Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung Bezirksamt, 30 BVV am 25.03.2015.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
14.10.15, 01:57
Aktualisiert
27.01.18, 22:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Beschlussfassung
Bezirksamt
VII-0913
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Beschlussfassung,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
25.03.2015
BVV
BVV/ 030/VII
Betreff: Wahl (Wiederwahl) einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 1
- der Schiedsamtsbezirk umfasst den Ortsteil Buch - im Bezirk Pankow
Die BVV möge beschließen:
Siehe Anlage
Berlin, den 17.03.2015
Einreicher: Bezirksamt
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
x
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VII-0913
Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.03.2015
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung
für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Wahl (Wiederwahl) einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 1
- der Schiedsamtsbezirk umfasst den Ortsteil Buch - im Bezirk Pankow
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für die Dauer von fünf Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk 1 - der
Schiedsamtsbezirk umfasst den Ortsteil Buch - im Bezirk Pankow
Frau
Ursula Stolpe
Chartronstraße 6
13127 Berlin
zur Schiedsperson gewählt.
3. Begründung
Die Wahlperiode für die Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk 1 Frau Ursula Stolpe
endete am 03.März 2015. Frau Stolpe hat ihre Bereitschaft erklärt, auch weiterhin als
Schiedsperson in diesem Schiedsamtsbezirk zu arbeiten. Die Präsidentin des
Amtsgerichts Pankow/Weißensee hat mit Schreiben vom 23.02.2015 mitgeteilt, dass
keine Bedenken gegen eine Wiederwahl von Frau Stolpe bestehen.
Frau Stolpe ist seit März 2010 als Schiedsperson tätig. Durch die langjährige
ehrenamtliche Tätigkeit verfügt sie über einen großen Erfahrungsschatz und durch die
umfangreichen Fortbildungen auch über die entsprechenden einschlägigen und
aktuellen Rechtskenntnisse. In den vergangenen Jahren hat sie die verantwortungsvolle
Aufgabe sehr engagiert und pflichtbewusst wahrgenommen.
Von einer vorherigen Bekanntmachung über das Freiwerden des Schiedsamts gemäß §
3 Abs. 2 Berliner Schiedsamtsgesetz konnte deshalb ausnahmsweise abgesehen
werden.
4. Rechtsgrundlage
a) § 3 Abs. 1 Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) v. 7.4.1994 (GVBl. S. 109),
zuletzt geändert durch Artikel 3 zur Änd. des JustizverwaltungskostenG und
anderer Gesetze vom 17. 3. 2014 (GVBl. S. 70);
b) § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der
Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger
ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert
durch Art. II G zur Änd. des LandesabgeordnetenG und des G über die
Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der
Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 18. 12. 2013
(GVBl. S. 920);
c) § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die
Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der
Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Person in der Fassung vom
29. Mai 1979 (GVBl. 826), zuletzt geändert durch Art. I ÄndVO vom 8. 3. 2011
(GVBl. S. 87);
d) § 12 Abs. 2 Ziffer 11 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) vom 14.12. 2005 (GVBl.
2006 S.2) in der ab 27.10.2011 geltenden Fassung (GVBl. S. 692 vom
10.11.2011);
e) § 16 Bezirksverwaltungsgesetz Abs. 1 (BezVG) vom 14.12. 2005 (GVBl. 2006
S.2) in der ab 27.10.2011 geltenden Fassung (GVBl. S. 692 vom 10.11.2011).
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Mittel für die Tätigkeit der Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind im Kapitel 3500,
Titel 41201 (4200 €) und 68579 (2000 €) veranschlagt.
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
- keine -
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
- keine 8. Kinder- und Familienverträglichkeit
- entfällt -
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz,
Umwelt, Kultur und Bürgerservice