Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag BV Mittelbach, 15. BVV am 05.06.13.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
14.10.15, 01:57
Aktualisiert
27.01.18, 21:57
Stichworte
Inhalt der Datei
1.27
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VII-0457
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: BV Michael Mittelbach
(Piratenfraktion)
Antrag
BV Michael Mittelbach (Piratenfraktion)
Beratungsfolge:
05.06.2013
BVV
BVV/015/VII
Betreff: Ombudsleute für das JobCenter Pankow
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür
einzusetzen, dass im Jobcenter Pankow die Stelle einer/s ehrenamtlichen Beauftragten
(Ombudsmann/-frau) für die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II
eingerichtet wird.
Bei der Einrichtung der Stelle sollte man auch die gemachten Erfahrungen der Bezirke
Mitte, Zehlendorf-Steglitz und Charlottenburg-Wilmersdorf berücksichtigen.
Berlin, den 28.05.2013
Einreicher: BV Michael Mittelbach (Piratenfraktion)
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
x
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
x
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren
Drs. VII-0457
Begründung:
Derzeit sind über rund 2000 Verfahren gegen das JobCenter Pankow anhängig. Diese
Flut von Klagen kann das zuständige Sozialgericht nur unter einem hohen Zeitaufwand
erledigen. Für den Empfänger von Arbeitslosengeld II kann dies unter Umständen
gravierende existenzielle Folgen haben.
Jens Regg von Geschäftsleitung der Regionaldirektion Arbeitsagentur BerlinBrandenburg führt dazu aus: “Einen Bescheid rechtssicher und bürgerfreundlich zu
formulieren, ist bei der derzeitigen Rechtslage schier unmöglich”. Eine Ombudsstelle
kann hier Abhilfe schaffen, indem den Hilfebedürftige den Alg II-Antrag erklärt werden
und andere Missverständnisse ausräumen kann. Außerdem ist ein Ombudsverfahren
unbürokratischer und stellt in der Regel eine größere und vertrauensvollere Akzeptanz
für die Entscheidung des JobCenters Pankow bei den Betroffenen her. Dadurch können
Gerichtsverfahren verhindert und damit enorme Kosten eingespart werden. Es ist also
eine sogenannte „Win-Win“ Situation für alle beteiligten Seiten.