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VzK§13 BA, ZB 34. BVV am 23.09.15.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB 34. BVV am 23.09.15.pdf
Größe
128 kB
Erstellt
14.10.15, 01:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:46

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB des Bezirksamtes VII-0787 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beratungsfolge: 17.09.2014 02.10.2014 11.12.2014 12.03.2015 23.04.2015 06.05.2015 23.09.2015 BVV BüWoGO BüWoGO BüWoGO BüWoGO BVV BVV BVV/ 025/VII BüWoGO/028/VII BüWoGO/030/VII BüWoGO/032/VII BüWoGO/033/VII BVV/ 031/VII BVV/ 034/VII überwiesen vertagt vertagt vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Leitlinien für die Bürger_innenbeteiligung, Information und Konsultation Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 08.09.2015 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0787 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung 1.09.2015 Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0787 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 1. Zwischenbericht Leitlinien für die Bürger_innenbeteiligung, Information und Konsultation Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 31.Tagung der BVV am 06.05.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0787: “ Das Bezirksamt wird ersucht: 1. Leitlinien für die Beteiligung, Information und Konsultation von Bürgerinnen und Bürgern in enger Abstimmung mit dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO zu erarbeiten. 2. Die Leitlinien für die Bürger_innenbeteiligung, Information und Konsultation sollen spätestens bis Ende 2015 der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 3. Die Erarbeitung von Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung hat folgende Funktionen:  Die bestehenden Möglichkeiten der Bürger_innenbeteiligung in einem Diskussionsprozess mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern, zu überprüfen und weiterzuentwickeln.  Bei Planungen von Vorhaben und Projekten des Bezirkes systematischer und von Beginn an die Beteiligungsprozesse im Projektablauf einzuplanen sowie entsprechende finanzielle Mittel im Bezirkshaushalt bzw. beim Einsatz von Fördermitteln in den Kosten- und Finanzierungsübersichten vorzusehen.  Die Verfahrensabläufe der Bürger_innenbeteiligung zu verbessern und noch transparenter zu gestalten. 4. Die Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung sollen die Möglichkeiten der Beteiligung öffentlich bekannter machen und zwar sowohl in Form einer gedruckten Broschüre als auch als Informationsangebot auf der Website des Pankower Bezirksamtes.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 09.06.2015 vereinbart, dass für die Erarbeitung der Leitlinien eine abteilungsübergreifende Projektgruppe unter der Leitung des Bezirksstadtrates für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice eingerichtet wird. Aus allen Abteilungen wurden dafür bereits Mitglieder benannt. Das Bezirksamt hat in Vorbereitung der Erarbeitung der Leitlinien umfangreiches Material aus diversen bundesdeutschen Städten wie z.B. Essen, Heidelberg, Leipzig, Potsdam oder Wiesbaden recherchiert, wo bereits solche Leitlinien angewandt werden bzw. derzeit in Erarbeitung sind. Diese Unterlagen wurden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung zur Verfügung gestellt. Nach Rücksprache mit dem Ausschuss hat das Bezirksamt darüber hinaus in der Stadt Potsdam angefragt, ob Vertreter des seit 2012 bestehenden Büros für Bürgerbeteiligung als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Im Rahmen des Modellprojektes „Strukturierte Bürgerbeteiligung“ konnte die Stadt Potsdam bereits seit 2011 Erfahrungswerte zum Umgang mit Leitlinien für Bürgerbeteiligung sammeln. Haushaltsmäßige Auswirkungen derzeit nicht bezifferbar Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Dr. Torsten Kühne Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice