Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 30.BVV am 25.03.15.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
14.10.15, 01:58
Aktualisiert
27.01.18, 11:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0834
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Ausschuss für
Stadtentwicklung und Grünanlagen
Beratungsfolge:
26.11.2014
25.03.2015
BVV
BVV
BVV/ 027/VII
BVV/ 030/VII
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Grüne Stadt: Nachhaltige Sicherung der sozialverträglichen
Sanierungsergebnisse
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 17.03.2015
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0834
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.2015
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0834
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Grüne Stadt: Nachhaltige Sicherung der sozialverträglichen Sanierungsergebnisse
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 27. Sitzung am 26.11.2014 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0834 –
„Das Bezirksamt wird ersucht,
1. für das Quartier der „Grünen Stadt“ den Erlass einer Erhaltungsverordnung
gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB zu prüfen,
2. allen Haushalten der „Grünen Stadt“ das in sozialen Erhaltungsgebieten übliche
Informationsmaterial im Fall des beabsichtigen bzw. anstehenden Verkaufs des
Wohnhauses bzw. der Wohnung zukommen zu lassen,
3. mindestens eine Mieterversammlung im Quartier durchzuführen oder
durchführen zu lassen, um die Mieterinnen und Mieter über die Situation, ihre
Rechte und Pflichten sowie den weiteren Rahmen zu informieren,
4. weitergehend eine individuelle Beratung für die Haushalte der Grünen Stadt in
angemessenem Umfang zu gewährleisten,
5. darüber hinaus zu prüfen, ob das Bezirksamt aufgrund der besonderen
Bedeutung des Quartiers und zur nachhaltigen Sicherung des erreichten
sozialverträglichen Modernisierung das Vorkaufsrecht gemäß § 24 Absatz 3
BauGB für Dritte wahrzunehmen.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu 1.:
Die Wohnungsbestände der Grünen Stadt wurden umfassend modernisiert und sind
bereits in Einzeleigentum aufgeteilt. Das Bezirksamt hält aus diesem Grund die
Festsetzung einer Erhaltungsverordnung nicht für zielführend. Zum einen kann eine
Erhaltungsverordnung gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit
§ 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB nicht mehr regelnd auf die Bildung von Sondereigentum
einwirken, da diese bereits vollzogen wurde, zum anderen sind nach der Bildung von
Einzeleigentum keine größeren Modernisierungsmaßnahmen am
Gemeinschaftseigentum zu erwarten.
Zu 2. – 4.:
Das Bezirksamt hat am 20.01.2015 die Mieterberatung Prenzlauer Berg GmbH
beauftragt, die Mieter über die Themen Kündigungsschutz bei Umwandlung in
Einzeleigentum, Rechte und Pflichten bei Modernisierung sowie über weitere
mietrechtliche Belange, wie Bindungswirkungen von Modernisierungsvereinbarungen,
zu informieren. Darüber hinaus wird durch die Mieterberatung eine individuelle Beratung
gewährleistet, indem Sprechstunden für die Mieter der Grünen Stadt eingerichtet
wurden. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass die Sozialverträglichkeit, wie
sie im öffentlich-rechtlichen Vertrag sowie im Vertrag zum Sozialplanverfahren
zwischen dem damaligen Eigentümer und dem Bezirksamt Pankow vom 01.11/
06.11.2006 vereinbart wurde, auch entsprechend der damaligen Regelungen fortwirkt.
Zu 5.:
Da für die Wohnungsbestände der Grünen Stadt bereits Einzeleigentum nach dem
Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gebildet wurde, käme das Vorkaufsrecht der
Gemeinde auch bei Erlass einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
BauGB nicht mehr zum Tragen. Gemäß § 24 Abs. 2 BauGB besteht kein Vorkaufsrecht
beim Kauf von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Jens-Holger Kirchner
stellv. Bezirksbürgermeister