Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung ArSoGeSe 30. BVV am 25.03.15.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
14.10.15, 01:57
Aktualisiert
27.01.18, 21:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Beschlussempfehlung
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren
VII-0457
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: BV Michael Mittelbach
(Piratenfraktion)
Beratungsfolge:
05.06.2013
03.09.2013
17.09.2013
15.10.2013
29.10.2013
19.11.2013
03.12.2013
25.03.2015
BVV
ArSoGeSe
ArSoGeSe
ArSoGeSe
ArSoGeSe
ArSoGeSe
ArSoGeSe
BVV
BVV/015/VII
ArSoGeSe/029/VII
ArSoGeSe/030/VII
ArSoGeSe/031/VII
ArSoGeSe/032/VII
ArSoGeSe/033/VII
ArSoGeSe/034/VII
BVV/ 030/VII
überwiesen
vertagt
vertagt
vertagt
vertagt
vertagt
im Ausschuss abgelehnt
Betreff: Ombudsleute für das JobCenter Pankow
Der Ausschuss hat den überwiesenen Antrag in der von dem Einreicher eingebrachten
2. Ausfertigung beraten und mit folgendem Abstimmungsergebnis abgelehnt:
Abstimmung im Ausschuss Arbeit, Soziales,
Gesundheit und Senioren:
Ja 1, Nein 11, Enthaltung 2
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür
einzusetzen, dass im Jobcenter Pankow die Stelle einer/s ehrenamtlichen Beauftragten
(Ombudsmann/-frau) für die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II
eingerichtet wird.
Bei der Einrichtung der Stelle sollte man auch die gemachten Erfahrungen der Bezirke
Mitte, Zehlendorf-Steglitz und Charlottenburg-Wilmersdorf berücksichtigen.
Berlin, den 18.03.2015
Einreicher: Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren
BV Dr. Axel Bielefeldt, Ausschussvorsitzender
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VII-0457
Begründung Ausschuss Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren:
Der Beschlusstext wurde von der großen Mehrheit des Ausschusses als zu lang und in Teilen
als nicht umsetzbar angesehen. Darüber hinaus hat der Ausschuss Kenntnis darüber erlangt,
dass die zuständige Senatsverwaltung zunächst ein Pilotprojekt "Ombudsstelle" in 3 Bezirken,
zu denen nicht Pankow gehört, einrichten will. Erst danach könnte eventuell über die
Einrichtung weiterer Ombudsstellen entschieden werden. Die Mehrheit des Ausschusses wollte
die Ergebnisse des Pilotprojektes abwarten und gegebenenfalls dann erneut über dieses
Thema beraten.
Drucksache VII-0457
2. Ausfertigung
Betreff: Ombudsleute für das .JobCenter Pankow
Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass
im oder beim Jobcenter Pankow eine unabhängige Stelle (besetzt von mindestens zwei in
Vollzeit- Beschäftigten) für die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II
eingerichtet werden.
Personalanforderungen
Die zu bestellenden Ombudsleute sollen aus Gründen einer glaubwürdigen Neutralität nicht der
Weisungsbefugnis des JobCenters Pankow unterstehen, sondern werden direkt der
Trägerversammlung als Aufsichtsgremium des JobCenters Pankow unterstellt. Auch bei der
Auswahl geeigneten Personals soll darauf geachtet werden, dass eine vom bisherigen
Verhalten des
Jobcenters unabhängige Beratung gewahrt wird, damit das Angebot in ausreichendem Maße
das Vertrauen der Antragsteller findet. Dies könnte besonders durch Ombudsleute
gewährleistet sein, die bisher nicht oder nicht überwiegend für die Bundesagentur für Arbeit
oder abhängige Einrichtungen gearbeitet haben.
Persönliche oder telefonische Sprechzeiten und Erreichbarkeit
Als Sprechstunde bzw. Zeit der Erreichbarkeit der Ombudsleute ist regelmäßig zu den
Öffnungszeiten. Das JobCenter soll seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Einrichtung
der Ombudsstelle informieren, die Zusammenarbeit mit den Ombudsleuten anregen und sie
gleichzeitig anweisen, ihre Kundinnen und Kunden auf das neue Angebot des Jobcenters im
Streitfall hinzuweisen. Das Angebot soll zudem im Wartebereich des Jobcenters so beworben
werden, dass ratsuchende, erwerbslose Hilfebedürftige, für die das Jobcenter örtlich zuständig
ist, leicht den Weg zur persönlichen Beratung finden oder fernmündlich, postalisch oder per EMail Kontakt aufnehmen können.
