Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung BüWoGO, 31. BVV am 06.05.15.pdf
Größe
192 kB
Erstellt
14.10.15, 01:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Beschlussempfehlung
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen
und GO
VII-0787
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
17.09.2014
02.10.2014
11.12.2014
12.03.2015
23.04.2015
06.05.2015
BVV
BüWoGO
BüWoGO
BüWoGO
BüWoGO
BVV
BVV/ 025/VII
BüWoGO/028/VII
BüWoGO/030/VII
BüWoGO/032/VII
BüWoGO/033/VII
BVV/ 031/VII
überwiesen
vertagt
vertagt
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Betreff: Leitlinien für die Bürger_innenbeteiligung, Information und Konsultation
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 23.04.2015 beraten.
Abstimmungsergebnis Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO:
JA 7 / NEIN 0 / ENTHALTUNGEN 4
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht:
1. Leitlinien für die Beteiligung, Information und Konsultation von Bürgerinnen und
Bürgern in enger Abstimmung mit dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung,
Bürgerdienste, Wohnen und GO zu erarbeiten.
2. Die Leitlinien für die Bürger_innenbeteiligung, Information und Konsultation
sollen spätestens bis Ende 2015 der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt
werden.
3. Die Erarbeitung von Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung hat folgende
Funktionen:
Die bestehenden Möglichkeiten der Bürger_innenbeteiligung in einem
Diskussionsprozess mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern,
zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Bei Planungen von Vorhaben und Projekten des Bezirkes systematischer und
von Beginn an die Beteiligungsprozesse im Projektablauf einzuplanen sowie
entsprechende finanzielle Mittel im Bezirkshaushalt bzw. beim Einsatz von
Fördermitteln in den Kosten- und Finanzierungsübersichten vorzusehen.
Die Verfahrensabläufe der Bürger_innenbeteiligung zu verbessern und noch
transparenter zu gestalten.
4. Die Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung sollen die Möglichkeiten der
Beteiligung öffentlich bekannter machen und zwar sowohl in Form einer
gedruckten Broschüre als auch als Informationsangebot auf der Website des
Pankower Bezirksamtes.
Berlin, den 27.04.2015
Einreicher: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO
Frederik Bordfeld, Ausschussvorsitzender
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
einige ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VII-0787
Begründung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO:
Der Ausschuss unterstützt vollumfänglich das Ziel der Antragsteller. Nach den in den
letzten Jahren gemachten Erfahrungen ist es nun geboten in Zusammenarbeit mit der
Bürgerschaft eine Leitlinie zu formulieren, die für den Bürger aufzeigt an welchen Stellen sein Engagement zielführend ansetzen kann, dem Bezirk ein Grundlage zur besseren Planung gibt und die gegenüber der Öffentlichkeit nachvollziehbarer macht wie Planung begleitet wurde.
Die für die Erarbeitung vorgeschlagene Arbeitsgruppe würde nach Ansicht des Ausschusses dem Anliegen nicht gerecht, da wir mit dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung
extra ein Gremium für eine solche Aufgabenstellung eingerichtet haben und der Ausschuss ein dem Anspruch entsprechendes Forum bieten kann.
Im Ausschuss wurde eine 2. Ausfertigung sowie ein Änderungsantrag zu dieser 2. Ausfertigung beraten. Der Änderungsantrag wurde mit 7 Ja, 2 Nein und 2 Enthaltungen angenommen.
Die so geänderte Drucksache wurde dann mit 7 Ja, ohne Nein und bei 4 Enthaltungen
zum Beschluss empfohlen.
Text Ursprungsantrag Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen:
5. Die BVV erarbeitet Leitlinien für die Bürger_innenbeteiligung, Information und
Konsultation. Eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Vorsteherin übernimmt
hierfür die Organisation und Koordination des Diskussionsprozesses. In die
Arbeitsgruppe werden in gleicher Anzahl wie BVV-Mitglieder auf Vorschlag der
Fraktionen Mitglieder aus der aktiven Bürger_innenschaft berufen. Die Leitlinien
für die Bürger_innenbeteiligung, Information und Konsultation sollen spätestens
bis Ende 2015 der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
6. Die Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung haben folgende Funktionen:
Die bestehenden Möglichkeiten der Bürger_innenbeteiligung in einem
Diskussionsprozess mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern,
zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Bei Planungen von Vorhaben und Projekten des Bezirkes systematischer und
von Beginn an die Beteiligungsprozesse im Projektablauf einzuplanen sowie
entsprechende finanzielle Mittel im Bezirkshaushalt bzw. beim Einsatz von
Fördermitteln in den Kosten- und Finanzierungsübersichten vorzusehen.
Die Verfahrensabläufe der Bürger_innenbeteiligung zu verbessern und noch
transparenter zu gestalten.
7. Die Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung sollen als gedruckte Broschüre und als
Informationsangebot auf der Website des Pankower Bezirksamtes die
Möglichkeiten der Bürger_innenbeteiligung öffentlich bekannter machen.
Begründung Ursprungsantrag:
Immer mehr Städte erarbeiten Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Diejenigen Städte wie z.B. Görlitz, Leipzig, Bonn, Heidelberg oder Mannheim, die
sich auf diesen Weg begeben haben, arbeiten im Netzwerk Bürgerbeteiligung zusammen und tauschen sich über ihre Erfahrungen aus.
Dem Entschluss von Räten und der Verwaltung, gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern Leitlinien für die Bürger_innenbeteiligung zu erarbeiten, liegt die Erkenntnis zu
Grunde, dass im Prozess der politischen Abstimmung zwar Verfahrensabläufe zwischen den Räten und der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen oft sehr feingliedrig ausgearbeitet sind. Bei der Information, Konsultation und Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger jedoch existieren in der Regel weniger oft verlässliche Regeln. Vorhaben und
Projekte werden deshalb immer wieder in der Bürger_innenschaft erst wahrgenommen,
wenn wichtige Entscheidungen bereits gefallen sind. Es gibt aber gleichzeitig auch viele
Vorhaben, bei denen die Bürger_innenschaft sehr umfassend informiert, konsultiert und
beteiligt wird. Hieraus ist in vielen Kommunen ein reichhaltiger Schatz an Erfahrungswissen entstanden, den es systematischer anzuwenden gilt.
Die Leitlinien dienen in diesen Städten der Vergewisserung mit der Bürger_innenschaft,
um den trialogischen Prozess zwischen Politik, Verwaltung und Bürger_innenschaft zu
verbessern, transparenter und verlässlicher zu gestalten. In Pankow können hierdurch
die bereits bestehenden zahlreichen Beteiligungsmöglichkeiten bekannter gemacht und
weiterentwickelt werden. Hierbei sollte das unterschiedliche Erfahrungswissen von Politik, Verwaltung und Bürger_innenschaft einfließen.