Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
BA-VorlageSozErhaltVO Insel.pdf
Größe
151 kB
Erstellt
14.10.15, 01:18
Aktualisiert
27.01.18, 11:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Abteilung Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung
Stapl 21
. 2015
Tel. 2343
Vorlage
zur Beschlussfassung
für die Sitzung des Bezirksamtes am Dienstag, dem 2015
1. Gegenstand der Vorlage:
2. Berichterstatterin:
Beschluss
über
eine
soziale
Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1
Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für
das Gebiet „Schöneberger Insel“ im Bezirk
Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Bezirksstadträtin Dr. Sibyll K l o t z
3. Beschluss:
Das Bezirksamt beschließt,
1. die Begründung für den Erlass einer
Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs.
1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches
(BauGB) für das Gebiet „Schöneberger
Insel“, für die Grundstücke zwischen
Monumentenstraße, östliche Grenze des
Grundstücks
Monumentenstraße
13,
Verlängerung der Grundstücksgrenze bis
zur Kesselsdorfstraße, Kesselsdorfstraße,
Kolonnenstraße,
Naumannstraße,
Torgauer Straße, Cherusker Park und
Wannseebahngraben
im
Bezirk
Tempelhof-Schöneberg,
Ortsteil
Schöneberg,
der
Bezirksverordnetenversammlung
zur
Beschlussfassung vorzulegen,
2. den Entwurf der Erhaltungsverordnung
gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet
„Schöneberger
Insel“
im
Bezirk
Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Ortsteil
Schöneberg (Anlage 2) gemäß § 12 Abs.
2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes
(BezVG)
der
Bezirksverordnetenversammlung
zur
Entscheidung vorzulegen.
4. Begründung:
Diese
ist
der
Vorlage
für
die
Bezirksverordnetenversammlung
sowie
der
„Untersuchung zur Begründung einer sozialen
Erhaltungsverordnung
für
das
Gebiet
Schöneberger Insel“ des Büro TOPOS (Anlage 1)
zu entnehmen
5.
§ 36 (2) Bezirksverwaltungsgesetz
Rechtsgrundlage
6.
Auswirkungen auf die Gleichstellung
der Geschlechter
Keine
7.
Haushaltsmäßige/
Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Es entstehen Kosten für weitere Untersuchungen
(z.B. für die ca. alle fünf Jahre notwendige
empirische
Untersuchungen
bzgl.
der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung) in
noch nicht bekannter Höhe.
8.
Nachhaltigkeit (siehe Anlage)
9.
Unterrichtung BVV
10. Mitzeichnung
Dr. Sibyll K l o t z
Bezirksstadträtin
1. Vorlage zur Beschlussfassung
2. Vorlage zur Entscheidung
Keine
Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium
keine Auswirkungen
1. Fläche
x
2. Wasser
x
3.
x
Energie
4. Abfall
negative Auswirkungen
quantitativ qualitativ
quantitativ
x
5. Verkehr
x
6. Immissionen
7.
positive Auswirkungen
x
Einschränkung von Fauna x
und Flora
8. Bildungsangebot
x
9. Kulturangebot
x
10. Freizeitangebot
x
11.
Partizipation in
dungsprozessen
Entschei- x
12. Arbeitslosenquote
x
13. Ausbildungsplätze
x
14. Betriebsansiedlungen
x
15.
Wirtschaftl. Diversifizierung x
nach Branchen
16. Demografischer Wandel
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen
x
qualitativ
Bemerkungen
VORLAGE
- zur Beschlussfassung -
des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 4
des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) über eine Erhaltungsverordnung für das
Gebiet „Schöneberger Insel“, für die Grundstücke zwischen Monumentenstraße,
östliche Grenze des Grundstücks Monumentenstraße 13, Verlängerung der
Grundstücksgrenze bis zur Kesselsdorfstraße, Kesselsdorfstraße, Kolonnenstraße,
Naumannstraße, Torgauer Straße, Cherusker Park und Wannseebahngraben im
Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg.