Ziel der Einrichtung einer OmbudsmannsteIle
Die Ombudsleute nehmen die Beschwerden oder Fragen der ratsuchenden erwerbslosen
Hilfebedüftigen auf, handeln durch telefonische, persönliche und schriftliche Kommunikation,
um das gegenseitige Verständnis zwischen SGB II-Leistungsbeziehenden und den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des JobCenters Pankow so zu verbessern, dass teure
Verfahren zunehmend vermieden werden können. Ausserdem soll die einzurichtende Stelle
dazu beitragen, das durch unrechtmäßige Entscheidungen des JobCenter Pankow unnötig
entstehende menschliche Leid zu vermindern.
Leistungsbeschreibung
Die bestellten Ombudsleute sollen den erwerbslosen Hilfebedürftigen
- beim Verständnis eines Bescheides und der in diesem enthaltenen Fristsetzungen helfen,
indem sie ggf. den Bescheid erneut in einfacher, verständlicher Form erläutern.
- bei unverständlichen oder in der Sache nicht nachvollziehbaren Bescheiden Kontakt zu der
verantwortlichen Sachbearbeiterin oder dem verantwortlichen Sachbearbeiter aufnehmen
- sinnvolle Antragstellungen in Einzelfällen anregen
- ggf. auch beide Seiten auf die fristgerechte Einleitung von Widersprüchen gegen oder die
mögliche Heilung von rechtsfehlerhafte(n) oder in einer anderen Weise unrichtige(n)
Bescheide(n) hinweisen und
- nötigenfalls über das Widerspruchsverfahren oder andere Möglichkeiten des Antragstellers
neutral belehren und ggf. die Einholung eines rechtlichen Rates durch eine dazu befugte
Person oder Stelle anregen.
Dem Zwecke dienende, praktikable Vorschläge zu Verfahren und Arbeitsabläufen können von
den
Ombudsleuten entwickelt und der Geschäftsführung kommuniziert werden. Dabei ist zu prüfen,
inwieweit vorhandene bezirkliche soziale Einrichtungen mit sozialarbeiterischen
Aufgabenstellungen in die Arbeit der Ombudsleute eingebunden werden können und diese
unterstützend wirken können. Jeweils einmal monatlich wird die Geschäftsführung des
JobCenters Pankow über Art und Inhalt der Anliegen und Beschwerden der Bürgerinnen und
Bürger statistisch anonymisiert durch die Ombudsleute informiert. In diesem Zusammenhang
sollen der Geschäftsführung seitens der Ombudsleute auch Vorschläge für eine Verbesserung
der Kommunikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Bürgerin bzw. dem Bürger als
auch Überlegungen für eine solche innerhalb des Jobcenters dargelegt werden
Ausgeschlossene Tätigkeiten und weitere Verpflichtungen
Die Beratung durch die Ombudsleute ersetzt nicht den Rechtsweg. Eine Rechtsberatung im
gewerblichen Sinne fmdet nicht statt. Das Ziel der Tätigkeit von Ombudsleuten ist neutral zu
klären, ob bei Unstimmigkeiten eine schnelle Einigung zwischen Leistungsnehmer und -träger
möglich ist und damit weitere teurere Vorgänge abgewendet werden können.
Insbesondere ist den Ombudsleuten zu untersagen, den erwerbslosen Hilfebedürftigen von
einem Widerspruch oder der Inanspruchnahme einer anwaltlichen Vertretung abzuraten. .
Die Ombudsleute sind verpflichtet in sinnvollen regelmäßigen Zeiträumen einen
Tätigkeitsbericht der Trägerversammlung und in Kopie der BVV abzugeben.
Bei der Einrichtung der Stelle sind auch die gemachten, weiterführenden Erfahrungen in
anderen Bezirke berücksichtigen.
