Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Anlage 3 Bericht Widerspruchsstelle 2014.pdf
Größe
53 kB
Erstellt
14.10.15, 01:16
Aktualisiert
27.01.18, 11:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3
RAWi L
02.03.2015
6291
Statistik 2014
Zentrale Widerspruchsstelle
Erläuterungen
2014 wurden aus den 5 Abteilungen des Bezirksamtes 610 (841 in 2013)
Widerspruchsverfahren an die Zentrale Widerspruchsstelle zur Bearbeitung neu
abgegeben, die sich auf 60 verschiedene Produkte verteilen.
Im gleichen Zeitraum wurden 695 (785 in 2013) Verfahren beendet.
Fast die Hälfte der Widerspruchsverfahren (328) betraf das Schulamt (Lernanfänger
und der Übergang von der Grundschule in die „Wunsch“Oberschule).
Aufrechterhalten wurde die intensive Vorarbeit seitens der Zentralen
Widerspruchsstelle, unter Mitwirkung des Rechtsamtes, mit dem Schulamt bei der
Durchführung der Auswahlverfahren. Viele rechtliche Probleme lassen sich bereits im
Vorfeld klären, Fehler können korrigiert werden, bevor die Erstbescheide an die
Eltern versandt werden.
Während im Oberschulbereich eine weitere Beruhigung erkennbar wurde (66
Verfahren gegenüber 73 im Vorjahr (für die Integrierten Sekundarschulen 59, für die
Gymnasien 7)) erhöhten sich die Widerspruchszahlen für die Lernanfänger weiter auf
244 (237 im Vorjahr). 118 Widerspruchsverfahren (150 im Vorjahr) wurden durch
Einstellung der Verfahren beendet. Das bedeutet, dass im Rahmen der
Widerspruchsbearbeitung 118 Kinder noch ihren Wunsch-Grundschulplatz erhalten
konnten. Die Gründe für die immer noch sehr hohe Zahl an Einstellungen sind immer
die gleichen:
Im Zeitpunkt des Auswahlverfahrens müssen an den Grundschulen noch Plätze frei
gehalten werden für Lernanfänger aus dem eigenen Einzugsbereich, über deren
Wechselwunsch an eine andere Grundschule – oft durch die Nachbarbezirke - noch
nicht entschieden wurde.
Wie in den Vorjahren wird in Fällen, in denen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu
erwarten ist, dass Widerspruchsführer noch auf freiwerdende Plätze nachrücken
könnten, von einer vorschnellen Zurückweisung der Widersprüche abgesehen. Das
erspart den Eltern und dem Bezirk auch entsprechende Anwaltskosten.
Plätze wurden insbesondere durch Aufnahmen von Kindern in eine andere
gewünschte staatliche oder private Grundschule, durch Zurückstellungen und durch
Wegzüge frei.
Seit langem hatten wir in 2014 erstmalig wieder 18 Widerspruchsverfahren gegen die
Ablehnung der Schülerbeförderung. Gemäß § 39 Schulgesetz können Schülern mit
Hauptwohnsitz in Berlin, die wegen ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, die
Schule auf dem üblichen Weg zu besuchen, auf Antrag besondere
Beförderungsmittel für den Schulweg zur nächstgelegenen geeigneten
aufnahmefähigen Schule zur Verfügung gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf
Beförderung besteht nicht.
Die Abteilung Jugend, Ordnung, Bürgerdienste rangiert in 2014 an zweiter Stelle
mit 156 (78 in 2013) neuen und 177 (134 in 2013) beendeten Verfahren. Der
Schwerpunkt liegt hier im Bereich der Heranziehung der Eltern zur Kostenbeteiligung
an der Kita- bzw. Hortunterbringung ihrer Kinder und zu den Aufwendungen für
Jugendhilfemaßnahmen. Aber auch Verfahren nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
haben zahlenmäßig zugenommen.
Für den Fachbereich Stadtentwicklungsamt wurden 109 Widerspruchsverfahren
abgeschlossen, 56 Vorgänge gingen im gleichen Zeitraum neu ein.
Dippel-Ding