Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 Zb, BA, 32.BVV am 10.06.2015.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
14.10.15, 01:57
Aktualisiert
27.01.18, 11:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VII-0925
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD für
Bürger_innen
Beratungsfolge:
25.03.2015
21.04.2015
06.05.2015
10.06.2015
BVV
VerkOrd
BVV
BVV
BVV/ 030/VII
VerkOrd/063/VII
BVV/ 031/VII
BVV/ 032/VII
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Friedrich-Engels-Straße im Ortsteil
Niederschönhausen
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 02.06.2015
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0925
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.06.2015
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache Nr.:VII-0925
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
1. Zwischenbericht
Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Friedrich-Engels-Straße im Ortsteil
Niederschönhausen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 31.Tagung der BVV am 06.05.2015 angenommenen
Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0925:
“Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt, zu prüfen, wie die Querungssituation an der
Kreuzung Friedrich-Engels-Straße/Platanenstraße verbessert und so die
Verkehrssicherheit erhöht werden kann.
Insbesondere ist zu prüfen,
ob als Vorzugsvariante die zwischen dem Pastor-Niemöller-Platz und der
Kuckhoff-Straße bestehende 30er Zone bis zur Kreuzung mit der Eichenstraße
ausgeweitet werden kann;
wo Schilder mit der Aufschrift „Achtung Kinder“ aufgestellt oder gleichlautende
Piktogramme auf der Fahrbahn aufgebracht werden können;
wo ein Geschwindigkeitsanzeiger aufgestellt werden kann, der den Autofahrern
die aktuelle von ihnen gefahrene Geschwindigkeit signalisiert;
ob an der Kreuzung Friedrich-Engels-Straße/Platanenstraße ein Zebrastreifen
eingerichtet werden kann.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten
Straßennetz mit Auswirkungen auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem
Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 6 ZustKatOrd) als Anlage zum
Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) der für das übergeordnete
Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin,
Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde zum aufgeworfenen Sachverhalt
über Staatssekretär Gaebler um Stellungnahme gebeten. Sobald eine Antwort vorliegt,
erfolgt der Schlussbericht.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Dr. Torsten Kühne
Bezirksbürgermeister
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,
Umwelt und Bürgerservice