Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Ersatzantrag.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
14.10.15, 01:20
Aktualisiert
27.01.18, 12:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Bezirksverordnete DIE LINKE
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
15.10.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ersatzantrag
Bezirksverordnete
PIRATEN
Drucks. Nr:
DIE
LINKE,
1249/XIX
Bezirksverordnete
Eckgrundstück Hauptstraße 162 / Ecke Willmanndamm rückabwickeln
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie dem eindeutigen Willen der BVV
(Beschluss Drucks. Nr. 1453/XVIII) entsprochen werden kann. Der BVV-Beschluss
sah vor dem Verkauf der Fläche ein Interessenbekundungsverfahren vor und führte
aus: „Bei Erfolglosigkeit des Verfahrens ist das Grundstück an den Bezirk zurück zu
geben“.
Begründung:
Die Fläche befand sich in öffentlichem Eigentum (Teil des Bezirksvermögens) und ist
immer noch als Grünfläche gewidmet. Aus gutem Grund sah der damalige
Mehrheitsbeschluss hohe Hürden vor um die Entwicklung dieser Gemeindefläche
durch den Bezirk gemeinwohlverträglich und stadtentwicklungspolitisch sinnvoll zu
begleiten. Bei der Erteilung des Zuschlags sollten daher Bezirksamt und BVV
beteiligt werden. Ein Interessenbekundungsverfahren entsprechend der BVVVorgabe konnte nicht durchgeführt werden, ist damit gescheitert und die
Konsequenzen hätten vom Bezirksamt entsprechend dem Beschluss schon lange
verfolgt werden müssen. Nach wie vor gibt es zu dem oben genannten Beschluss
keine Mitteilung des Bezirksamts, die den Verlauf des Verfahrens und die
Konsequenzen daraus erläutern würden.
Berlin, den 15.10.2014
Frau Wissel, Elisabeth
Bezirksverordnete DIE LINKE
Herr Gindra, Harald
Herr Franz, Jan-Ulrich
Bezirksverordnete PIRATEN
Herr Wehrend, Sven
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen: