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Anlage 3 Bericht Widerspruchsstelle 2014.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Anlage 3 Bericht Widerspruchsstelle 2014.pdf
Größe
53 kB
Erstellt
14.10.15, 01:16
Aktualisiert
27.01.18, 11:12

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Inhalt der Datei

Anlage 3 RAWi L 02.03.2015 6291 Statistik 2014 Zentrale Widerspruchsstelle Erläuterungen 2014 wurden aus den 5 Abteilungen des Bezirksamtes 610 (841 in 2013) Widerspruchsverfahren an die Zentrale Widerspruchsstelle zur Bearbeitung neu abgegeben, die sich auf 60 verschiedene Produkte verteilen. Im gleichen Zeitraum wurden 695 (785 in 2013) Verfahren beendet. Fast die Hälfte der Widerspruchsverfahren (328) betraf das Schulamt (Lernanfänger und der Übergang von der Grundschule in die „Wunsch“Oberschule). Aufrechterhalten wurde die intensive Vorarbeit seitens der Zentralen Widerspruchsstelle, unter Mitwirkung des Rechtsamtes, mit dem Schulamt bei der Durchführung der Auswahlverfahren. Viele rechtliche Probleme lassen sich bereits im Vorfeld klären, Fehler können korrigiert werden, bevor die Erstbescheide an die Eltern versandt werden. Während im Oberschulbereich eine weitere Beruhigung erkennbar wurde (66 Verfahren gegenüber 73 im Vorjahr (für die Integrierten Sekundarschulen 59, für die Gymnasien 7)) erhöhten sich die Widerspruchszahlen für die Lernanfänger weiter auf 244 (237 im Vorjahr). 118 Widerspruchsverfahren (150 im Vorjahr) wurden durch Einstellung der Verfahren beendet. Das bedeutet, dass im Rahmen der Widerspruchsbearbeitung 118 Kinder noch ihren Wunsch-Grundschulplatz erhalten konnten. Die Gründe für die immer noch sehr hohe Zahl an Einstellungen sind immer die gleichen: Im Zeitpunkt des Auswahlverfahrens müssen an den Grundschulen noch Plätze frei gehalten werden für Lernanfänger aus dem eigenen Einzugsbereich, über deren Wechselwunsch an eine andere Grundschule – oft durch die Nachbarbezirke - noch nicht entschieden wurde. Wie in den Vorjahren wird in Fällen, in denen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass Widerspruchsführer noch auf freiwerdende Plätze nachrücken könnten, von einer vorschnellen Zurückweisung der Widersprüche abgesehen. Das erspart den Eltern und dem Bezirk auch entsprechende Anwaltskosten. Plätze wurden insbesondere durch Aufnahmen von Kindern in eine andere gewünschte staatliche oder private Grundschule, durch Zurückstellungen und durch Wegzüge frei. Seit langem hatten wir in 2014 erstmalig wieder 18 Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung der Schülerbeförderung. Gemäß § 39 Schulgesetz können Schülern mit Hauptwohnsitz in Berlin, die wegen ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, die Schule auf dem üblichen Weg zu besuchen, auf Antrag besondere Beförderungsmittel für den Schulweg zur nächstgelegenen geeigneten aufnahmefähigen Schule zur Verfügung gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beförderung besteht nicht. Die Abteilung Jugend, Ordnung, Bürgerdienste rangiert in 2014 an zweiter Stelle mit 156 (78 in 2013) neuen und 177 (134 in 2013) beendeten Verfahren. Der Schwerpunkt liegt hier im Bereich der Heranziehung der Eltern zur Kostenbeteiligung an der Kita- bzw. Hortunterbringung ihrer Kinder und zu den Aufwendungen für Jugendhilfemaßnahmen. Aber auch Verfahren nach dem Unterhaltsvorschussgesetz haben zahlenmäßig zugenommen. Für den Fachbereich Stadtentwicklungsamt wurden 109 Widerspruchsverfahren abgeschlossen, 56 Vorgänge gingen im gleichen Zeitraum neu ein. Dippel-Ding