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VzB, BA, 31.BVV am 06.05.2015.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzB, BA, 31.BVV am 06.05.2015.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
14.10.15, 01:58
Aktualisiert
27.01.18, 22:05

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Beschlussfassung Bezirksamt; VII-0938 Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Beschlussfassung, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Beratungsfolge: 06.05.2015 BVV BVV/ 031/VII Betreff: Wahl (Wiederwahl) einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 5 - die Grenze verläuft entlang der Bezirksgrenze zu Mitte, der Straßenzüge Schönhauser Allee, Danziger Straße, Prenzlauer Allee, Wisbyer Straße, Berliner Allee und Esplanade - im Bezirk Pankow Die BVV möge beschließen: Siehe Anlage Berlin, den 27.03.2015 Einreicher: Bezirksamt Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x gewählt beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: x EINSTIMMIG MEHRHEITLICH JA NEIN ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VII-0938 Begründung: Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .03.2015 Drucksache-Nr.: Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand der Vorlage Wahl (Wiederwahl) einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 5 - die Grenze verläuft entlang der Bezirksgrenze zu Mitte, der Straßenzüge Schönhauser Allee, Danziger Straße, Prenzlauer Allee, Wisbyer Straße, Berliner Allee und Esplanade - im Bezirk Pankow 2. Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Für die Dauer von fünf Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk 5 im Bezirk Pankow Frau Barbara Michaelis Florapromenade 21 13187 Berlin zur Schiedsperson gewählt. 3. Begründung Die Wahlperiode für die Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk 5 Frau Barbara Michaelis endete am 20. April 2014. Frau Michaelis hat ihre Bereitschaft erklärt, auch weiterhin als Schiedsperson in diesem Schiedsamtsbezirk zu arbeiten. Die Präsidentin des Amtsgerichts Mitte hat mit Schreiben vom 02.03.2015 mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen eine Wiederwahl von Frau Michaelis bestehen. Frau Michaelis ist bereits seit dem 01.07.2004 als Schiedsperson tätig. Durch die langjährige ehrenamtliche Tätigkeit verfügt sie über einen großen Erfahrungsschatz und durch die umfangreichen Fortbildungen auch über die entsprechenden einschlägigen und aktuellen Rechtskenntnisse. In den vergangenen Jahren hat sie die verantwortungsvolle Aufgabe sehr engagiert und pflichtbewusst wahrgenommen. Von einer vorherigen Bekanntmachung über das Freiwerden des Schiedsamts gemäß § 3 Abs. 2 Berliner Schiedsamtsgesetz konnte deshalb ausnahmsweise abgesehen werden. 4. Rechtsgrundlage a) § 3 Abs. 1 Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) v. 7.4.1994 (GVBl. S. 109), zuletzt geändert durch Artikel 3 zur Änd. des JustizverwaltungskostenG und anderer Gesetze vom 17. 3. 2014 (GVBl. S. 70); b) § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Art. II G zur Änd. des LandesabgeordnetenG und des G über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 18. 12. 2013 (GVBl. S. 920); c) § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Person in der Fassung vom 29. Mai 1979 (GVBl. 826), zuletzt geändert durch Art. I ÄndVO vom 8. 3. 2011 (GVBl. S. 87); d) § 12 Abs. 2 Ziffer 11 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) vom 14.12. 2005 (GVBl. 2006 S.2) in der ab 27.10.2011 geltenden Fassung (GVBl. S. 692 vom 10.11.2011); e) § 16 Bezirksverwaltungsgesetz Abs. 1 (BezVG) vom 14.12. 2005 (GVBl. 2006 S.2) in der ab 27.10.2011 geltenden Fassung (GVBl. S. 692 vom 10.11.2011). 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Mittel für die Tätigkeit der Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind im Kapitel 3500, Titel 41201 (4200 €) und 68579 (2000 €) veranschlagt. 6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen - keine – 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung - keine 8. Kinder- und Familienverträglichkeit - entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Dr. Torsten Kühne Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Umwelt, Kultur und Bürgerservice