Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzB, BA, 31.BVV am 06.05.2015.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
14.10.15, 01:58
Aktualisiert
27.01.18, 22:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Beschlussfassung
Bezirksamt;
VII-0938
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Beschlussfassung,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
06.05.2015
BVV
BVV/ 031/VII
Betreff: Wahl (Wiederwahl) einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 5 - die
Grenze verläuft entlang der Bezirksgrenze zu Mitte, der Straßenzüge
Schönhauser Allee, Danziger Straße, Prenzlauer Allee, Wisbyer Straße,
Berliner Allee und Esplanade - im Bezirk Pankow
Die BVV möge beschließen:
Siehe Anlage
Berlin, den 27.03.2015
Einreicher: Bezirksamt
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
gewählt
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
x
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VII-0938
Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.03.2015
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung
für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Wahl (Wiederwahl) einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 5
- die Grenze verläuft entlang der Bezirksgrenze zu Mitte, der Straßenzüge Schönhauser
Allee, Danziger Straße, Prenzlauer Allee, Wisbyer Straße, Berliner Allee und Esplanade
- im Bezirk Pankow
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für die Dauer von fünf Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk 5 im Bezirk Pankow
Frau
Barbara Michaelis
Florapromenade 21
13187 Berlin
zur Schiedsperson gewählt.
3. Begründung
Die Wahlperiode für die Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk 5 Frau Barbara Michaelis
endete am 20. April 2014. Frau Michaelis hat ihre Bereitschaft erklärt, auch weiterhin
als Schiedsperson in diesem Schiedsamtsbezirk zu arbeiten. Die Präsidentin des
Amtsgerichts Mitte hat mit Schreiben vom 02.03.2015 mitgeteilt, dass keine Bedenken
gegen eine Wiederwahl von Frau Michaelis bestehen.
Frau Michaelis ist bereits seit dem 01.07.2004 als Schiedsperson tätig. Durch die
langjährige ehrenamtliche Tätigkeit verfügt sie über einen großen Erfahrungsschatz und
durch die umfangreichen Fortbildungen auch über die entsprechenden einschlägigen
und aktuellen Rechtskenntnisse. In den vergangenen Jahren hat sie die
verantwortungsvolle Aufgabe sehr engagiert und pflichtbewusst wahrgenommen.
Von einer vorherigen Bekanntmachung über das Freiwerden des Schiedsamts gemäß §
3 Abs. 2 Berliner Schiedsamtsgesetz konnte deshalb ausnahmsweise abgesehen
werden.
4. Rechtsgrundlage
a)
§ 3 Abs. 1 Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) v. 7.4.1994 (GVBl. S. 109),
zuletzt geändert durch Artikel 3 zur Änd. des JustizverwaltungskostenG und anderer Gesetze vom 17. 3. 2014 (GVBl. S. 70);
b)
§ 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der
Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger
ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert
durch Art. II G zur Änd. des LandesabgeordnetenG und des G über die
Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der
Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 18. 12. 2013
(GVBl. S. 920);
c)
§ 4 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die
Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der
Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Person in der Fassung vom
29. Mai 1979 (GVBl. 826), zuletzt geändert durch Art. I ÄndVO vom 8. 3. 2011
(GVBl. S. 87);
d)
§ 12 Abs. 2 Ziffer 11 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) vom 14.12. 2005
(GVBl. 2006 S.2) in der ab 27.10.2011 geltenden Fassung (GVBl. S. 692 vom
10.11.2011);
e)
§ 16 Bezirksverwaltungsgesetz Abs. 1 (BezVG) vom 14.12. 2005 (GVBl. 2006
S.2) in der ab 27.10.2011 geltenden Fassung (GVBl. S. 692 vom
10.11.2011).
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Mittel für die Tätigkeit der Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind im Kapitel 3500,
Titel 41201 (4200 €) und 68579 (2000 €) veranschlagt.
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
- keine –
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
- keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
- entfällt Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz,
Umwelt, Kultur und Bürgerservice