerspruchsstelle
erbetenen Daten sind, soweit verfügbar, aus der beigefügten Tabelle (Anlage 4)
ersichtlich.
Dr. Discher