Das Bezirksamt bittet:
die Begründung für den Erlass einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet
„Schöneberger Insel“, für die Grundstücke zwischen Monumentenstraße,
östliche Grenze des Grundstücks Monumentenstraße 13, Verlängerung der
Grundstücksgrenze
bis
zur
Kesselsdorfstraße,
Kesselsdorfstraße,
Kolonnenstraße, Naumannstraße, Torgauer Straße, Cherusker Park und
Wannseebahngraben im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
und den Entwurf der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Schöneberger Insel“ im Bezirk
Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Ortsteil Schöneberg zu beschließen.
BEGRÜNDUNG:
Dem Erlass der sozialen Erhaltungsverordnung geht eine städtebauliche
Untersuchung (im Jahr 2014) voraus. Die Verordnungs-Begründung basiert auf den
Ergebnissen der “Untersuchung zur Begründung einer sozialen Erhaltungsverordnung
für das Gebiet Schöneberger Insel“ des Büros TOPOS Stadtplanung
Landschaftsplanung Stadtforschung, April 2015 (vgl. Anlage 1), im Weiterem nur kurz
Untersuchung genannt.
1
I. Zentrale Ergebnisse zu Sozialstruktur und Wohnungsversorgung
Das Gebiet 'Schöneberger Insel' hat eine heterogene Sozialstruktur, die weitgehend
den Berliner Durchschnittsverhältnissen entspricht. In den letzten Jahren haben sich
Tendenzen entwickelt, die zu einer Veränderung der bisherigen Bevölkerungsstruktur
führen können.
Sozialstruktur und Wohnungsversorgung
• Insgesamt hat das Gebiet, verglichen mit Berlin, ein moderat
überdurchschnittliches Einkommensniveau. Der Anteil einkommensarmer
Bevölkerung ist geringer als im Berliner Durchschnitt.
• Der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist mit 33% im Vergleich
mit dem Ortsteil Schöneberg unterdurchschnittlich. Das Einkommensniveau der
Migranten/innen ist deutlich geringer als das der anderen Einwohner/innen.
• Die Wohnverhältnisse hinsichtlich Ausstattung, Wohnfläche und Belegung sind
im Berliner Vergleich durchschnittlich.
• Das Mietniveau übersteigt die Mittelwerte des Berliner Mietspiegels deutlich.
• Der Anteil selbstnutzender Eigentümer ist für Berliner Innenstadtwohngebiete
durchschnittlich.
Veränderungsprozesse der letzten Jahre
• Das Gebiet weist eine deutliche Tendenz zur Veränderung der Sozialstruktur
auf.
• In den letzten 4 Jahren sind überwiegend Haushalte mit einer
überdurchschnittlichen ökonomischen Lage zugezogen. Diese Entwicklung war
zwar nicht so ausgeprägt wie in dem Nachbargebiet Kaiser-Wilhelm-Platz, ist
aber deutlich ausgeprägt.
• Die Haushaltsstruktur dieser Zuwanderungsgruppen zeigt zwar einen leicht
unterdurchschnittlichen Anteil an Haushalten mit Kindern. Die Altersstruktur
zeigt jedoch auch, dass sowohl die Zahl und der Anteil der Kinder als auch der
Anteil der Haushalte mit Kindern in dieser Gruppe im Verlauf der nächsten
Jahre kontinuierlich zunehmen wird.
• Die gewachsene Attraktivität zeigt sich in einer Zunahme der
Umwandlungsprozesse in Einzeleigentum.
• Die Investitionsneigung der Hauseigentümer im Gebiet ist hoch. Seit 2007 sind
in 17% des Wohnungsbestandes Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt
worden.
II. Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen
§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt, dass
Genehmigungsvorbehalte gemacht werden können, wenn durch bauliche Maßnahmen
die soziale Zusammensetzung der Gebietsbevölkerung verändert wird und dadurch
negative städtebauliche Entwicklungen ausgelöst werden.
