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Beschlussempfehlung BüWoGO, 31. BVV am 06.05.15.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung BüWoGO, 31. BVV am 06.05.15.pdf
Größe
192 kB
Erstellt
14.10.15, 01:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:46

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beschlussempfehlung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO VII-0787 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beratungsfolge: 17.09.2014 02.10.2014 11.12.2014 12.03.2015 23.04.2015 06.05.2015 BVV BüWoGO BüWoGO BüWoGO BüWoGO BVV BVV/ 025/VII BüWoGO/028/VII BüWoGO/030/VII BüWoGO/032/VII BüWoGO/033/VII BVV/ 031/VII überwiesen vertagt vertagt vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen Betreff: Leitlinien für die Bürger_innenbeteiligung, Information und Konsultation Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 23.04.2015 beraten. Abstimmungsergebnis Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO: JA 7 / NEIN 0 / ENTHALTUNGEN 4 Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht: 1. Leitlinien für die Beteiligung, Information und Konsultation von Bürgerinnen und Bürgern in enger Abstimmung mit dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO zu erarbeiten. 2. Die Leitlinien für die Bürger_innenbeteiligung, Information und Konsultation sollen spätestens bis Ende 2015 der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 3. Die Erarbeitung von Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung hat folgende Funktionen:  Die bestehenden Möglichkeiten der Bürger_innenbeteiligung in einem Diskussionsprozess mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern, zu überprüfen und weiterzuentwickeln.  Bei Planungen von Vorhaben und Projekten des Bezirkes systematischer und von Beginn an die Beteiligungsprozesse im Projektablauf einzuplanen sowie entsprechende finanzielle Mittel im Bezirkshaushalt bzw. beim Einsatz von Fördermitteln in den Kosten- und Finanzierungsübersichten vorzusehen.  Die Verfahrensabläufe der Bürger_innenbeteiligung zu verbessern und noch transparenter zu gestalten. 4. Die Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung sollen die Möglichkeiten der Beteiligung öffentlich bekannter machen und zwar sowohl in Form einer gedruckten Broschüre als auch als Informationsangebot auf der Website des Pankower Bezirksamtes. Berlin, den 27.04.2015 Einreicher: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO Frederik Bordfeld, Ausschussvorsitzender Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG x MEHRHEITLICH JA NEIN einige ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VII-0787 Begründung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO: Der Ausschuss unterstützt vollumfänglich das Ziel der Antragsteller. Nach den in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen ist es nun geboten in Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft eine Leitlinie zu formulieren, die für den Bürger aufzeigt an welchen Stellen sein Engagement zielführend ansetzen kann, dem Bezirk ein Grundlage zur besseren Planung gibt und die gegenüber der Öffentlichkeit nachvollziehbarer macht wie Planung begleitet wurde. Die für die Erarbeitung vorgeschlagene Arbeitsgruppe würde nach Ansicht des Ausschusses dem Anliegen nicht gerecht, da wir mit dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung extra ein Gremium für eine solche Aufgabenstellung eingerichtet haben und der Ausschuss ein dem Anspruch entsprechendes Forum bieten kann. Im Ausschuss wurde eine 2. Ausfertigung sowie ein Änderungsantrag zu dieser 2. Ausfertigung beraten. Der Änderungsantrag wurde mit 7 Ja, 2 Nein und 2 Enthaltungen angenommen. Die so geänderte Drucksache wurde dann mit 7 Ja, ohne Nein und bei 4 Enthaltungen zum Beschluss empfohlen. Text Ursprungsantrag Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: 5. Die BVV erarbeitet Leitlinien für die Bürger_innenbeteiligung, Information und Konsultation. Eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Vorsteherin übernimmt hierfür die Organisation und Koordination des Diskussionsprozesses. In die Arbeitsgruppe werden in gleicher Anzahl wie BVV-Mitglieder auf Vorschlag der Fraktionen Mitglieder aus der aktiven Bürger_innenschaft berufen. Die Leitlinien für die Bürger_innenbeteiligung, Information und Konsultation sollen spätestens bis Ende 2015 der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 6. Die Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung haben folgende Funktionen:    Die bestehenden Möglichkeiten der Bürger_innenbeteiligung in einem Diskussionsprozess mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern, zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Bei Planungen von Vorhaben und Projekten des Bezirkes systematischer und von Beginn an die Beteiligungsprozesse im Projektablauf einzuplanen sowie entsprechende finanzielle Mittel im Bezirkshaushalt bzw. beim Einsatz von Fördermitteln in den Kosten- und Finanzierungsübersichten vorzusehen. Die Verfahrensabläufe der Bürger_innenbeteiligung zu verbessern und noch transparenter zu gestalten. 7. Die Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung sollen als gedruckte Broschüre und als Informationsangebot auf der Website des Pankower Bezirksamtes die Möglichkeiten der Bürger_innenbeteiligung öffentlich bekannter machen. Begründung Ursprungsantrag: Immer mehr Städte erarbeiten Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Diejenigen Städte wie z.B. Görlitz, Leipzig, Bonn, Heidelberg oder Mannheim, die sich auf diesen Weg begeben haben, arbeiten im Netzwerk Bürgerbeteiligung zusammen und tauschen sich über ihre Erfahrungen aus. Dem Entschluss von Räten und der Verwaltung, gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern Leitlinien für die Bürger_innenbeteiligung zu erarbeiten, liegt die Erkenntnis zu Grunde, dass im Prozess der politischen Abstimmung zwar Verfahrensabläufe zwischen den Räten und der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen oft sehr feingliedrig ausgearbeitet sind. Bei der Information, Konsultation und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger jedoch existieren in der Regel weniger oft verlässliche Regeln. Vorhaben und Projekte werden deshalb immer wieder in der Bürger_innenschaft erst wahrgenommen, wenn wichtige Entscheidungen bereits gefallen sind. Es gibt aber gleichzeitig auch viele Vorhaben, bei denen die Bürger_innenschaft sehr umfassend informiert, konsultiert und beteiligt wird. Hieraus ist in vielen Kommunen ein reichhaltiger Schatz an Erfahrungswissen entstanden, den es systematischer anzuwenden gilt. Die Leitlinien dienen in diesen Städten der Vergewisserung mit der Bürger_innenschaft, um den trialogischen Prozess zwischen Politik, Verwaltung und Bürger_innenschaft zu verbessern, transparenter und verlässlicher zu gestalten. In Pankow können hierdurch die bereits bestehenden zahlreichen Beteiligungsmöglichkeiten bekannter gemacht und weiterentwickelt werden. Hierbei sollte das unterschiedliche Erfahrungswissen von Politik, Verwaltung und Bürger_innenschaft einfließen.