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Beschlussempfehlung öOrd 25. BVV am 17.09.14.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung öOrd 25. BVV am 17.09.14.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
14.10.15, 01:58
Aktualisiert
27.01.18, 12:20

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beschlussempfehlung Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung VII-0776 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU Beratungsfolge: 02.07.2014 02.09.2014 17.09.2014 BVV VerkOrd BVV BVV / 024/VII VerkOrd/051/VII BVV/ 025/VII überwiesen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen Betreff: Sichtbeziehungen am Fußgängerüberweg in der Pankgrafenstraße und der Bahnhofstraße verbessern Der Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 02.09.14 beraten. Abstimmungsergebnis Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung: JA 11 / NEIN 0 / ENTHALTUNGEN 0 Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, zum Zwecke der besseren Erkennbarkeit des Haltverbots vor bzw. hinter den FGÜ Bahnhofstraße/Spinolastraße und Pankgrafenstraße/Boenkestraße die jeweils nördliche Fahrbahnseite mittels sogenannter Zickzack-Linie (Zeichen 299 Straßenverkehrsordnung) im Bereich der durchgezogenen Linie (Zeichen 295) zu markieren. Berlin, den 09.09.2014 Einreicher: Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung gez. BV Wolfram Kempe, Ausschußvorsitzender Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: x EINSTIMMIG MEHRHEITLICH JA NEIN ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VII-0776 Begründung der Beschlußempfehlung Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung: Der Ausschuß stimmte mit Darstellung der Situation an den in Rede stehenden FGÜ durch die Antragsteller überein. Ob die hier vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich zu einer Verbesserung der Situation führen, kann nur die Praxis erweisen. Der Ausschuß empfiehlt der BVV mit 11 Ja-Stimmen ohne Nein-Stimmen und ohne Enthaltung einstimmig die Zustimmung zur Drucksache. Text Ursprungsantrag Fraktion der CDU: Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, zum Zwecke der besseren Erkennbarkeit des Haltverbots vor bzw. hinter den FGÜ Bahnhofstraße/Spinolastraße und Pankgrafenstraße/Boenkestraße die jeweils nördliche Fahrbahnseite mittels sogenannter Zickzack-Linie (Zeichen 299 Straßenverkehrsordnung) im Bereich der durchgezogenen Linie (Zeichen 295) zu markieren. Begründung Ursprungsantrag: Während Fahrzeugführer, welche sich in östlicher Richtung bewegen, das durch die durchgezogene Linie und die anderen örtlichen Gegebenheiten geltende Haltverbot ausnahmslos beachten, ist es in westlicher Fahrtrichtung das genaue Gegenteil. Da die beiden FGÜ erst vor kurzem errichtet wurden und zuvor über Jahrzehnte das Halten dort möglich war, wird dies auch weiterhin getan. Fahrzeuge parken mit der hinteren Stoßstange unmittelbar am FGÜ. Dadurch ist die Sicht auf Fußgänger nahezu unmöglich. Insbesondere Kinder (der FGÜ an der Spinolastraße liegt direkt an einer Kita) sind hier gefährdet. Das bestehende Haltverbot, dargestellt durch die durchgezogene Linie (Zeichen 295) zu welcher parkende KfZ mindestens 3 Meter Abstand halten müssen, scheint im Bewusstsein der Fahrzeugführer keine Rolle zu spielen. Die vorgeschlagene Maßnahme stellt eine kostengünstige und effiziente Maßnahme zur Beseitigung der Gefahr dar und steht nicht im Widerspruch zur geltenden Rechtslage. Sie ist gemäß Verwaltungsvorschrift zur StVO ausdrücklich auch an FGÜ dafür vorgesehen.