Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB 34. BVV am 23.09.15.pdf
Größe
128 kB
Erstellt
14.10.15, 01:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VII-0787
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen
Beratungsfolge:
17.09.2014
02.10.2014
11.12.2014
12.03.2015
23.04.2015
06.05.2015
23.09.2015
BVV
BüWoGO
BüWoGO
BüWoGO
BüWoGO
BVV
BVV
BVV/ 025/VII
BüWoGO/028/VII
BüWoGO/030/VII
BüWoGO/032/VII
BüWoGO/033/VII
BVV/ 031/VII
BVV/ 034/VII
überwiesen
vertagt
vertagt
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Leitlinien für die Bürger_innenbeteiligung, Information und Konsultation
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 08.09.2015
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0787
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
1.09.2015
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0787
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
1. Zwischenbericht
Leitlinien für die Bürger_innenbeteiligung, Information und Konsultation
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 31.Tagung der BVV am 06.05.2015 angenommenen
Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0787:
“ Das Bezirksamt wird ersucht:
1. Leitlinien für die Beteiligung, Information und Konsultation von Bürgerinnen und
Bürgern in enger Abstimmung mit dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung,
Bürgerdienste, Wohnen und GO zu erarbeiten.
2. Die Leitlinien für die Bürger_innenbeteiligung, Information und Konsultation
sollen spätestens bis Ende 2015 der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt
werden.
3. Die Erarbeitung von Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung hat folgende
Funktionen:
Die bestehenden Möglichkeiten der Bürger_innenbeteiligung in einem
Diskussionsprozess mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern,
zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Bei Planungen von Vorhaben und Projekten des Bezirkes systematischer und
von Beginn an die Beteiligungsprozesse im Projektablauf einzuplanen sowie
entsprechende finanzielle Mittel im Bezirkshaushalt bzw. beim Einsatz von
Fördermitteln in den Kosten- und Finanzierungsübersichten vorzusehen.
Die Verfahrensabläufe der Bürger_innenbeteiligung zu verbessern und noch
transparenter zu gestalten.
4. Die Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung sollen die Möglichkeiten der
Beteiligung öffentlich bekannter machen und zwar sowohl in Form einer
gedruckten Broschüre als auch als Informationsangebot auf der Website des
Pankower Bezirksamtes.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 09.06.2015 vereinbart, dass für die
Erarbeitung der Leitlinien eine abteilungsübergreifende Projektgruppe unter der Leitung
des Bezirksstadtrates für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
eingerichtet wird. Aus allen Abteilungen wurden dafür bereits Mitglieder benannt.
Das Bezirksamt hat in Vorbereitung der Erarbeitung der Leitlinien umfangreiches
Material aus diversen bundesdeutschen Städten wie z.B. Essen, Heidelberg, Leipzig,
Potsdam oder Wiesbaden recherchiert, wo bereits solche Leitlinien angewandt werden
bzw. derzeit in Erarbeitung sind. Diese Unterlagen wurden dem Ausschuss für
Bürgerbeteiligung zur Verfügung gestellt. Nach Rücksprache mit dem Ausschuss hat
das Bezirksamt darüber hinaus in der Stadt Potsdam angefragt, ob Vertreter des seit
2012 bestehenden Büros für Bürgerbeteiligung als Ansprechpartner zur Verfügung
stehen. Im Rahmen des Modellprojektes „Strukturierte Bürgerbeteiligung“ konnte die
Stadt Potsdam bereits seit 2011 Erfahrungswerte zum Umgang mit Leitlinien für
Bürgerbeteiligung sammeln.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
derzeit nicht bezifferbar
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,
Umwelt und Bürgerservice