Die Untersuchung hat gezeigt, dass im Gebiet
eine Verdrängungsgefahr existiert und Aufwertungspotentiale vorhanden sind,
die konkreten Auswirkungen baulicher Maßnahmen die Struktur der
Wohnbevölkerung verändern und
negative städtebaulichen Folgen daraus resultieren.
2
II.1 Aufwertungsspielraum
In den letzten Jahren sind in erheblichem Umfang Modernisierungsinvestitionen
vorgenommen worden. Ein erheblicher Teil dieser Wohnungen hatte schon vorher
eine Vollstandardausstattung. Das zeigt, dass auch über den durchschnittlichen
Standard hinaus modernisiert wird.
In einem sehr großen Teil der Vollstandardwohnungen fehlen einzelne
Ausstattungsmerkmale wie Fliesen im Bad, Doppelfenster in allen Räumen, Balkone,
die sowohl als Sondermerkmale im Berliner Mietpreisspiegel einbezogen sind, als
auch auf dem heutigen Wohnungsmarkt für ein gehobenes Wohnungsangebot
Voraussetzung sind.
Aufzüge sind nur in einem geringen Maße im Gebiet vorhanden. Sie gehören aber in
Wohnungen mit einem gehobenen Standard auch im Altbau zur Regelausstattung.
Seit der Jahrhundertwende sind ein Viertel der jetzt vorhandenen Aufzüge eingebaut
worden. Besonders häufig geschah dies in Zusammenhang mit der Umwandlung von
Altbauten in Eigentumswohnungen. Bewohner dieser Wohnungen haben ein deutlich
überdurchschnittliches Einkommensniveau, auch diejenigen, die Mieterinnen und
Mieter sind. Es besteht die Gefahr, dass in stärkerem Umfang als bisher, Aufzüge
eingebaut werden sollen, auch wenn zu berücksichtigen ist, dass dies teilweise
bauordnungsrechtlich erforderlich sein kann.
Ein weiterer relevanter Aufwertungsspielraum besteht bei Wohnungen, die Mieter mit
eigenen Investitionen auf Vollstandard gebracht haben. Dies sind vor allem
Wohnungen, in denen Mieter eine Gasetagenheizung eingebaut haben.
Schließlich liegt bisher nur ein geringer Teil der Wohnungen in Gebäuden, die
energetisch modernisiert wurden. Auch in diesen Gebäuden wurden bisher jeweils nur
ein Teil der möglichen Maßnahmen zur Energieeinsparung vorgenommen, so dass im
Bereich der energetischen Modernisierung noch ein sehr großes Potenzial vorhanden
ist.
Aufgrund
der
großen
Nachfrage
und
der
gestiegenen
Erwartungen
einkommensstärkerer Haushalte an die Ausstattung der Wohnung ist das
Aufwertungspotenzial im Gebiet in größerem Umfang vorhanden.
II.2 Verdrängungspotential
Der Anteil von Haushalten mit deutlich unterdurchschnittlichem Einkommen ist im
Gebiet trotz des Zuzugs einkommensstärkerer Haushalte noch hoch. Die Entwicklung
im angrenzenden Gebiet Kaiser-Wilhelm-Platz zeigt, dass das Potenzial für noch
stärkere sozialstrukturelle Veränderungen noch keinesfalls ausgeschöpft ist. Es ist
vielmehr davon auszugehen, dass die Veränderungsprozesse im Gebiet
Schöneberger Insel später eingesetzt haben, sich prinzipiell aber ähnlich entwickeln
können wie im Nachbargebiet. Dadurch ist das Verdrängungspotenzial insgesamt
noch größer, da auch Haushalte mit durchschnittlichen Einkommen betroffen sein
können.
