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VzK§13 Zb, BA, 32.BVV am 10.06.2015.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 Zb, BA, 32.BVV am 10.06.2015.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
14.10.15, 01:57
Aktualisiert
27.01.18, 11:26

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB des Bezirksamtes VII-0925 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD für Bürger_innen Beratungsfolge: 25.03.2015 21.04.2015 06.05.2015 10.06.2015 BVV VerkOrd BVV BVV BVV/ 030/VII VerkOrd/063/VII BVV/ 031/VII BVV/ 032/VII überwiesen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Friedrich-Engels-Straße im Ortsteil Niederschönhausen Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 02.06.2015 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0925 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .06.2015 Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0925 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 1. Zwischenbericht Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Friedrich-Engels-Straße im Ortsteil Niederschönhausen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 31.Tagung der BVV am 06.05.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0925: “Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt, zu prüfen, wie die Querungssituation an der Kreuzung Friedrich-Engels-Straße/Platanenstraße verbessert und so die Verkehrssicherheit erhöht werden kann. Insbesondere ist zu prüfen,     ob als Vorzugsvariante die zwischen dem Pastor-Niemöller-Platz und der Kuckhoff-Straße bestehende 30er Zone bis zur Kreuzung mit der Eichenstraße ausgeweitet werden kann; wo Schilder mit der Aufschrift „Achtung Kinder“ aufgestellt oder gleichlautende Piktogramme auf der Fahrbahn aufgebracht werden können; wo ein Geschwindigkeitsanzeiger aufgestellt werden kann, der den Autofahrern die aktuelle von ihnen gefahrene Geschwindigkeit signalisiert; ob an der Kreuzung Friedrich-Engels-Straße/Platanenstraße ein Zebrastreifen eingerichtet werden kann.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Auswirkungen auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 6 ZustKatOrd) als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde zum aufgeworfenen Sachverhalt über Staatssekretär Gaebler um Stellungnahme gebeten. Sobald eine Antwort vorliegt, erfolgt der Schlussbericht. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice