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Anlage 2 - Bericht Widerspruchsstelle 2013.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Anlage 2 - Bericht Widerspruchsstelle 2013.pdf
Größe
55 kB
Erstellt
14.10.15, 01:16
Aktualisiert
27.01.18, 11:11

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Inhalt der Datei

Anlage 2 RAWi L 23.01.2014 6291 Statistik 2013 Zentrale Widerspruchsstelle Erläuterungen 2013 wurden aus den 5 Abteilungen des Bezirksamtes 841( 574 in 2012, 827 in 2011) Widerspruchsverfahren an die Zentrale Widerspruchsstelle zur Bearbeitung abgegeben, die sich auf 62 verschiedene Produkte verteilen. Im gleichen Zeitraum wurden 785 (615 in 2012) Verfahren beendet. Knapp ein Drittel der Widerspruchsverfahren (321) betraf das Schulamt (Lernanfänger, Übergang von der Grundschule in die „Wunsch“Oberschule). Bewährt hat sich die sehr enge - leider auch sehr zeitintensive - Abstimmung zwischen der Zentralen Widerspruchsstelle, unter Einbeziehung des Rechtsamtes, und dem Schulamt bei der Einrichtung der Schulen bzw. der Vergabe der Schulplätze. Viele rechtliche Probleme lassen sich bereits im Vorfeld klären, Fehler können korrigiert werden, bevor die Erstbescheide an die Eltern versandt werden. Während im Oberschulbereich eine weitere Beruhigung erkennbar wurde (73 Verfahren gegenüber 157 im Vorjahr für die Integrierten Sekundarschulen, kein Verfahren für die Gymnasien) erhöhten sich die Widerspruchszahlen für die Lernanfänger auf 237 (142 im Vorjahr), von denen 150 durch Einstellung beendet werden konnten. Die im Verhältnis zu den Vorjahren hohe Zahl der Erledigungen im Bereich der Grundschulen erklärt sich insbesondere damit, dass 1. im Zeitpunkt der Einrichtung der Schulen an einigen Grundschulen noch Plätze frei gehalten werden mussten für Lernanfänger aus dem eigenen Einzugsbereich, über deren Wechselwunsch an eine andere Grundschule noch nicht entschieden war. Im Falle der Ikarus-Grundschule und der Grundschule am Dielingsgrund konnten 22 Kinder erst nach der Entscheidung des Schulamts Neukölln über die Einrichtung der Schule am Sandsteinweg nachrücken, 2. das Schulamt am 25.04.2013 eine weitere Klasse an der Annedore-LeberGrundschule eingerichtet hat, wodurch 14 Widerspruchsführer nachrücken konnten und die Schulplatzsituation im Bereich Lichtenrade insgesamt entlastet wurde. Im Übrigen wurde - wie bereits in den Vorjahren - in Fällen, in denen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten war, dass Widerspruchsführer noch auf freiwerdende Plätze nachrücken könnten, mit der Entscheidung über den Widerspruch abgewartet und von einer vorschnellen Zurückweisung der Widersprüche abgesehen. Auch diese Fälle haben sich dann noch erledigt. Plätze wurden insbesondere durch Aufnahmen von Kindern in eine andere gewünschte staatliche oder private Grundschule (85), Zurückstellungen (39, viele davon erst nach März 2013) und Wegzüge frei. Wünschenswert wäre, wenn die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ähnlich wie im Oberschulbereich auch für die Einrichtung der Grundschulen überbezirkliche Einrichtungstermine festlegen würde. Eine frühzeitigere Entscheidung über die Zurückstellung noch nicht schulfähiger Kinder hätte die Anzahl der sich erledigenden Fälle deutlich vermindert. Vom Fachbereich Stadtentwicklungsamt wurden uns 322 Widerspruchsverfahren zur vorbereitenden Entscheidung vorgelegt. 264 Widersprüche wurden von Mietern und Eigentümern der Säntisstraße bzw. der anliegenden Straßen zum Bauprojekt Säntisstraße 95-127 erhoben. Von dem zeitlich befristeten Rücknahmeangebot machten 190 Widerspruchsführer Gebrauch, daraus resultiert die sehr hohe Zahl an Verfahrenseinstellungen (218 Stadt) von insgesamt 223 bei der Abteilung Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung. Für die Abteilung abgeschlossen wurden 316 Widerspruchsverfahren bei 362 Neueingängen. Die Abteilung Jugend, Ordnung, Bürgerdienste rangiert in 2013 an dritter Stelle mit 78 (153 in 2012) neuen und 134 (116 in 2012) beendeten Verfahren. Die überproportional hohe Zahl von Teil-bzw.Stattgaben und Einstellungen (52) wurde erforderlich, da auf Grund erst im Verfahren vorgelegter Einkommensunterlagen von Eltern im Bereich des Elterngeldes, Unterhaltsvorschussgesetzes und der Kita/Hortbeiträge eine Neuberechnung zu abweichenden Ergebnissen führte. Dippel-Ding