Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Tätigkeitsbericht 2013.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
14.10.15, 01:16
Aktualisiert
27.01.18, 11:11
Stichworte
Inhalt der Datei
BA Tempelhof-Schöneberg
- Rechtsamt RA Ltg - 12/11 F99
Bearbeiter: Herr Dr. Discher
05.02.2014
(9277) 2207
(9277) 2482
D6/1298
Tätigkeitsbericht des Rechtsamtes für das Jahr 2013
Das Rechtsamt des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg ist zuständig für
1. die rechtliche Beratung der Bezirksbürgermeisterin und der Bezirksamtsmitglieder,
2. die rechtliche Beratung der Bezirksverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse
in bezirksverwaltungsrechtlichen Rechtsfragen,
3. die rechtliche Beratung der Ämter, Serviceeinheiten und sonstigen
Organisationseinheiten der Bezirksamtes in grundsätzlichen und bzw. oder
rechtlich bedeutsamen Angelegenheiten,
4. die Führung von Rechtsstreitigkeiten in Angelegenheiten des Bezirks, soweit diese
nicht anderen Organisationseinheiten vorbehalten ist,
5. die Betreuung von Anwaltsprozessen in Angelegenheiten des Bezirks, soweit diese
nicht anderen Organisationseinheiten vorbehalten ist,
6. die Ermittlungsleitung und Entscheidung in Haftpflichtsachen des Bezirks,
7. Namensänderungsangelegenheiten,
8. die Erledigung besonderer Personaleinzelangelegenheiten,
9. die Bereitstellung juristischer Informationssysteme für das Bezirksamt,
10. Sonderaufgaben im Auftrag des Bezirksamtes oder der Bezirksbürgermeisterin in
besonders bedeutsamen Angelegenheiten,
11. die Ausbildung von Rechtsreferendar(inn)en und Rechtspraktikant(inn)en und
12. die Anleitung von Regierungsrät(inn)en z.A.
Das Rechtsamt wirkt in allen Phasen seiner beratenden oder prozessführenden Tätigkeit
darauf hin, dass die Organe des Bezirks Recht und Gesetz einhalten. Dem Rechtsamt
angegliedert ist die Zentrale Widerspruchsstelle.
Im Rechtsamt (ohne Widerspruchsstelle) waren im Berichtszeitraum vier Volljuristen (3
Vollzeitäquivalente), drei Mitarbeiter des gehobenen Dienstes (2,5 Vollzeitäquivalente)
sowie 2 Mitarbeiterinnen im Vorzimmer (1,6 Vollzeitäquivalente) beschäftigt. Zur
Ausbildung zugewiesen waren dem Rechtsamt insgesamt 13 Rechtsreferendare und eine
Regierungsrätin z.A. Die Ausbildung fand auch in der Widerspruchsstelle statt. Eine
Übersicht über die Personalausstattung anderer Rechtsämter ist hier nicht bekannt. Sie
wäre auch nur mit großem Aufwand zu erstellen, weil zur Herstellung von Vergleichbarkeit
-2Bezüge zu den zum Teil abweichenden Aufgaben und Anforderungen der verschiedenen
Rechtsämter hergestellt werden müssten.
Die Belastung des Rechtsamtes hat sich insgesamt gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht.
Die Zahl der zu bearbeitenden verakteten Vorgänge betrug 1773 gegenüber 1577 im
Vorjahr.
Im Laufe des Berichtsjahres wurden 595 (Vorjahr: 658) Streitverfahren geführt,
davon vor den Gerichten der
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Arbeitsgerichtsbarkeit
Sozialgerichtsbarkeit
Zivilgerichtsbarkeit
402 (Vorjahr: 416)
27 (Vorjahr: 70)
60 (Vorjahr: 53)
106 (Vorjahr: 119)
Im Laufe des Berichtsjahres sind 251 (Vorjahr: 206) Verfahren neu eingegangen.
Eine Feinaufstellung der Verteilung auf die einzelnen Ämter ist für das Berichtsjahr nicht
möglich. Die Neuordnung der Ämterstruktur hat zu irreversiblen Brüchen in der
Datenbankstruktur geführt und verhindert für einen Übergangszeitraum eine statistische
Auswertung.
Beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg waren im Berichtsjahr 102 (Vorjahr: 73)
Verfahren anhängig, beim Kammergericht 10 (Vorjahr: 11), beim Landesarbeitsgericht 6
(Vorjahr 5) und beim Landessozialgericht 6 (Vorjahr: 3) Verfahren. Beim
Bundesarbeitsgericht waren 2 und beim Bundesverwaltungsgericht war 1 Verfahren
anhängig.
In den Verwaltungs- und Arbeitsrechtsstreitverfahren ist das Bezirksamt fast
ausschließlich auf der Beklagten- bzw. Antragsgegnerseite vertreten. In Verfahren vor den
Sozialgerichten ist Berlin regelmäßig Beklagter bzw. Antragsgegner. In den Verfahren um
die Statusfeststellung freier Mitarbeiter ist Berlin Kläger. In den Zivilrechtsverfahren ist
Berlin etwa der Hälfte der Fälle Kläger bzw. Antragsteller.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 1,45 (Vorjahr 1,6) Jahre, die längste
allerdings ca. 7,5 Jahre. Die Dauer der Verfahren wird maßgeblich durch eine Vielzahl von
Fremdfaktoren bestimmt, die das Rechtsamt grundsätzlich nicht beeinflussen kann. Dabei
stehen im Vordergrund die Verfahrensgestaltung durch das Gericht und die Belastung des
jeweiligen Spruchkörpers. Das Rechtsamt kann, wenn gewichtige Gründe vorliegen, zwar
bei den Gerichten auf eine beschleunigte Erledigung eines Verfahrens drängen, bleibt
aber dabei auch oft ohne Erfolg und wird von den Gerichten auf eine bestimmte Anzahl
gleich bedeutsamer, aber zeitlich vorrangiger Verfahren hingewiesen. Die manchmal lange
Verfahrensdauer bei schwierigen Prozessen erfüllt das Rechtsamt mit großer Sorge. Sie
führt in einer Vielzahl von Fällen zu großen finanziellen Risiken für den Bezirk. Das gilt
insbesondere für Verfahren, an die bei Prozessverlust Amtshaftungs- oder
Entschädigungsansprüche geknüpft werden könnten, in denen Verzugszinsen geltend
gemacht werden, oder wenn während des Verfahrens laufend Leistungen zu erbringen
sind, denen keine Gegenleistung für den Bezirk gegenübersteht. Angaben zur
Verfahrensdauer der Berliner Gerichte können im Internet beim Statistischen Bundesamt
Deutschland
unter
-3https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/GerichtePersonal/Zivil
gerichte.html abgerufen werden.
Von den 212 (Vorjahr: 315) im Jahr 2013 abgeschlossenen Verfahren hat das Bezirksamt
in 155 Fällen (73%, Vorjahr: 58 %) obsiegt, in 32 Fällen (15 %, Vorjahr: 17 %) ist es
unterlegen, in 25 Fällen (12 %, Vorjahr: 24 %) kam es zur Kostenteilung.
Im Berichtsjahr wurden 44 (Vorjahr: 25) Verfahren durch Rechtsanwälte geführt. Die
Anwaltsprozesse werden vom Rechtsamt betreut. Die Zahl der Prozesse, die von
Rechtsanwälten geführt werden, lässt sich nicht verringern, da in den Verfahren vor dem
Landgericht, dem Kammergericht, dem Landesarbeitsgericht, dem Bundesgerichtshof und
dem Bundesarbeitsgericht Anwaltszwang herrscht. Außerhalb des Anwaltszwanges
werden Rechtsanwälte allenfalls in besonderen Ausnahmefällen beauftragt. Die
Steigerung der durch Rechtsanwälte geführten Prozesse gegenüber dem Vorjahr beruht
im Wesentlichen auf einer Erhöhung der amtshaftungsrechtlichen Streitigkeiten, für die der
Rechtsweg zu den Landgerichten gegeben ist.
Nicht ermittelt werden kann die Zahl der rechtlichen Stellungnahmen des Rechtsamtes.
Ursache dafür ist, dass ein großer Teil der Beratungsvorgänge mündlich, insbesondere
telefonisch erfolgt, nicht veraktet und damit nicht statistisch erfasst wird. Zudem sind in
einem Vorgang oft auch mehrere rechtliche Stellungnahmen enthalten. Neben den
Streitverfahren bearbeitete das Rechtsamt aktenmäßig im Berichtsjahr 941 (Vorjahr: 919)
Stellungnahmen, Haftpflichtermittlungen und sonstige rechtliche Vorgänge sowie 229
(Vorjahr: 163) Namensänderungsangelegenheiten.
Eine Übersicht über die im Zusammenhang mit der Prozessführung des Rechtsamtes
entstandenen
Verfahrenskosten
(Gerichtskosten,
Rechtsanwaltsgebühren
und
Sachverständigenkosten) liegt als Anlage 1 an.
Die Einschätzung, ob ein Verfahren von besonderer Bedeutung ist, obliegt dem Rechtsamt
ebensowenig, wie die Einschätzung, ob ein Gesetzesvorhaben von besonderer Bedeutung
für den Bezirk ist. Es handelt sich dabei um fachliche oder politische Einschätzungen, die
alleine den jeweils zuständigen Bezirksamtsmitgliedern bzw. Fachabteilungen obliegen.
Entsprechend ist es dem Rechtsamt verwehrt, über einzelne Verfahren zu berichten –
zumal Grundlage der Zusammenarbeit zwischen dem Rechtsamt und den einzelnen
Organisationseinheiten strikte Vertraulichkeit ist. Entsprechend ist auch ein Ausblick auf
Verfahren des kommenden Jahres nicht möglich. Aus rechtlicher Sicht besonders
bedeutsam war das Revisionsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht zum sog.
„Laufhaus“ an der Potsdamer Straße. Inhaltlich hat das Bundesverwaltungsgericht in zwei
grundsätzlichen Rechtsfragen die Auffassung des Rechtsamtes bestätigt, den Rechtsstreit
aber wegen noch offener tatsächlicher Fragen an das Oberverwaltungsgericht Berlin
zurückverwiesen.
Als Anlage 2 liegt ein Bericht der Widerspruchsstelle an. Die für die Widerspruchsstelle
erbetenen Daten sind, soweit verfügbar, aus der beigefügten Tabelle (Anlage 3)
ersichtlich.
Dr. Discher