Haushalte mit unterdurchschnittlichem Einkommensniveau müssen im Durchschnitt
bereits
jetzt
trotz
unterdurchschnittlichem
Wohnflächenkonsum
und
unterdurchschnittlicher Quadratmetermiete ca. 40% ihres Einkommens für die
Warmmiete aufwenden. Modernisierungsbedingte Mieterhöhungen könnte ein
erheblicher Teil dieser Haushalte nicht verkraften. Ein großer Anteil an Haushalten im
Gebiet ist daher verdrängungsgefährdet.
3
II.3 Aufwertungsdruck
Der Aufwertungsdruck zeigt sich darin, dass die Zuwanderer in das Gebiet ein
überdurchschnittliches Einkommen haben. Diese zahlen Mieten, die deutlich über den
Werten
des
Berliner
Mietspiegels
liegen.
Auch
der
Umfang
der
Modernisierungsmaßnahmen in den letzten Jahren lag hoch.
II.4 Ergebnis
Im
Gebiet
gibt
es
in
nahezu
allen
Wohnungsbeständen
deutliche
Aufwertungspotentiale. Aufgewertete Wohnungen werden von einkommensstarken
Haushalten stark nachgefragt. Das Einkommensniveau der durchschnittlichen
Gebietshaushalte reicht in der Regel nicht dazu aus, Mieten in aufgewerteten
Wohnungen zu tragen.
Daher ist davon auszugehen, dass die Haushalte mit unterdurchschnittlichem Einkommen (ca. 50%) bei Aufwertungsinvestitionen verdrängungsgefährdet sind.
III. Städtebauliche Folgen einer Veränderung der Sozialstruktur
Voraussetzung für den Erlass einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1
Nr. 2 BauGB ist das Vorliegen städtebaulicher Gründe für den Schutz der
angestammten Wohnbevölkerung vor Verdrängung.
Als Ergebnis der Untersuchung zeigt sich eine Tendenz zu städtebaulichen
Fehlentwicklungen, wenn das Instrumentarium der Erhaltungsverordnung nicht
eingesetzt werden würde.
•
Verlust preiswerten Wohnraums
Aufgrund der kontinuierlichen hohen Zuwanderung nach Berlin ist der Berliner
Wohnungsmarkt angespannt. Gleichzeitig sinkt auf allen Teilmärkten des
Berliner Wohnungsmarktes einschließlich des Sozialen Wohnungsbaus das
Angebot preiswerter Wohnungen. Preiswerter Wohnraum geht kontinuierlich
durch Modernisierungsinvestitionen verloren. Darüber hinaus sind die
Wohnungsmieten in Berlin in allen Marktsegmenten des Berliner
Wohnungsmarkts während der letzten Jahre schneller als die Einkommen
gestiegen.
In Berlin gibt es ca. 700.000 Mieterhaushalte mit einem Einkommen unterhalb
der Einkommensgrenzen des § 9 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), die
damit aufgrund ihres niedrigen Einkommens die Zugangsberechtigung zu
Wohnungen des Sozialen Wohnungsbaus, 1. Förderweg, haben. Dem stehen
zurzeit nur noch weniger als 150.000 Sozialwohnungen gegenüber, deren Zahl
sich durch Auslaufen der Bindungsfrist weiter reduzieren wird. Daher sind von
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Förderrichtlinien für die
Neuerrichtung von Sozialwohnungen erarbeitet worden. Es wird aber davon
ausgegangen, dass kurz- und mittelfristig der Bedarf an geförderten
Wohnungen nicht gedeckt werden kann. Die sich daraus ergebenden
städtebaulichen Probleme sind für das Land Berlin umso größer, je größer die
Zahl einkommensschwacher Haushalte ist, die aus Gebieten wie der
Schöneberger Insel verdrängt werden. Für die Versorgung der Haushalte mit
4
unterdurchschnittlichen Einkommen stellen daher die Altbauwohnungen mit
niedrigen Mieten ein derzeit nicht zu ersetzendes Angebot dar.
Unter den gegebenen Umständen ist die Deckung des Wohnungsbedarfs der
Haushalte mit unterdurchschnittlichen Einkommen nur zu sichern, wenn
vorhandener preiswerter Wohnraum auch längerfristig erhalten wird und
Modernisierungsinvestitionen auf die Herstellung des zeitgemäßen
Ausstattungsstandards beschränkt werden.