Finanzierung
Finanziert werden die Ombudsleute aus den Mitteln für Verwaltung des Jobcenter Pankow, zu
denen der Bezirk Pankow im übrigen genau wie zu den Prozesskosten und Kosten für
vorgerichtliche Verfahren ohnehin 15,2 Prozent beiträgt. Dabei ist ausdrückliches Ziel, durch
eine Absenkung die Zahl der verlorenen Prozesse in einem Ausmaß so zu senken, dass
mindestens Kostenneutralität entsteht. Wie eine Anschubfinanzierung aussehen könnte, soll die
Trägerversammlung prüfen lassen.
Begründung:
Derzeit sind über rund 2000 Verfahren gegen das JobCenter Pankow anhängig. Diese Flut von
Klagen kann das zuständige Sozialgericht nur unter einem hohen Zeitaufwand und hohen
Kosten für die Träger des JobcCenters erledigen.
Leider ist das JobCenter Pankow nicht in der Lage, die durch verlorene oder unnötige
Verfahren aufgewandten Kosten genau zu beziffern (s. KA 0415- VII). Aus der Kleinen Anfrage
läßt sich jedoch schlussfolgern, dass sich die Gesamtkosten im Arbeitsbereich des Jobcenters
Pankow im einfachen Millionenbereich ansiedeln lassen. Zugleich entstehen anderen
staatlichen Kostenstellen mittelbare Kosten z.B. durch Prozesskostenbeihilfe. Als weitere
unmessbare gesellschaftliche Folgekosten können Wohnungsverlust, Schwarzarbeit, erhöhte
Kriminalität, Substanzenmissbrauch und diverse psychische Krankheiten bei den Betroffenen
angesehen werden.
Da Widersprüche im SGBII keine aufschiebende Wirkung mehr haben, hat die anhand der
vielen Klagen offenbare, sich bereits über Jahre hinziehende Rechtsunsicherheit für die
Empfänger von Arbeitslosengeld II gravierende existenzielle Folgen.
Bei annähernd 30.000 Betroffenen allein in Pankow hätte die Bewältigung der sich stellenden
beschriebenen Aufgaben durch Ehrenamtliche und bei einer Sprechzeit von 3 Stunden in der
Woche lediglich Feigenblattfunktion. Eine Professionalisierung und ein ausreichendes Angebot
erscheint daher auch zur Senkung der enormen sichtbaren unmittelbaren und der unsichtbaren
mittelbaren Folgekosten für den Bezirk unumgänglich.
Text Ursprungsantrag BV Micheal Mittelbach (Piratenfraktion):
Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass
im Jobcenter Pankow die Stelle einer/s ehrenamtlichen Beauftragten (Ombudsmann/-frau) für
die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II eingerichtet wird.
Bei der Einrichtung der Stelle sollte man auch die gemachten Erfahrungen der Bezirke Mitte,
Zehlendorf-Steglitz und Charlottenburg-Wilmersdorf berücksichtigen.
Begründung Ursprungsantrag:
Derzeit sind über rund 2000 Verfahren gegen das JobCenter Pankow anhängig. Diese Flut von
Klagen kann das zuständige Sozialgericht nur unter einem hohen Zeitaufwand erledigen. Für
den Empfänger von Arbeitslosengeld II kann dies unter Umständen gravierende existenzielle
Folgen haben.
Jens Regg von Geschäftsleitung der Regionaldirektion Arbeitsagentur Berlin-Brandenburg führt
dazu aus: “Einen Bescheid rechtssicher und bürgerfreundlich zu formulieren, ist bei der
derzeitigen Rechtslage schier unmöglich”. Eine Ombudsstelle kann hier Abhilfe schaffen, indem
den Hilfebedürftige den Alg II-Antrag erklärt werden und andere Missverständnisse ausräumen
kann. Außerdem ist ein Ombudsverfahren unbürokratischer und stellt in der Regel eine größere
und vertrauensvollere Akzeptanz für die Entscheidung des JobCenters Pankow bei den
Betroffenen her. Dadurch können Gerichtsverfahren verhindert und damit enorme Kosten
eingespart werden. Es ist also eine sogenannte „Win-Win“ Situation für alle beteiligten Seiten.