Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage zur Beschlussfassung 30 BVV am 25.03.2015.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung 30 BVV am 25.03.2015.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
14.10.15, 01:57
Aktualisiert
27.01.18, 22:02

öffnen download melden Dateigröße: 75 kB

Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Beschlussfassung Bezirksamt VII-0911 Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Beratungsfolge: 25.03.2015 BVV BVV/ 030/VII Betreff: Wahl (Wiederwahl) einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 11 - der Schiedsamtsbezirk umfasst die Ortsteile Heinersdorf, Blankenburg und Karow - im Bezirk Pankow Die BVV möge beschließen: Siehe Anlage Berlin, den 17.03.2015 Einreicher: Bezirksamt Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: x EINSTIMMIG MEHRHEITLICH JA NEIN ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VII-0911 Begründung: Bezirksamt Pankow von Berlin .03.2015 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand der Vorlage Wahl (Wiederwahl) einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 11 - der Schiedsamtsbezirk umfasst die Ortsteile Heinersdorf, Blankenburg und Karow - im Bezirk Pankow 2. Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Für die Dauer von fünf Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk 11 - der Schiedsamtsbezirk umfasst die Ortsteile Heinersdorf, Blankenburg und Karow - im Bezirk Pankow Herr Jürgen Liss Am Iderfenngraben 6 13156 Berlin zur Schiedsperson gewählt. 3. Begründung Die Wahlperiode für den Schiedsamtsbezirk 11 endete am 15.12.2014. Die bisherige Schiedsperson Herr Jürgen Liss hat seine Bereitschaft erklärt, auch weiterhin als Schiedsperson in diesem Schiedsamtsbezirk zu arbeiten. Die Präsidentin des Amtsgerichts Pankow/Weißensee hat mit Schreiben vom 26.11.2014 mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen eine Wiederwahl von Herr Jürgen Liss bestehen. Herr Liss ist bereits seit dem 26.02.2004 als Schiedsperson tätig. Durch die langjährige ehrenamtliche Tätigkeit verfügt er über einen sehr großen Erfahrungsschatz und durch die umfangreichen Fortbildungen auch über die entsprechenden einschlägigen und aktuellen Rechtskenntnisse. In den vergangenen Jahren hat er die verantwortungsvolle Aufgabe sehr engagiert und pflichtbewusst wahrgenommen. Von einer vorherigen Bekanntmachung über das Freiwerden des Schiedsamts gemäß § 3 Abs. 2 Berliner Schiedsamtsgesetz konnte deshalb ausnahmsweise abgesehen werden. 4. Rechtsgrundlage a) § 3 Abs. 1 Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) v. 7.4.1994 (GVBl. S. 109), zuletzt geändert durch Artikel 3 zur Änd. des JustizverwaltungskostenG und anderer Gesetze vom 17. 3. 2014 (GVBl. S. 70); b) § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Art. II G zur Änd. des LandesabgeordnetenG und des G über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 18. 12. 2013 (GVBl. S. 920); c) § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Person in der Fassung vom 29. Mai 1979 (GVBl. 826), zuletzt geändert durch Art. I ÄndVO vom 8. 3. 2011 (GVBl. S. 87); d) § 12 Abs. 2 Ziffer 11 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) vom 14.12. 2005 (GVBl. 2006 S.2) in der ab 27.10.2011 geltenden Fassung (GVBl. S. 692 vom 10.11.2011); e) § 16 Bezirksverwaltungsgesetz Abs. 1 (BezVG) vom 14.12. 2005 (GVBl. 2006 S.2) in der ab 27.10.2011 geltenden Fassung (GVBl. S. 692 vom 10.11.2011). 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Mittel für die Tätigkeit der Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind im Kapitel 3500, Titel 41201 (4200 €) und 68579 (2000 €) veranschlagt. 6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen - keine 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung - keine 8. Kinder- und Familienverträglichkeit - entfällt - Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Dr. Torsten Kühne Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Umwelt, Kultur und Bürgerservice