•
Verstärkung von Segregationsprozessen in der Gesamtstadt
Eine zunehmende Verdrängung einkommensschwacher Haushalte wird zu
einer Verstärkung eines gravierenden städtebaulichen Problems in Berlin
führen, bis hin zu einer Verstärkung der Entwicklung von sogenannten
Problemquartieren.
Im Gebiet Schöneberger Insel lebt eine gemischte Bevölkerung mit erheblichen
Anteilen von einkommensschwächeren und verdrängungsgefährdeten
Haushalten.
Wenn diese ökonomisch schwachen Teile der Bevölkerung durch
Modernisierungsinvestitionen zum Verlassen der bisherigen Wohnungen
gezwungen werden, werden selektive Wanderungsprozesse verstärkt. Ein
großer Teil dieser Haushalte, insbesondere aber diejenigen mit geringen
Chancen für eine eigenverantwortliche Verbesserung ihrer sozialen Lage,
wandern nämlich in Gebiete ab, die bereits aufgrund ihrer hochsegregierten
Bevölkerungsstruktur als Problemgebiete eingestuft sind. Dies zeigen sowohl
kleinräumige Untersuchungen in Stadtquartieren als auch das ‚Monitoring
Soziale Stadtentwicklung 2011‘ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt. Diese Gebiete gefährden die Stadtentwicklung und erfordern hohen
personellen und finanziellen Aufwand zu ihrer Steuerung und Verbesserung.
Als eines der wichtigsten städtebaulichen Entwicklungsziele hat daher der
Berliner Senat festgelegt: „Im Rahmen der Bestandsqualifizierung ist es ...
wesentlich, soziale Entmischungsprozesse zu vermeiden und gemischte
funktionale Strukturen zu sichern.“ (vgl. Stadtentwicklungskonzept Berlin 2020,
Statusbericht und perspektivische Handlungssätze, Hrsg. SenStadtUm, S. 11)
•
Veränderung einer bewährten Bevölkerungsstruktur
Ein großer Teil der BewohnerInnen ist auf die Struktur des Wohngebiets mit
seinen infrastrukturellen Ausstattungen, seinen nachbarschaftlichen Kontakten
und seiner Vertrautheit angewiesen.
Derartig gewachsene, sich kontinuierlich weiterentwickelnde Sozialstrukturen
haben positive Auswirkungen auf die Struktur und die Kosten der staatlich zu
organisierenden
und
bereitzustellenden
Daseinsfürsorge
und
Infrastrukturausstattung. Auch hier hat sich in der Untersuchung gezeigt, dass
im Gebiet Schöneberger Insel enge soziale Kommunikationsnetze existieren.
Dies zeigt sich sowohl in den intensiven nachbarschaftlichen Beziehungen und
den engen persönlichen Netzwerken als auch in einer positiven Bewertung des
Wohngebiets durch die BewohnerInnen.
Diese
Sozialbeziehungen
gehen
dabei
häufig
über
reine
Kommunikationsbeziehungen hinaus. Sie beinhalten eine Vielzahl kleinerer und
größerer Hilfeleistungen, gegenseitige Unterstützung und Beratung, die nicht
5
nur die Lebensqualität für die BewohnerInnen erhöhen, sondern staatliche
Leistungen unterstützen und ersetzen. Ein erheblicher Teil der Befragten
berichtet von intensiven nachbarschaftlichen Kontakten und großer Bereitschaft
zu gegenseitiger Hilfe. Ca. die Hälfte nennen kleinere gegenseitige
Hilfeleistungen, so dass zwei Drittel aller BewohnerInnen von Kontakten
berichten, die auch gegenseitige Unterstützungsleistungen beinhalten. Bei den
älteren BewohnerInnen in den Nachkriegswohnungen sind die jeweiligen Werte
noch höher.
