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Tätigkeitsbericht 2013.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Tätigkeitsbericht 2013.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
14.10.15, 01:16
Aktualisiert
27.01.18, 11:11

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Inhalt der Datei

BA Tempelhof-Schöneberg - Rechtsamt RA Ltg - 12/11 F99 Bearbeiter: Herr Dr. Discher 05.02.2014  (9277) 2207  (9277) 2482 D6/1298 Tätigkeitsbericht des Rechtsamtes für das Jahr 2013 Das Rechtsamt des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg ist zuständig für 1. die rechtliche Beratung der Bezirksbürgermeisterin und der Bezirksamtsmitglieder, 2. die rechtliche Beratung der Bezirksverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse in bezirksverwaltungsrechtlichen Rechtsfragen, 3. die rechtliche Beratung der Ämter, Serviceeinheiten und sonstigen Organisationseinheiten der Bezirksamtes in grundsätzlichen und bzw. oder rechtlich bedeutsamen Angelegenheiten, 4. die Führung von Rechtsstreitigkeiten in Angelegenheiten des Bezirks, soweit diese nicht anderen Organisationseinheiten vorbehalten ist, 5. die Betreuung von Anwaltsprozessen in Angelegenheiten des Bezirks, soweit diese nicht anderen Organisationseinheiten vorbehalten ist, 6. die Ermittlungsleitung und Entscheidung in Haftpflichtsachen des Bezirks, 7. Namensänderungsangelegenheiten, 8. die Erledigung besonderer Personaleinzelangelegenheiten, 9. die Bereitstellung juristischer Informationssysteme für das Bezirksamt, 10. Sonderaufgaben im Auftrag des Bezirksamtes oder der Bezirksbürgermeisterin in besonders bedeutsamen Angelegenheiten, 11. die Ausbildung von Rechtsreferendar(inn)en und Rechtspraktikant(inn)en und 12. die Anleitung von Regierungsrät(inn)en z.A. Das Rechtsamt wirkt in allen Phasen seiner beratenden oder prozessführenden Tätigkeit darauf hin, dass die Organe des Bezirks Recht und Gesetz einhalten. Dem Rechtsamt angegliedert ist die Zentrale Widerspruchsstelle. Im Rechtsamt (ohne Widerspruchsstelle) waren im Berichtszeitraum vier Volljuristen (3 Vollzeitäquivalente), drei Mitarbeiter des gehobenen Dienstes (2,5 Vollzeitäquivalente) sowie 2 Mitarbeiterinnen im Vorzimmer (1,6 Vollzeitäquivalente) beschäftigt. Zur Ausbildung zugewiesen waren dem Rechtsamt insgesamt 13 Rechtsreferendare und eine Regierungsrätin z.A. Die Ausbildung fand auch in der Widerspruchsstelle statt. Eine Übersicht über die Personalausstattung anderer Rechtsämter ist hier nicht bekannt. Sie wäre auch nur mit großem Aufwand zu erstellen, weil zur Herstellung von Vergleichbarkeit -2Bezüge zu den zum Teil abweichenden Aufgaben und Anforderungen der verschiedenen Rechtsämter hergestellt werden müssten. Die Belastung des Rechtsamtes hat sich insgesamt gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht. Die Zahl der zu bearbeitenden verakteten Vorgänge betrug 1773 gegenüber 1577 im Vorjahr. Im Laufe des Berichtsjahres wurden 595 (Vorjahr: 658) Streitverfahren geführt, davon vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit Arbeitsgerichtsbarkeit Sozialgerichtsbarkeit Zivilgerichtsbarkeit 402 (Vorjahr: 416) 27 (Vorjahr: 70) 60 (Vorjahr: 53) 106 (Vorjahr: 119) Im Laufe des Berichtsjahres sind 251 (Vorjahr: 206) Verfahren neu eingegangen. Eine Feinaufstellung der Verteilung auf die einzelnen Ämter ist für das Berichtsjahr nicht möglich. Die Neuordnung der Ämterstruktur hat zu irreversiblen Brüchen in der Datenbankstruktur geführt und verhindert für einen Übergangszeitraum eine statistische Auswertung. Beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg waren im Berichtsjahr 102 (Vorjahr: 73) Verfahren anhängig, beim Kammergericht 10 (Vorjahr: 11), beim Landesarbeitsgericht 6 (Vorjahr 5) und beim Landessozialgericht 6 (Vorjahr: 3) Verfahren. Beim Bundesarbeitsgericht waren 2 und beim Bundesverwaltungsgericht war 1 Verfahren anhängig. In den Verwaltungs- und Arbeitsrechtsstreitverfahren ist das Bezirksamt fast ausschließlich auf der Beklagten- bzw. Antragsgegnerseite vertreten. In Verfahren vor den Sozialgerichten ist Berlin regelmäßig Beklagter bzw. Antragsgegner. In den Verfahren um die Statusfeststellung freier Mitarbeiter ist Berlin Kläger. In den Zivilrechtsverfahren ist Berlin etwa der Hälfte der Fälle Kläger bzw. Antragsteller. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 1,45 (Vorjahr 1,6) Jahre, die längste allerdings ca. 7,5 Jahre. Die Dauer der Verfahren wird maßgeblich durch eine Vielzahl von Fremdfaktoren bestimmt, die das Rechtsamt grundsätzlich nicht beeinflussen kann. Dabei stehen im Vordergrund die Verfahrensgestaltung durch das Gericht und die Belastung des jeweiligen Spruchkörpers. Das Rechtsamt kann, wenn gewichtige Gründe vorliegen, zwar bei den Gerichten auf eine beschleunigte Erledigung eines Verfahrens drängen, bleibt aber dabei auch oft ohne Erfolg und wird von den Gerichten auf eine bestimmte Anzahl gleich bedeutsamer, aber zeitlich vorrangiger Verfahren hingewiesen. Die manchmal lange Verfahrensdauer bei schwierigen Prozessen erfüllt das Rechtsamt mit großer Sorge. Sie führt in einer Vielzahl von Fällen zu großen finanziellen Risiken für den Bezirk. Das gilt insbesondere für Verfahren, an die bei Prozessverlust Amtshaftungs- oder Entschädigungsansprüche geknüpft werden könnten, in denen Verzugszinsen geltend gemacht werden, oder wenn während des Verfahrens laufend Leistungen zu erbringen sind, denen keine Gegenleistung für den Bezirk gegenübersteht. Angaben zur Verfahrensdauer der Berliner Gerichte können im Internet beim Statistischen Bundesamt Deutschland unter -3https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/GerichtePersonal/Zivil gerichte.html abgerufen werden. Von den 212 (Vorjahr: 315) im Jahr 2013 abgeschlossenen Verfahren hat das Bezirksamt in 155 Fällen (73%, Vorjahr: 58 %) obsiegt, in 32 Fällen (15 %, Vorjahr: 17 %) ist es unterlegen, in 25 Fällen (12 %, Vorjahr: 24 %) kam es zur Kostenteilung. Im Berichtsjahr wurden 44 (Vorjahr: 25) Verfahren durch Rechtsanwälte geführt. Die Anwaltsprozesse werden vom Rechtsamt betreut. Die Zahl der Prozesse, die von Rechtsanwälten geführt werden, lässt sich nicht verringern, da in den Verfahren vor dem Landgericht, dem Kammergericht, dem Landesarbeitsgericht, dem Bundesgerichtshof und dem Bundesarbeitsgericht Anwaltszwang herrscht. Außerhalb des Anwaltszwanges werden Rechtsanwälte allenfalls in besonderen Ausnahmefällen beauftragt. Die Steigerung der durch Rechtsanwälte geführten Prozesse gegenüber dem Vorjahr beruht im Wesentlichen auf einer Erhöhung der amtshaftungsrechtlichen Streitigkeiten, für die der Rechtsweg zu den Landgerichten gegeben ist. Nicht ermittelt werden kann die Zahl der rechtlichen Stellungnahmen des Rechtsamtes. Ursache dafür ist, dass ein großer Teil der Beratungsvorgänge mündlich, insbesondere telefonisch erfolgt, nicht veraktet und damit nicht statistisch erfasst wird. Zudem sind in einem Vorgang oft auch mehrere rechtliche Stellungnahmen enthalten. Neben den Streitverfahren bearbeitete das Rechtsamt aktenmäßig im Berichtsjahr 941 (Vorjahr: 919) Stellungnahmen, Haftpflichtermittlungen und sonstige rechtliche Vorgänge sowie 229 (Vorjahr: 163) Namensänderungsangelegenheiten. Eine Übersicht über die im Zusammenhang mit der Prozessführung des Rechtsamtes entstandenen Verfahrenskosten (Gerichtskosten, Rechtsanwaltsgebühren und Sachverständigenkosten) liegt als Anlage 1 an. Die Einschätzung, ob ein Verfahren von besonderer Bedeutung ist, obliegt dem Rechtsamt ebensowenig, wie die Einschätzung, ob ein Gesetzesvorhaben von besonderer Bedeutung für den Bezirk ist. Es handelt sich dabei um fachliche oder politische Einschätzungen, die alleine den jeweils zuständigen Bezirksamtsmitgliedern bzw. Fachabteilungen obliegen. Entsprechend ist es dem Rechtsamt verwehrt, über einzelne Verfahren zu berichten – zumal Grundlage der Zusammenarbeit zwischen dem Rechtsamt und den einzelnen Organisationseinheiten strikte Vertraulichkeit ist. Entsprechend ist auch ein Ausblick auf Verfahren des kommenden Jahres nicht möglich. Aus rechtlicher Sicht besonders bedeutsam war das Revisionsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht zum sog. „Laufhaus“ an der Potsdamer Straße. Inhaltlich hat das Bundesverwaltungsgericht in zwei grundsätzlichen Rechtsfragen die Auffassung des Rechtsamtes bestätigt, den Rechtsstreit aber wegen noch offener tatsächlicher Fragen an das Oberverwaltungsgericht Berlin zurückverwiesen. Als Anlage 2 liegt ein Bericht der Widerspruchsstelle an. Die für die Widerspruchsstelle erbetenen Daten sind, soweit verfügbar, aus der beigefügten Tabelle (Anlage 3) ersichtlich. Dr. Discher