Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag Ausschuss StadtGrün 27. BVV am 26.11.14.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
14.10.15, 01:58
Aktualisiert
27.01.18, 11:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Antrag
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
VII-0834
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Ausschuss für Stadtentwicklung und
Grünanlagen
Beratungsfolge:
26.11.2014
BVV
BVV/ 027/VII
Betreff: Grüne Stadt: Nachhaltige Sicherung der sozialverträglichen
Sanierungsergebnisse
Die BVV möge beschließen:
Die BVV ersucht das Bezirksamt,
1.
für das Quartier der „Grünen Stadt“ den Erlass einer Erhaltungsverordnung
gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB zu prüfen,
2.
allen Haushalten der „Grünen Stadt“ das in sozialen Erhaltungsgebieten übliche
Informationsmaterial im Fall des beabsichtigten bzw. anstehenden Verkaufs des
Wohnhauses bzw. der Wohnung zukommen zu lassen,
3.
mindestens eine Mieterversammlung im Quartier durchzuführen oder durchführen
zu lassen, um die Mieterinnen und Mieter über die Situation, ihre Rechte und
Pflichten sowie den weiteren Rahmen zu informieren,
4.
weitergehend eine individuelle Beratung für die Haushalte der Grünen Stadt in
angemessenem Umfang zu gewährleisten,
5.
darüber hinaus zu prüfen, ob das Bezirksamt aufgrund der besonderen
Bedeutung des Quartiers und zur nachhaltigen Sicherung des erreichten
sozialverträglichen Modernisierung das Vorkaufsrecht gemäß § 24 Absatz 3
BauGB für Dritte wahrzunehmen.
Abstimmung im Ausschuss:
Beschluss: 13/2/0
Berlin, den 13.11.2014
Einreicher: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
Roland Schröder - Ausschussvorsitzender
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
einige NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VII-0834
Begründung:
In den Jahren 2006 bis 2009 wurden die Gebäude in der Grünen Stadt modernisiert,
nachdem in einem aufwändigen Verfahren der sozialverträgliche Ablauf über den Erlass
einer Umstrukturierungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BauGB
durchgesetzt wurde und durch eine eigentümerunabhängige Mieterberatung ein
Sozialplanverfahren 579 bewohnte Wohnungen nach § 180 BauGB zur Anwendung
kam. So konnte eine sehr hohe Verbleiberquote erreicht werden, so dass auch
Menschen aus Haushalten mit einem geringen Einkommen in ihrem angestammten
Quartier wohnen bleiben konnten. Hierfür kamen die Sätze der Richtlinien gemäß der
Sozialgesetzbücher II und XII zur Anwendung.
In den individuellen Modernisierungsvereinbarungen wurde auch der weitere Umgang
mit der Mietsache geregelt. So ist ein Kündigungsschutz wegen Eigenbedarf enthalten
und
auch
zur
Verhinderung
der
wirtschaftlichen
Verwertbarkeit.
Weitere
Modernisierungen können nur mit Zustimmung des Mieters erfolgen. Es wohnen dort
sehr viele ältere Menschen. Viele werden die entsprechenden Vereinbarungen und den
für sie erreichten Schutz nicht mehr erinnern.
Nunmehr wurden für zwei der vier Wohnblöcke Abgeschlossenheitsbescheinigungen
beantragt
und
genehmigt.
Das
lässt
auf
eine
baldige
Umwandlung
in
Eigentumswohnungen und den Verkauf der Wohnungen schließen. In dem weiteren
Verfahren ist deshalb sicherzustellen, dass die erreichte Zusammensetzung der
Wohnbevölkerung geschützt wird, Mieterinnen und Mieter über ihre Rechte und
Pflichten informierte werden und auch die potenziellen Käufer frühzeitig die
Rahmenbedingungen des Quartiers und der Wohnungen zur Kenntnis erhalten.
Außerdem standen zum Beginn der Modernisierung 470 Wohnungen leer. Diese gingen
anschließen in die Vermietung gegangen. Für diese Neumieter bestehen die
Schutzmechanismen aus den individuellen Modernisierungsvereinbarungen oder der
Abwendungsvereinbarung nicht.