Die vorgefundene Gebietsstruktur entspricht weiterhin den im § 1 des BauGB
angesprochenen ausgeglichenen Bevölkerungsstrukturen. Damit besteht die
begründete Erwartung, dass eine Änderung der Bevölkerungsstruktur
zumindest für einen längeren Zeitraum dem Gebiet die Qualitätsmerkmale einer
bewährten Bevölkerungsstruktur nehmen würde. Es erscheint daher als sinnvoll
und geboten, die vorhandene Struktur zu erhalten.
•
Verstärkung der innerstädtischen Verkehrsprobleme
Das Teilgebiet Schöneberger Insel hat innerhalb des Bezirks und der Stadt eine
zentrale Lage. Es verfügt über eine gute Anbindung an den öffentlichen
Personennahverkehr. Dies zeigt sich in der hohen Nutzungsintensität der
Haushalte.
Gleichzeitig verfügt das dicht bebaute Wohngebiet nur über wenige KfzStellplätze. So führt der ruhende Verkehr zu einer gravierenden Belastung des
Wohngebiets und zu einer deutlichen Einschränkung der Wohnqualität.
Die Kapazität der das Gebiet berührenden Hauptverkehrsstraßen, die den
privaten Verkehr aufnehmen müssen, ist während der Hauptverkehrszeiten
bereits erschöpft. Aus diesen Gründen strebt die Berliner Verkehrsplanung eine
stärkere Nutzung des ÖPNV bei gleichzeitiger Eindämmung der Benutzung des
privaten Kfz an.
Die Bevölkerung im Gebiet unterschreitet den in Berlin durchschnittlich üblichen
Besitz an PKWs deutlich. Dadurch wird ebenso die prekäre Verkehrssituation
vor Ort entlastet, als auch die gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur des
öffentlichen Nahverkehrs überdurchschnittlich genutzt. Dagegen verfügen die
Haushalte mit einem Einkommensniveau oberhalb des Gebietsdurchschnittes,
die
besonders
häufig
zu
den
Zuwanderern
in
modernisierte,
überdurchschnittlich ausgestattete Wohnungen zählen, über deutlich mehr
Autos als der Durchschnitt der BewohnerInnen (302 gegenüber 234 pro 1000
Einwohner). Bei einer Fortsetzung dieses Trends würde sich die Situation
sowohl des ruhenden als auch des fließenden Verkehrs weiter verschlechtern.
Damit würden zusätzliche Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur notwendig,
bei gleichzeitig schlechterer Auslastung und damit einer Entwertung der
vorhandenen Einrichtungen des ÖPNV.
Insgesamt sind also die negativen Auswirkungen einer möglichen
Sozialstrukturveränderung auf die Verkehrsinfrastruktur, den städtebaulichen
Charakter des Wohngebiets und die Umweltbelastung als gravierend
einzuschätzen.
IV. Prüfkriterien bei der Anwendung der sozialen Erhaltungsverordnung
6
Analog zu den bereits beschlossenen „Prüfkriterien für die Umsetzung der sozialen
Erhaltungsverordnung“ werden für die soziale Erhaltungsverordnung für die
Schöneberger Insel ebenfalls Prüfkriterien zur Anwendung kommen.
V. Umwandlungsverordnung
Mit Erlass der sozialen Erhaltungsverordnung für die Schöneberger Insel wird der
Geltungsbereich dieser Verordnung auch unter die Umwandungsverordnung
(Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von
Wohnungseigentum oder Teileigentum in Erhaltungsgebieten nach § 172 Absatz 1
Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs) vom 3. März 2015 (verkündet im Gesetz- und
Verordnungsblatt vom 13. März 2015) fallen. Diese Umwandlungsverordnung tritt nach
5 Jahren wieder außer Kraft.
Berlin Tempelhof-Schöneberg, den
_________________
Angelika S c h ö t t l e r
Bezirksbürgermeisterin
2015
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Dr. Sibyll K l o t z
Bezirksstadträtin
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