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Antrag BV Mittelbach, 15. BVV am 05.06.13.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag BV Mittelbach, 15. BVV am 05.06.13.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
14.10.15, 01:57
Aktualisiert
27.01.18, 21:57

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Inhalt der Datei

1.27 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin VII-0457 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: BV Michael Mittelbach (Piratenfraktion) Antrag BV Michael Mittelbach (Piratenfraktion) Beratungsfolge: 05.06.2013 BVV BVV/015/VII Betreff: Ombudsleute für das JobCenter Pankow Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Jobcenter Pankow die Stelle einer/s ehrenamtlichen Beauftragten (Ombudsmann/-frau) für die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II eingerichtet wird. Bei der Einrichtung der Stelle sollte man auch die gemachten Erfahrungen der Bezirke Mitte, Zehlendorf-Steglitz und Charlottenburg-Wilmersdorf berücksichtigen. Berlin, den 28.05.2013 Einreicher: BV Michael Mittelbach (Piratenfraktion) Begründung siehe Rückseite Ergebnis: beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: x EINSTIMMIG MEHRHEITLICH JA NEIN ENTHALTUNGEN federführend x überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren Drs. VII-0457 Begründung: Derzeit sind über rund 2000 Verfahren gegen das JobCenter Pankow anhängig. Diese Flut von Klagen kann das zuständige Sozialgericht nur unter einem hohen Zeitaufwand erledigen. Für den Empfänger von Arbeitslosengeld II kann dies unter Umständen gravierende existenzielle Folgen haben. Jens Regg von Geschäftsleitung der Regionaldirektion Arbeitsagentur BerlinBrandenburg führt dazu aus: “Einen Bescheid rechtssicher und bürgerfreundlich zu formulieren, ist bei der derzeitigen Rechtslage schier unmöglich”. Eine Ombudsstelle kann hier Abhilfe schaffen, indem den Hilfebedürftige den Alg II-Antrag erklärt werden und andere Missverständnisse ausräumen kann. Außerdem ist ein Ombudsverfahren unbürokratischer und stellt in der Regel eine größere und vertrauensvollere Akzeptanz für die Entscheidung des JobCenters Pankow bei den Betroffenen her. Dadurch können Gerichtsverfahren verhindert und damit enorme Kosten eingespart werden. Es ist also eine sogenannte „Win-Win“ Situation für alle beteiligten Seiten.