Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§ 13 ZB, BA, 27. BVV am 26.11.2014.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
14.10.15, 01:58
Aktualisiert
27.01.18, 12:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VII-0776
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
02.07.2014
02.09.2014
17.09.2014
26.11.2014
BVV
VerkOrd
BVV
BVV
BVV / 024/VII
VerkOrd/051/VII
BVV/ 025/VII
BVV/ 027/VII
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Sichtbeziehungen am Fußgängerüberweg in der Pankgrafenstraße und der
Bahnhofstraße verbessern
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 18.11.2014
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0776
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.11.2014
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache Nr.:VII-0776
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
1. Zwischenbericht
Sichtbeziehungen am Fußgängerüberweg in der Pankgrafenstraße und der
Bahnhofstraße verbessern:
In Erledigung des in der 25.Tagung der BVV am 17.09.2014 angenommenen
Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0776:
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, zum Zwecke der besseren
Erkennbarkeit des Haltverbots vor bzw. hinter den FGÜ Bahnhofstraße/Spinolastraße
und Pankgrafenstraße/Boenkestraße die jeweils nördliche Fahrbahnseite mittels
sogenannter Zickzack-Linie (Zeichen 299 Straßenverkehrsordnung) im Bereich der
durchgezogenen Linie (Zeichen 295) zu markieren.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten
Straßennetz mit Auswirkungen auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem
Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum
Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), der für das übergeordnete
Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin,
Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde zum aufgeworfenen Sachverhalt
über Staatssekretär Gaebler um Stellungnahme gebeten. Sobald eine Antwort vorliegt,
wird das Bezirksamt erneut berichten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,
Umwelt und Bürgerservice