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VzK§ 13 ZB, BA, 27. BVV am 26.11.2014.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§ 13 ZB, BA, 27. BVV am 26.11.2014.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
14.10.15, 01:58
Aktualisiert
27.01.18, 12:20

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB des Bezirksamtes VII-0776 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU Beratungsfolge: 02.07.2014 02.09.2014 17.09.2014 26.11.2014 BVV VerkOrd BVV BVV BVV / 024/VII VerkOrd/051/VII BVV/ 025/VII BVV/ 027/VII überwiesen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Sichtbeziehungen am Fußgängerüberweg in der Pankgrafenstraße und der Bahnhofstraße verbessern Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 18.11.2014 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0776 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .11.2014 Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0776 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 1. Zwischenbericht Sichtbeziehungen am Fußgängerüberweg in der Pankgrafenstraße und der Bahnhofstraße verbessern: In Erledigung des in der 25.Tagung der BVV am 17.09.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0776: „Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, zum Zwecke der besseren Erkennbarkeit des Haltverbots vor bzw. hinter den FGÜ Bahnhofstraße/Spinolastraße und Pankgrafenstraße/Boenkestraße die jeweils nördliche Fahrbahnseite mittels sogenannter Zickzack-Linie (Zeichen 299 Straßenverkehrsordnung) im Bereich der durchgezogenen Linie (Zeichen 295) zu markieren.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Auswirkungen auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde zum aufgeworfenen Sachverhalt über Staatssekretär Gaebler um Stellungnahme gebeten. Sobald eine Antwort vorliegt, wird das Bezirksamt erneut berichten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Dr. Torsten Kühne Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice